Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.





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Die gesetzliche Rentenversicherung und der Beitrag dazu

Jeder Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende mit Leistungen nach dem SGB II wird in die gesetzliche Pflichtversicherungen aufgenommen und zahlt die Pflichtbeiträge zu 50%. Die fehlenden Versicherungsbeiträge werden durch die Arbeitgeber gezahlt. Bei den Arbeitsuchenden oder Sozialgeld  Beziehern werden diese Beiträge von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder Arbeitsgemeinschaft (ArGe) der kommunalen Trägergemeinschaft an die Rentenkasse gezahlt.

So wird der Beitrag für die Rentenversicherung in verschiedenen Instanzen regelmäßig angehoben oder gesenkt. Da der Beitrag für die Rentenversicherung 2008 im kommenden Jahr von 19,2 auf 19,5 Prozentpunkte angehoben wird, kann es aber auch durchaus vorkommen, dass die Arbeitslosenversicherung gesenkt wird. Wer allerdings denkt, dass der Beitrag für die Rentenversicherung 2008 zu hoch angesetzt ist, sieht allerdings nur, dass hiervon die Altersrente getragen wird. In den meisten Fällen wird allerdings vergessen, dass der Beitragssatz Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente beinhaltet, welche in unterschiedliche Stufen aufgeteilt wird. So kann die sogenannte EM Rente aber auch hier in befristete und unbefristete EM Rente eingeteilt werden. Des Weiteren kann bei der Rentenversicherung zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung und von der freiwilligen Versicherung gesprochen werden. So werden freiwillige Beiträge, von manchen selbstständigen Personen gezahlt, welche nicht der Versicherungspflicht berührt werden, gezahlt.

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird in den meisten Fällen hier nur in einem Mindestbetrag von 79,60 € angegeben. Diese freiwilligen Zahlungen des Beitragsatz Rentenversicherung wird somit zwischen 79,60 € und 1054,20 € festgesetzt, welcher allerdings von den Wenigsten monatlich zusätzlich erwirtschaftet wird. So lässt sich folgern, dass sich der Beitrag Rentenversicherung 2008 bei Freiberuflern und Selbstständigen nach dem Einkommen richtet. Hier sollte aber auch ein Neugründer eines Geschäftes beachten, dass bei einem erwirtschafteten Einkommen unter 400,00 € keine Beitragspflicht besteht. 
 

 

 

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