Vergleichen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall oder eine Krankheit können eine weitere Ausübung des Berufs von heute auf morgen unmöglich machen. Darum ist es wichtig, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen, um nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankung

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Sie müssen damit rechnen, dass, wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Ihre vorherigen Krankheiten  prüft. Jeder Mensch, der sich gegen die Erwerbsunfähigkeit versichern möchte, muss seine diese angeben. Dies hat folgenden Grund: Eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere auch. Folglich müssen auch Versicherungen mit ihren Finanzen haushalten. Wenn nun jemand versichert würde, der eine lange Krankheitsgeschichte hat, so muss der Versicherer davon ausgehen, dass dieser Versicherungsnehmer recht schnell erwerbsunfähig wird und folglich dann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Der Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja, genau diesen Fall abzudecken. Denn, wenn man berufsunfähig wird, erhält man von seinem Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall dann eine monatliche Rente, von der der Versicherte seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Versichert aber nun die Versicherungsgesellschaft jemanden, bei dem sie davon ausgehen muss, dass der Versicherungsfall schnell eintreten wird, so sind die Kosten für die Gesellschaft einfach zu hoch. Sie erhält kaum Beitrage des Versicherten, muss aber schnell bereits in Vorlage treten und den Versicherten finanzieren. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist dies nicht tragbar. Daher soll man vorher seine bisherigen Krankheiten angeben.

Es sei jedem, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, angeraten, bei der Prüfung genau anzugeben, welche vorherige Krankheiten bereits vorliegen. Tut man dies nicht und hegt die Versicherungsgesellschaft Zweifel an den Aussagen des Versicherungsnehmers, so ist die Gesellschaft dazu berechtigt, bei dem oder den behandelnden Ärzten des Versicherungsnehmers nachzufragen. Schwindeln zahlt sich im Falle der Prüfung also nicht aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall nämlich nicht.