Neuigkeiten rund um Versicherungen
Viele Versicherte können auf Nachzahlungen hoffen |
| Posted by Administrator (admin) on 28 Jul 2010 |
Jedes Jahr kündigen etliche Millionen Menschen ihre Lebensversicherung, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können oder wollen. In Folge einer Kündigung kamen in der Vergangenheit auf die Versicherten allerdings meist hohe Kosten zu. So werden bei vielen Versicherern im Falle einer Kündigung Gebühren fällig, die im Durchschnitt ca. 500 Euro betrugen. Das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts von Hamburg macht nun mit diesen hohen Gebühren Schluss. Außerdem kritisierte das Gericht, dass die Versicherungsnehmer nicht ausführlich genug über die Rückkaufswerte der Versicherungen aufgeklärt worden seien und ihre Kunden in dieser Hinsicht absichtlich im Ungewissen ließen.
Initiiert wurde die Klage gegen vier große Versicherungsunternehmen (Iduna, Generali, Ergo und Deutscher Ring) von der Verbraucherzentrale Hamburg. Schon im November des letzten Jahres hatte das Landesgericht in Hamburg zu Gunsten der Verbraucher entschieden, doch nun wurde das damalige Urteil vom Oberlandesgericht der Hansestadt bestätigt.
Die entsprechenden Klauseln wurden nicht nur von den oben genannten Versicherungskonzernen verwendet, sondern tauchen auch in den Verträgen von fast allen anderen deutschen Versicherer in dieser Form auf. Aus diesem Grund seien von dem Urteil bundesweit wohl rund 24 Millionen Kunden betroffen, die zwischen 2001 und 2007 eine Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung abgeschlossen und später wieder gekündigt haben. Das zumindest berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Jahr 2008 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, so dass die Verträge der letzten Jahre von der Entscheidung des Gerichts zunächst unberührt bleiben. Ob allerdings auch bei diesen Veträgen Verbesserungsbedarf herrscht, wird derzeit noch geprüft.
Wer in der Zeit vor 2008 seine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung gekündigt hat, für den könnte bald ein unverhoffter Geldsegen ins Haus stehen. Laut Gerichtsurteil haben die betroffenen Versicherungskunden nämlich einen Anspruch auf eine Nachzahlung der unrechtmäßig angefallenen Kosten. Zwar ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig aber die Verbraucherschützerin Edda Castello rät dennoch den betroffenen Kunden, so bald wie möglich ihre Ansprüche anzumelden, da die Versicherungskonzerne ihre Kunden wohl nicht von sich über die Neuerungen informieren werden. Auf die Unternehmen kommen nun wohl erst einmal große Belastungen zu, denn sie müssen in naher Zukunft mit Rückzahlungen von ingesamt rund 12 Milliarden Euro rechnen. Außerdem bedeutet das Urteil natürlich auch, dass die Kündigung einer Renten- oder Kapitallebensversicherung bald wohl wesentlich günstiger werden wird.
Last changed: 28 Jul 2010 at 1:55 PM
Back



