Vergleichen Sie Ihre Betriebsausfallversicherung

Eines der schlimmsten Horroszenarien für einen Unternehmer ist sicherlich der Stillstand des eigenen Betriebs. Die Kosten laufen aber dennoch weiter. Eine Betriebsausfall-Versicherung ersetzt in diesem Fall nicht nur die fortlaufenden Kosten sondern sogar den entgangenen Gewinn.

 

Betriebsausfall

Deshalb ist eine Betriebunterbrechungs-Versicherung so wichtig

Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind Gewerbebetriebe stärker denn je auf den Einsatz moderner Technik angewiesen. Betriebseinrichtung und die Ausrüstung werden immer kostspieliger, womit aber auch das Risiko eines Ausfalls steigt.

Zudem besteht die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Folgeschadens. Denn die Kosten laufen weiter, auch wenn bei einer Betriebsschließung die Einnahmen ausbleiben.

Bei einem Schaden fängt ein Wettlauf mit der Zeit an. Jeder Tag Verzögerung bei der Wiederherstellung der Produktionskraft erhöht die Gefahr, dass Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Daher ist gerade in Zeiten harten Wettbewerbs die schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit und der Liquidität nach einem Schaden entscheidend. Genau hierfür sorgt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung:

Versicherungsschutz für: Betriebsunterbrechung, die durch einen versicherten Sachschaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm mit Hagel) hervorgerufen wird.

Versichert sind: Entgehender Gewinn und fortlaufende Kosten, die aufgrund der Betriebsunterbrechung entstanden sind.

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung entspricht i. d. R. der Summe für die Sachversicherung ("Klein-BU").

Leistungen: Ersetzt werden:

  • Ausfall oder Minderung von Erträgen,
  • fortlaufende Kosten wie Löhne oder Gehälter,
  • die Kosten zur Schadenminderung.

Letzteres bedeutet die Übernahme von

  • Überstundenzuschlägen,
  • Mehrkosten für Schichten,
  • Mieten von Geschäfts- und Lagerräumen

Bei den einzelnen Versicherern gibt es zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede. Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die oben genannten Leistungen exemplarischen Charakter haben.