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Zurück in die GKV

Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

Gibt es einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse?
Grundsätzlich kann man durchaus auch wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Allerdings nur wenn PKV-Versicherte wieder versicherungspflichtig werden. Dies ist dann der Fall, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und für mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung annehmen. Weitere Kriterien: unter 55 Jahre alt, Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.

Wie kann ich eine PKV kündigen?
Im Regelfall gelten bei Privaten Krankenversicherungen Kündigungsfristen von drei Monaten, häufig zum Jahresende. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Wurde zwischen dem Versicherten und der PKV eine Mindestlaufzeit vereinbart kann innerhalb dieser Zeit natürlich nicht gekündigt werden. Nach Vertragsabschluß hat der Versicherten das Recht innerhalb von zwei Monaten vom Vertrag zurückzutreten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherten der PKV gibt es, wenn die Versicherung die Leistungen kürzt oder den Beitrag ohne Leistungsanpassung erhöht. Dann kann der Versicherten innerhalb eines Monats nach Zugang des Änderungsbescheids den Versicherungsvertrag kündigen.