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Wer eine Veranstaltung, etwa einen Festumzug, Konzert oder Flohmarkt, durchführt, ist für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich. Wird jemand geschädigt, muss der Veranstalter haften. Eine Veranstaltungshaftpflicht schützt dann vor den schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen.
Die Veranstaltungshaftpflicht – Absicherung für Ihr Event
Wozu Veranstaltungshaftpflicht?
Die Veranstaltungshaftpflicht bietet Ihnen Schutz für kurzfristige Veranstaltungen. Sie bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen aus Schäden, die sich aus der Durchführung einer Veranstaltung ergeben. Das kann ein Festumzug, ein Flohmarkt etc. sein. Verletzt sich beispielsweise ein Teilnehmer bei einer solchen Veranstaltung, greift die Veranstaltungshaftpflicht. Diese gilt dabei für die gesamte Dauer der Veranstaltung, Vor- und Nacharbeiten eingeschlossen.
Was macht die Veranstaltungshaftpflicht aus?
Wenn Sie eine Veranstaltung ausrichten, tragen Sie, bzw. alle bei der Durchführung, Überwachung und Organisation der Veranstaltung Beteiligten, dafür Sorge, dass keiner zu Schaden kommt. Passiert dies aber, sei es durch Unvorsicht, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, so haften Sie als Veranstalter. An dieser Stelle greift die Veranstaltungshaftpflicht Versicherung. Diese kann solche Schäden zwar auch nicht verhindern, bewahrt Sie als Veranstalter aber vor schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen.
Die Veranstaltungshaftpflicht bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz:
So sind beispielsweise die persönliche Haftpflicht der vom Veranstalter eingesetzten Hilfskräfte, die Umwelthaftpflicht sowie die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern eingeschlossen.
Ein Tipp noch von unserer Seite: Viele Versicherungen kommen Ihnen bei der Versicherungsprämie entgegen, übernehmen diese teilweise sogar komplett, wenn Sie als Veranstalter im Gegenzug Werbung für diese, beispielsweise auf Flyern, machen.