Selber Vorsorgen: alles Wichtige zur privaten Rentenversicherung
Die Zeit jenseits der Erwerbsarbeit liegt für viele Menschen, die gerade voll im Berufsleben stehen, oft noch in weiter Zukunft. Vor allem aber erscheint vielen diese Zukunft nur schwer
abschätzbar. Die fortschreitende Überalterung der Gesellschaft führt dabei auch zu persönlichen Ängsten: werden die öffentlichen Rentenkassen auch in Zukunft ausreichende Leistungen für einen
finanziell abgesicherten Lebensabend bereithalten? Was geschieht, wenn die Zahl der Beitragszahler weiter abnimmt während die Zahl der Rentenbezieher gleichzeitig ansteigt? Die Notwendigkeit
einer privaten Vorsorge steht aufgrund dieser Fragen immer mehr Menschen in Deutschland deutlich vor Augen. Trotzdem schaffen es die meisten, die Augen vor diesem Problem immer wieder zu
verschließen, obwohl es sie am Ende eben doch ganz persönlich betrifft. Einer der Gründe für dieses Wegschauen ist ein oftmals festzustellender Mangel an ausreichendem Wissen rund um das Thema
private Vorsorge. Hierfür steht eine Vielzahl zum Teil sehr komplizierter Möglichkeiten zur Verfügung. Die Schwierigkeit, sich in diese Materie einzuarbeiten führt dann dazu, dass man Ende gar
nichts macht. Es gibt aber auch vergleichsweise einfache Wege zu einem finanziell sorglosen Eintritt in das Rentenalter. Einer davon ist die private Rentenversicherung. Auch bei dieser gilt es
allerdings eine Reihe wichtiger Faktoren zu bedenken. Welche das sind wollen wir Ihnen hier anhand der wichtigsten Fragen zum Thema private Rentenversicherung näher bringen. Denn je früher Sie
mit der privaten Vorsorge für Ihr Alter tatsächlich anfangen, desto weniger Geld müssen Sie monatlich hierfür aufwenden.
Kurz gesprochen: für so gut wie jeden. Sicherlich gibt es in Deutschland eine ansehnliche Zahl von wohlsituierten Unternehmern und Privatiers, die sich beruflich ausschließlich mit der Verwaltung ihres persönlichen Vermögens beschäftigen. Die breite Mehrheit aber ist finanziell von einem regelmäßigen Lohn aus Erwerbsarbeit abhängig. Diese Lohnansprüche gehen im Alter in Rentenansprüche über. Allerdings werden diese Einkünfte nur anteilig weitergezahlt und dies auch nur im Rahmen der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Während der Einzahlungsphase sorgt diese dafür, dass das Einkommen nur bis zu einem bestimmten Betrag zur Rentenversicherung herangezogen wird. Nach Eintritt in das Pensionsalter sorgt diese Begrenzung aber auch für eine Kappung der Bezüge aus der Rentenversicherung. Selbst bei 45 oder gar 50 Beitragsjahren zum jeweiligen Höchstsatz liegen die möglichen Rentenansprüche derzeit deutlich unter 2.500 Euro pro Monat. Da bereits das durchschnittliche Nettoentgelt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 2.000 und 2.500 Euro liegt, ist klar ersichtlich, dass ein bloßes Verlassen auf die staatliche Rente so gut wie zwangsläufig zu Abstrichen in der persönlichen Lebensqualität führen muss. Umgekehrt halten sich die Kosten für eine private zusätzliche Vorsorge in der Regel in Grenzen - wenn rechtzeitig damit begonnen wird. Von daher gilt, wie eingangs angeführt, tatsächlich, dass sich eine private Rentenversicherung grundsätzlich für fast jeden lohnt.
Anders als bei der staatlichen Rentenversicherung gibt es bei der privaten Rentenversicherung nur wenige gesetzliche Vorgaben. Deshalb hängen die Leistungen der privaten Rentenversicherung vor allem vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Dies betrifft vor allem die Höhe der jeweiligen Leistungen. Hierbei gilt - wie bei allen Ansparversicherungen - dass diese Höhe in direkter Relation zu den vorher geleisteten Einzahlungen steht. Wer vor dem Eintritt in das Rentenalter viel eingezahlt hat, bekommt deshalb auch später höhere Leistungen. Im Übrigen kann bei der privaten Rentenversicherung der Beginn der Rentenzahlungen frei vereinbart werden und ist nicht automatisch an das gesetzliche Rentenalter geknüpft. Auch hier gilt: je kürzer die so genannte Aufschubzeit, desto geringer fallen auch die späteren Leistungen aus. Außerdem wird die private Rente nicht automatisch bis zum Lebensende gezahlt, sondern nur während der Rentengarantiezeit. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung sollte diese nicht zu knapp bemessen werden. Außerdem macht es Sinn, den Ehepartner im Wege einer Rentengarantie mit abzusichern, damit diesem die Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung auch nach dem eigenen Ableben erhalten bleiben.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge errechnet sich vor allem aus der Höhe und Laufzeit der später von Ihnen bezogenen Rentenleistungen. Um die Höhe der Versicherungsbeiträge verlässlich berechnen zu können, geht es daher zunächst darum, den eigenen Bedarf im Alter zu ermitteln. Dieser ergibt sich für gewöhnlich aus Ihrem Netto-Einkommen vor dem Eintritt in das Rentenalter. Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung liegen in jedem Fall darunter, weil sie nur einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Einkommens abdecken. Und auch wenn man eine eventuell vorhandene betriebliche Form der Altersvorsorge hinzu nimmt, wird die Höhe des bisherigen Einkommens meist nicht erreicht. Auf diese Weise entsteht eine so genannte Versorgungslücke, die sich aus dieser Differenz ergibt. Die Höhe der Beiträge richtet sich deshalb nach keiner allgemein festgelegten Größe aus, sondern ausschließlich an Ihrem eigenen späteren Bedarf.
In der Politik auf Bundesebene stehen die Höhe der gesetzlichen Renten, die Beiträge zur Rentenversicherung sowie die Höhe des Renteneintrittsalters alle paar Jahre wieder auf der Tagesordnung. Der Grund dafür ist einfach, denn beim deutschen Rentenversicherungssystem fließen alle Einnahmen umgehend an die Bezieher der staatlichen Renten. Der Staat spart die eingezahlten Beiträge also nicht an, sondern betreibt eine reine Umlagefinanzierung. Da die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit in den kommenden beiden Jahrzehnten das Rentenalter erreichen werden, kommt eine entsprechend große Last auf die stetig geringer werdende Zahl der Beitragszahler zu. Eine ausreichende Basis ist nur bei stetigem Zuzug gut ausgebildeter ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt gegeben. Bleibt diese Form der Zuwanderung aus, wird dem staatlichen Rentensystem nach und nach der finanzielle Boden entzogen. Rentenkürzungen wären in einem solchen Fall die unvermeidliche Folge. So muss es selbstverständlich nicht kommen. Aber es kann. Und deshalb ist es sinnvoll, auch bei einem vorhandenen Anspruch auf eine staatliche Rente parallel privat vorzusorgen.
Wer neben der gesetzlichen Rente auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge hat, gründet seine Ansprüche auf zwei unterschiedliche Säulen. Dies ist in jedem Fall besser, als
ausschließlich auf die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vertrauen. Allerdings hat auch die betriebliche Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tücken. Im
schlimmsten Fall können Sie dann, am Ende Ihres Berufslebens mit Ihren Ansprüchen vollkommen leer ausgehen. Für eine private Form der Vorsorge wäre es dann zu spät. Zugegeben: es handelt sich
hierbei um absolute Ausnahmefälle. Aber wenn der unwahrscheinliche Fall in Ihrem Fall eben doch eintritt, hilft Ihnen diese allgemeine Feststellung in Ihrer konkreten persönlichen Situation nicht
weiter.
Konkret geht es dabei um folgendes Problem: grundsätzlich sind betriebliche Renten selbst dann garantiert, wenn das jeweilige Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Denn die erworbenen Ansprüche
sind in einem solchen Fall durch den Pensionssicherungsverein abgesichert. Anders sieht es dagegen aus, wenn das jeweilige Unternehmen liquidiert wird, ohne dass es zu einer Insolvenz gekommen
wäre. Auf diese Weise verschwinden in Deutschland Jahr für Jahr hunderttausende von Firmen vom Markt. Zwar hat ein Liquidator die Pflicht, alle eingegangen Verpflichtungen der Firma zu bedienen.
Schwarze Schafe unter den Liquidatoren haben es aber oftmals gerade auf die Rücklagen für die Pensionsansprüche der Beschäftigten abgesehen. Ehemalige Angestellte lesen nämlich in der Regel nicht
regelmäßig den Bundesanzeiger um festzustellen, ob die frühere Firma noch existiert. Wenn sie dann das Pensionsalter erreicht haben, sind viele Jahre ins Land gegangen und vom verantwortlichen
Liquidator fehlt im Zweifel jede Spur. Wie gesagt: hierbei handelt es sich um absolute Ausnahmen. Aber sicher ausschließen sind sie deshalb nicht. Außerdem können sich trotz betrieblicher
Altersvorsorge dennoch Versorgungslücken ergeben.
Bei der staatlichen, betrieblichen und privaten Rente handelt es sich um die drei Säulen der Altersvorsorge. Eine einfache Möglichkeit, deren Zusammenspiel zu erklären, wurde in den Niederlanden entwickelt. Dort wird nach dem so genannten Cappuccino Prinzip verfahren. Die staatliche Rente stellt in diesem Beispiel die Hauptzutat Kaffee dar. Die Betriebe steuern die geschäumte Milch bei, die den Cappuccino erst zu einem wirklichen Kaffeegenuss macht. Und wer zusätzlich noch gerne ein paar Streusel Kakaopulver haben möchte, muss für diese selber sorgen. Dementsprechend sorgt der Staat für eine zum einfachen Leben genügende Rente. Wer es dagegen etwas bequemer haben möchte, kann parallel hierzu auf betrieblichem wie auch privaten Wege zusätzlich vorsorgen.
Selbständig Tätige sind es gewohnt, Kosten und Nutzen genau zu kalkulieren. Gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente bietet eine private Rentenversicherung im Pensionsalter in der Regel deutlich höhere Zahlungen. Allerdings fallen in diesem Fall die Steuerersparnisse weg, welche im Rahmen einer freiwilligen Versicherung auf gesetzlicher Basis oder im Rahmen einer Rürup-Rente möglich sind. Von daher gilt es gerade für Selbständige genau nachzurechnen und abzuwägen, welche Form der Vorsorge fürs Alter die zum jeweiligen Zeitpunkt finanziell attraktivste ist.
Anders als etwa bei der Riester-Rente oder der Rürup-Rente erfolgt bei der privaten Rentenversicherung keine staatliche Förderung in Form von besonderen Steuervorteilen während der Aufschubzeit, in welcher in die Versicherung eingezahlt wird. Dieser Nachteil wird ab dem Zeitpunkt zum Vorteil, an dem die Rentenzahlungen als solche versteuert werden müssen. Hier werden Leistungen aus einem Riester- oder Rürup Vertrag vollumfänglich zur Einkommensteuer heran gezogen. Anders verhält es sich bei einer privaten Rentenversicherung, da deren Leistungen nur in Höhe des jeweiligen Ertragsanteils versteuert werden. Der Grund für diese Aufteilung ist folgender: die Zahlungen, die vom Versicherten an die Versicherung in Form von Prämien geleistet wurden erhielten keine steuerliche Förderung und wurden folglich aus seinem bereits versteuerten Einkommen gezahlt. Allerdings wird das eingezahlte Geld durch die Versicherungsgesellschaften während der Aufschubzeit gewinnbringend angelegt. Diese Gewinne werden steuerlich nicht für jeden einzelnen Versicherungsnehmer erfasst. Auch im Nachhinein erfolgt keine exakte Berechnung des jeweiligen Gewinns. Vielmehr hat der Gesetzgeber bestimmte feste Quoten für den Ertragsanteil festgelegt. Diese sind umso höher, je geringer das Lebensalter bei Beginn der Rentenzahlungen ist. Bei einem Rentenstart im Alter von 55 Jahren beträgt der Ertragsanteil daher noch 26 Prozent und sinkt bei einem Rentenbeginn ab dem 67. Lebensjahr auf 17 Prozent. Zu beachten ist hierbei, dass der Ertragsanteil sich im Laufe des Rentenbezugs nicht verändert, sondern über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Von daher werden umso weniger Steuern fällig, je später die Rentenzahlungen einsetzen.
Bei privaten Rentenversicherungen kommt es hinsichtlich der Frage des Garantiezinses auf die Art des Rentenversicherungsvertrages an. Bei privaten Rentenversicherungen auf Fondsbasis ist ein solcher nicht vorgegeben. Anders verhält es sich bei privaten Rentenversicherungen ohne Fondsanteil. Hier beträgt der vorgeschriebene Garantiezins seit dem 1. Januar 2015 exakt 1,25 Prozent. Mit dem Garantiezins wird festgelegt, welchen Zinssatz die Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal vertraglich verbindlich zusichern dürfen. Er wird deshalb auch als Höchstrechnungszins betrachtet. Festgelegt wird der Garantiezins durch das Bundesfinanzministerium welches diesbezüglich durch die Deutsche Aktuarvereinigung beraten wird, in der die Mathematiker der verschiedenen Lebensversicherungen in Deutschland zusammengefasst sind.
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten, für das Alter zu sparen. Viele setzen dabei immer noch zentral auf eine im Alter selbst genutzte Wohnimmobilie. Diese spart zwar monatliche Mieten ein, führt im Rahmen des Betriebs und Erhalts aber auch regelmäßig zu hohen Kosten. Außerdem ist eine solche Immobilie nur in echten Top-Lagen eine wirklich sichere Form der Vorsorge fürs Alter. Doch auch wer sich für ein private Rente entscheidet hat hierbei die Qual der Wahl. Neben privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Rahmen eines Riester-Vertrages in steuerlich geförderter Form Ansparungen für die private Rente vorzunehmen. Gleiches gilt bei selbständig Tätigen für das Modell der Rürup-Rente. Außerdem wird bei der privaten Rentenversicherung zwischen solchen mit und ohne Fondsanteil unterschieden. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Form von Aktiensparplänen für das Alter vorzusorgen. Die Vor- und Nachteile all dieser privaten Rentenformen gegeneinander abzuwägen würde den Rahmen dieser Frage bei weitem sprengen. Hinsichtlich der Vor- und Nachteile von privaten Rentenversicherungen mit und ohne Fondsanteil enthält dieser Ratgeber aber jeweils eigenständige Unterpunkte.
Die Möglichkeit eines Wechsels von der gesetzlichen in die private Rentenversicherung ist nur in bestimmten Fällen möglich. Etwa dann, wenn Sie sich aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hinaus selbständig machen oder in ein Beamtenverhältnis wechseln. Für Angestellte gilt dagegen generell eine gesetzliche Pflicht zur Beitragszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung. Ausnahmen von dieser Regel sind lediglich bei bestimmten leitenden Angestellten von Unternehmen möglich. Hierunter fallen beispielsweise Vorstandsmitglieder und stellvertretende Vorstandsmitglieder oder auch beherrschende Gesellschafts-Geschäftsführer einer GmbH. Im Regelfall können Sie daher den Vertrag über eine private Rentenversicherung nur parallel zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung abschließen.
Bei der privaten Rentenversicherung treffen die Versicherungsnehmer nur wenige Obliegenheiten. Eine dieser Voraussetzungen ist die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben im Zuge des Vertragsabschlusses. Im schlimmsten Fall können falsche Angaben der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit eröffnen, den Vertrag insgesamt zu kündigen. Vor allem aber kommt es im Rahmen der Obliegenheiten des Versicherten auf die pünktliche Zahlung von Beiträgen an. Theoretisch ergeben sich auch bei dauerhaften Beitragsausfällen Kündigungsmöglichkeiten für die Versicherungsgesellschaft. Allerdings sehen so gut wie alle Verträge die Möglichkeit einer Beitragsaussetzung zur Überbrückung kurz- und mittelfristiger finanzieller Engpässe vor. Weiterhin besteht bei privaten Rentenversicherungen regelmäßig die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung für die laufende Versicherung. In diesem Fall werden überhaupt keine weiteren Beiträge mehr gezahlt und die Höhe der späteren monatlichen Auszahlungen an das Niveau der bisher eingezahlten Prämien angepasst.
Grundsätzlich kann ein privater Rentenversicherungsvertrag gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann, wenn Sie zu einem frühen Stadium erfolgt, auch finanziell negative Folgen nach sich ziehen.. Üblicherweise wird ein Rentenversicherungsvertrag über eine gewisse Mindestlaufzeit geschlossen, welche meist ein Jahr beträgt. Nach Ablauf der Mindeslaufzeit greifen dann die im jeweiligen Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen. Allerdings ist ein privater Rentenversicherungsvertrag mit bestimmten Abschlusskosten verknüpft, da zum Beispiel die eingehenden Prämien angelegt und verwaltet werden müssen. Für gewöhnlich erfolgt die Begleichung dieser Kosten in gestreckter Form in den ersten fünf Jahren des Versicherungsverhältnisses. Erfolgt eine vorzeitige Kündigung kann diese daher Nachforderungen der Versicherung im Hinblick auf die Abschlusskosten nach sich ziehen.
Eine Beendigung des Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft kann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichten falsche Annahmen gemacht hat. Dies geschieht in der Regel durch einen Rücktritt der Versicherung vom Vertrag. Sofern auf Seiten des Versicherten hinsichtlich der unwahren Angaben kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlagen, sehen die Versicherungsbedingungen regelmäßig ein Kündigungsrecht der Versicherungsgesellschaft vor.
Grundsätzlich steht es selbstverständlich jedem Versicherten frei, im Rahmen der privaten Rentenversicherung den Anbieter zu wechseln. Allerdings ist hierzu in der Regel die Kündigung des alten Vertrages und die Eingehung eines neuen Vertrages erforderlich. Ob sich ein solcher Wechsel rechnet hängt neben den Konditionen des neuen Versicherers auch vom Rückkaufwert der alten Police ab. In der Regel lohnt sich vor diesem Hintergrund ein solcher Wechseln in den seltensten Fällen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, den alten Rentenversicherungsvertrag ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen. Vor der endgültigen Entscheidung zu einem Wechsel sollten daher beide Varianten durchkalkuliert werden.
Sofern Sie sich sich bei Ihrer privaten Rentenversicherung zu einem Wechsel des Anbieters entschließen, kommt es hinsichtlich Ihrer bisherigen Einzahlungen entscheidend darauf an, wie dieser Wechsel vollzogen wurde. Sofern vor dem Abschluss der neuen privaten Rentenversicherung der alte Vertrag gekündigt wurde, erhalten Sie nicht die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, sondern bekommen den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Gerade in den ersten Jahren einer Versicherung liegt dieser so gut wie immer unterhalb des eigentlichen Wertes der Police. Bei nur geringer Vertragslaufzeit kann es daher sein, dass dieser sogar geringer ist, als die Summe der von Ihnen geleisteten Versicherungsbeiträge. Denn die Abschlussgebühren einer privaten Rentenversicherung werden nicht auf die gesamte Phase der Einzahlung in die Rentenversicherung verteilt beglichen, sondern im Rahmen der ersten Versicherungsjahre abgetragen. In diesem Fall können Sie bei einem frühzeitigen Wechsel des Anbieters ein kräftiges Minus machen. Anstelle einer Kündigung kann die alte private Rentenversicherung allerdings auch beitragsfrei gestellt werden. Diese ruht dann bis zum Beginn der monatlichen Auszahlung der Rente. Da keine weiteren Beiträge mehr geleistet werden, fallen dann aber selbstverständlich auch die monatlichen Rentenzahlungen deutlich niedriger aus, als dies ursprünglich im Vertrag vorgesehen war. Um eine vernünftige Entscheidung zu treffen macht es daher Sinn, sich vor Kündigung des alten Vertrages sowohl nach dem aktuellen Rückkaufwert der Police als auch nach der auf Basis der bisher geleisteten Einzahlungen später möglichen Rentenhöhe zu erkundigen.
Der Versicherungsfall tritt bei der privaten Rentenversicherung mit dem Erreichen des zuvor vertraglich vereinbarten Renteneintrittsalters ein. Zu diesem Zeitpunkt hat der Versicherte in aller Regel zwei Optionen. Die erste Möglichkeit stellt dabei die vertragsgemäße Durchführung der regelmäßigen monatlichen Zahlungen durch die Rentenversicherung dar. Alternativ besteht für den Versicherten aber auch die Möglichkeit, eine Einmalauszahlung zu wählen. In diesem Fall wird die gesamte Versicherung, ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung, zu Beginn des Rentenbezugszeitraums ausbezahlt. Diese Variante wird von Versicherten durchaus häufig gewählt, um das für das Alter angesparte Geld den eigenen Vorstellungen gemäß anlegen zu können.
Von der grundsätzlichen Struktur unterscheidet sich die fondsgebundene Rentenversicherung kaum von der klassischen privaten Rentenversicherung. Denn in beiden Fällen handelt es sich um Ansparversicherungen mit regelmäßigen monatlichen Einzahlungen in der Aufschubzeit und monatlichen Leistungen ab Eintritt des Versicherungsfalls. Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass im Rahmen des Sparplan einer fondsgebundenen Rentenversicherung die vom Versicherten geleisteten Prämien in einen Investmentfonds eingezahlt werden. Die Höhe der späteren Rente hängt dann nicht mehr ausschließlich von den geleisteten Beiträgen ab, sondern auch von der Wertentwicklung des jeweiligen Investmentfonds. Dies führt in vielen Fällen zu wesentlich höheren Renditen im Rahmen der Aufschubzeit, welche sich in höheren Auszahlungen nach Rentenbeginn niederschlagen. Allerdings besteht bei einem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag auch die Gefahr, dass sich Kurseinbrüche an den Börsen negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Investmentfonds haben und die Rente entsprechend niedriges ausfällt. Wie immer in finanziellen Fragen muss man sich deshalb als Versicherter die Frage stellen, welches Risiko man zugunsten möglicher höherer Renditen zu tragen bereit ist. In jedem Fall sollte man sich vor dem Abschluss eines fondsgebundenen privaten Rentenversicherungsvertrages intensiv mit dem Portfolio des zugrunde liegenden Investmentfonds befassen. Denn schließlich hängt von dessen weiterer Entwicklung die Höhe der späteren Rente ab.
Im Rahmen einer klassischen privaten Rentenversicherung werden die Beiträge in das Vermögen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingezahlt und die Rentenzahlungen erfolgen ebenfalls aus diesem Vermögen heraus. Überschießende Gewinne, die im Rahmen der Arbeit mit den eingezahlten Prämien erzielt werden, verbleiben bei der Gesellschaft, die lediglich die vereinbarte Rente auszahlt. Umgekehrt muss die Auszahlung der Renten auch dann in voller Höhe erfolgen, wenn im Rahmen dieser Investitionen Verluste erwirtschaftet wurden. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung profitieren die Versicherten von diesen Gewinnen - und tragen entsprechend auch die möglichen Verluste. Um diese in den Bilanzen exakt ausweisen zu können wird eine klare Trennung vorgenommen. Folgerichtig werden die in eine fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlten Beträge als Sondervermögen verwaltet, also getrennt vom eigentlichen Vermögen des Versicherungsunternehmens.
Die Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegen vor allem in den
höheren Renditechancen. Arbeitet der zugrundeliegende Investmentfonds erfolgreich, sind bei gleicher Beitragshöhe später deutlich höhere Rentenzahlung als im Falle einer klassischen privaten
Rentenversicherung möglich.
Genau dieser Vorteil aber wird dann zum Nachteil, wenn es dem Investmentfonds
nicht gelingt, erfolgreich am Markt zu agieren. Die auf diese Weise entstehenden Verluste haben dann die Versicherten in Form niedrigerer Rentenzahlungen zu tragen. Insofern macht man sich mit
einem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag deutlich abhängiger von den Vorgängen an den Börsen und zahlt für die höheren Ertragschancen mit einem ebenfalls erhöhten Risiko.
Um eine private Rentenversicherung zu finden, die von den Beiträgen wie auch von den Leistungen Ihren persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen gerecht wird, bietet sich die Nutzung unseres Vergleichsrechners für private Rentenversicherungen an. Um die für Sie passenden Angebote zu finden, müssen von Ihnen lediglich einige wenige persönliche Daten und gewünschte Ausstattungsmerkmale der privaten Rentenversicherung eingegeben werden. Die privaten Daten beschränken sich dabei auf Ihr Geburtsdatum, die Angabe, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind sowie Ihr Geschlecht. Weiterhin ist es notwendig, dass Sie angeben, welche Rentengarantiezeit Sie wünschen, in welchem Lebensalter der Beginn der Rentenzahlungen einsetzen soll und auf welcher Berechnungsgrundlage der Vergleich erfolgen soll. Abschließend geht es dann noch darum, ob Sie lieber eine klassische oder aber eine fondsgebundene private Rentenversicherung abschließen wollen. Anhand dieser Daten liefert Ihnen unser Vergleichsrechner alle für Sie in Frage kommenden Angebote der einzelnen Versicherungsunternehmen. Die Reihenfolge der Liste ergibt sich dabei in aufsteigender Form aus den Ihnen monatlich entstehenden Kosten aus dem Versicherungsvertrag.
Bei Versicherungsfragen möchten wir Ihnen vor allem eines bieten: kompetenten Service in jeder Phase aus einer Hand. Entsprechend umfangreich gestalten wir nicht nur unsere Ratgeber zu den einzelnen Arten von Versicherungen, sondern sind auch im Rahmen unserer Vergleichsrechner darum bemüht, alle für Sie relevanten Details angemessen zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch die Übersichtlichkeit und Einfachheit der Bedienung leidet. Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihre Versicherungsverträge bequem über unser Portal abzuschließen. Spätestens an diesem Punkt endet dann der Service so gut wie aller Mitbewerber. Uns geht es aber darum, Ihnen nicht nur die für Sie passenden Versicherungen zu vemitteln, sondern Ihnen außerdem die Mittel an die Hand zu geben, diese effektiv zu verwalten. Hierzu dient unser Versicherungsordner. Dank diesem haben Sie über Internet jederzeit Zugriff auf alle Daten aus all Ihren Verträgen. Dieser ist selbstverständlich passwortgeschützt und da er auf Browserbasis funktioniert praktisch von überall aus für Sie bequem einsehbar. Statt bei einem Versicherungsfall lange in Ordnern zu wühlen haben Sie so zuhause wie auch unterwegs alle relevanten Informationen auf einen Klick zur Hand. Und dies nicht nur für Verträge, die Sie über uns abgeschlossen haben. Denn selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch bereits bestehende Verträge mit in Ihren persönlichen Versicherungsordner einzubinden.