Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die
gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen
Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle
Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines
Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren
und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen
Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung
mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen
ganz individuell.
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?
3. Warum sollte Ich eine Unfallversicherung abschließen?
4. Wo und Wann bin ich durch die Unfallversicherung geschützt?
5. Ich habe gehört, eine Unfallversicherung sei besonders für Kinder sehr wichtig. Warum ist das so?
6. Was genau unterscheidet die Unfall- von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
8. Und wer bestimmt nun den Grad der Invalidität?
9. Wie sieht es mit Risikosportarten a la Fallschirmspringen oder Tauchen aus? Hätte es Auswirkungen auf meine Unfallversicherung, wenn ich einen derartigen Sport betreibe?
10. Und wo passieren jetzt die meisten Unfälle?
11. Und wann bekomme ich Leistungen von meiner Unfallversicherung?
12. Gibt es eine Altersobergrenze für die Aufnahme in eine Unfallversicherung?
13. Ich kann nicht glauben, dass die Versicherung so günstig ist. Wo ist der Haken?
14. Definieren Sie mir bitte „Unfall“.
15. Ich werde demnächst meinen Beruf wechseln. Was muss ich beachten?
16. Welche Leistungsarten kann Ich in meiner privaten Unfallversicherung noch vereinbaren?
1. Wer ist verantwortlich für meinen Antrag?
Ihr Ansprechpartner und Vermittler ist Tuan T. To, Versicherungsvermittler. Wir überprüfen die Vollständigkeit Ihres Antrags und leiten ihn an die von Ihnen ausgewählte Versicherungsgesellschaft weiter. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihres Antrags, Ihres Versicherungsschutzes oder eines Schadensfalles haben, sind wir für Sie da. Telefonisch erreichen Sie uns unter der (09721) 930 755; per E-Mail an die info@drei-t.de oder auf dem Postweg an: 3T Finanzberatung, Seestr. 1, 97421 Schweinfurt.
Für viele namhafte Gesellschaften können wir Tarife anbieten, die es bei Makler mit Beratng nicht gibt. Daher dürfen wir die namen der Gesellschaften nicht nennen, da die Vertreter sehr häufig höhere Vertriebskosten haben und können so unsere Angebote nicht anbieten. Kurz zusammengefasst ist es so, dass Kunden, die den beratenden Vertreter im Haus haben wollen, dafür dementsprechend mehr zahlen, während Kunden, die sich selbst informieren, von unseren günstigen (Online-)Angeboten profitieren können.
3. Warum sollte Ich eine Unfallversicherung abschließen?
Ein Unfall kann Sie jederzeit erwischen und ein Schutz vor Unfälle ist quasi nicht möglich. Wegeunfälle – Unfälle auf dem Weg zum Abeitsplatz und vom Arbeitsplatz nach Hause – sowie Unfälle am Arbeitsplatz sind für jeden Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. In Deutschland passieren jährlich ca. 8 Mio. Unfälle, 2/3 davon passieren in der Freizeit oder in den eigenen 4 Wänden, was nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Der Statistik nach erleidet jeder 10. Bundesbürger im Laufe seines Lebens einen Unfall, von denen 67% nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen! Entschließen Sie sich also für den Abschluß einer Unfallversicherung, sind zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell abgesichert.
4. Wo und Wann bin ich durch die Unfallversicherung geschützt?
Der Schutz durch die Unfallversicherung gilt weltweit 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über das ganze Jahr. Unfälle sind sowohl in der Freizeit als auch bei der Arbeit abgesichert.
5. Ich habe gehört, eine Unfallversicherung sei besonders für Kinder sehr wichtig. Warum ist das so?
Kinder tollen viel herum und überschätzen manchmal Ihre Fähigkeiten oder sind einfach unachtsam, was dann unter Umständen zu Unfällen führen kann. Nun können Sie für Ihre Kinder keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist meist nicht gegeben. Wollen Sie Ihre Kinder dennoch preiswert gegen lebenslange Unfallfolgen absichern, führt für Sie kein Weg an der Unfallversicherung vorbei.
6. Was genau unterscheidet die Unfall- von der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sind Sie durch einen Unfall zum Invaliden geworden, leistet die Unfallversicherung. Wenn z.B. das Knie einer Bürokraft nach einem Unfall steif bleibt, heißt das nicht automatisch, dass sie berufsunfähig ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%, dafür aber auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Für eine Unfallversicherung kommt es darauf nicht an. Es gab einen Unfall, also leistet sie.
7. Und was unterscheidet die Unfallversicherung von der Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit. Weitere Leistungen nach Abschluß der Behandlung gibt es nicht. Die Unfallversicherung bezahlt eine größere Summe, um die Kosten für evtl. nötige Umbauten am Haus vorzunehmen und den möglichen Verdienstausfall auszugleichen.
8. Und wer bestimmt nun den Grad der Invalidität?
Der Grad der Invalidität wird in der Regel vom behandelnden Arzt festgelegt oder aber von einem Arzt, der vom Versicherer beauftragt wurde. Die Höhe der Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung wird anahnd der sog. Gliedertaxe bestimmt. Anmerkung: Bei den Gliedertaxen der verschiedenen Unfallversicherungen gibt es große Unterschiede. I.d.R. gilt ein Schaden an der Hand nur als 55% Invalidität, bei einigen wenigen Unfallversicherungen jedoch als 75% Invalidität. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Unfallversicherung also unbedingt auf eine gute Gliedertaxe.
9. Wie sieht es mit Risikosportarten a la Fallschirmspringen oder Tauchen aus? Hätte es Auswirkungen auf meine Unfallversicherung, wenn ich einen derartigen Sport betreibe?
Hier ist es besonders wichtig, die Bedingungen der Versicherer genau zu lesen. Es ist sehr gut möglich, dass ein Versicherer Ihre Sportart eingeschlosseen hat, während ein anderer einen Risikozuschlag verlangt. In der Regel sind Freizeitsportler zwar versichert, aber bei folgenden Sportarten sollten Sie nachfragen, ob diese mitversichert sind: Drachenfliegen, Paragliding, Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeugs (Pilot), Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
10. Und wo passieren jetzt die meisten Unfälle?
Etwa 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit. Das heisst, dass nur etwa 30% der Unfälle am Arbietsplatz passieren, wo man Ansprüche auf eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft hat.
11. Und wann bekomme ich Leistungen von meiner Unfallversicherung?
Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall muss die Invalidität eingetreten sein und spätestens vor Ablauf einer weiteren 3-monatigen Frist von einem Arzt diagnostiziert und geltend gemacht werden. Invalidität kann z.B. auch eine Einschränkung der Beweglichkeit des Kniegelenks nach einem Meniskus- oder Kreuzbandriss sein oder auch durch Schnittverletzungen hervorgerufene Einschränkungen der Beweglichkeit von Gliedmaßen.
12. Gibt es eine Altersobergrenze für die Aufnahme in eine Unfallversicherung?
Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist eine Aufnahme bis zum 65. Oder 70. Lebensjahr möglich. Danach gibt es auf Senioren zugeschnittene Angebote bei den Versicherern.
13. Ich kann nicht glauben, dass die Versicherung so günstig ist. Wo ist der Haken?
Also an Leistungen wird keinesfalls gespart, falls Sie das beruhigt. Die günstigen Preise liegen vielmehr daran, dass wir als unabhängige Vermittler die Marktübersicht und auch die Möglichkeit haben, Ihnen in unseren Vergleichsrechnern die günstigsten und besten Angebote darzustellen.
14. Definieren Sie mir bitte „Unfall“.
Die allgemeine Definition für Unfall ist: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden." Die Definition, wie sie von Versicherern verwendet wird, kann evtl. abweichen.
15. Ich werde demnächst meinen Beruf wechseln. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Ihren Beruf wechseln, kann sich damit auch die Tarifierungsgrundlage ändern (A oder B). Erhöhen sich z.B. die berufsbedingten Risiken und in diesem Zuge auch das Unfallrisiko, muss Ihr Versicherer Ihren Versicherungsschutz der veränderten Situation anpassen. Auf jeden Fall muss Ihre private Unfallversicherung angepasst werden und Sie müssen uns Ihre neue Berufssituation mitteilen. Auch Fristen dazu müssen eingehalten werden.
16. Welche Leistungsarten kann Ich in meiner privaten Unfallversicherung noch vereinbaren?
Grundleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die sie auf jeden Fall vereinbaren müssen. Invalidität ist in der privaten Unfallversicherung definiert als: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung ist kombinierbar mit folgenden anderen Leistungsarten:
- Todesfalleistung
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres aufgrund des Unfalls, Hat der Begünstige bzw. die Begünstigten Anspruch auf die Leistung der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Weitere Funktion der Todesfalleistung ist die Leistung einer Vorauszahlung bei vereinbarter Todesfalleistung durch den Versicherer, wenn bereits kurz nach dem Unfall eine Invalidität absehbar ist.)
- Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, den der Versicherte in vollstationärer Heilbehandlung befindet, i.d.R. allerdings für maximal 2-3 Jahre. Ambulante Operationen sind in manchen Tarifen eingeschlossen.
- Genesungsgeld
Genesungsgeld können Sie ab dem Tag Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bekommen. Normalerweise ist entspricht die Höhe des Genesungsgeldes der des Krankehaustagegeldes, jedoch begrenzt auf 100 Tage und in vielen Fällen nach Tagen abgestuft. Wie beim Krankenhaustagegeld gelten auch hier die Kalendertage.
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Bei Schwerstverletzungen wie Querschnittslähmung, Erblindung etc. nach einem Unfall kann diese Leistung sofort in Anspruch genommen werden.
- Kosmetische Operationen
Entschließt sich die versicherte Person nach einem Unfall für eine kosmetische Operation, weil Ihr Körper durch den Unfall derart entstellt ist, so übernimmt die Unfallversicherung die Behandlungs- und Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Zeitraum für die Durchführung der Behandlung ist bei Erwachsenen bis 3 Jahre nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zum 21. Geburtstag.
- Übergangsleistung
Ist die versicherte Person nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Unfall noch 100% beeinträchtigt, so erbringt der Versicherer 50% der vereinbarten Übergangsleistung. Ist die versicherte Person nach Ablauf von 6 Monaten noch mehr als 50% beeinträchtigt, so wird erbringt der Versicherer die volle Übergangsleistung.
- Kurbeihilfe
In einigen Tarifen kostenlos enthalten.
- Bergungskosten
In allen Tarifen kostenlos enthalten.





