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Wer privat oder beruflich öfters im Jahr verreist oder sich sogar für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält, sollte sich über einige wichtige Dinge vor Antritt der Reise informieren. So ist es zum Beispiel von großer Wichtigkeit, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, ob im Gastland ein Auslandskrankenschutz besteht.
Die gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik Deutschland gewähren lediglich in Ländern, mit denen ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht, einen Schutz im Krankheitsfall. In allen anderen Ländern ist es dann erforderlich, sämtliche anfallende Kosten zur Behandlung einer Erkrankung aus der eigenen Tasche zu zahlen. Da dies mitunter nicht nur die Urlaubskasse schröpft, sondern auch den generellen finanziellen Rahmen sprengen kann, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu informieren. Diese Versicherung übernimmt im Falle einer Krankheit die Kosten für die Besuche beim Arzt, Medikamente, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und auch die Kosten, die anfallen, wenn ein Rücktransport in die Heimat erforderlich wird. In der Regel ist es bei der Gewährung dieser Leistung für die Versicherung unerheblich, ob es sich um eine akute Erkrankung handelt, einen Unfall oder es aber nur um einen leichten Infekt geht.
Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung, sollte man sich über die unterschiedlichen Angebote der Versicherer informieren, da es vor allem im Bezug auf die Dauer der Versicherung und auch die Beiträge große Unterschiede gibt. In jedem Fall sollte man aber eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um auch im Ausland den in Deutschland gewohnten Standard im Krankheitsfall genießen zu können und optimal versorgt zu werden. Da es in den meisten Urlaubsländern nicht der Fall ist, dass man medizinische Gepflogenheiten und Bedingungen antrifft wie von zu Hause gewohnt, ist es dann hilfreich, wenn man auf die Leistungen einer entsprechenden Versicherung zurückgreifen kann. Hält man sich für einen längeren Zeitraum im Ausland auf, ist eine Versicherung bei einer Auslandskrankenkasse vor Ort ratsam, über diese man sich ebenso im Vorfeld erkundigen sollte.
Plant man seinen Urlaub oder gar einen längeren Auslandsaufenthalt sollte man auch an eine Auslandskrankenversicherung denken. Zwar gibt die gesetzliche Krankenkasse jährlich Urlaubskrankenscheine heraus, doch diese sind nur gültig in Ländern, mit denen Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Aber auch dann wird nur ein bestimmter Zeitraum, in der Regel 6 Wochen und bestimmte Leistungen übernommen. In vielen Fällen reicht dieser Versicherungsschutz jedoch nicht aus und ein eventueller Rücktransport ist ebenfalls nicht versichert, so dass man in einem Ernstfall die aufkommenden Kosten selbst bezahlen muss, was bekanntlich sehr teuer werden kann.
Besser man kümmert sich rechtzeitig um den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese lassen sich bequem im Internet recherchieren. Ist man Student, kann man mit günstigeren Beiträgen rechnen. Um die passenden Krankenversicherungen zu finden, verwendet man am Besten die Suchmaschinen und gibt dort die entsprechenden Suchangaben ein, wie z.B. „Auslandskrankenversicherung Student“ oder „Auslandskrankenversicherung Studenten“. In der Regel erhält man als Suchergebnis einige Anbieter oder Webseiten auf denen man Versicherungsvergleiche anstellen kann. Es ist jedoch wichtig, nicht nur die Beitragssätze zu vergleichen, sondern auch die Versicherungsleistungen. Sucht man bestimmte Auslandskrankenversicherungen für bestimmte Ländern, könnte man beispielsweise „Auslandskrankenversicherung Schweiz“ oder „Auslandskrankenversicherung Spanien“ eingeben, um eine detailliertere Suchanfrage zu stellen.
In der Regel können Auslandskrankenversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Manche Anbieter fordern jedoch Angaben zu Vorerkrankungen und schließen eventuell bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Auch dazu sollte man sich vorab eingehende Informationen einholen, damit man für seinen Auslandsaufenthalt den besten Versicherungsschutz erhält. Wichtig zu wissen ist es auch, dass man auch von einer Versicherung innerhalb 14 Tage nach der Unterschrift ohne Angaben von Gründen zurücktreten kann, sollte man erst später festgestellt haben, dass der Versicherungsschutz doch unzureichend ist. Jedoch nur, wenn man die erste Prämie noch nicht gezahlt hat. Ein Widerruf muss immer schriftlich in Briefform erfolgen. Bestenfalls sendet man diesen per Einschreiben, so hat man auch die Sicherheit, dass der Brief tatsächlich seinen Bestimmungsort erreicht.
