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Die eigenen vier Wände gelten gemeinhin als sicherer Hort für die wichtigsten Wertgegenstände. Man sollte allerdings nie vergessen, dass Hagel, Sturm, Rohrbruch, Feuer, Diebstahl usw. jederzeit eine Gefahr für den Hausrat darstellen. Eine Versicherung unterstützt Sie bei der Beseitigung der Schäden.
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?
2. Was versteht man unter Hausrat?
3. Welche Gefahren werden durch die Hausratversicherung abgedeckt?
4. Also gut. Und was deckt die Hausratversicherung nicht ab?
5. Was bedeutet Unterversicherungsverzicht/Unterversicherung?
6. Wie weit dehnt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung aus?
8. Was führt dazu, dass eine Wohnung als NICHT ständig bewohnt gilt?
10. Ich habe einen Untermieter. Sind seine Sachen über meine Hausratversicherung versichert?
11. Wer benötigt eigentlich eine Hausratversicherung?
12. Was versteht man unter dem Begriff...
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?

2. Was versteht man unter Hausrat
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die sie zum Ge- oder Verbrauch in den Haushalt eingebracht haben. Umgangssprachlich und vielleicht besser verständlich würde man sagen „Alles, was Sie beim Umzug mitnehmen“. Leider ist diese Definition rechtlich nicht 100% richtig. Zum Hausrat gehören z.B. Die Wohnungseinrichtung, Gas- und Elektrogeräte, Genuss- und Lebensmittel, An- und Umbauten und sonstige Installationen, die als Eigentümer/Mieter einer (Eigentums-)Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in eben dieser Wohnung durchgeführt haben. Und Wertsachen.
3. Welche Gefahren werden durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung deckt folgende Schadensursachen ab: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden, Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden. Sollten Sie Sondereinschlüsse wie Überspannungsschäden bei Blitzschlag (meistens bis 5% bereits mitversichert), Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien oder Glasbruchschäden an Mobiliar- oder Gebäudeverglasungen haben wollen, achten Sie auf gute Deckungen.
4. Also gut. Und was deckt die Hausratversicherung nicht ab?
Nicht abgedeckt sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Desweiteren Schäden aus Kriegsereignissen jeder Art, sowie Schäden durch Kernenergie oder Sturmflut. Darüberhinaus wird nicht für Einbruchdiebstahl- und Beraubungsschäden aufgekommen, die von Personen begangen werden, die in Ihrem Haushalt leben.
5. Was bedeutet Unterversicherungsverzicht/Unterversicherung?
Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert (meistens der Neuwert) der versicherten Schäden, spricht man von Unterversicherung. Im Schadensfall wird hier dann der Schaden auch nur anteilig beglichen, selbst wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt, nach der Formel: Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigung.
6. Wie weit dehnt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung aus?
Sie sind versichert in der im Versicherungsschein benannten Wohnung, nach dem Umzug in der neuen Wohnung, während des Umzugs, jedoch für maximal 8 Wochen, in beiden Wohnungen, sowie den zu Ihrer Wohnung gehörenden Speicher- und Kellerräumen. Des weiteren in Nebengebäuden, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, in Ihrer auschließlich privat genutzten Garage in der Nähe Ihrer Wohnung, sowie in mit anderen Hausbewohnern gemeinsam genutzten Räumen, jedoch außerhalb Ihrer Wohnung beschränkt auf Waschmachinen und Trockner, die Ihnen gehören. Außerdem sind Sie weltweit vorübergehend versichert, was jedoch von den Bedingungen zur Außenversicherung der jeweiligen Gesellschaft abhängig ist.
7. Mein Sohn ist beim Bund bzw. absloviert gerade seinen Zivildienst in einer anderen Stadt. Braucht er eine eigene Hausratversicherung für seine Sachen?
Nein. Solange er seinen Dienst leistet und keinen eigenen Haushalt gründet, sind seine Sachen in der elterlichen Hausratversicherung eingeschlossen.
8. Was führt dazu, dass eine Wohnung als NICHT ständig bewohnt gilt?
Laut den Tarifwerken der Hausratversicherung gilt eine Wohnung als NICHT ständig bewohnt, wenn über einen Zeitraum von 60 Tagen keine volljährige, aufsichtsberechtigte Person mindestens einmal in der Wohnung übernachtet. Für nicht ständig bewohnte Wohnungen liegt die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Wohnungen. Zusätzlich entfällt der Versicherungsschutz in diesen Wohnungen für eine ganze Reihe an Gegenständen.
9. Wenn man wie ich oft sehr lange auf Diestreisen bzw. Auslandseinsätzen ist, was muss ich da beachten?
Sollte sich Ihre Dienstreise bzw. Ihr längerer Urlaub über 60 Tage erstrecken, sollten Sie dies auf jeden Fall Ihrer Versicherung melden und eine Person Ihres Vertrauens mit der gelegentlichen Kontrolle Ihrer Wohnung (z.B. Blumen gießen) beauftragen. Sollten Sie Ihrer Versicherung nicht Bescheid geben und in der Zeit Ihrer Abwesenheit ereignet sich ein Schadensfall, so kann Ihre Versicherung sich weigern, zu zahlen.
10. Ich habe einen Untermieter. Sind seine Sachen über meine Hausratversicherung versichert?
Nein. Ihr Untermieter muss sein hab und Gut selbst versichern. Bekommt er von Ihnen Möbel gestellt, so sind diese über Ihre Hausratversicherung abgedeckt.
11. Wer benötigt eigentlich eine Hausratversicherung?
Sie benötigen natürlich keine Hausratversicherung, wenn Ihre Wohnungseinrichtung aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, also leicht zu ersetzen ist. Je mehr Sie aber für Ihren Hausrat aufgewendet haben, desto ratsamer wird es, eine Hausratversicherung abzuschließen, denn nach einem Wohnungsbrand sind große Ausgaben nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder zu erlangen.
12. Was versteht man unter dem Begriff...
Schäden durch Feuer?
Feuerschäden sind i.d.R. Schäden durch Brand, Explosion oder direkten Blitzeinschlag (indirekter Blitzeinschlag siehe Überspannungsschäden). Nicht als Feuerschäden gelten Schäden durch Schwelbrand, da laut Versicherungsbedingungen eine offene Flamme bei Feuerschäden vorausgesetzt wird. Implodierende Fernseher sind ebenso ausgeschlossen, wobei immer mehr Versicherer auch diese Ausschlüsse anbieten.
Schäden durch Leitungswasser?
Leitungswasserschäden treten auf, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohrleitungen im Rohrsystem oder aus fest damit verbundenen Anlagen austritt.
Schäden durch Einbruchdiebstahl/Vandalismus?
Ihre Hausratversicherung ersetzt Ihnen die Gegenstände, die bei einem Einbruch gestohlen werden. Wird Ihre Wohnung zusätzlich noch verwüstet und Gegenstände zerstört, bezeichnet man das als Vandalismus. Auch solche Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen.
Schäden durch Stromausfall?
Schäden durch Stromunterbrechung/Stromausfall oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Schäden am Tiefkühl-/Gefriergut?
Schäden durch Stromunterbrechung/Stromausfall oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Schäden durch Sturm und Hagel?
Definition Sturm: wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Sturm und Hagel verursachen eher selten Schäden am Hausrat, aber wenn doch, wird es umso teurer bzw. der Schaden umso grösser.
Längere Abwesenheit von der Wohnung?
Sollte sich Ihre Dienstreise bzw. Ihr längerer Urlaub über 60 Tage erstrecken, sollten Sie dies auf jeden Fall Ihrer Versicherung melden und eine Person Ihres Vertrauens mit der gelegentlichen Kontrolle Ihrer Wohnung (z.B. Blumen gießen) beauftragen. Sollten Sie Ihrer Versicherung nicht Bescheid geben und in der Zeit Ihrer Abwesenheit ereignet sich ein Schadensfall, so kann Ihre Versicherung sich weigern, zu zahlen.
Gefahrerhöhung?
Jede Erhöhung des Risikos für die Versicherer, sei es nur ein Baugerüst zur Renovierung des Hauses, sollten Sie Ihrer Versicherung schriftlich mitteilen.
Hotelkosten im Schadensfall?
z.B. wird Ihre Wohnung nach einem Brand vorübergehend unbewohnbar, dann übernimmt Ihre Hausratversicherung die Hotelkosten.
Implosion?
z.B. wenn Ihr Fernseher bei einem Brand implodiert.
Sengschäden/Nutzwärme
Beim Trocknen im Wäschetrockner entzündet sich die Wäsche. Haben Sie Schäden durch Nutzwärme eingeschlossen, wird Ihnen auch der Trockner, also der Wärmeerzeuger, ersetzt. Sonst übernimmt die Versicherung nur Folgeschäden.
Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen bzw. Anprall von Fahrzeugen
Ein LKW prallt an Ihr Haus und der TV fällt herunter. Sie erhalten Ersatz.
Wasserverlust infolge Rohrbruch
Der finanzielle Schaden durch weglaufendes Wasser ist versichert.
Aquarien und Wasserbetten
Tritt Wasser aus Ihrem Wasserbett/Aquarium aus, so sind die Schäden, die durch das auslaufende Wasser verursacht werden, abgedeckt. Wasserbett und Aquarium selbst jedoch nicht.
Inhalt von Schließfächern?
z.B. der Inhalt Ihres Wandtresors zuhause
Diebstahl aus Krankenzimmer?
Sie liegen im Krankenhaus und aus Ihrem Zimmer wird etwas entwendet. Ihre Hausrat ersetzt es Ihnen.
Diebstahl von Kleidung und Wäsche auf dem versicherten Grundstück?
Ihr neuer Bikini wird von der Wäscheleine gestohlen. Wenn sie Ersatz wollen, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei melden.
Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem versicherten Grundstück?
Diese müssen zwar nicht sonderlich gesichert sein, aber eine Meldung bei der Polizei muss sein.
Diebstahl aus verschlossenen KFZ?
Gilt nur bei Einbruch in das verschlossene KFZ. Elektronische Geräte wie Laptop oder tragbarer MP3-Player sind meist ausgeschlossen.
Wertsachen in Bankgewahrsam?
z.B. Ihre Goldene Uhr und die Diamant-Ohrringe werden aus dem Banktresor gestohlen...
Rückreisekosten aus dem Urlaub?
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 werden vom Versicherer Fahrtmehrkosten ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht, um an den Schadenort zu reisen. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von min. vier Tagen bis max. sechs Wochen.
Elementarschäden?
Dies sind Schäden durch Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben.
Glasversicherung?
Ausgenommen Trinkgläser und Glas-Cerankochflächen (sofern nicht eingeschlossen) sind sonst alle Glasscheiben in der Wohnung versichert, z.B. Aquarien, Glastüren, Mobiliarverglasung etc.
Fahrraddiebstahl?
Wird das angeschlossene (z.B. an einem Laternenmast befestigte) Fahrrad im Freien gestohlen oder wird in den abgeschlossenen Keller eingebrochen und das Fahrrad gestohlen, wird es zum Anschaffungspreis ersetzt.
