Autoversicherung
Unfall | Kranken
Finanzen
Vorsorge
Pflicht | Recht
Tierhalter
Jeder Arbeitnehmer ist neben den gesetzlichen Pflichtversicherungen, welche zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden, auch in der sogenannten Unfallversicherung versichert. Allerdings wird hier der Versicherungsschutz, alleine vom Arbeitgeber zu bezahlen. Die Versicherungshöhe ist hier von den Gefahren am Arbeitsplatz abhängig ist. Außerdem deckt diese Versicherung auch die sogenannten Wegeunfälle ab, also Unfälle die auf dem Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz stattfinden.
Hier ist allerdings anzumerken, dass nur der direkte Weg zwischen beiden Stellen durch diese Unfallversicherung versichert ist. Der zusätzliche Schutz der Versicherung, welcher auch die Arbeit des Versicherten abdeckt, kann auch hier durch eine private Unfallversicherung erweitert werden, welche ebenso private Unfälle versichert. Sollte durch einen solchen Unfall im privaten Bereich eine Erwerbsminderung eintreten und festgestellt werden, kann eine Unfallrente gewährt werden wenn die Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Wie es aber zu einer Auszahlung der Versicherungssumme kommt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. So wird in manchen Fällen eine Einmalzahlung als Abfindung ausgezahlt oder aber auch eine monatliche Unfallrente.
Bei einer bevorstehenden Erwerbsgeminderten Rente wird die Anrechnung der Unfallrente bei den Rentenbezügen vorgenommen. Wer allerdings neben der Unfallrente auf das Grundsicherungsamt gehen muss, dem wird neben den anderen Bezügen sowie Vermögensverhältnissen auch die Unfallrente angerechnet. Der Hintergedanke bei dieser Regelung: Der Staat kann so bares Geld sparen.
