Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.





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Berufsunfähigkeits-Lücke, Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn man aufgrund einer dauerhaften Erkrankung oder Behinderung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeit besteht erst dann, wenn man gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Während das Risiko der Erwerbsunfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckt wird, besteht das Risiko einer Berufsunfähigkeitslücke, wenn man sich nicht zusätzlich absichert. Hier ist ein entsprechender Berufsunfähigkeitsschutz in Form einer privaten Versicherung dringend anzuraten.



Vor dem 01.01.2001 wurde auch die Berufsunfähigkeit durch eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckt. Diese Rente wurde jedoch eingestellt bzw. durch die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ersetzt. Es empfiehlt sich, für den Berufsunfähigkeitsschutz schon in jungen Jahren zu sorgen, da die Beiträge bei Jugendlichen noch sehr niedrig sind. Besonders bei gefährlichen und körperlich anstrengenden Berufen sollte man die Möglichkeit, berufsunfähig zu werden, nicht auf die leichte Schulter nehmen.



Bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Im ersten Fall muss der Arbeitnehmer noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten. Bei der vollen Erwerbsminderung liegt die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich. In beiden Fällen wird eine Rente nur gezahlt, wenn der Versicherte bereits 5 Jahre Beiträge gezahlt hat.



Auch aus diesem Grund lohnt sich ein frühzeitiger Abschluss einer privaten Versicherung, die dann nicht nur einen Berufsunfähigkeitsschutz gewährt, sondern auch bei Erwerbsunfähigkeit eintritt. Vor Abschluss einer Versicherung sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitslücke ermittelt werden. Werden Leistungen wegen einer Erwerbsunfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, fallen der erforderliche Versicherungsschutz und damit auch die Beiträge niedriger aus.
 

 

 

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