Vergleichen Sie Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Trotzdem darf man aber nie vergessen, dass es sich dabei um ein instinktgetriebenes Tier handelt, das trotz bester Ausbildung Schäden verursachen kann. Die Hundehalterhaftpflicht schützt vor den daraus entstehenden finanziellen Folgen.

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Hundehalter

Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").

Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn daher kein Verschulden trifft.

Auch für den oben genannten Tatbestand gibt es eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherer versichern jedoch nach einem System, welches denen von Zoologen nachempfunden wurde. Sie unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren.

Zu den Haustieren gehören die zahmen Tierarten, die vom Menschen in seinem Bereich gehalten werden:

  • Hunde, Pferde, Ponys und Esel;
  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben und Hühner;
  • Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche im Haushalt gehaltene Tiere.

Zu den gezähmten wie den wilden Tierarten gehören beispielsweise die im Winter durch ständige Fütterung an den Menschen gewöhnte Rehe, Affen und Bienen.

Die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Tierhalterhaftpflicht