Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.





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Wer kann sich privat vollversichern?

Einen hundertprozentigen Schutz vor Krankheit, Unfällen und altersbedingte Gebrechen gibt es leider nicht - auch wenn Sie noch so gesund leben.

Um so wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit der passenden Absicherung gegen krankheitsbedingte Kosten zu wappnen.

Denn: Je älter Menschen werden, um so höher sind die durchschnittlichen Krankheitskosten für Leistungen der Ärzte und Krankenhäuser, die zu zahlen sind. Die Kosten versechs- bis verachtfachen sich im Laufe eines Menschenleben.

Also: Je früher Sie Ihre Entscheidung treffen, um so preiswerter wird sie.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze

Bis zum 31.12.2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung identisch. Der Gesetzgeber hat sei dem 1.1.2003 die Versicherungspflichtgrenze ( 48.600 € in 2009) stärker angehoben als die Beitragsbemessungsgrenze (44.100 Euro in 2009).

Auf diese Weise soll der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert werden. Die Versicherungspflichtgrenze legt das Verdienstlimit fest, bis zu dem sich Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen, während die Beitragsbemessungsgrenze lediglich den zu zahlenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, werden Sie freiwillig krankenversichert, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Erst danach ist der Wechsel in eine Private Krankenversicherung möglich.

Unabhängig vom Einkommen hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen für Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist unter Beachtung von Kündigungsfristen somit jederzeit möglich.

Diese Personenkreise können sich für eine private Krankenvollversicherung entscheiden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    mit einem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung von
    • 48.600 Euro (2008: 48.150 Euro)
      im Jahr bzw.
    • 4.050,00 Euro (2008: 4.012,50 Euro)
      monatlich.
    Achtung neu: Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab dem 19.01.2007 nur noch dann möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten 3 Jahren überschritten wurde!

 

  • Selbständige und Freiberufler/innen
    Der Gesetzgeber läßt Selbstständigen und Freiberufler neben besser verdienenden Angestellten die Möglichkeit, sich unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens privat zu versichern.

 

  • Beamtinnen und Beamte
    Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder erhalten Beamte eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Höhe liegt bei 50 Prozent der Aufwendungen während der aktiven Arbeitsphase und bei 70 Prozent im Ruhestand. Für deren Ehegatten, sofern nicht selbst versichert, 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent der Aufwendungen. In der private Krankenversicherung werden bestimmte Quotentarife angeboten, die für den jeweiligen Beihilfesatz günstige Versicherungen anbieten.
    Weitere Personen mit Beihilfeberechtigung: Richter (auch im Ruhestand), Beamte auf Probe, Witwen und Waisen dieser Berufsstände. Auszubildende eines öffentlich-rechtlichen Trägers (z. B. Verwaltungslehre, Bundesgrenzschutz etc.) haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Die Wahl, sich privat zu versichern, haben nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind. Den oben genannten Personenkreisen steht es demnach frei, sich entsprechend mit einer privaten Krankenvollversicherung privat zu versichern und die Vorteile einer privaten Absicherung zu nutzen.

Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner

Die Kinder und nicht erwerbstätigen Ehepartner des oben genannten Kreises können ebenfalls in der privaten Krankenvollversicherung abgesichert werden.

Bei Ehepartnern gilt, dass der Partner, der nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben muß. In diesem Falle können Kinder sowohl bei dem geringer verdienenden Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse als auch bei dem höher verdienenden Partner versichert werden. Versicherungsbeiträge für die Kinder fallen jedoch in beiden Varianten an. Dabei gilt, dass der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse für Kinder meist höher ist und gegenüber der privaten Variante schlechtere Leistungen geboten werden.

Aber: Wenn beide Elternteile über der Beitragsmemessungsgrenze verdienen und das höher verdienende Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleibt, können Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.

In die Private Krankenversicherung wechseln, ist leichte als viele denken

 

 

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