Neuigkeiten rund um Versicherungen
Wie sind eigentlich Unwetterschäden versichert? |
| Posted by Administrator (admin) on 15 Jul 2010 |
Auch dieses Jahr haben die Hitzegewitter mal wieder in ganz Deutschland schlimme Schäden angerichtet. Ein großer Teil davon wird von den Versicherungen abgedeckt. Viele Menschen stellen sich allerdings derzeit die Frage: welche Versicherung ist eigentlich für welchen Schaden zuständig?
Beginnen sollte man dabei wohl bei den schweren Schäden. Sie betreffen meist das eigene Haus, das durch einen Sturm stark in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Diese Schäden werden üblicherweise durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt und umfassen z.B. ein abgedecktes Dach, Feuerschäden durch Blitzeinschlag, Schäden an der Fassade durch abgebrochene Äste bzw. ungestürzte Bäume oder auch Zerstörungen durch Hagel. Ebenso sind aber auch Folgeschäden miteingeschlossen, die auftreten können, wenn beispielsweise infolge eines Sturmschadens Wasser in das Gebäude eindringt. Die Versicherung selbst übernimmt in Anschluss alle Kosten, die anfallen, um das Hauswieder in Stand zu setzen. Durch die Unvorhersehbarkeit und die hohen finanziellen Schäden ist eine solche Versicherung für jeden Hausbesitzer heutzutage praktisch ein Muss. Bei Gebäuden, die von mehreren Parteien bewohnt werden, also bei Eigentumswohnungen, wird die Versicherung üblicherweise von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Außerdem kann es in Folge des Unwetter auch zu Schäden an den Einrichtungsgegenständen im Haus selbst kommen. Dringt beispielsweise Wasser in die Wohnung ein und zerstört Möbel, Elektrogeräte usw. dann reguliert die Hausratversicherung dies. Werden Fenster durch ein Unwetter zerstört, kommen hierfür allerdings weder die Wohngebäude noch die Hausratversicherung auf. Für diese speziellen Schäden gibt es eine Glasversicherung. Diese lohnt sich in der Regel allerdings nur dann, wenn besonders viele oder auch besonders große Panoramafenster verbaut sind, da es dann sehr teuer werden kann.
In vielen Fällen wird aber auch das eigene Auto von dem Unwetter beschädigt. Bei Schäden durch herabfallende Dachteile bzw. Äste, umfallende Bäume oder auch durch Hagel, werden die Reparaturen von der Teilkaskoversicherung beglichen. Sind die Schäden am Auto so schwer, dass eine Reparatur zwecklos ist, kann sogar der Zeitwert des Wagens erstattet werden.
Zum Schluss noch einige hilfreiche Ratschläge von Experten der ARAG: Sie weisen darauf hin, dass man Schäden so schnell wie möglich seiner Versicherung melden sollte. Außerdem seien notdürftige Reparaturen vor dem Gutachten der Versicherung nur dann erlaubt, wenn dadurch weitere Folgeschäden vermieden werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aber auf jeden Fall vor einer Reparatur noch schnell einige Fotos von dem Schaden im Originalzustand machen.
Last changed: 15 Jul 2010 at 10:22 AM
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