Vergleichen Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung

Nicht jeder hat heute die Möglichkeit zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln. Wer die Aufnahmekriterien nicht erfüllen kann, dem steht aber immerhin die AUfnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung offen. Aber auch hier gibt es Unterschiede.

 

Gesetzl. Krankenversicherung

In Deutschland wird zwischen zwei Krankenkassenformen unterschieden. Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Beiträge GKV werden mit einem Prozentsatz berechnet, der in der Regel direkt vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt wird. Hier teilen sich jeweils zur Hälfte der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Kosten. Freiberuflich tätige Menschen und Selbständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern und zahlen auch selbst den Beitrag in voller Höhe an die Krankenkasse.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenzgröße nach der sich die Beiträge der GKV richten. Diese Werte richten sich nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Übersteigt man mit seinem Einkommen die Höchstgrenze der Beitragsmessungsgrenze, wird der Teil der höher ist, bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Daraus resultiert, dass einige Menschen anteilig weniger zahlen als andere. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt. Im Laufe der Jahre wurden die Grenzen immer weiter abgesenkt, dadurch wurde erreicht, dass ein immer größerer Kreis der Menschen sozialversicherungspflichtig wurde. Im Jahre 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze GKV 3.600 € monatlich und jährlich 43.200 €. Vergleicht man das Jahr 2001, so lag die monatliche Grenze dort noch bei 6.525,00 DEM. Die Beiträge der Krankenkassen unterscheiden prozentual.

Da lohnt es sich, die Sätze vor Abschluss zu vergleichen oder einen Wechsel der Krankenkasse in Erwägung zu ziehen. Beiträge Krankenversicherung schlagen sich ja nicht unerheblich jeden Monat zu Buche und im Großen und Ganzen unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht wesentlich. Da die Grundleistungen der gesetzlichen Kassen gesetzlich geregelt sind, ist die Grundversorgung relativ gleich. Je nach Einkommen würde sich evt. auch ein Wechsel in die PKV lohnen, da hier die Grundleistungen wesentlich höher ausfallen.

Über die Grundversorgung hinaus, hat aber jeder Versicherte die Möglichkeit Zusatzversicherungen, zum Beispiel eine Auslandsreiseversicherung oder Zahnzusatzversicherung, abzuschließen und somit seine eigenen Leistungen zu verbessern. Diese Zusatzleistungen der GKV sollte man sich vorher genau überlegen, denn wenn man sie Leistungen nachher nicht in Anspruch nimmt, lohnt sich der Abschluss nicht. Die Krankenkassen bieten aber immer eine ausführliche Beschreibung und Beratung ihrer Leistungen an.