Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.
Die Versicherungspflichtgrenze der PKV
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2009 erst ab einem Jahreseinkommen von 48.600 € möglich. Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und nicht gleichbedeutend mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt in 2009 44.100 € jährlich.
Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern die Versicherungspflichtgrenze!
Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2009 in der Kranken- und Pflegeversicherung:
- jährliche Beitragsbemessungsgrenze 44.100 € bzw.
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze 3.675 €
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kennzeichnet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überschreitet das Brutto-Einkommen diese Höhe, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze 2009:
Jährliche Versicherungspflichtgrenze 48.600 € bzw.
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 4.050,00 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13 Gehältern 3.738,46 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13,5 Gehältern 3.600,00 €










