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Schon kleine Versehen können schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Vor allem wenn Personen zu Schaden gekommen sind, können die Schadensersatzansprüche schnell sehr hoch werden. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall diese Kosten.
Janitos - Ein Partner stellt sich vor.
Bei wohl keiner anderen privaten Versicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten Haftpflichtversicherung.
Gern wird die Privathaftpflichtversicherung auch Familienhaftpflicht genannt; denn sie schützt nicht nur den Versicherungsnehmer. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Ehegatten und der minderjährigen Kinder, soweit diese noch nicht verheiratet sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die leiblichen Kinder oder um Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt.
In diesem Zusammenhang hat der Haftpflichtversicherer drei Pflichten:
Selbst ein kleines Versehen wie etwa ein Vorfahrtsfehler beim Radfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Höhe mehrerer Millionen Euro verursachen. Vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Es gibt keine Begrenzung nach oben. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung ein Muss für jedermann.
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung sichert die Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten zufügen und für die sie nach dem Gesetz verantwortlich sind.
Es handelt sich bei der privaten Haftpflichversicherung um eine Familien-Versicherung, in der die Ehepartner und die Kinder gemeinsam versichert sind. Die Mit-Versicherung der Kinder ist jedoch nicht grenzenlos: Bis zum Ende der Schul- und der ersten Berufs-Ausbildung sind sie in der elterlichen Police versichert.
Paare ohne Trauschein können bei vielen Gesellschaften ebenfalls in einer Police versichert sein. Jedoch muss das Zusammenleben der Gesellschaft vor Eintritt eines Schadenfalles mitgeteilt und nachgewiesen worden sein.
Tiere:
Mitversichert sind auch Schäden, die bestimmte Haustiere bei Dritten anrichten können. Katzen, Meerschweinchen, Vögel sind mitversichert, Hunde und Pferde dagegen nicht, für diese gibt es eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungen.
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Thema Privathaftpflicht
