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Seit Jahren schon tobt ein heftiger Steit um das deutsche Rentensystem. Fakt ist, dass der Spielraum für künftige Generationen immer enger wird und darum ist dringend zu einer privaten Vorsorge geraten. Hier erfahren Sie, welche Rentenversicherung am besten für Sie geeignet ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung Beitrag
Jeder Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende mit Leistungen nach dem SGB II wird in die gesetzliche Pflichtversicherungen aufgenommen und zahlt die Pflichtbeiträge zu 50%. Die fehlenden Versicherungsbeiträge werden durch die Arbeitgeber gezahlt. Bei den Arbeitsuchenden oder Sozialgeld Beziehern werden diese Beiträge von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder Arbeitsgemeinschaft (ArGe) der kommunalen Trägergemeinschaft an die Rentenkasse gezahlt.
So wird der Beitrag für die Rentenversicherung in verschiedenen Instanzen regelmäßig angehoben oder gesenkt. Da der Beitrag für die Rentenversicherung 2008 im kommenden Jahr von 19,2 auf 19,5 Prozentpunkte angehoben wird, kann es aber auch durchaus vorkommen, dass die Arbeitslosenversicherung gesenkt wird. Wer allerdings denkt, dass der Beitrag für die Rentenversicherung 2008 zu hoch angesetzt ist, sieht allerdings nur, dass hiervon die Altersrente getragen wird. In den meisten Fällen wird allerdings vergessen, dass der Beitragssatz Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente beinhaltet, welche in unterschiedliche Stufen aufgeteilt wird. So kann die sogenannte EM Rente aber auch hier in befristete und unbefristete EM Rente eingeteilt werden. Des Weiteren kann bei der Rentenversicherung zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung und von der freiwilligen Versicherung gesprochen werden. So werden freiwillige Beiträge, von manchen selbstständigen Personen gezahlt, welche nicht der Versicherungspflicht berührt werden, gezahlt.
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird in den meisten Fällen hier nur in einem Mindestbetrag von 79,60 € angegeben. Diese freiwilligen Zahlungen des Beitragsatz Rentenversicherung wird somit zwischen 79,60 € und 1054,20 € festgesetzt, welcher allerdings von den Wenigsten monatlich zusätzlich erwirtschaftet wird. So lässt sich folgern, dass sich der Beitrag Rentenversicherung 2008 bei Freiberuflern und Selbstständigen nach dem Einkommen richtet. Hier sollte aber auch ein Neugründer eines Geschäftes beachten, dass bei einem erwirtschafteten Einkommen unter 400,00 € keine Beitragspflicht besteht.
