Ein Versicherungsvergleich macht es ganz einfach, Sparpotenziale aufzudecken. Geben Sie im Online-Rechner einfach die gefragten Daten ein und klicken Sie auf "Berechnen". Binnen weniger Sekunden erscheint eine Auflistung der möglichen Versicherer mit den jeweiligen Tarifen.
Auf Anhieb sehen Sie, welche Unternehmen Ihnen günstigere monatliche Beiträge anbieten als Ihre aktuelle Versicherung. Haben Sie gleich mehrere gute Tarife ins Auge gefasst, besteht anschließend die Möglichkeit eines Versicherungsvergleichs. Hierzu müssen Sie einfach nur zwei bis maximal drei der Tarife mit einem Häkchen markieren und den Knopf "Deckungsvergleich" anklicken. Nun können Sie ganz bequem die Versicherungen auf die enthaltenen Leistungen hin überprüfen. Auf diese Weise finden Sie binnen weniger Minuten ganz einfach die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für sich.
Dieser Vergleich ist schnell, kostenlos, ganz bequem und im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsvergleichen ganz individuell.
Rechtliche Regelungen der Bestattung - Das Bestattungsgesetz
In Deutschland ist das Bestattungsgesetz Sache der Länder. Sie haben eigene Gesetze erlassen, die sich allerdings untereinander meist ähneln. Seit dem Mittelalter besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen. Hat der Verstorbe keine Vorsorge durch beispielsweise ein Testament, einen Erb- oder Bestattungsvorvertrag getroffen, so müssen die Angehörigen die Maßnahmen treffen. Die Kostentragungspflicht muss von der Bestattungspflicht getrennt werden. Die Gebühren sind unterschiedlich und werden durch Vorschriften der Träger für die jeweiligen Friedhöfe festgelegt. Nach §1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Ist dieser zahlungsunfähig, so muss nach §1615 BGB derjenige für die Kosten aufkommen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Wenn der Fall besteht, dass eine andere Person für den Tod verantwortlich war, so kann der Erbe bzw. der Unterhaltspflichtige nach §844 BGB die Kosten für die Bestattung zurückverlangen. Seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr. Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen ersetzt. Sind jedoch alle Zahlungspflichtigen zahlungsunfähig, so kann nach §74 SGB XII das Sozialamt auf Antrag die Bestattungskosten übernehmen. Deshalb ist es sehr wichtig, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, damit eine würdige Bestattung ermöglicht werden kann.






