Vergleichen Sie Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ein Hausbau ist ein großes finanzielles Wagnis. Hinzu kommt, dass der Bauherr für praktisch alle Unfälle, die auf der Baustelle geschehen, haftbar gemacht werden kann. Um zumindest dieses Risiko zu minimieren, gibt es die Bauherren-Haftpflicht.

 

Bauherrenhaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- u. Grundstücksrisiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.

Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Bauausführung werden nicht selbst vorgenommen.

Aber: Das Bauen in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag - abhängig vom Wert der Eigenleistung - mitversichert werden.

Die Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung:

  • Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches,
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen,
  • Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt (bei der Prozessfreudigkeit und den hohen Streitwerten in Bauprozessen ein entscheidender Vorteil),
  • Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.

Das Grundstücks-Haftpflichtrisiko ist bis zur Bauabnahme - längstens jedoch bis zum Bezug des Gebäudes - in der Regel prämienfrei mitgedeckt.

Im Rahmen eines Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherungsvertrages wird die Bauherren-Haftpflichtversicherung meist mit einem geringen Betrag (z.B. 25.000,-- € oder häufig auch mehr) je Bauvorhaben mitversichert. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Hausbesitzer für jede Umbau- oder Reparaturarbeit eine Versicherung abschließen muss.

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist, im Rahmen des mitversicherten Haus- u. Grundbesitzerrisikos, die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten mit meist unterschiedlichen Höchstsummen je Bauvorhaben mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 2 AHB).

Die Beiträge für eine Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich geltend machen (abzugsfähige Werbungskosten).

Die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Bauherrenhaftpflicht