Vergleichen Sie Ihre Vermögensschaden.-Versicherung

Beschäftigte im Dienstleistungssektor, die fremde Vermögensinteressen vertreten, tragen eine große Verantwortung. Verliert ein Kunde aufgrund falscher Beratung, Prüfung oder Verwaltung ein Teil seines Vermögens, muss der Berater haften. Hier greift die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.

 

Vermögensschaden (Makler)

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Beschäftigte aus dem Dienstleistungssektor, das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig sind.

Diese Haftpflichtversicherung reguliert begründete Haftpflichtansprüche bzw. wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Diese Versicherung ist für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten, z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer, Finanzberater, etc., von außerordentlicher Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz der Betroffenen gefährden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet in einem solchen Fall den nötigen Schutz.

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist das Verstoßprinzip maßgeblich. Das bedeutet, dass Vermögensschäden in der Regel nicht sofort sichtbar werden, sondern erst nach einiger Zeit zutage treten. Dem trägt diese Haftpflichtversicherung Rechnung. Ein Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß, der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.