Vergleichen Sie Ihre Rentenversicherung

Seit Jahren schon tobt ein heftiger Steit um das deutsche Rentensystem. Fakt ist, dass der Spielraum für künftige Generationen immer enger wird und darum ist dringend zu einer privaten Vorsorge geraten. Hier erfahren Sie, welche Rentenversicherung am besten für Sie geeignet ist.

 

Selbstständigkeit Freiberufler Rentenversicherung

Die Selbstständigkeit, Renten-Versicherung, Frei-Berufler

Wer in der heutigen Zeit Arbeitslos ist oder sich überlegt eine berufliche Neuorientierung durchzuführen, der kann auch hier erkennen, dass diese Möglichkeit schnell Früchte tragen kann. Da allerdings nicht jeder Freiberufler in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert ist, sollte eine solche Versicherung für Freiberufler abgeschlossen werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche auch in der gesetzlichen Versicherung anhand von freiwilligen Versicherungsbeiträgen geführt werden kann. Hierbei kann allerdings erkannt werden, dass die Leistungen der gesetzlichen Versicherung alleine nicht ausreicht, sodass auch hier eine   Rentenversicherung für Freiberufler zusätzlich abgeschlossen werden sollte. Da verschiedene Anbieter die sogenannte private Versicherung anbieten, lohnt sich ein Vergleich der Versicherung, in verschiedene Stufen eingeteilt wird.

So gibt es neben den altbewährten privaten Renten-Versicherungen auch die sogenannte fondsgebundenen Renten-Versicherung, welche nach einer bestimmten Laufzeit eine erhöhte Ausschüttung hat. Da diese Versicherung in Zeiten der Finanzkrise sehr unsicher ist, wird mittlerweile auch die geteilte Versicherung, welche einen Wechsel zwischen den beiden Stufen möglich macht. Da die Einnahmen jeden Monat gleich sind, ist die Berechnung bei der gesetzlichen Versicherung sehr unterschiedlich. So sind die Einnahmen bei einem Einkommen bis 400,00 € Beitragsbefreit.

Hier kann es dadurch auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand der deutschen Renten-Versicherung und erhöhten Zeitaufwand des Freiberuflers kommen. Da diese Freiberufler für die Rentenversicherung allerdings keine Beitragsbemessungsgrenze hat, kann hier gesehen werden, dass ein fester Betrag monatlich in Rechnung gestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass sich auf der einen Seite drauf eingestellt werden kann, aber nicht von der Beitragspflicht befreit. Wer allerdings die freiwilligen Beiträge bei der deutschen Rentenversicherung zahlt, bekommt diese Beiträge allerdings nicht auf seine Altersrente angerechnet.