Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.
Möchten Sie alle Vorteile eines Privatpatienten genießen?
Ihre Gesundheit ist die Grundlage für Arbeitskraft, Lebensstandard und Einkommen - kurz: für Lebensfreude und Vitalität!
Und bei Krankheit? Da leistet Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung maximal eine Grundversorgung. Und manchmal nicht einmal das!
Mindestens acht Gesetzesänderungen seit 1984 haben mit empfindlichen Leistungskürzungen und neuen Zuzahlungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu einer immer stärker steigenden finanziellen Belastung geführt.
Die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse sind ständig gestiegen - bei gleichzeitig sinkenden Leistungen.
Viele Vorsorgeuntersucherungen werden von Ihrer Kasse nicht mehr übernommen. Ebenso die Leistungen für Heilpraktiker. Naturheilverfahren zahlen Sie aus eigener Tasche.
Die Liste der Streichungen bzw. Zuzahlungen in der Gesetzlichen ist lang:
- Arznei- und Verbandmittel
Je nach Packungsgröße 4,-- / 4,50 / 5,-- Euro - Heilmittel
15 % (z. B. bei Massagen) - Zahnersatz
Maximal 65 % Leistung bei einfacher Leistung - Krankenhausbehandlung
9,-- Euro am Tag (bis zu 14 % Tage im Jahr) - Krankentransport
(13,-- Euro je Fahrt) - Mutter-Kind-Kuren
(9,-- Euro am Tag) - Reha-Maßnahmen
(9,-- Euro am Tag) - Brillen/Kontaktlinsen
Keine Leistungen für Gestelle. Für Brillengläser und Kontaktlinsen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse.
Diese Leistungen müssen Sie vollständig selbst bezahlen!
- Naturheilverfahren
(Heilpraktiker werden i.d.R. nicht bezahlt) - Vorsorgeuntersuchungen
Es gibt in der gesetzlichen Krankenkasse nur eine Grundversorgung. Viele Untersuchungen, z.B. Mammographien und Augeninnendruckuntersuchungen werden nur noch bei konkretem Verdacht erstattet. - Krankheit im Ausland
In vielen Fällen werden deutsche gesetzliche Krankenkassen im Ausland nicht anerkannt. Medizinisch notwendige Rücktransporte müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. - Krankenhausbehandlung
Im Krankenhaus werden Sie als Kassenpatient auch so behandelt. Privatärztliche Behandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer werden von der Kasse nicht übernommen.
Leistungskürzungen können für Sie bald vorbei sein!
Egal ob Sie als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48.600 € (2009) im Jahr verdienen oder dort als Selbständiger noch immer versichert sind: Die Prüfung von Alternativen lohnt immer. Auch die Möglichkeit, viel Geld einzusparen sollte nicht ungeprüft verloren gehen.
Es gibt zudem verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten, da können Sie individuell handeln und die Absicherung voll auf Ihre Bedürfnisse ausrichten.
- Es fängt mit der Wahl der Selbstbeteiligung an: "Vollkasko" oder lieber Ihrem aktuellen guten Gesundheitszustand Rechnung tragend?
- Um Beiträge zu sparen, können Sie eine hohe Selbstbeteiligung wählen, also den Teil der Behandlungskosten, den Sie selber zu tragen bereit sind. Es fördert auch die Sensibilität im Umgang mit Erkrankungen. Und Sie erhöhen sich damit die Chance auf Beitragsrückgewähr Ihrer privaten Krankenkasse.
- Die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz erhalten Sie im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstattet. Dabei haben Sie ebenfalls die Wahl, verschiedene Erstattungsprozentsätze zu wählen.
- Damit nehmen Sie Einfluß auf ihren Beitrag: eine Erstattung von 80 % ist etwas teuerer als ein Tarif mit z. B. nur 50 %.
- Auch Beamte mit einem Beihilfeanspruch wählen ihren Versicherungsschutz nach ihrem Beihilfeanspruch selbst aus.
- Mit dem Baukastenprinzip setzen Sie Ihren eigenen Versicherungsschutz zusammen. Dazu gehört der
- Ambulant-,
- Stationär-,
- Zahnbehandlungs- und
- Krankentagegeldtarif (nicht für Beamte).
Möchten Sie alle Vorteile eines Privatpatienten vielleicht später bei der PKV genießen?
Sie können zwar heute noch nicht privat versichert werden, möchten es aber, sobald Sie Ihr Studium beendet haben oder sich nach der Ausbildung selbständig gemacht haben?
Dann "frieren" Sie Ihren jetzigen Gesundheitsszustand ein.
Die Anwartschaftsversicherung bewahrt Ihnen die Rechte aus einer Krankheitsversicherung, so lange Sie Leistungsansprüche gegenüber anderen Versicherungsträgern geltend machen können.
Sie zahlen gewissermaßen einen Risikobeitrag, ohne dass Sie konkrete Gegenleistungen geltend machen können. Vielmehr werden damit nach Vertragsabschluß aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn die Leistungen der Krankheitsvollversicherung wieder aufleben (kleine Anwartschaft).
Wenn Sie wünschen, dass darüber hinaus auch Alterungsrückstellungen aufgebaut werden sollen, so sollte die sog. große Anwartschaft vereinbart werden.
Diese Option nutzen im wesentlichen Berufe mit freier Heilfürsorge (z. B. Polizisten oder Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge) die Vorteile einer frühzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung, ohne später auftretende Krankheiten, Unfälle oder Berufsrisiken berücksichtigen zu müssen.
Sie sind leider arbeitslos geworden und sind privat versichert?
Für Sie kann die Anwartschaftsversicherung interessant sein, weil Arbeitslose automatisch in den gesetzlichen Kassen versicherungspflichtig werden. Wenn Sie allerdings in den vergangenen 5 Jahren privat versichert waren, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Vollversicherung bei einer Arbeitslosigkeit von bis zu drei Jahren ruhen zu lassen. Bei länger anhaltender Arbeitslosigkeit kann sich die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung lohnen.
Ob Sie gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind: die Pflegeversicherung ist Pflicht
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegepflichtversicherung.
Sie muss bei dem Risikoträger (PKV) versichert werden, der auch die Vollversicherung mit Ihnen abschließt.
Egal ob Sie als freiwilliges oder als versicherungspflichtiges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, also als Arbeiter, Angestellter oder Rentner: die Pflegeversicherung ist Pflicht.
Die versicherten Leistungen werden entweder als Geld- oder als Sachleistungen angeboten.
Wenn sie freiwillig versichert sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft in der GKV einen Befreiungsantrag stellen. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Die Leistungen sind zu 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben:
- häusliche Pflege (alternativ: monatliches Pflegegeld)
- Kurzzeitpflege
- Teilstationäre Pflege
- Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
- Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Personen
- Beiträge zur Rentenversicherung der pflegenden Person.
Wichtig: Der Vergleichsrechner für die private Krankenversicherung ist online ein reiner Vergleichsrechner. Anträge können hier nicht gestellt werden. Wir bitten Sie, bei Interesse an einem Antrag und Fragen zur PKV telefonisch (09721-930755) Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir lassen Ihnen den Antrag dann gerne per Post oder Email zukommen. Aufgrund der Gegebenheiten bei den Versicherungs-
gesellschaften im Bereich der Privaten Krankenversicherung ist ein Onlineabschluss derzeit leider nicht möglich.










