Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.





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Gesundheit schätzt man erst, wenn man krank ist.
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Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt durch mehrere Möglichkeiten:

  1. Durch eine "ordentliche Kündigung"
    Die Kündigung erfolgt schriftlich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem der Austritt erklärt wird.
    Beispiel:Kündigung am 15.05. - Ende der Mitgliedschaft am 31.07.
  2. Durch Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
    Die Mitgliedschaft auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet.
  3. Wenn Sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen.
    (Sie beträgt in 2009: 48.600,-- Euro)
    • Kündigung zum Ende des Kalenderjahres der Überschreitung der Grenze:
      Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des Kalenderjahres nur, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit der Austritt erklärt wird. Ansonsten automatisch die Weiterversicherung. Dann erst neue Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 2 Monaten.
    • Überschreitung der Grenze durch Arbeitgeberwechsel
      Sofortige Kündigungsmöglichkeit mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses.

Hinweis: Wir übernehmen diesen Service für unsere Kunden und erledigen alle Formalitäten inkl. der Vorbereitung der Kündigung bei der bisherigen Versicherung.

WICHTIG:
Kündigen Sie niemals einen bestehenden Versicherungsvertrag, ohne bereits eine schriftliche Annahmebestätigung eines neuen Versicherers in Ihren Händen zu haben.

Kündigung einer Privaten Krankenversicherung (PKV)

Bitte gestatten Sie zunächst einen Hinweis: Die Kündigung einer bestehenden Privaten Krankenversicherung ist nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten für einen Kunden vorteilhaft. Um Präzedenzfälle zu vermeiden, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Aufzählung der Möglichkeiten.

Welche Nachteile jedoch damit verbunden sind, lässt sich wie folgt darstellen:

  • Der Kunde verliert durch eine Kündigung PKV seine Altersrückstellung. Diese verbleibt im Unternehmen, das er verlässt. Handelt es sich jedoch lediglich um einen Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens, so behält ein Kunde seine Altersrückstellungen.
  • Je nachdem, wie lange eine Krankenversicherung bisher bestanden hat, muß ein Kunde für seinen Tarif wegen des höheren Eintrittsalters höhere Monatsbeiträge bezahlen. Dies kann u.U. zu deutlich höheren Monatsbeiträgen (bei gleicher bisher versicherten Leistung) führen. Bleibt der Beitrag gleich - oder sinkt er gar - dann ist Vorsicht geboten, da diese Beitragsreduzierung oft mit geringeren Leistungen verbunden ist.
  • Bei der Vertragsaufnahme ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn neue Erkrankungen seit Vertragsabschluß des ersten KV-Vertrages hinzu gekommen sind, dann könnten Beitragszuschläge oder gar eine Ablehnung der Annahme die Folge sein

Wenn Sie sich dennoch zu einer Kündigung der PKV entschlossen haben, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Durch die ordentliche Kündigung
    Zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei einigen Unternehmen ist die Kündigung erst am Ende des zweiten oder dritten Versicherungsjahres möglich.
  2. Beitragserhöhung:
    Bis zum Wirksam werden der Beitragserhöhung.

 

 

 

 

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Wissenswertes

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