Das Haus Deiner Träume
Das Richtfest ist vorbei, der Traum vom eigenen Haus nimmt bereits ganz konkret Gestalt an: Deine Frau sieht schon die wundervoll große Küche und die vielen gemeinsam eingenommenen Mahlzeiten vor sich, Deine Kinder freuen sich auf eigene Zimmer mit Balkon. Die einzelnen Gewerke hast Du regelmäßig nach Baufortschritt bezahlt, alles läuft planmäßig. Bis ein heftiges Gewitter aufzieht - Blitz, Hagel und Sturm richten einen solchen Schaden an der bereits vorhandenen Bausubstanz an, dass durch die Reparaturen erhebliche Mehrkosten auf Dich zukommen. Die Handwerker sind nicht dafür zuständig, denn sie haben ihre Leistung bereits erbracht und wurden bezahlt. Die Bank hat den möglichen Kreditrahmen schon ausgeschöpft - mehr geht nicht. Aber Du hast Deine Bauleistungsversicherung, die Dich effektiv vor den heraufziehenden Problemen schützt.
In früheren Jahren wurde diese spezielle Versicherung als Bauwesenversicherung bezeichnet, am Umfang des Versicherungsschutzes hat sich aber wenig geändert: Gegenstand der
Bauleistungsversicherung sind die bereits erbrachten Leistungen, die aber bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme noch nicht über eine Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Wie im Beispiel schon
ausgeführt, kann es immer zu Beschädigungen an der neuen Bausubstanz kommen. Wurden die Leistungen bereits an die betreffende Baufirma bezahlt, ist das Dilemma groß: Du müsstest einen erneuten
Auftrag auslösen, hättest zusätzliche Kosten und würdest den Rahmen für den vereinbarten Kredit sprengen. Die Baufirma ist ja für den Sturm nicht verantwortlich zu machen, sie hatte ihre Arbeit
bereits erledigt. Warum sollte sie diese nun kostenlos wiederholen?
Gleichzeitig steht Deine Bank auf der anderen Seite und wird ein Überschreiten des Budgets kritisch beobachten. Letztendlich bleiben die Mehrkosten bei Dir hängen, was den gesamten Ablauf kräftig
durcheinanderwirbeln kann. Bis zur Fertigstellung eines Hauses, bis also sämtliche Leitungssysteme installiert und das Dach komplett gedeckt ist, die Außenwände vorschriftsmäßig geschlossen und
die Sicherheit hergestellt ist, ist Dein Gebäudeversicherer nicht für die Bausubstanz zuständig - das Risiko wäre ganz einfach zu groß. Hier hilft nur die Bauleistungsversicherung, die sich
bedarfsgerecht auf Dein Bauvorhaben zuschneiden lässt.
Die Einhaltung der Budgets bei einer Baumaßnahme ist ohnehin eine enorme Herausforderung, mit der Du permanent konfrontiert wirst. Kommt es nun aber zu unvorhergesehenen Ereignissen, die die
bereits erstellte Bausubstanz, eingebaute Teile oder das auf der Baustelle gelagerte Baumaterial beschädigen, verteuert sich das gesamte Bauvorhaben - von der zeitlichen Verzögerung ganz
abgesehen. Die kann eine Bauleistungsversicherung natürlich nicht verhindern, aber sie kann Dich vor zusätzlichen Kosten durch unvorhergesehene Beschädigungen schützen. Du sicherst damit nicht
nur Dein gesamtes Vorhaben und damit Deinen Traum vom eigenen Haus ab, Du stellst auch sicher, dass die einzelnen Gewerke im Bedarfsfall zügig die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten
Substanz oder Teile vornehmen können. Die Kommunikation mit den einzelnen Baufirmen wird somit deutlich einfacher, die lästigen Diskussionen kannst Du Dir unter dem Strich effektiv sparen.
Für Deine Bank stellt der Abschluss einer Bauleistungsversicherung eine zusätzliche Sicherheit dar, denn sie erkennt nicht nur Deine Umsicht als Bauherr, sie kann davon ausgehen, dass die
Baumaßnahme im vereinbarten Kreditrahmen bewältigt wird. Auf einer Gebäudeversicherung wird sie ohnehin bestehen, um im Ernstfall die offene Kreditsumme ersetzt zu bekommen. Für die Zeit der
Baumaßnahme kannst Du aber nur Versicherungsschutz für Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag erhalten - diesen solltest Du der Bank auch belegen. Der weit darüber hinausgehende
Versicherungsumfang einer Bauleistungsversicherung stellt also auch Deine finanziellen Angelegenheiten sicher, sodass die Bank in anderen Beziehungen sehr viel flexibler agieren kann. Weist Du
dann noch eine ausreichende Bauherrenhaftpflicht und eine Risikolebensversicherung nach, sind die Risiken im Zusammenhang mit der Baustelle optimal abgefangen.
Die Absicherung bereits erbrachter Bauleistungen schützt nicht nur Deine Investitionen, aber schon dies ist ein wesentlicher Vorteil dieser Versicherung. Schließlich steckt in den Fundamenten,
den Mauern, dem Dach und den vielen Einbauten Dein Geld - ob es nun von der Bank vorgeschossen wurde oder nicht. Du bist dafür verantwortlich, was mit dieser Investition geschieht: Wird die
Bausubstanz beschädigt, muss sie repariert bzw. ersetzt werden. Es ist nur die Frage, auf wessen Kosten das geschieht. Die Baufirma ist nur in Haftung zu nehmen, wenn sie die Beschädigung selbst
verursacht hat. Aber: Die Auseinandersetzungen, gegenseitigen Schuldzuweisungen und der Ärger verzögern nicht nur die gesamte Baumaßnahme, sie vergiften die ganze Atmosphäre und gefährden damit
die pünktliche und qualitativ ansprechende Fertigstellung.
Mit einer Bauleistungsversicherung gehst Du auf Nummer Sicher, für die gesamte Bauphase genießt Du den maßgerecht zugeschnittenen Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Schaden, meldest Du diesen
der betreffenden Versicherung, die wiederum für den notwendigen Ersatz sorgt - schnell, reibungslos und unkompliziert. Dein Haus wird zügig weiter gebaut, die Baufirmen sind zufrieden - und Du am
Ende auch. Der Effekt, den Du im Verhältnis zur Bank erreichst, ist nicht zu unterschätzen: Je umsichtiger Du Dich selbst als Bauherr präsentierst, desto entgegenkommender wird auch Dein
Bankbetreuer sein. Er kann sich nämlich darauf verlassen, dass Du mit Sachverstand an das Bauvorhaben gehst und für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen hast. Du schützt also nicht nur Dein
Bauvorhaben, sondern auch Deine finanzielle Existenz.
Im Grunde nur einen: Du musst einen Versicherungsbeitrag bezahlen, der aber als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit gilt. Abhängig vom Versicherer können auch Selbstbeteiligungen vereinbart sein, sodass Du pro Schadenfall einen gewissen Anteil selbst übernehmen müsstest. Für diesen überschaubaren und vor allem kalkulierbaren finanziellen Aufwand erhältst Du maximale Sicherheit für die Bausubstanz bis zur Fertigstellung. Ob der Beitrag wirklich ein Nachteil ist, darüber lässt sich trefflich streiten - erwähnt werden sollte der Aufwand aber in jedem Fall.
Die Bauleistungsversicherung gilt jeweils für die neu errichtete Bausubstanz - und das kann sowohl bei einem generellen Neubau als auch bei Sanierungen, Modernisierungen, Um- oder Anbauten der
Fall sein. Natürlich ist das Risiko für den Versicherer deutlich geringer, wenn Du ein neues Haus baust, moderne Materialien und Verfahren angewendet werden und Baufreiheit auf der Baustelle
herrscht - dementsprechend günstig sind die zu berechnenden Beiträge. Die größere Herausforderung besteht nämlich, wenn zu bereits vorhandener Bausubstanz neue hinzugefügt wird. Handelt es sich
um einen einfachen Anbau, bei dem nicht in das Fundament oder die tragende Konstruktion eingegriffen wird, lassen sich die neuen Bauleistungen ebenso einfach versichern wie die der Diebstahl
bereits eingebauter und mit dem Gebäude verbundener Teile.
Bei einer Sanierung jedoch oder dem Aufstocken von Häusern sind die Baumaßnahmen konkreter zu beschreiben, damit der Versicherer sich ein umfassendes Bild machen kann. Schließlich trägt er nicht
nur für Dein Bauvorhaben Verantwortung, sondern muss im Sinne der gesamten Versichertengemeinschaft dafür sorgen, dass die Beiträge dauerhaft interessant bleiben. Sieht er also ein höheres Risiko
dafür, dass es zu einem Schaden und damit zu einer Leistung kommen könnte, wird er die Beitragssätze entsprechend erhöhen. Entscheidend ist in jedem Fall der gewählte Versicherungsumfang - und
hier gibt es gravierende Unterschiede. Du kannst die einzelnen Bausteine Deiner Bauleistungsversicherung ganz nach Bedarf zusammensetzen.
Die beauftragte Baufirma ist dafür zuständig, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Je nach Vertragsgestaltung bezahlst Du sie nach Baufortschritt, also immer nach Erledigung
eines festgeschriebenen Arbeitsabschnitts, oder erst bei Übergabe des Schlüssels, also nach Fertigstellung. Abhängig davon kannst Du den Versicherungsumfang Deiner Bauleistungsversicherung
gestalten. Hat die Baufirma aber ihre Arbeit erledigt, das Bauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen und es kommt zur Beschädigung an der erstellten Leistung, gibt es Auseinandersetzungen um die
Zuständigkeit: Die Firma hat bereits Arbeitszeit und Material investiert, hat keinen Einfluss auf die Schäden und soll nun nochmals tätig werden - das ist schwer zu kommunizieren. Gleichzeitig
hast Du Anspruch auf eine ordnungsgemäße Übergabe, kannst aber für Schäden durch höhere Gewalt niemanden in Haftung nehmen.
Die einzige Lösung ist die Absicherung der erbrachten Bauleistungen, damit stellst Du den gesamten Ablauf der Baumaßnahme sicher. Versetzt Du Dich nämlich in die Position der Baufirma, würdest Du
ebenfalls eine nochmalige Ausführung des Auftrages verweigern: Du kannst schließlich nichts dafür, dass eine Überschwemmung in Folge eines Starkregens das gesamte Kellergeschoss und damit die
installierte Heizung unter Wasser gesetzt hat - zum Beispiel. Der Zeitraum zwischen Auftragserledigung und Übergabe nach Fertigstellung - und damit der Inkraftsetzung der Gebäudeversicherung -
muss also effektiv überbrückt werden. Die bauliche Hülle ist noch angreifbar, die Elementargewalten können ebenso Schäden anrichten wie unbekannte Dritte - beuge den Problemen einfach vor und
nutze die Möglichkeiten einer Bauleistungsversicherung.
Anmerkung:
Hast Du eine Vereinbarung zum schlüsselfertigen Bauen getroffen, überzeuge Dich bitte, dass die Baufirmen über eine Bauleistungsversicherung verfügen - oder schließe trotzdem eine eigene ab. Es
nützt Dir nämlich der schönste Vertrag nichts, wenn das Bauunternehmen an der falschen Stelle spart, es zu Schäden kommt und diese nicht beglichen werden können. Nicht umsonst gibt es immer
wieder riesige Probleme, die regelmäßig in Insolvenzen von Baufirmen enden.
Grundsätzlich wird eine Bauleistungsversicherung für die geplante Dauer der Baumaßnahme abgeschlossen, allerdings endet der Vertrag regelmäßig zwei Jahre nach Baubeginn. Es handelt sich hierbei nicht um die sonst üblichen Jahresverträge, die sich automatisch verlängern, werden sie nicht pünktlich und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zur Hauptfälligkeit gekündigt. Du bezahlst einen einmaligen Beitrag für die gesamte Laufzeit. Sollte die vereinbarte Zeit nicht ausreichen, um Deine Bauvorhaben bis zur Fertigstellung und Übergabe zu führen, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer. Dieser kann bei Bedarf durchaus verlängern, ob er das kostenlos erledigt, hängt nicht zuletzt von den konkreten Umständen ab.
Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages für eine Bauleistungsversicherung spielen viele Komponenten eine Rolle, dazu möchten wir einige Informationen zum Hintergrund liefern. Die
Versicherungsgesellschaften kalkulieren Ihre Beiträge für die einzelnen Risiken auf der Grundlage von Schadenstatistiken. Sie sind also darauf angewiesen, dass alle gefahrerhöhenden Umstände im
Vorfeld wahrheitsgemäß angegeben werden. Dies wäre beispielsweise in diesem Fall die Höhe der Eigenleistungen, aber auch die Bauartklasse, in die Dein Bauvorhaben fällt. Schäden an Häusern in
massiver Bauweise fallen erfahrungsgemäß geringer aus, als dies beispielsweise bei einem Lehmfachwerkhaus der Fall wäre. Ein Fertighaus ist schneller errichtet, als wenn Stein auf Stein gesetzt
wird - der Versicherer benötigt also umfassende Informationen zum Bauvorhaben.
Das bezieht sich auch auf die Art der Bauleistung, also ob es sich um einen Neu-, einen Umbau oder eine Sanierung handelt, wobei die Frage nach dem Eingriff in die tragenden Konstruktionen eine
wichtige Rolle spielt. Darüber hinaus wirkt sich der Versicherungsumfang auf die Beitragshöhe aus: Willst Du bereits eingebaute Teile gegen Diebstahl versichern oder Glasbruch für die neuen
Fenster, die Photovoltaikanlage, die auf das Dach aufgebraucht werden soll, oder auf dem Grundstück gelagertes Material, dann kannst Du das entsprechend vorgeben.
Der so nach Bedarf ermittelte Beitragssatz wird mit der gesamten Bausumme multipliziert, um den Netto-Versicherungsbeitrag zu erhalten. Letztendlich wird die Versicherungssteuer aufgeschlagen und
Dein Einmalbeitrag steht fest.
Die Auswahl am Markt ist groß, auch wenn sich nicht alle Versicherungsgesellschaften mit dieser speziellen Absicherung befassen. Aber auch die Unterschiede im Versicherungsumfang und vor allem im
Beitragsniveau fallen gravierend aus, ein Vergleich ist also dringend angeraten. Damit Du Dich nicht mit den umfangreichen und teilweise schwer verständlichen Versicherungsbedingungen jedes
einzelnen Anbieters auseinandersetzen musst, haben wir in unserem Vergleichsrechner die wesentlichen Kriterien erfasst. Bei der Handhabung sind die Details zu beachten, wir gehen Schritt für
Schritt durch den Ablauf:
1. Bausumme ohne Eigenleistungen
Hier ist die vertraglich vereinbarte Bausumme inklusive Mehrwertsteuer gefragt. Dazu zählen aber nicht die Honorare für Architekten und Ingenieure, die Kosten für das Grundstück oder die
Finanzierung, für die Außen- und Gartenanlagen oder Werkzeuge. Versichert werden soll ja die Bauleistung an sich, diese benötigst Du als Berechnungsgrundlage.
2. Eigenleistungen
Legst Du selbst Hand an oder es helfen Dir Nachbarn und Freunde, solltest Du den Betrag der so erstellten Bauleistungen entsprechend der geltenden Handwerkerpreise ermitteln. Das ist wichtig, um
eine einheitliche Berechnungsgrundlage und damit auch die Basis für eventuelle Entschädigungsleistungen zu erhalten.
3. Baubeginn und -ende
Um den Beginn des Versicherungsschutzes passgenau zu vereinbaren, gibst Du bitte den exakten Baubeginn an. Bis zu zwei Jahren gilt der Vertrag zur Bauleistungsversicherung, damit erhältst Du das
Datum für das voraussichtliche Bauende.
4. Bauartklasse
Zur Einschätzung des tatsächlich vorhandenen Risikos benötigt der Versicherer die Angabe zur Bauartklasse. Folgende Varianten gilt es zu beachten:
Bauartklassen I-V
I - massiv Mauerwerk oder Beton; Dachung hart, wie z.B. Ziegel, Schiefer,
Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe
II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder
Stahlbeton-Konstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff); Dachung hart
III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung
jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offener; Dachung hart
IV wie Klasse I oder II; Dachung weich (z.B. vollständige oder teilweise
Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.)
V wie Klasse III; Dachung weich
Fertighausgruppen (FHG) I - III
I- In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktion - aus
feuerbeständigen Bauteilen; Dachung hart (z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder
dgl., Umfassungswände und tragende Konstruktion nach innen und außen mit feuerhemmenden, nicht brennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht Metall oder
Metallfolien); Dachung hart
III - Wie Gruppe II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung;
Dachung hart
Wähle die passende Klasse aus, um dem Versicherer alle notwendigen Informationen zu liefern.
5. Art des Objektes
Diese Unterscheidung hilft dabei, die Baumaßnahmen in der richtigen Relation einzuordnen.
6. Bauart
Nun kommen wir zu den wichtigen Details, die nicht zuletzt über den passenden Versicherungsumfang, aber auch über die Höhe des Beitrages entscheiden:
Zunächst wird danach unterschieden, ob es sich um einen kompletten Neubau oder einen Umbau bzw. eine Sanierung handelt. Des Weiteren ist es wichtig, den eventuellen Eingriff in die tragende
Konstruktion zu erfassen. Beachte bitte, dass bei diesen Varianten die Altbausubstanz nicht mitversichert ist.
Weitere Auswahlmöglichkeiten bestehen hinsichtlich besonderer Gründungsmaßnahmen, aber auch in Bezug auf Baumaßnahmen im Grundwasser, die Absicherung bereits eingebauter Teile oder die
vorgesehene Montage einer Photovoltaikanlage. Anhand dieser Vorgaben kann der Versicherer die geplanten Baumaßnahmen besser einschätzen.
Nun reicht der Klick auf den Button "Berechnen", um eine Auflistung der in Frage kommenden Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu erhalten. Hast Du Kriterien vorgegeben, die
einzelne Versicherer nicht erfüllen können, werden diese gleich aussortiert - mit diesen musst Du Dich gar nicht beschäftigen. Sollte es zu Fehlern bei der Eingabe gekommen sein, wirst Du im
Vergleichsrechner darauf hingewiesen - und kannst schnell die entsprechenden Korrekturen veranlassen.
Dem jeweiligen Beitrag, die Unterschiede siehst Du auf einen Blick, ist die eventuell geltende Selbstbeteiligung gegenübergestellt. Diesen Anteil müsstest Du von jedem Schaden selbst übernehmen,
um das Beitragsniveau insgesamt niedrig halten zu können. Beachte aber bitte, dass eine prozentuale Angabe schwer zu fassen ist: "Mindestens 10 Prozent und mindestens 500 Euro" bedeutet
beispielsweise, dass Du bei einem Schaden von 10.000 Euro unter dem Strich 1.000 Euro selbst zu bestreiten hättest. Die Angabe eines fixen Wertes, zum Beispiel 250 oder 500 Euro, begrenzt den
möglichen Selbstbehalt exakt. Dein finanzielles Risiko bleibt aber kalkulierbar und das ist ja der Sinn einer Bauleistungsversicherung.
Aus dieser Liste wählst Du Dir geeignete Kandidaten aus und markierst diese im vorgesehen Kästchen - diese Angebote kannst Du Dir nun detailliert und Punkt für Punkt gegenübergestellt näher
anschauen. Im Kopf des eigentlichen Vergleichs findest Du Deine Vorgaben, die Du an dieser Stelle nochmals kontrollieren kannst. Hast Du alle relevanten Informationen eingegeben, kannst Du Dir
nun die Details vornehmen: Auf einen Blick erkennst Du die eingeschlossenen Schäden und die eventuell geltenden Entschädigungsgrenzen. So werden die einzelnen Gefahren ebenso aufgelistet wie die
versicherten Kosten - und die Unterschiede im Versicherungsumfang werden deutlich.
Die Kleinigkeiten sind nämlich nicht zu unterschätzen, ob Du beispielsweise Schadensuchkosten nur bis 520 oder doch bis zu 2.500 Euro mitversichert hast, kann unter dem Strich knapp 2.000 Euro
Belastung für Dich ausmachen. Ebenso sind die Regeln zur Selbstbeteiligung einzuschätzen und ins Verhältnis zum Beitrag zu setzen: Je weniger Du selbst bei einem Schaden aufbringen musst, desto
höher fällt die Versicherungsprämie aus. Hier gilt es Kosten und Nutzen in ein ansprechendes Verhältnis zu bringen, um für Dich den größten Effekt zu erzielen.
Willst Du Dich noch intensiver mit den Details befassen, stehen Dir selbstverständlich alle Versicherungsbedingungen und Produktinformationen der einzelnen Versicherer zur Verfügung. Der
Versicherungsvergleich soll Dich effektiv bei der Recherche unterstützen und eine Selektion vereinfachen. Die Strukturierung der einzelnen Bausteine, die insbesondere in der
Bauleistungsversicherung so vielfältig sind, hilft Dir beim Vergleich und der Konzentration auf das Wesentliche.
Sobald Du Dich für ein Angebot entschieden hast, kannst Du direkt die Beantragung des wichtigen Versicherungsschutzes in die Wege leiten. Dazu stellen wir Dir ein Online-Formular zur Verfügung,
in das Du bitte alle relevanten persönlichen Daten eingibst. Es werden einige Fragen zum gewünschten Versicherungsumfang gestellt, die Du analog der Eingabe in den Vergleichsrechner beantwortest.
Sollte es Besonderheiten zu beachten geben, findest Du ein Feld für Eintragungen vor, das Du bitte für eine ausführliche Beschreibung nutzt.
Mit der Bekanntgabe Deiner Kontoverbindung stellst Du sicher, dass der Versicherungsschutz schnellstmöglich in Kraft tritt. Die grundlegende Voraussetzung, neben der Annahmeerklärung durch en
betreffenden Versicherer, ist nämlich die Bezahlung des Versicherungsbeitrages. Erteilst Du die Ermächtigung zum Einzug des Beitrages, ist der Versicherer in der Holepflicht - und Du auf der
sicheren Seite. Sonst müsstest Du warten, bis die Unterlagen bei Dir eingehen und Du die fällige Überweisung tätigen kannst. Erst nach Verbuchung des Beitrages beim Versicherer kannst Du auf den
vollen Versicherungsschutz bauen. Die Einzugsermächtigung stellt also die günstigste Möglichkeit dar, um schnell, unkompliziert und sicher einen aktiven Bauleistungsversicherungsschutz zu
erreichen.
Mit Eingang der Informationen aus dem Online-Formular wird alles Weitere in die Wege geleitet. Du erhältst die Bestätigung in kürzester Frist - und kannst Dich voll und ganz auf Dein Bauvorhaben
konzentrieren.
Die Bauleistungsversicherung ist ein wichtiger Baustein im Fundament Deines Bauvorhabens - es braucht aber weitere, um ganz sicher gehen zu können. In erster Linie wäre hier die
Bauherrenhaftpflicht zu nennen: Eine Baustelle stellt immer eine Gefahrenquelle dar und Du als der Bauherr bist für alles verantwortlich. Natürlich kannst Du nicht Tag und Nacht auf deiner
Baustelle zubringen, kannst nicht jeden Handgriff überwachen und bis selbst nicht vor Fehlern gefeit. Kommt es also zu Schäden, die im Zusammenhang mit der Baustelle Dritten zugefügt werden,
haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen. Reicht dies nicht aus, um die berechtigten Forderungen zu befriedigen, wird auch Dein künftiges Einkommen herangezogen.
Vor allem die Personenschäden, also die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zum Todesfall, können gravierende Kosten verursachen, denn Du stehst für sämtliche Behandlungen, Therapien,
Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel gerade. Darüber hinaus können Kosten für Rechtsanwälte oder Schmerzensgelder anfallen - mit einem Wort: Das Risiko ist nicht kalkulierbar und kann Dich und
Deiner Familie die finanzielle Existenz kosten. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die nur einen relativ geringen Beitrag kostet, schiebst Du dem Ganzen einen Riegel vor - auch die
potenziellen Geschädigten können sich auf Dich verlassen.
Aber auch das Haus selbst solltest Du umfassend schützen: Die Gebäudeversicherung reduziert ihren Versicherungsschutz für die Dauer der Baumaßnahme auf die Gefahr Feuer, die auch Explosionen oder
Blitzschlag umfasst. Handelt es sich um einen Neubau, erhältst Du diesen Versicherungsschutz in der Regel kostenlos, wenn Du bereits im Vorfeld eine Gebäudeversicherung vereinbarst. Bei Um- oder
Anbauten bzw. Sanierungen und einem bereits bestehenden Vertrag zur Gebäudeversicherung hängt die Verfahrensweise vom Umfang der geplanten Baumaßnahmen ab. Sind diese gravierend, beispielsweise
bei einer Sanierung, wird der Versicherungsumfang ebenfalls reduziert - alles andere wäre zu riskant für den Versicherer.
Ein weiterer wichtiger Fundamentstein wäre die Risikolebensversicherung, die nicht nur die finanzierende Bank für den Ernstfall des Lebens sicherstellt, sondern vor allem auch Deine Familie:
Würdest Du als Bauherr nämlich ausfallen, muss Deine Familie nicht nur mit dem schmerzlichen Verlust und dem fehlenden Einkommen fertig werden, sie müsste auch die Rückzahlung der Baufinanzierung
alleine stemmen. Sorge für Deine Lieben für ausreichend Sicherheit - und freue Dich auf Dein neues Haus!