Autoversicherung
Unfall | Kranken
Finanzen
Vorsorge
Pflicht | Recht
Tierhalter
Die Versicherung umfasst die Haftpflicht des Öltankinhabers für Gewässerschäden, die ihm als Inhaber eines Öltanks und aus der Verwendung des Öls obliegt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des WHG, sondern auf alle weiteren gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
Wichtig: Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für den Öltankinhaber deckt neben dem Gewässerschadenrisiko auch die sogenannten Rettungskosten, die bei Öltankschäden im Vordergrund stehen.
Rettungskosten sind alle Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schaden, unabhängig davon ob die Rettungsmaßnahmen
Der Rettungskostenbegriff wird sehr weit ausgelegt: Rettungskosten können bereits unmittelbar vor dem Schadenereignis entstehen. Ein Beispiel: Kurz vor dem Bersten eines Öltanks wird durch Abpumpen in einen anderen Tank das Auslaufen von Öl verhindert. Die entstehenden Kosten sind Rettungskosten und durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der Deckungssumme mitversichert.
Darüber hinaus werden auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachtenkosten ersetzt. Auch wenn diese zusammen mit der Entschädigung die Deckungssumme übersteigen.
Die Leistungen der Öltank-Haftpflichtversicherung:
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Gewässerschaden Haftpflicht
