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Sein Recht vor Gericht durchzusetzten kann wegen hoher Gerichts- und Anwaltskosten schnell sehr teuer werden. Darum kommt es nicht selten vor, dass der finanziell Stärkere vor Gericht besteht und nicht derjenige, der im Recht ist. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt hier für Chancengleichheit.
Deurag - Ein Partner stellt sich vor.
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?
3. Der Verkehrsrechtsschutz deckt also welche Bereiche ab?
4. Für wen empfiehlt sich der Verkehrsrechtsschutz?
6. Welche Bereiche deckt der Privat- und Berufsrechtschutz ab?
7. Gibt es die Möglichkeit, zusätzlichen Schutz zum Privat- und Berufsrechtschutz hinzuzufügen?
11. Habe ich bei der Wahl meines Anwalts die freie Auswahl?
13. Rechtsschutzversicherung, was ist das eigentlich?
14. Und warum sollte Ich eine Rechtsschutzversicherung haben?
15. Okay, überzeugt. Und ab welchem Zeitpunkt tritt der Versicherungsschutz ein?
17. Welche Kriterien machen einen Selbständigen aus?
18. Wie muss ich meinen Dienstwagen versichern?
21. Besteht die Möglichkeit, die Arbeits-RS einzeln abzuschließen?
23. Vorsatz, was ist das eigentlich? Und gilt bei solchen Taten der Versicherungsschutz?
25. Ich interessiere mich für eine Firmen-Rechtsschutz. Welchen Umfang hat diese Versicherung?
27. Schiedseintscheid/Stichentscheid
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?

2. Welcher Unterschied besteht zwischen dem Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie und dem Verkehrs-Rechtsschutz?
Der Unterschied besteht darin, dass im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie alle auf den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zugelassenen Fahrzeuge mit eingeschlossen sind, wohingegen im Verkehrs-Rechtsschutz nur ein einziges Fahrzeug versichert ist, sei es das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers, sei es aus seinem Fuhrpark oder ein anderes Fahrzeug, welches nicht auf ihn zugelassen ist.
Fahrzeuge, die also nicht auf den Versicherungsnehmer oder auf eine mitversicherte Person zugelassen sind, sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie nicht mit eingeschlossen.
3. Der Verkehrsrechtsschutz deckt also welche Bereiche ab?
Rechtsschutz bei Schadenersatz, bei Ordnungswidrigkeiten, im Sachen- und Vertragsrecht, im Steuerrecht vor Gerichten, im Strafrecht und im Verwaltungsrecht in Verkehrssachen.
VERSICHERT SIND SIE:
Als Insasse, Fahrer, Halter und Eigentümer jedes Motorfahrzeugs und Anhänger – außer Kräder und sonstige Zweiräder, da diese extra versichert werden müssen – die bei Versicherungsabschluß oder während der Versicherungsdauer auf Sie, den Versicherungsnehmer, zugelassen sind.
Als Mieter jedes Land-Motorfahrzeuges und Anhängers, dass Sie zum vorrübergehenden Gebrauch als Selbstfahrer-Mietfahrzeug angemietet haben.
Als Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast sowie als Fahrer eines Ihnen fremden, d.h., eines Fahrzeugs, das weder mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet ist noch auf Sie zugelassen ist oder Ihnen gehört.
In die Versicherung eingeschlossen sind darüber hinaus alle berechtigten Insassen und Fahrer der Land-Motorfahrzeuge und Anhänger, die Sie auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet haben oder auf Ihren Namen zugelassen haben.
4. Für wen empfiehlt sich der Verkehrsrechtsschutz?
Für jeden, der sich und sein Fahrzeug für die o.g. Fälle abgesichert wissen will.
5. Ich bin bereits rechtsschutzversichert und möchte jetzt aber wechseln. Was muss ich tun und beachten?
Ihren bisherigen Vertrag können Sie jeweils zum Vertragsende oder zum Jahresende kündigen. Legen Sie den Übergang zwischen beiden Verträgen so, dass der Übergang nahtlos stattfindet, sparen Sie sich die 3monatige Wartezeit bis Ihr Versicherungsschutz wieder gegeben ist.
Bei Neuabschluß eines Vertrags gilt eine 3monatige Wartezeit. Sollte es während der Wartezeit zu einem Schadensfall kommen oder dieser sogar schon vor Vertragsschluß vorliegen, greift der Rechtsschutz nicht! Der Zeitpunkt Schadensfall bzw. dessen Ursache muss nach dem Ende der Wartezeit liegen!
6. Welche Bereiche deckt der Privat- und Berufsrechtschutz ab?
Arbeitsrechtschutz: Sie wollen einen Streit wegen betrieblicher Altersvorsorge, wegen Kündigung oder Ansprüchen auf Lohn, Gehalt oder Urlaubsgeld gerichtlich oder außergerichtlich klären...
Schadenersatzrechtschutz: Sie wollen z.B. die Kosten der Gartenzaun-Reparatur nach einer Beschädigung geltend machen oder Krankenhaus- bzw. Arztkosten ersetzt haben, gegenebenfalls auch ein Schmerzensgeld fordern...
Rechtschutz im Sachen- und Vertragsrecht: Sie haben Ärger wegen Darlehens-, Versicherungs-, Reise-, Kauf- oder Reparaturverträgen und wollen diesen Ärger von einem Gericht geklärt bekommen...
Strafrechtschutz: Sie sind Sportler, Jäger, Aufsichtspflichtiger oder Tierhalter und wollen einen Prozess abwehren oder Sie bzw. einer Ihrer Angehörigen wollen einem Bußgeld-, Disziplinar- oder Strafverfahren entgegentreten...
Steuerrechtschutz vor Gerichten: Sie haben Streit mit öffentlichen Einrichtungen, z.B. bezüglich Ihrer Gas- oder Stromrechnung und wollenen diesen geklärt bekommen oder Sie sind mit der Besteuerung Ihres Lohns bzw. Gehalts oder Ihrer Erbschaft durch Ihr Finanzamt nicht einverstanden und wollen dagegen vorgehen...
Weiter besteht Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, Sozialgerichtsrechtschutz, Disziplinar- und Standesrechtschutz sowie Beratungsrechtschutz im Familien- und Erbrecht.
VERSICHERT SIND SIE: bei der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit im Beruf und im gesamten Bereich des Privatlebens. Eingeschlossen sind auch alle minderjährigen sowie die volljährigen, unverheirateten Kinder, wobei letztere nur bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit mit dauerhaftem Bezug von Lohn/Gehalt.
Sind Sie Single und leben nicht mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin zusammen, haben Sie Anspruch auf einen Singlerabatt. In allen anderen Fällen können Sie nur den Familienrechtsschutz in Anspruch nehmen.
7. Gibt es die Möglichkeit, zusätzlichen Schutz zum Privat- und Berufsrechtschutz hinzuzufügen?
Problemlos einschließen können Sie zusätzlich noch Verkehrsrechtschutz und auch Rechtschutz für Mieter und Eigentümer. Meist empfiehlt es sich, ein Komplettpaket abzuschließen, weil dieses sehr oft preiswerter als Miet-RS und Verkehrs-RS einzeln ist.
8. Welche Bereiche deckt der Rechtsschutz für Grundstücke, Eigentümer und Mieter ab und Welche nicht?
Abgedeckt ist das Wahrnehmen von rechtlichen Interessen, die sich aus Pacht- und Mietverhältnissen, dinglichen Rechten oder anderen Nutzungsverhältnissen.
Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz: Sie wollen Ihre rechtlichen Interessen im Bezug auf das Steuer- und sonstiges Abgabenrecht vor deutschen Verwaltungs- und Finanzgerichten wahrnehmen...
Steuerrechtsschutz vor Gericht: mitversichert sind auch Kfz-Stellplätze und Garagen.
VERSICHERT SIND SIE: Als Nutzungsberechtigter, Mieter oder Pächter bzw. Vermieter, Verpächter oder Eigentümer des Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das im Antrag bezeichnet worden ist.
NICHT VERSICHERT SIND SIE: Zum Wahrnehmen von rechtlichen Interessen als Eigentümer eines Grundstückes In Verfahren der Flurbereinigung, der Enteignung, der Planungsfeststellung sowie allen anderen Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Für Auseinandersetzungen, die ihre Ursache haben:
9. Gibt es eine Alters-Obergrenze, ab der meine Kinder nicht mehr bei mir mit rechtsschutzversichert sind?
Ja, die gibt es. Solange aber Ihre Kinder keiner dauerhaften Berufstätigkeit nachgehen, sind auch Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder bis sie ihr 27. Lebensjahr vollendet haben in Ihrem Familien-Tarif mitversichert.
VORSICHT: Ihre volljährigen Kinder müssen eine eigene Verkehrshaftpflicht abschließen, wenn sie ein eigenes Fahrzeug haben. Auf den Familienrechtsschutz (Privat- und Berufs-RS) hat dies jedoch keine Auswirkung, sodass Ihre Kinder mitversichert sind.
MITVERSICHERTE KINDER SIND: die leiblichen Kinder des Versicherungsnehmers, als ehelich erklärte Kinder, Stiefkinder, dauerhaft im Haushalt lebende Pflegekinder, Adoptivkinder, Kinder des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers (sofern eine häusliche Gemeinschaft im Melderegister eingetragen ist und der Versicherungsnehmer keinen Ehegatten hat) und Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers. Erlöschen diese Voraussetzungen, erlischt auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung ist erforderlich.
10. Ich habe einen (unehelichen) Lebenspartner. Wie bringe ich ihn in meinen Rechtsschutz mit hinein?
Das ist ganz einfach: Sie müssen nur den Familientarif beantragen, dann ist ihr Lebenspartner automatisch mitversichert, sofern Sie als Versicherungsnehmer unverheiratet sind. Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie ihren Lebenspartner an. Darüber hinaus muss eine häusliche Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Lebenspartner im Melderegister eingetragen sein. Eine bestätigung auf dem Versicherungsschein ist nicht vorgesehen. Alleinstehende mit Kindern, z.B. Geschiedene mit vollem Sorgerecht für die Kinder, gelt i.d.R. als Single und der Versicherungsschutz gilt dann auch auf die Kinder des Lebenspartners.
11. Habe ich bei der Wahl meines Anwalts die freie Auswahl?
Ja, die haben Sie. Sie haben freie Anwaltswahl. Der Versicherungsschutz gilt darüberhinaus EU-weit.
Tritt ein Rechtsschutzfall ein, haben sie die freie Anwaltswahl. Sie müssen jedoch beachten, dass höchstens die gesetzlich geregelte Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Vereinbaren Sie ein anderes, höheres Honorar mit dem Anwalt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung vom Honorar nur den dem Anwalt gesetzlich zustehenden Teil. Was darüber hinaus geht ist nicht abgedeckt.
12. Alles schön und gut. Also welche Kosten werden jetzt genau durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen?
Übernommen werden:
13. Rechtsschutzversicherung, was ist das eigentlich?
Eine Rechtsschutzversicherung ist in vielen Lebensbereichen sehr hilfreich. Sie hilft Ihnen, Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten und übernimmt in dieser Funktion die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland).
14. Und warum sollte Ich eine Rechtsschutzversicherung haben?
Aus dem einfachen Grund, dass Sie auch ohne Ihr eigenes Zutun in einen Rechtsstreit verwickelt werden können, in dem Sie ohne erfahrenen Anwalt nicht nur den Ärger haben, sondern auch die Kosten tragen.
15. Okay, überzeugt. Und ab welchem Zeitpunkt tritt der Versicherungsschutz ein?
Grundsätzlich nach einer 3monatigen Wartezeit. Ergibt sich in dieser Wartezeit ein Konflikt bzw. Streitfall (z.B. Schadenersatzforderungen oder Strafrechtsfall), entfällt die Wartezeit genauso wie bei Versicherungswechsel, wenn der Wechsel von Vorversicherer zu Anschlußversicherer lückenlos von statten geht und der Versicherungsschutz tritt sofort in Kraft.
16. Ich seh‘ gerade, dass Tarife für Selbständige teurer sind, obwohl Konflikte aus selbständiger Tätigkeit nicht mitversichert sind. Wie kommt das?
Laut Statistik streiten sich Selbständige häufiger im privaten Bereich als Nichtselbständige und deswegen liegen die Beiträge zum Privat-Rechtsschutz für Selbständige bei Anmeldung höher als für Nichtselbständige.
17. Welche Kriterien machen einen Selbständigen aus?
Wenn man bezogen auf das letzte Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von über 12.000,00 Euro aus einer freiberuflichen, gewerblichen oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit erwirtschaftet hat.
18. Wie muss ich meinen Dienstwagen versichern?
In diesem Fall brauchen Sie eine Verkehrs-RS, da dann der Versicherungsschutz für Sie besteht, da Sie als Versicherungsnehmer dann als Fahrer fremder Fahrzeuge, die nicht auf Sie zugelassen sind, versichert sind.
19. Besteht für meine/n Partner/in Versicherungsschutz, wenn sie mit meinem auf mich zugelassenen Pkw fährt?
Hier gilt Ihr/e Partner/in im Rahmen der Verkehrsrechtsschutz für die Familie als berechtigte/r Fahrer/in des Pkw bzw. Fahrzeugs, das auf Sie, den Versicherungsnehmer, zugelassen ist.
20. Ich habe volljährige Kinder. Sind diese noch in meiner Berufs-/ Privat-/ Verkehrs-RS mitversichert?
Ihre volljährigen, ledigen, nichtberufstätigen Kinder sind bei Ihnen bis zum 25. Geburtstag mitversichert. Hat das Kind jedoch als Fahrer, Mieter oder Halter ein eigenes Fahrzeug, gilt der Schutz nicht mehr.
21. Besteht die Möglichkeit, die Arbeits-RS einzeln abzuschließen?
Die Möglichkeit besteht nicht, da die Arbeits-RS ein Teil der Privat-RS ist und nicht einzeln angeboten wird.
22. Ich möchte eigentlich keine Privat-Rechtschutz. Gibt es die Möglichkeit, diese aus dem Vertragsumfang herauszunehmen?
Grundsätzlich gilt, dass Verkehrs-Rechtschutz und Rechtschutz für Mieter und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen auch einzeln versicherbar sind. Privat-Rechtschutz muss also nicht zwingend beantragt werden. Versichern Sie jedoch Einzelrisiken, so kommt es in der Regel zu einem höheren Beitrag als bei einer Kombination.
23. Vorsatz, was ist das eigentlich? Und gilt bei solchen Taten der Versicherungsschutz?
Vorsatztaten sind definiert als Taten, die grob fahrlässig oder wissentlich ausgeführt werden (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung). Sie sind im Versicherungsschutz nicht eingeschlossen.
24. Fällt das Stellen einer Strafanzeige unter meinen Versicherungsschutz? Werden die Kosten von meiner Versicherungsgesellschaft übernommen?
Das stellen einer Strafanzeige gilt zwar als aktive Rechtsverfolgung, fällt aber nicht unter den Versicherungsschutz.
25. Ich interessiere mich für eine Firmen-Rechtsschutz. Welchen Umfang hat diese Versicherung?
Abgedeckt durch den RS für Firmen bzw. den Berufs-RS für Selbständige sind folgende Bereiche:
Konflikte mit Lieferanten/Kunden bzw. Schadenersatzansprüche gegen Sie sind hier NICHT versichert.
26. Sind über meinen Wohnungs-RS auch meine Zweitwohnung oder Wohnungseinheiten, die ich vermiete, mitversichert oder gilt der Versicherungsschutz nur für meine Erstwohnung (Hauptwohnsitz)?
Grundsätzlich gilt, dass nur der Erstwohnsitz des Versicherungsnehmers versichert. Sollen weitere vermietete oder selbstgenutzte Wohnungeinheiten mitversichert werden, muss der Versicherungsschutz für diese extra beantragt werden, für den dann natürlich ein getrennter Beitrag fällig wird, der sich nach Anzahl und Art, möglicherweise auch nach der Bruttejahresmiete des Objekts bzw. der Objekte richtet.
27. Schiedseintscheid/Stichentscheid
Lehnt der Versicherer die Deckung ab, kann beim Stichentscheid der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsentscheid beurteilt ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter die Entscheidung.
