Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die
gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen
Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle
Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines
Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren
und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen
Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung
mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen
ganz individuell.
Was ist die Pflegerente?
Bei der Pflegerente bzw. Pflegeversicherung handelt es sich um eine notwendige eigenverantwortliche Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit ein Pflegefall nicht in einer Katastrophe endet.
Welche Leistungen beinhaltet die Pflegeversicherung?
Falls eine Absicherung ab Pflegestufe I vereinbart wurde, dann wird für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Pflegerente gezahlt. Diese beträgt 25% der vereinbarten Pflegerente (250 € bis 3.000 €). Falls vereinbart, wird ab Pflegestufe II 50% dieser vereinbarten Pflegerente gezahlt.
Bei Pflegestufe III wird 100 % der vereinbarten Pflegerente gezahlt. Außerdem erfolgt bei Beginn der Rentenzahlung eine einmalige Sofortleistung von 6 Monatsrenten. Tritt der Leistungsfall ein, müssen keine weiteren Beiträge mehr bezahlt werden.
Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aus?
Die Erfahrung zeigt uns: Nein! Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 und der Erweiterung 1996 sollte für alle Bundesbürger die Grundversorgung für den Pflegefall gewährleistet werden. Doch so beachtlich die gesetzlichen Leistungen auch ausgefallen sind – sie sind bei weitem nicht ausreichend. Eine Ergänzung der staatlichen Grundabsicherung durch private Vorsorge, vor allem für Schwerstpflegebedürftige in der Pflegestufe III, ist unbedingt notwendig.

Mit welchen Kosten hat man denn im Pflegefall zu rechnen?
Die Kosten richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Für verschiedenen Pflegesituationen gibt es in vielen Fällen Erfahrungssätze. Für stationäre Pflegekosten gemäß der Pflegestufe III sind zur Zeit etwa 3.300 € im Monat anzusetzen. Bei maximalen Leistungen in Höhe von 1.470 € (ab Juli 2008) aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Versorgungslücke von etwa 1.800 € pro Monat eigenverantwortlich abzusichern.
Hierbei ist jedoch ein kleines Taschengeld für die geringsten Bedürfnisse oder Aufwendungen zur Verbesserung der Lebensqualität (Ausfahrten im Rollstuhl, Einkäufe, etc.) noch unberücksichtigt. Auf diese Weise können leicht Versorgungslücken von 25.000 Euro pro Jahr und mehr entstehen, bei 5-jähriger Verweildauer sogar 125.000 Euro.
Bin ich zu alt für diese Vorsorge?
Eine Pflegeversicherung können Sie bis zum 75. Lebensjahr abschließen. Die dazugehörige Gesundheitsprüfung ist unbürokratisch und beinhaltet nur wenige Fragen.
Was passiert mit eingezahlten Beiträgen, falls man stirbt, ohne die Leistungen der Pflegerente in Anspruch genommen zu haben?
Da die Pflegeversicherung eine reine Risikoversicherung für die Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I,II und III) ist, werden mit den Risikobeiträgen die Leistungsfälle in der versicherten Gemeinschaft bezahlt. Der Beitrag ist abhängig von Geschlecht und Alter bei Beginn der Versicherung. Der Abschluss in jüngeren Jahren rentiert sich durch einen günstigeren Beitrag.
Haben Sie Ihre Pflegeabsicherung über einen Einmalbeitrag getätigt, ist es optional möglich, eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr werden Ihre Beiträge anteilig zurückerstattet, falls die versicherte Pflegestufe noch nicht eingetreten ist. Die Höhe sinkt im Laufe der
Versicherungsdauer.






