Unser Ratgeber für Ihre Wohnmobilversicherung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Wohnmobilversicherung?

Wenn umgangssprachlich von einer Wohnmobilversicherung gesprochen wird, können verschiedene Policen gemeint sein: In erster Linie wird damit aber eine Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil bezeichnet. Dabei handelt es sich eigentlich gar nicht um eine Wohnmobilversicherung im engeren Sinne, denn Ihr Wohnmobil ist dabei in keiner Weise versichert. Die Haftpflichtversicherung ersetzt lediglich Schäden, die Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall Dritten gegenüber verursachen. Damit jeder Verkehrsteilnehmer in Deutschland finanziell abgesichert ist, ist eine solche Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben - daher auch der Name.

Freiwillig sind hingegen die sogenannten Kaskoversicherungen. Darunter werden Policen verstanden, die tatsächlich auch einen Schaden an Ihrem Wohnmobil ersetzen. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko und der Vollkasko. Die Teilkasko ersetzt den Wert des Wohnmobils bei Diebstahl und zahlt darüber hinaus bei Glasbruch, Brand oder Wildunfällen. Verursachen Sie hingegen aus Unachtsamkeit einen Schaden, müssen Sie für diese Kosten selbst aufkommen - oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Letztere schließt die Leistungen der Teilkasko mit ein, ersetzt dazu aber auch selbst verursachten Schäden. Aus diesem Grund ist die Vollkaskoversicherung deutlich teurer.

Was sind die Besonderheiten einer Wohnmobilversicherung?

Rechtlich gesehen bestehen keine Unterschiede zwischen einer Wohnmobilversicherung und einer herkömmlichen Kfz-Versicherung für einen normalen Pkw oder ein Motorrad. Tatsächlich bestehen vor allem in der Nutzung des Wohnmobils Differenzen: Die Jahresfahrleistung ist wesentlich geringer als bei einem Pkw, dafür findet häufiger ein Einsatz im Ausland statt. Außerdem wissen Sie vielleicht aus eigener Erfahrung, dass es ungewohnt und schwierig sein kann, nach einigen Monaten wieder ein vollbeladenes Wohnmobil in fremder Umgebung zu lenken - von vertrauter Routine keine Spur. Einige Versicherer bieten für Wohnmobile deshalb besondere Tarife an, die nicht selten auch an die Versicherung eines zweiten Pkw gekoppelt sind. Eine der Besonderheiten des Wohnmobils liegt darin, dass es praktisch immer der Zweit- oder Drittwagen ist - niemand wird auch seine täglichen Fahrten mit dem Wohnmobil erledigen. Dadurch besteht tariflich ein besonderer Spielraum, weil für den Zweitwagen spezielle Rabatte gewährt werden. Voraussetzung ist aber selbstverständlich, dass die übrigen Fahrzeuge bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert sind.

Wann wird eine Wohnmobilversicherung benötigt?

Sie müssen sich immer dann um eine Wohnmobilversicherung bemühen, wenn Sie selbst ein Wohnmobil zulassen möchten. Streng genommen wird dabei nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung wirklich benötigt. Möchten Sie sich ein neues Wohnmobil kaufen, welches finanziert wird, schreibt die Bank häufig eine Vollkaskoversicherung vor. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass das Wohnmobil für das Kreditinstitut eine Sicherheit darstellt. Damit diese Sicherheit auch gegen einen schweren Unfall oder einen Diebstahl geschützt wird, ist eine entsprechend umfangreicher Versicherungsschutz unabdingbar. Wird lediglich ein Wohnmobil gemietet, ist die Versicherung Sache des Vermieters. Ein Blick in die Unterlagen lohnt dennoch, häufig werden hohe Beträge zur Selbstbeteiligung vereinbart.

Ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?

Diese Frage lässt sich nur mit Ihren Urlaubsplänen beantworten: Nutzen Sie das Wohnmobil ausschließlich für den Sommerurlaub, kostet eine ganzjährige Zulassung nur Geld. Mit dem Saisonkennzeichen dürfen Sie das Wohnmobil nur in einem von Ihnen bereits im Vorfeld festgelegten Zeitraum nutzen, der mindestens drei Monate betragen muss. Diese drei Monate müssen zudem einen zusammenhängenden Zeitraum bilden. Bei einer Zulassung von z.B. Juni bis August würden Sie aber auch nur Kfz-Steuer und Versicherung für drei Monate entrichten müssen, d. h. Sie würden drei Viertel der Beiträge sparen. Ein spontaner Oster- oder Winterurlaub mit dem Wohnmobil wäre dann allerdings nicht mehr möglich.

Weshalb ist eine Wohnmobilversicherung so wichtig?

Ein Wohnmobil unterscheidet sich noch in einem ganz wesentlichen Punkt von sehr vielen Pkws: Der Wert liegt eindeutig höher. Das bedeutet natürlich auch, dass der Verlust bei einem möglichen Schaden immens ausfallen kann und nicht so einfach zu ersetzen ist. Aus diesem Grund sind bei einem Wohnmobil auch die sogenannten Kaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzen, sinnvoll. Bei einer Fremdfinanzierung eines Wohnmobils wird eine Vollkaskoversicherung meist ohnehin verlangt, um die Kreditsicherheit zu schützen. Schutz ist auch das richtige Stichwort bei der Haftpflichtversicherung: Verursachen Sie einem Dritten gegenüber einen Schaden, muss dieser sich darauf verlassen können, dass die Kosten unabhängig vor Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch übernommen werden. Die Haftpflichtversicherung garantiert genau dies und ist deshalb vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Wonach richtet sich die Beitragshöhe?

Drei Faktoren haben den größten Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Beiträge:

Die Typklasse des Fahrzeugs. Dieser Wert wird statistisch ermittelt und sagt etwas über die Unfallhäufigkeit und -Schwere des jeweiligen Wohnmobils aus. Eine hohe Typklasse kann also signalisieren, dass überdurchschnittlich viele Fahrer dieses Fahrzeugtyps in Unfälle verwickelt sind. Genauso gut kann die Typklasse aber auch bedeuten, dass Reparaturen an diesem Fahrzeug besonders teuer ausfallen. Letzteres ist aber nur für die Typklassen der Kaskoversicherungen relevant. Um die Höhe der Beiträge so gering wie möglich zu halten, sollte die Typklasse bereits beim Kauf berücksichtigt werden. Sie sollten allerdings auch beachten, dass sich die Einstufung noch ändern kann.

Die Regionalklasse. Die Versicherungsgesellschaften differenzieren nicht nur bei den Fahrzeughaltern und den Fahrzeugen, sondern auch beim Zulassungsort. Klassischerweise sind die Unfallzahlen im dichten Stadtverkehr höher als in Regionen mit geringer Verkehrsdichte. Wer sein Wohnmobil also in einem Ballungsraum zulässt, wird höhere Beiträge entrichten müssen.

Der Schadensfreiheitsrabatt. Je länger ein Fahrzeugalter unfallfrei unterwegs ist, desto geringer fallen die Versicherungsprämien aus. Wer sich über den Zeitraum vieler Jahre als zuverlässiger und routinierter Fahrer erwiesen hat, zahlt bei den meisten Versicherungen nur noch 30 Prozent des Referenzbetrages. Zum Vergleich: Neueinsteiger müssen mit 140 Prozent zunächst ein Vielfaches für dieselbe Leistung bezahlen.

Neben diesen drei Hauptfaktoren locken viele Versicherer mit besonderen Rabatten. So unterstellt man beispielsweise Fahrern von neuen Fahrzeugen eine besondere Umsichtigkeit und damit eine geringe zu erwartende Schadensquote. Außerdem sorgen moderne Sicherheitsfeatures wie Bremsassistenten oder Spurwarner für ein Plus an Sicherheit. Mit entsprechenden Nachlässen werden diese Fahrer beworben. Andere Versicherungsgesellschaften haben möglicherweise insbesondere Fahranfänger im Fokus, denen vergleichsweise günstige Tarife geboten werden sollen. Weiterhin spielen noch Faktoren wie Jahresfahrleistung oder Abstellplatz eine Rolle. Wer viel fährt, unterliegt auch einem größeren Unfallrisiko. Ebenso ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wohnmobil durch Vandalismus oder Unwetter beschädigt wird größer, wenn keine feste Garage vorhanden ist. Bei den Kaskopolicen ist zudem die sogenannte Selbstbeteiligung von Bedeutung: Dabei handelt es sich um einen vereinbarten Betrag, den der Versicherte bei einem Schaden erst selbst zahlen muss, ehe die Versicherung aufkommt. Typisch sind dabei Beträge von 300 Euro, die demnach eine durchschnittliche Beitragshöhe zur Folge haben. Werden stattdessen 1000 Euro Selbstbeteiligung vereinbart, muss die Versicherung bei Bagatellschäden gar nicht zahlen; bei größeren Schäden wird die Summe entsprechend reduziert. In der Folge sinken auch die Beiträge.

Was ist die Regionalklasse?

Wie hoch die zu erwartende Unfallhäufigkeit ausfällt, hängt nicht nur vom Fahrzeug und dem Fahrzeughalter ab. Auch der Wohnort entscheidet: Vor allem in Ballungszentren werden häufig Unfälle gebaut; eine geringe Verkehrsdichte in ländlichen Regionen mindert das Unfallrisiko hingegen. Aus diesem Grund beeinflusst der Wohnort auch die Höhe der Beiträge.

Wie kann ich Beiträge sparen?

Dazu gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten. Am wichtigsten ist es dabei, einen umfangreichen Tarifvergleich für die Wohnmobilversicherung durchzuführen. Die Auswahl unterschiedlicher Tarife ist groß, die Leistungen gleichen sich aber in der Regel. Häufig können einige Hundert Euro im Jahr gespart werden, ohne dass Kompromisse gemacht werden müssen - bei der Haftpflichtversicherung sind die Leistungen ohnehin gesetzlich festgelegt. Vor allem online lassen sich zudem Direktanbieter ausfindig machen, die über kein eigenes Filialnetz verfügen. Dadurch können entsprechende Kosten eingespart werden, durch die die besonders preiswerten Tarife realisiert werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, statt ein einer Vollkaskoversicherung nur eine Teilkasko zu wählen. Die Kosten dafür betragen stets nur einen Bruchteil, trotzdem werden viele Risiken wie Unwetterschäden, Wildunfälle oder Glasbruch abgedeckt. Wenn Sie bei einem relativ jungen Wohnmobil aber nicht auf den Vollkaskoschutz verzichten möchten, ist es ratsam, die Höhe der Selbstbeteiligung anzupassen. Wenn Sie beispielsweise statt 150 Euro die Selbstbeteiligung in einem möglichen Schadensfall auf 300 Euro erhöhen, verringern sich die Beitragssätze erheblich. Gleichzeitig bleibt für Sie das finanzielle Risiko bei einem Schaden aber überschaubar.

Wie lässt sich der Vergleichsrechner auf 321versicherung.de nutzen?

Das größte Sparpotenzial bietet zweifelsohne der Versicherungsvergleich. Hier können Sie Ihre Ausgaben senken, ohne dass Sie auf Leistungen wie die Kaskoversicherung verzichten oder die Beträge für die Selbstbeteiligung erhöhen müssen. Natürlich könnten Sie jetzt bei jedem Anbieter einer Versicherung einen Tarifcheck durchführen, was bei der Vielzahl der Anbieter allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nimmt - sofern Sie überhaupt jeden Versicherer ausfindig machen können.

Der Vergleichsrechner von 321versicherung.de nimmt ihnen genau diese Arbeit ab: Sie tragen auf der ersten Seite lediglich Kennzeichen und Postleitzahl des Halters ein. Damit wird bereits die Regionalklasse als eine der maßgeblichen Kennzahlen bestimmt. Danach werden einige grundsätzliche Daten zum Wohnmobil und zum Fahrzeughalter abgefragt. Die Sicherheit dabei für Sie: Alle Daten werden anonym erfasst. Sie brauchen lediglich grobe Kenndaten einzugeben, um einen Überblick zu erhalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Alter des jüngsten Fahrers: Einige Versicherer erheben einen Risikozuschlag, wenn der jüngste Fahrer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei anderen Versicherern liegt diese Grenze bei 25 Jahren.

Sind alle Daten ausgefüllt, können Sie die Berechnung starten. Die Besonderheit bei diesem Vergleichsrechner besteht darin, dass nur Versicherungen berücksichtigt werden, die auch entsprechende Police für Wohnmobile bereithalten. Sie bekommen bei der Trefferliste aber nicht nur die voraussichtlichen Kosten angezeigt, sondern auch die Leistungen - beispielsweise die Höhe der Deckungssumme. Damit ist ein einfacher, transparenter und vor allem sehr schneller Vergleich für Sie möglich.

Was ist die sogenannte "Mallorca-Police"?

Typisch für die meisten Mallorca-Urlauber ist der Leihwagen zum Erkunden der Insel. Bei der Inanspruchnahme eines solchen Leihwagens gelten aber grundsätzlich die Deckungssummen nach spanischer Gesetzgebung - und diese Deckungssummen liegen unter deutschen Niveau. Aus diesem Grund lässt sich mit dem Versicherer eine Klausel vereinbaren, bei der nach einer Anmietung eines Leihwagens im Ausland die dortigen Deckungssummen auf das deutsche Niveau angehoben werden. Die dabei entstehende Differenz wird von der eigenen Versicherung übernommen. Weil Mallorca nun mal bekanntermaßen der Deutschen liebste Urlaubsinsel ist, wurde diese Vereinbarung nach dem Eiland benannt.

Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Zunächst haben beide Police einige Gemeinsamkeiten: Sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherungen sind freiwillig. Ebenso versichern Sie in beiden Fällen das eigene Wohnmobil. Der Leistungsumfang hingegen unterscheidet sich deutlich: Bei der Teilkasko sind Glasbruch, Wildunfälle, Unwetterschäden und Diebstahl mit versichert. Dabei handelt es sich um jene Risiken, auf die der Fahrzeughalter kaum Einfluss ausüben kann. Bei einem durch eigenes Verschulden herbeigeführten Unfall werden hingegen keine Schäden ersetzt. Dies leistet wiederum die Vollkaskoversicherung: Sie kommt, zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, auch für die aus eigener Unachtsamkeit verursachten Schäden auf. Dabei muss allerdings immer ein zuvor vereinbarter Betrag, die sogenannte Selbstbeteiligung, durch den Versicherten gezahlt werden. Außerdem liegen die Prämien beim Mehrfachen jener Beträge, die für die Teilkasko entrichtet werden müssen.

Unterschiede bestehen bei der Vollkaskoversicherung, wenn ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde: Als solche wird beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel gewertet. Auch wenn ein Schaden durch Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit herbeigeführt wurde, ist der Versicherungsschutz nicht mehr garantiert. Aus diesem Grund sollte beim Abschluss der Versicherung auf die Klausel "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit" in den Vertragsbedingungen geachtet werden. Damit bestätigt die Versicherung, dass sie von ihrem Recht, die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit zu verweigern, kein Gebrauch macht und dennoch zahlt.

Was bedeutet "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit"?

Prinzipiell werden bei einer Vollkaskoversicherung ausschließlich Schäden reguliert, die durch die Unachtsamkeit des Fahrers entstanden sind. Bei Unfällen, die durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dennoch kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung verweigern: Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht lässt. Darunter fällt das Fahren unter Alkoholeinfluss ebenso wie beispielsweise die Fahrt mit einem offensichtlich verkehrsuntauglichen Wohnmobil. Findet sich die Klausel "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit" in den Vertragsunterlagen, bestätigt die Versicherung damit, dass sie anfallende Schäden in jedem Fall reguliert. Dabei handelt es sich aber dennoch nicht um einen Freibrief zum verantwortungslosen Handeln: Das Fahren oder Alkohol- und Drogeneinfluss ist von dieser Klausel stets ausgenommen und führt zu einer Verweigerung der Leistungen.

Wann sollte eine Teilkaskoversicherung gewählt werden?

Grundsätzlich hängt die Wahl der Kaskoversicherungen mit dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und den finanziellen Möglichen des Fahrzeughalters zusammen. Wer einen möglichen Schaden problemlos aus eigener Tasche finanzieren kann, ist weniger stark auf eine Kaskoversicherung angewiesen. Eine Teilkaskoversicherung ist dabei aber in jedem Fall sinnvoll, um den Totalverlust bei einem Diebstahl abzusichern. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Beitragssätze für diese Police sehr moderat ausfallen. Dies ist selbst bei einem geringen Schadensfreiheitsrabatt des Fahrzeughalters der Fall. Im Vergleich zu Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko immer dann vorzuziehen, wenn das Wohnmobil bereits einige Jahre alt ist. Andernfalls können die Beiträge für die Vollkaskoversicherung den Wert des Wohnmobils nach einigen Jahren übersteigen und somit wirtschaftlich unsinnig machen.

In welchen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Bei einem neuen oder sehr jungen Wohnmobil stellt sich die Frage nicht: Eine Vollkaskoversicherung muss sein. Dabei hat der Fahrzeughalter nicht einmal immer die Wahl, ob er in den Abschluss dieser Police investieren möchte. Denn wird das Wohnmobil finanziert, wird die Bank das Fahrzeug als Kreditsicherheit ansehen, die im Falle ausbleibender Zahlungen veräußert wird. Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Diebstahl des Wohnmobils könnte diese Sicherheit abhandenkommen. Um eine solche Situation zu verhindern, ist es üblich, dass eine Vollkaskopolice zwingend vorausgesetzt wird.

Abseits solcher Überlegungen ist es bei einem hochwertigen, jungen Wohnmobil natürlich so, dass auch jeder Schaden instandgesetzt werden soll: Wird bei einem älteren Fahrzeug noch über einen Parkrempler hinweggesehen, erscheint bei einem sehr jungen Wohnmobil auch ein Kratzer in der Stoßstange ärgerlich. Gerade diese Schäden sind es aber, die nicht selten überraschend viel Geld kosten. Eine Vollkaskopolice ist zudem bei einem sehr jungen Wohnmobil im Verhältnis zum Fahrzeugwert auch sehr preiswert.

Ist der Inhalt des Wohnmobils mitversichert?

Die Frage ist berechtigt, denn mehr noch, als in einem herkömmlichen Pkw wird das Wohnmobil für die lange Reise mit vielen Dingen vollgepackt, die den Urlaub versüßen sollen - Wertgegenständen wie Fernsehern oder Laptops inklusive. Sowohl Teilkasko als auch Vollkasko fühlen sich hier aber nicht zuständig, wenn es sich um herausnehmbare Gegenstände handelt. Konkret bedeutet dies, dass ein fest eingebauter Schrank mitversichert ist, das entwendete Smartphone hingegen nicht. Anders als gemeinhin angenommen haftet die Hausratversicherung ebenfalls nicht, sofern kein besonderer Schutz vereinbart wurde. Zwar handelt es sich um weitesten Sinne um Hausrat, nicht aber die eigenen vier Wände. Die meisten Wohnmobile sind leider viel zu leicht zu öffnen. Die Versicherungen bieten zu diesem Zweck aber eigene Policen an: Eine sogenannte Campingversicherung deckt das Risiko des Diebstahls ab. Bei einer sehr teuren Kameraausrüstung und kostspieligen Smartphone für die ganze Familie muss aber berücksichtigt werden, dass die Haftungshöchstgrenzen in der Regel bei 5.000 Euro liegen.

Für welchen Zeitraum benötigt man eigentlich eine Wohnmobilversicherung?

Eine grundsätzliche Antwort ist hier nicht möglich. Die Haftpflichtversicherung wird immer dann benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Das kann bei einem Saisonkennzeichen auch bedeuten, dass die Police nur für einige Monate im Jahr gebraucht wird. Dabei müssen Sie den Versicherungsvertrag natürlich nicht ständig erneuern, Sie zahlen ganz automatisch immer nur für die Monate der Zulassung.

Bei den Kaskoversicherungen kann eine grobe Einteilung nach dem Alter erfolgen: Für ein neues oder junges Wohnmobil, welches einen hohen Fahrzeugwert besitzt und bei dem in jedem Fall alle Schäden repariert werden sollen, lohnt in jedem Fall die Vollkasko. Danach kann der Wechsel auf die Teilkasko viel Geld sparen, ohne dass der Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Unwetter gänzlich verloren geht.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Höhe der Deckungssummen ist nur bei der Haftpflichtversicherung relevant. Der Grund: Bei den Kaskoversicherungen markiert der Fahrzeugwert des Wohnmobils die Höchstgrenze, und der wird bei einem Diebstahl ohnehin ersetzt. Bei der Haftpflichtversicherung besteht das grundsätzliche Problem, dass viele andere Verkehrsteilnehmer in den Schaden verwickelt sein können. Dabei ist der materielle Wert meist schnell ersetzt, doch die Versicherung kommt auch für die Gesundung der Geschädigten auf. In einem sehr ungünstigen Fall könnte ein Unfallopfer auch berufsunfähig werden, wodurch eine lebenslange Rente gezahlt werden müsste. In Verbindung mit Operationen und Reha-Maßnahmen können sich sogar siebenstellige Beträge addieren. Das erklärt auch, weshalb der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen vorschreibt: Für Personenschäden muss der Versicherer mit mindestens 7,5 Millionen Euro gradestehen, für Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro und für sonstige Vermögensschäden mit 50.000 Euro. Sonstige Vermögensschäden treten immer dann auf, wenn die Geschädigten indirekt durch den Unfall Verluste erleiden. Bei einem Zusammenstoß mit einem Taxifahrer kann dieser möglicherweise wegen der Fahrzeugreparatur seiner Tätigkeit nicht nachkommen, weshalb ihm für einige Fälle ein Einnahmeausfall ersetzt werden muss.

Diese Beträge hören sich zunächst üppig an, können in der Praxis allerdings doch überschritten werden. Auf der sicheren Seite ist, wer pauschal 50 oder gar 100 Millionen Euro vereinbart. Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung steigen dabei nur geringfügig, einige Versicherer bieten von sich aus bereits die erhöhten Haftungssummen ohne Aufpreis an.

Wann kann ich eine Wohnmobilversicherung kündigen?

Prinzipiell ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich - und das endet am 31.Dezember. Dazu muss die Kündigung bis zum 30.November bei der Versicherung eingegangen sein. Wichtig ist, dass für diesen Stichtag wirklich der Eingang beim Versicherer zählt und nicht etwa der Poststempel. Weiterhin muss die Kündigung schriftlich erfolgen, ein Anruf genügt ebenso wenig wie eine E-Mail. Empfehlenswert ist es, per Einschreiben zu kündigen: Dann kann der Versicherer später nicht behaupten, das Schreiben nicht erhalten zu haben.

Abseits dieser ordentlichen Kündigungsfristen ist eine Beendigung des Vertrags immer auch bei einer Beitragserhöhung möglich. Als Versicherter können Sie vier Wochen nach Eingang des Schreibens zur Beitragserhöhung kündigen. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie an dieser Erhöhung selbst die Schuld tragen: Werden Sie nach einem Unfall hochgestuft, dürfen Sie ebenfalls kündigen.

Kann ich die Beiträge für meine Wohnmobilversicherung nachträglich erhöhen oder senken?

Mit jedem Jahr des unfallfreien Fahrens senken Sie Ihre Beiträge ganz automatisch. Abgesehen davon sind Erhöhungen und Senkungen nur möglich, wenn sich der Leistungsumfang ändert. Dies könnte zum Beispiel durch eine Anpassung der Selbstbeteiligung erfolgen. Außerdem kann es sinnvoll sein, bei einem immer älter werdenden Wohnmobil zugunsten der preiswerten Teilkaskoversicherung auf die Vollkaskoversicherung zu verzichten.

Ein Instrument, welches Sie natürlich immer nutzen können, ist der Versicherungsvergleich: Tarife mit identischen Leistungen differieren bei den Beitragssetzen teilweise um 100 Prozent. Selbst wenn Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrags einen umfangreichen Vergleich durchgeführt haben, bedeutet dies keinesfalls, dass die Ergebnisse auch nach einigen Jahren noch Gültigkeit haben.

Gibt es bei der Wohnmobilversicherung eine Beitragsrückerstattung?

Es mag einige Versicherer geben, die aus marketingtechnischen Gründen eine Beitragsrückerstattung bei unfallfreier Fahrt anbieten, die Regel ist dies aber nicht. Der Lohn für umsichtiges Fahren ist der ständig steigender Schadensfreiheitsrabatt und die damit sinkenden Beitragssätze. Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie Ihr Wohnmobil abmelden: Die Beiträge für die Versicherung haben Sie ja bereits im Voraus beglichen. Dadurch erhalten Sie eine Rückzahlung von der Versicherung für die überzahlten Beträge des Versicherungsjahres. Sie sollte aber berücksichtigen, dass einige Versicherer diese Guthaben erst nach vorheriger Aufforderung zurücküberweisen.

Ist die Kombination mit weiteren Versicherungen sinnvoll?

Mit der Haftpflichtversicherung und einer optionalen Kaskoversicherung sind Sie bereits vollumfassend versichert. Als Ergänzung kann es allerdings sinnvoll sein, eine sogenannte Ausland-Schadenschutz-Versicherung abzuschließen. Sie greift dann ein, wenn Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, an dem Sie nicht selbst die Schuld tragen. Für diesen Fall tritt dann die Versicherung des Unfallgegners ein. In einigen Staaten, darunter vor allem Länder in Ost- und Südosteuropa, liegen die Deckungsbeiträge aber weit unter deutschen Niveau. Im Klartext könnte das bedeuten, dass für Sie bei einer Behandlung in Deutschland eine Versorgungslücke entsteht. Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung sorgt dafür, dass der Differenzbetrag beglichen und diese Versorgungslücke somit geschlossen wird.

Weiterhin kann eine Campingversicherung sinnvoll sein, damit das Inventar des Wohnmobils versichert ist. Sowohl Teil- als auch Vollkasko ersetzen bei einem Diebstahl nämlich sonst nur, was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.

Nach welchen Kriterien sollte die Auswahl einer Wohnmobilversicherung erfolgen?

Die meisten Tarife gleichen sich bis auf wenige Details in den Vertragsbedingungen, die hier bereits erwähnt wurden. Darunter finden sich beispielsweise die Deckungssummen oder der "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit". Außerdem bieten nicht alle Versicherer ein dichtes Filialnetz mit persönlicher Betreuung an. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Höhe der Beiträge das wichtigste Vergleichskriterium darstellt. Aus diesem Grund ist der Vergleichsrechner von 321versicherung.de auch so hilfreich bei der Suche des passenden Vertrags.

Was ist eine "Grüne Versicherungskarte" und wozu wird Sie benötigt?

Die "Grüne Versicherungskarte" bestätigt das Vorhandensein einer Kfz-Versicherung im Ausland. Früher war das Vorzeigen dieser Karte beim Grenzübertritt üblich, seit einigen Jahren ist das allerdings in der Regel nicht mehr notwendig. Im System der "Grünen Versicherungskarte" sind insgesamt 45 Nationen vereint, darunter alle EU-Staaten sowie die meisten Anrainer wie die Türkei oder die Ukraine. Eine Ausnahme stellt Bosnien und Herzegowina dar, hier wird die grüne Versicherungskarte nicht anerkannt.

Ich möchte mit meinem Wohnmobil ins Ausland fahren. Bin ich dort versichert?

Grundsätzlich natürlich schon. Wenn Sie ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) bereisen wollen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Vor einigen Jahren war es noch erforderlich, die sogenannte "Grüne Versicherungskarte" vorlegen zu können. Damit ließ sich der Auslandsversicherungsschutz nachweisen. Aufgrund EU-weit geltender Abkommen der Versicherungsbranche ist dies nicht mehr notwendig. Gleiches gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, Norwegen und Island, obwohl diese Staaten nicht Mitglieder der EU sind.

Für weitere europäische Staaten wie Weißrussland, die Ukraine oder die Türkei kann die "Grüne Versicherungskarte" angefordert werden. Dabei handelt es sich um eine kostenlose Versicherungsbestätigung, die in insgesamt 45 Mitgliedsstaaten akzeptiert wird. Soll die Reise in ein noch entfernteres Ausland gehen, wird allerdings eine Zusatzversicherung benötigt.

Wann benötige ich den sogenannten Schutzbrief?

Wenn Sie beim Vertragsabschluss einen Schutzbrief mit auswählen, wird eine möglicherweise notwendige Pannenhilfe, beispielsweise nach einem Reifenplatzer, von der Versicherung bezahlt. Dazu zählen vor allem die Kosten für das Abschleppen. Vor allem bei neueren Wohnmobilen ist es üblich, vom Hersteller eine sogenannte Mobilitätsgarantie zu erhalten. Die Leistungen dieser Mobilitätsgarantie ähneln jener des Schutzbriefs zumeist deutlich. Außerdem sind Sie möglicherweise schon Mitglied in einem Automobilclub. In beiden Fällen kann auf den Schutzbrief verzichtet werden. Andernfalls stellt er wegen der geringen Kosten allerdings durchaus eine interessante Alternative dar.

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