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Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland - zum Glück meist glimpflich.
Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben soll, so meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden.
Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten im Falle der Autoversicherung über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können - sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Fahrzeugversicherer.
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.
| 2,5 Mio. € | für Personenschäden, |
| 7,5 Mio. € | bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen, |
| 0,5 Mio. € | für Sachschäden sowie |
| 50.000 € | für sonstige Vermögensschäden. |
Vorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.
Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police". Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.
Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die "Mallorca-Police" im Grundpreis!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung.
Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar
