Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.
Beitag zu der PKV
Wie errechnet sich der Beitrag zur PKV?
Der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung errechnet sich anders als der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen. Für den Beitrag zur PKV wird ein Anfangsbeitrag errechnet, der in der Regel folgende Faktoren berücksichtigt:
Geschlecht, Leistungsausschlüsse, Eintrittsalter, Leistungsstaffelung, Tarifliche Leistungen, Gesundheitszustand
Gibt es in der PKV auch Beitragssteigerungen?
Ja, auch in der PKV gab es immer und wird es auch zukünftig immer Beitragssteigerungen geben. Grundsätzlich ist dies dem medizinischen Fortschritt, Veränderungen an den Zins- oder Kapitalmärkten, der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder vielen anderen Faktoren geschuldet.
Daher wird (stark vereinfacht) ein Durchschnittsbeitrag für die erwartete Lebensdauer des Versicherten berechnet. In jüngeren Jahren zahlt der Versicherte dann mehr Beiträge ein, als er an Kosten verursacht. Mit zunehmenden Alter hingegegen steigen die Kosten für Gesundheitsbehandlungen etc. stark an. Dann sind die Kosten höher als die Beiträge, die der Versicherte zahlt.
Werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet?
Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch sollen die Beiträge im Alter stabil gehalten werden. Bei einigen Geschellschaften und Tarifoptionen ist es möglich einen freiwilligen Beitrag zur Beitragssicherheit im Alter zu zahlen. Dieser wird dann den Altersrückstellungen zugerechnet. Ob dies für den Versicherten wirtschaftlich sinnvoll ist muss im Einzelfall berechnet werden.
Kann der medizinische Fortschritt durch die PKV auch mit Beitragsstabilität bezahlt werden?
Diese Frage bezüglich der PKV kann leider nicht endgültig beantwortet werden. Da man aber davon ausgeht, dass die Versicherungsunternehmen Ihr Geschäftsmodell auch zukünftig weiterführen möchten, wird sicherlich auch in Zukunft der medizinische Fortschritt von den Privaten Krankenkassen gezahlt werden.
Was ist der sogenannte Standardtarif bzw. Basistarif der PKV?
Den Standardtarif der PKV gibt es nur noch bis Ende 2008. Dann kommt der Basistarif der Privaten Krankenvericherung.
Der Standardtarif ist für jene Versicherte gedacht, die älter als 55 Jahre sind, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und die mindestens 10 Jahre privat versichert ist. Der Krankenversicherungsbeitrag für den Standardtarif darf nicht über dem Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Der zukünftige Basistarif steht dann auch für bisher gesetzliche Versicherte offen. Die Privaten Krankenversicherer müssen die Versicherten auch dann aufnehmen, wenn sie sie wegen Vorerkrankungen eigentlich ablehenen würden.
Was bedeuet Beitragsrückerstattung in der PKV?
Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte einen Teil seiner bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommt. Wenn der Versicherte keine Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmt, dann gewähren viele Private Krankenversicherungen eine Beitragsrückerstattung.
Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Beitragsrückerstattungen unterscheiden.
Leistungsfreiheitsrabatt bedeutet, dass bei keiner Leistungsinanspruchnahme jährlich gestaffelt ein Teil des Monatsbeitrags erlassen wird. So sind Einsparungen bis zu 50 % des Monatsbeitrags möglich.
Eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung liegt dann vor, wenn der Versicherer einen Teil des Beitrags bei besonders guten Geschäftszahlen an den Versicherten zurückzahlt.
Anders verhält es sich bei einer pauschalen Beitragsrückerstattung. Diese liegt vor, wenn der Versicherte einen Teil seines Jahresbeitrags aufgrund von Leistungsfreiheit zurückerstattet bekommt.
Gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss für die PKV?
Ja, der Arbeitgeber zahlt auch für die PKV einen Zuschuss. Ist der Versicherte gestzlich versichert, muss der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Bei der Privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber dann in aller Regel einen Betrag dazu, der maximal den Höchstsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt.
Welche Sparmöglichkeiten gibt es in der PKV, sind diese vom Alter abhängig?
Die Private Krankenversicherung möchte die Versicherungsbeiträge für die Versicherten auch im Alter relativ stabil halten. Hierfür gibt es die Altersbeitragssicherung, dorthin werden 10 % der Beiträge des Versicherten überwiesen – und zwar zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr. Diese Altersrückstellung hilft dann dabei die wahrscheinlichen Kostensteigerungen im Alter abzufedern. Desweitern hat jeder Versicherte die Möglichkeit im Alter auf bestimmte Leistungen wie Chefarztbehandlung oder ähnliches zu verzichten um so seinen Beitrag zur PKV zu senken.
Wichtig: Der PKV Vergleichsrechner ist online ein reiner Vergleichsrechner. Anträge können hier nicht gestellt werden. Wir bitten Sie, bei Interesse an einem Antrag telefonisch (09721-930755) Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir lassen Ihnen den Antrag dann gerne per Post oder Email zukommen. Aufgrund der Gegebenheiten bei den Versicherungs-
gesellschaften im Bereich der Privaten Krankenversicherung ist ein Onlineabschluss derzeit leider nicht möglich.










