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Tierhalter
Ein Halter haftet für alle Schäden, die durch das Tier oder sein Verhalten verursacht werden. Man kann sich denken, dass diese Schäden bei einem Pferd mitunter sehr hoch ausfallen können. Um die finanziellen Folgen im Zaum zu halten, gibt es die Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung.
Der Halter von Tieren haftet bereits dann, wenn durch das bloße tierische Verhalten ein Schaden verursacht wurde (sog. "Gefährdungshaftung").
Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Ausnahme zu. Wird der Schaden nämlich durch ein Haustier verursacht, das aus beruflichen Gründen gehalten wird oder das für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist, haftet der Halter dann nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Tier stets sorgfältig beaufsichtigt hat und ihn daher kein Verschulden trifft.
Auch für den oben genannten Tatbestand gibt es eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherer versichern jedoch nach einem System, welches denen von Zoologen nachempfunden wurde. Sie unterscheiden zwischen Haustieren, gezähmten Tieren und wilden Tieren.
Zu den Haustieren gehören die zahmen Tierarten, die vom Menschen in seinem Bereich gehalten werden:
Zu den gezähmten wie den wilden Tierarten gehören beispielsweise die im Winter durch ständige Fütterung an den Menschen gewöhnte Rehe, Affen und Bienen.
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Pferdehalterhaftpflicht
