Über Jahre hast Du gespart und Dich darauf vorbereitet, hast ein geeignetes Grundstück gefunden, die Finanzierung auf die Beine gestellt und verwirklichst nun Deinen Traum: Du baust Deine eigenen vier Wände. Selbst ist der Mann, das ist für Dich nicht nur eine Redewendung - Du bringst Dich aktiv in die Baumaßnahme ein, schließlich bist Du vom Fach. Die Vorbereitungen für das Richtfest laufen, der Kranz ist gebunden und soll am Dachbalken befestigt werden. Da passiert das Missgeschick, die gesamte Richtkrone fällt herunter, reißt einen Teil des Gerüstes mit und begräbt unter sich ein Fahrzeug. Leider saß Dein künftiger Nachbar im Auto und erleidet gravierende Verletzungen. In seinem Beruf wird er wohl nicht mehr arbeiten können, finanzielle Einbußen sind vorprogrammiert. Glücklicherweise hast Du eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen - auch Dein Nachbar wird Dir dafür dankbar sein.
Gegenstand dieses relativ günstigen Vertrages ist die Haftung der Bauherren für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der eigenen Baustelle bei Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht werden. Dabei ist es zunächst vollkommen unerheblich, ob Du als Bauherr tatsächlich die Verantwortung trägst, zunächst musst Du für die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden einstehen - und das in unbegrenzter Höhe. Da ein Bauherr generell für die Verkehrssicherheit der Baustelle verantwortlich ist, aber nicht permanent vor Ort sein kann, ist das Risiko ganz einfach zu groß, um nicht effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nicht zu vergessen ist auch die scheinbar magische Anziehungskraft, die von Baustellen auf Kinder ausgeübt werden. Die berühmten Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" bewirken keinerlei Haftungsbegrenzung, allein der Bauherr ist für die Absicherung verantwortlich. Das betrifft die gesamte Bauphase - vom Aushub der Baugrube bis hin zum letzten Handgriff an der Außenanlage.
Diese Frage ist wirklich wichtig: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für jede Baumaßnahme erforderlich, also sowohl für komplette Neubauten als auch für Sanierungen und Modernisierungen,
selbst für Um- oder Anbauten solltest Du eine solch spezielle Haftpflichtversicherung haben. Die Gefahren gehen immer von der Baustelle als solcher aus. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob Du
ein Geschoss auf Dein Haus aufsetzt oder eine Entkernung vornimmst und ein Gebäude vollständig sanierst - Deine Umgebung kann in Mitleidenschaft gezogen werden.
Für kleinere Bauvorhaben, wie zum Beispiel den Anbau eines Wintergartens, ist in der Regel in der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein entsprechender Einschluss vorgesehen. Prüfe also zunächst den vorhandenen Versicherungsschutz: Entweder hast Du eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn Du beispielsweise das Gebäude oder die Wohnung vermietet hast, oder in Deiner Privathaftpflichtversicherung existiert ein entsprechender Passus. Solltest Du Zweifel haben, ob und in welcher Höhe die Bauherrenhaftpflicht
eingeschlossen ist, hilft entweder eine Rückfrage - oder Du investierst in einen separaten Vertrag und erwirbst Dir so die benötigte Sicherheit. Auch wenn die in der Haftpflichtversicherung
vorgesehenen Summen für Dein Bauvorhaben zu knapp bemessen sind, empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer auf die Baumaßnahme zugeschnittenen Bauherrenhaftpflicht.
Kommt es zu einem Schaden, muss dieser direkt beim Versicherer angezeigt werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt zunächst in die Prüfung ein, ob die erhobenen Ansprüche rechtmäßig sind. Dazu werden sowohl die Stellungnahme des Bauherrn als auch der oder des Geschädigten eingeholt. Sollte es sich als notwendig erweisen, wird die Bauherrenhaftpflicht Gutachter oder Sachverständige beauftragen, die der Schadenursache auf den Grund gehen. Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass die Schadenersatzansprüche gegen den Bauherren unberechtigt sind, wird sie diese abwehren - auch vor Gericht. Ist die Schuldfrage dem Grundsatz nach geklärt und es gibt unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Forderungen, vertritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Interessen ihres Versicherungsnehmers - also des Bauherren. Sind diese Fragen schließlich geklärt, wird der Schaden reguliert.
Vor allem die Personenschäden sind hier zu nennen. Kommt eine Person im Zusammenhang mit der Baustelle und einem Fehlverhalten des Bauherrn gesundheitlich zu Schaden, haftet er sowohl für die
Behandlungs- und Therapiekosten als auch für die notwendigen Medikamente, die Heil- und Hilfsmittel oder berechtigten Schmerzensgelder. Die Beträge, die sich hier summieren, können erheblich sein
und wären ohne Bauherrenhaftpflicht aus dem privaten Vermögen zu bestreiten. In Extremfällen, wenn nämlich dauerhafte Beeinträchtigungen zurück bleiben, müsste der Bauherr so lange einen
finanziellen Ausgleich bezahlen, wie die Invalidität besteht. Kommt es zum Schlimmsten und es wird der Tod eines Menschen verursacht, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Entschädigung.
Dies kann nichts am schmerzlichen Verlust ändern, aber die Angehörigen zumindest finanziell sicherstellen.
Die Entschädigung von Sachschäden ist deutlich einfacher: Der aktuelle Zeitwert der beschädigten Sache, in unserem Beispiel das Fahrzeug, wird anhand des Alters und der Abnutzung ermittelt und
ersetzt. Natürlich gibt es in solchen Schadensfällen immer wieder Auseinandersetzungen, sodass der passive Rechtsschutz, den die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet, nicht zu unterschätzen
ist.
Erleidet der Geschädigte einen geldwerten Schaden, weil er beispielsweise wegen des Ausfalls des Fahrzeuges oder der gesundheitlichen Beeinträchtigung seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann,
hat er ebenfalls Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Diese Vermögensschäden bedürfen regelmäßig der Klärung durch Rechtsanwälte. Die Kosten für den anwaltlichen Beistand der Geschädigten
müssen dabei ebenfalls vom Bauherrn übernommen werden, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht. Die Vorteile liegen aber klar auf der Hand: Das finanzielle Risiko, dem er sich mit
Baubeginn aussetzt, wird auf die Zahlung des Versicherungsbeitrages reduziert. Müsste der Bauherr im Fall der Fälle die Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche bestreiten, würde auch Dein
gesamtes privates Vermögen herangezogen. Reicht dieses nicht aus, um die berechtigten Forderungen zu befriedigen, wird auch Dein künftiges Einkommen in Anspruch genommen - oder er muss Insolvenz
anmelden. Der Traum vom Haus ist dann eindeutig ausgeträumt.
Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass schon die Auseinandersetzung wegen unberechtigter Ansprüche die finanziellen Reserven vernichten kann: Ein Rechtsanwalt müsste beauftragt werden,
um sich mit den Anspruchstellern auseinanderzusetzen und die Beschuldigungen abzuwehren. Im Bedarfsfall müsste ein Gutachten erstellt werden, um die Unschuld des Bauherrn zu belegen. Mit dem
Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, die im Vergleich nur wenig Beitrag kostet, kannst Du Dich effektiv vor diesen finanziellen Risiken schützen. Gleichzeitig stellst Du auch alle potenziellen
Anspruchsteller sicher, dass sie ihre berechtigten Forderungen zuverlässig ausgeglichen bekommen. Wenn sie schon einen Schaden erleiden, sollen sie wenigstens auf die finanzielle Entschädigung
vertrauen können.
Jede Medaille hat zwei Seiten, wobei die im Fall der Bauherrenhaftpflichtversicherung sehr unterschiedlich ausfallen: Neben den enormen Vorteilen hast Du nur einen Nachteil hinzunehmen: die Beitragszahlung. Gegen die Entrichtung des Versicherungsbeitrages erhältst Du maximale Sicherheit für Dein Bauvorhaben, aber auch für Deine Familie, Deine Zukunft und natürlich für die potenziellen Geschädigten.
Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Bereich des Lebens existenziell wichtig: Potenzielle Schadenersatzforderungen lassen sich weder vermeiden noch kalkulieren. Es kann immer vorkommen, dass
etwas vergessen oder versehentlich getan wird, was gravierende Schäden zur Folge hat. Die Haftpflicht steht für alle Schäden gerade, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht werden. Im Fall
der Bauherrenhaftpflichtversicherung betrifft das alle Beeinträchtigungen, die Dritten im Zusammenhang mit der Baustelle zugefügt werden. Da der Versicherungsschutz rund um die Uhr greift, kannst
Du Deine Baustelle am Abend mit dem ruhigen Gewissen verlassen, dass alles Notwendige veranlasst wurde.
Natürlich sind die Pflichten als Bauherr verbindlich, die Verkehrssicherung ist das A und das O für Deine Baustelle. Vergisst Du aber etwas oder eine der beauftragten Baufirmen sichert nicht
zuverlässig, wird Deine Bauherrenhaftpflicht Dich zuverlässig schützen. Stellt sich bei den Ermittlungen heraus, dass es einen anderen Verursacher gibt, wie zum Beispiel eine Baufirma, dann wird
deine Haftpflicht bei dessen Betriebshaftpflicht Regress fordern. Für die berechtigten Anspruchsteller ist es allerdings wichtig, dass ihre Forderungen schnell und unkompliziert erfüllt werden -
vor allem bei Personenschäden.
Deine finanzielle Existenz und die Deiner Familie hängen also weit über die Realisierung Deines Bauvorhabens hinaus vom Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ab. Die Formalitäten sind schnell
erledigt, allerdings solltest Du bei der Recherche des geeigneten Produktes auf einige Details achten. Hier empfiehlt sich ein Vergleichsrechner, der nicht nur einen umfassenden Überblick zu den
einzelnen Bausteinen, sondern auch zu den aktuellen Konditionen gibt.
In der Regel werden die Verträge zur Bauherrenhaftpflicht mit einer Laufzeit von zwei Jahren angeboten. Da die Versicherung vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe des Bauvorhabens und damit dem
Übergang in die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gelten sollte, kann eine Verlängerung notwendig werden. Der berechnete Einmalbeitrag bezieht sich jeweils auf die vereinbarte Dauer,
sodass die Versicherungsgesellschaften eventuell einen Mehrbeitrag für eine längere Laufzeit erheben.
Trotzdem empfiehlt es sich, die Laufzeit der tatsächlichen Bauzeit anzupassen. Selbst wenn ein geringer Beitragszuschlag erhoben wird, steht die enorme Absicherung, die eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung nun einmal bietet, dagegen: Ein lukrativeres Kosten-Nutzen-Verhältnis wirst du selten finden.
Nein, der Vertrag läuft automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Die Versicherungsgesellschaft wird sich aber rechtzeitig mit Dir in Verbindung setzen, um den Baufortschritt und die eventuell
notwendige Verlängerung zu besprechen. Es handelt sich bei einer solch speziellen Haftpflicht nicht um den üblichen Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert, wird er nicht rechtzeitig
gekündigt. Die Vereinbarung lautet auf zwei Jahre - es sei denn, es wäre von vornherein etwas anders festgelegt worden.
Wird die Baumaßnahme vor Vertragsablauf abgeschlossen, erlischt der Vertrag automatisch - der Beitrag gilt ja sowieso für die gesamte Laufzeit. Es gibt hier also keinen Handlungsbedarf, so lange
sich die Bauarbeiten nicht über den vereinbarten Ablauf hinaus hinziehen. In diesen Fällen ist die Haftpflichtversicherung in der Regel bereit, die Verlängerung auf drei Jahre gegen einen
Beitragszuschlag einzuräumen. Die Konditionen sind hier unterschiedlich, eine Rückfrage bringt schnell den gewünschten Aufschluss.
Angesichts der enormen Beträge, die insbesondere bei einem Personenschaden auf den Bauherrn zukommen können, müssen die Deckungssummen entsprechend hoch angesetzt werden. In den letzten Jahren
haben sich die Haftpflichtsummen sukzessive erhöht, was nicht zuletzt den steigenden Kosten geschuldet ist. Nicht nur die Behandlungs- und Therapiekosten schlagen hier zu Buche, auch die Preise
für Reparaturen oder Neuanschaffungen für beschädigte Sachen. Ein weiterer Aspekt hat sich in der Vergangenheit als enormer Kostenfaktor herausgestellt: die Kontamination des Erdreiches oder von
Gewässern mit schädlichen Stoffen, die mit teuren Verfahren entsorgt und neutralisiert werden müssen. Darüber hinaus dürfen die eventuell fälligen Einkommenseinbußen oder Schmerzensgelder nicht
unberücksichtigt bleiben.
Die Versicherungen bieten in der Regel verschiedene Deckungskonzepte an, die bei 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden beginnen. Die Zeiten, als 1 Million für Personen- und
300.000 Euro für Sachschäden als ausreichend angesehen werden konnten, sind lange vorbei. Führst Du Dir die Beitragsunterschiede vor Augen, wirst Du schnell erkennen, dass der Sprung bis zu 5
Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden nicht groß ist - die Wirkung jedoch schon. Hier zu sparen, wäre genau die falsche Stelle. Willst Du auf Nummer Sicher gehen, wählst Du die eine
möglichst hohe Kombination bei den Deckungssummen aus. Du schaffst nicht nur für Dich und Deine Familie Sicherheit, sondern vor allem auch für die eventuell Betroffenen.
Die Beitragsberechnung bezieht sich generell auf die gesamte Bausumme, die mit einem Beitragssatz multipliziert wird. Dieser hängt wiederum vom gewählten Deckungskonzept ab: Möchtest Du 3
Millionen pauschal für Sach- und Personenschäden versichern, wirst Du naturgemäß weniger bezahlen, als dies bei 20 Millionen der Fall wäre. Darüber hinaus spielen aber auch weitere Einschlüsse
eine Rolle, auf die wir noch separat eingehen werden.
Ist Deine Baumaßnahme nun auf 500.000 Euro veranschlagt, müsstest Du in der 3-Millionen-Variante rund 53 Euro einmalig bezahlen, allerdings gibt es auch Anbieter, die für knapp 49 Euro bereits
eine 5-Millionen-Deckung einräumen. Die höchste Absicherung würde in diesem Fall etwas über 82 Euro kosten - dafür kannst Du auf 20 Millionen Euro bauen. Die Unterschiede im Beitrag sind auf den
ersten Blick nur marginal, allerdings ist der Blick ins Kleingedruckte notwendig, um aus einer kleinen Differenz keinen großen Nachteil zu ziehen.
Ein für die Beitragskalkulation enorm wichtiger Punkt ist zum Beispiel das Thema Eigenleistung, denn das Risiko für den Haftpflichtversicherer steigt enorm: Kann er bei der Beauftragung einer
Baufirma davon ausgehen, dass die von ihren Mitarbeitern fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schäden auch über deren Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist das bei Dir nicht
der Fall. Es wird also schon vor der Beantragung explizit nach dem Umfang und der Art der Eigenleistungen gefragt. In den meisten Angeboten zur Bauherrenhaftpflicht ist ein bestimmter Anteil an
Eigenleistungen bereits versichert, da ein Bauherr mit Sicherheit einige Handgriffe selbst übernimmt. Wird diese Grenze allerdings überschritten, muss eine separate Kalkulation durchgeführt
werden - zur Sicherheit. Auch hier ist eine wahrheitsgemäße Angabe unverzichtbar, um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Sollten auch Freunde oder Arbeitskollegen auf Deiner Baustelle aushelfen, erfasse bitte alle Hilfsleistungen wertmäßig, um dem Versicherer eine realistische Berechnungsgrundlage zu bieten. Sind
diese nämlich nicht gewerblich für Dich tätig, also auf der Grundlage eines Auftrages, gehören diese Arbeiten mit zu den Eigenleistungen. Es geht letztendlich um einen existenziell wichtigen
Versicherungsschutz, den Du sonst gefährdest. Selbst wenn für die zu erbringenden Eigenleistungen ein Zusatzbeitrag erhoben werden müsste, stehen sich doch ein enormes Risiko und ein relativ
geringer Aufwand gegenüber. Wir werden im Folgenden Schritt für Schritt die verschiedenen Möglichkeiten ausloten, um sämtliche Aspekte bei der Beitragsberechnung und den verschiedenen
Versicherungsinhalten zu erläutern.
Die Deckungskonzepte der einzelnen Versicherungen sind umfangreich, verklausuliert und teilweise schwer verständlich formuliert - und es gibt durchaus gravierende Unterschiede. Hier hilft ein
fundierter Vergleich weiter, der Punkt für Punkt die Ein- und Ausschlüsse präsentiert und gegenüberstellt. An dieser Stelle führen wir Dich durch den Vergleichsrechner, um Dir zum einen die
Funktionsweise und zum anderen die wichtigen Eckdaten für den Versicherungsumfang aufzuzeigen:
1. Die Auswahl der gewünschten Mindest-Deckungssummen
Wähle am besten die niedrigste Kombination aus, um den gesamten Überblick zu allen Möglichkeiten zu erhalten. Natürlich kannst Du von vornherein auch eine höhere Variante einstellen, es ändert
sich lediglich die Selektion der hinterlegten Tarife und Anbieter.
2. Die separat einzugebende Deckungssumme für Vermögensschäden bezieht sich auf
die geldwerten Schäden, die im Zusammenhang mit Deiner Baustelle verursacht werden können. Du kannst hier frei eingeben, 1 Million Euro sollten mindestens versichert sein.
3. Im nächsten Feld wird die Bausumme für Dein Vorhaben abgefragt. Angesichts des
Beitragsniveaus kannst Du hier ruhig großzügig sein und eventuelle Kostenüberschreitungen einplanen - so gehst Du auf Nummer Sicher.
4. Die Eigenleistungen erfasst Du bitte ebenso genau und mit einem Spielraum nach
oben. In den meisten Tarifen ist bereits eine Summe für die selbst zu erbringenden Arbeiten des Bauherren und seiner freiwilligen Helfer vorgesehen. Wie Du siehst, gibt es aber eine
Unterscheidung hinsichtlich der Qualität der Arbeiten. In diesem Feld werden die normalen Hilfsarbeiten, wie zum Beispiel Trockenbau, die Verlegung der elektrischen Leitungen o. ä. gemeint.
5. Führst Du aber auch die Planung Deines Bauvorhabens selbst aus, ist dazu eine
separate Summenangabe notwendig. Einige Tarife zur Bauherrenhaftpflicht sehen hier ebenfalls einen Einschluss vor, andere nicht. Bist Du selbst planend tätig, gibt es Überschneidungen mit Deiner
Berufshaftpflichtversicherung, die auf diese Weise abgesichert werden sollen. Der Vergleichsrechner sortiert an dieser Stelle sofort die Angebote aus, die einen Versicherungsschutz nicht
vorsehen. Über die Details, wie zum Beispiel die Höhe der versicherten Leistungen, erfährst Du im Folgenden Näheres.
6. Ebenso wird die Bauleitung gehandhabt, wenn Du selbst in diesem Bereich tätig
wirst. Du könntest bei Schäden, die durch Fehler in der Bauleitung verursacht werden, keinen anderen verantwortlich machen - Deine Bauherrenhaftpflicht sollte also auch dieses Gebiet umfassen.
Auch hier sind die Leistungsunterschiede am Markt gravierend, sodass der Vergleichsrechner Dir den wichtigen Aufschluss über den jeweiligen Versicherungsumfang liefert.
Der Button "Berechnen" startet den Vergleich und liefert eine Ergebnisliste. Sollte dies nicht der Fall sein, wirst Du darauf hingewiesen, an welchen vorgegebenen Kriterien der Vergleich
gescheitert ist. Entweder sind Deine Vorgaben derart, dass keines der hinterlegten Angebote Deine Wünsche erfüllt - oder es sind einfach Fehler bei der Eingabe passiert. Eine Korrektur ist
schnell erledigt und Du kommst zur gewünschten Angebotsliste.
Du erkennst nun auf einen Blick, welche Tarifvarianten von welchem Versicherer für Dich in Frage kommen und wie sich die Beitragsunterschiede gestalten. Wähle Dir nun einige Angebote aus und
klicke Sie an - so kannst Du die Details Punkt für Punkt nachvollziehen und direkt vergleichen:
Die Übersicht zeigt Dir zunächst, welche Angaben Du für den Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherungen gemacht hast, Du kannst nochmals in Ruhe überprüfen. Dann siehst Du die in Frage
kommenden Versicherungsgesellschaften mit den jeweiligen Tarifbezeichnungen - und schon die ersten Unterschiede. Die gravierenden Bausteine werden nun Punkt für Punkt aufgeführt, die grünen
Häkchen und roten Kreuze liefern Dir die entscheidenden Hinweise, ob Du auf diesen Versicherungsschutz bauen kannst oder nicht. Schon bei den Gewässerschäden scheiden sich die Geister, dabei
können sich die Kosten für die Dekontaminierung ordentlich summieren. Einheitlich wird das Bild bei Leitungs- oder Abwasserschäden, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden können: Werden
nämlich bei Schachtarbeiten bereits vorhandene Ver- oder Entsorgungsleitungen beschädigt, müssen diese nicht nur repariert werden, es kann auch ordentlich Ärger mit den Anliegern geben. Befindet
sich beispielsweise ein Unternehmen als Nutznießer dieser Leitungen in Reichweite, dürfte es sich für Produktionsausfälle schadlos halten.
Die Bauleitungs- und Bauplanungsschäden sind wiederum Bausteine in der Bauherrenhaftpflicht, die nicht von jedem Versicherer eingeschlossen werden - wie Du schnell in der Übersicht erkennst. Hier
dürfte es also nicht schwer sein, die richtige Auswahl zu treffen. Allmählichkeits- und Be- & Entladeschäden sind weitere wichtige Positionen, die Deine Bauherrenhaftpflicht komplettieren:
Werden nämlich Fahrzeuge bei Be- oder Entladen beschädigt, ist dies Ebenfalls Gegenstand des Vertrages. Aber auch die Senkungs- oder Erschütterungsschäden sollten nicht unterschätzt werden, denn
Deine Nachbarn werden sich bei Dir bedanken, wenn ihre Häuser durch Deine Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen werden. Anhand dieses ersten Überblicks kannst Du bereits erkennen, welches
Angebot Deinen Ansprüchen gerecht werden könnte.
Unter der Rubrik Tarifdaten findest Du eine Zusammenstellung der wichtigen Vertragsdaten, wie zum Beispiel die Deckungssummen, die jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung
stehen, die Höhe der Entschädigungsgrenzen für bestimmte Erweiterungen, aber auch die Laufzeit und die Regeln für deren Verlängerung. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede zwischen den
einzelnen Versicherern, einige räumen Dir die Möglichkeit gegen einen Beitragszuschlag ein, andere nicht - Du hast die Wahl.
Das Kapitel "Weitere Besonderheiten" gibt Dir den wichtigen Aufschluss darüber, ob spezielle Selbstbeteiligungen und Regularien zu beachten sind. In diesem Fall wird Dir aufgezeigt, dass bei den
sogenannten Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden ebenso ein Selbstbehalt gilt wie bei den Leitungsschäden. Diese Instrumente nutzen die Versicherer, um die Beiträge stabil auf ihrem niedrigen
Niveau zu halten. Bei einem Schaden müsste der vereinbarte Betrag von Dir selbst aufgebracht werden - allerdings wird der Rest bis zur Entschädigungsgrenze vom Versicherer getragen. Gleichzeitig
findest Du hier einen weiteren und äußerst wichtigen Einschluss: Werden auf Deiner Baustelle nämlich nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, wie zum Beispiel ein Gabelstapler, Bagger oder andere
fahrbare Arbeitsmaschinen genutzt, sind diese mitversichert - soweit sie nur auf nicht öffentlichen Plätzen genutzt werden. Diese Leistungserweiterung ist nicht zu unterschätzen, sie gibt Dir
zusätzliche Sicherheit.
Nun hast Du die Qual der Wahl: Alle von Dir ausgewählten Angebote zur Bauherrenhaftpflichtversicherung liegen Dir nun ausgewertet vor, Du kannst nach Preis und Leistung entscheiden. Solltest Du
weitergehende Details nachlesen wollen, findest Du an dieser Stelle auch die Versicherungsbedingungen sowie Produktinformationen der einzelnen Anbieter. Ein Klick reicht nun aus, um die
Beantragung einzuleiten - schließlich sollst Du schnell und unkompliziert an den benötigten Versicherungsschutz kommen.
Neben Deinen persönlichen Daten, die in jedem Fall zur Beantragung der Bauherrenhaftpflicht benötigt werden, gibst Du dem Versicherer alle relevanten Informationen zum gewünschten
Versicherungsvertrag bekannt. Das gewählte Angebot ist sowieso hinterlegt, darauf kannst Du Dich verlassen. Wichtig ist, dass Deine Kontoverbindung eingegeben wird. Damit kannst Du sofort auf den
funktionierenden Versicherungsschutz bauen, sobald die Annahmebestätigung vom Versicherer bei Dir eingeht - also innerhalb kürzester Frist. Alternativ müsstest Du nämlich warten, bis die
Versicherungspolice mit einer Rechnung eingeht und den Beitrag überweisen: Erst mit Eingang des Beitrages wird der Versicherungsschutz vollumfänglich hergestellt. Bis dahin gilt ein vorläufiger
Schutz, allerdings gehst Du unnötige Risiken ein.
Mit der Bauherrenhaftpflicht hast Du den Grundstein gelegt, die finanziellen Risiken, die Dir durch Schadenersatzansprüche Dritter entstehen können, sind effektiv abgefangen. Darüber hinaus steht
die Bausubstanz selbst noch zur Diskussion, denn mit jedem Handgriff auf Deiner Baustelle schaffst Du Werte, die Du zum einen bezahlen must und die zum anderen zu Schaden kommen können. Für die
neu gebaute Substanz kannst Du mit im Rahmen der Gebäudeversicherung eine sogenannte Feuer-Rohbauversicherung abschließen. Die ist in den meisten Fällen kostenlos, wenn Du die gesamte
Gebäudeversicherung bereits im Vorfeld vereinbarst. Der Versicherungsschutz wird auf Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag reduziert, das Leitungswassersystem, das Dach und alles Weitere
sind ja noch im Entstehen begriffen. Die Gefahren Sturm/Hagel oder Leitungswasser lassen sich erst absichern, wenn das Gebäude fertig gestellt ist - und hier liegt genau das Problem.
Du hast die Bauleistungen schon bezahlt, aber sie sind noch nicht versichert - bis das Haus übergeben wird. Kommt es nun zu einer Beschädigung, weil beispielsweise ein heftiges Gewitter tobt, der
Sturm Gerüste zum Einsturz bringt und damit auch Bausubstanz, hast Du gleich zwei Herausforderungen zu meistern: Die Baufirma wird nicht noch einmal für Dich tätig werden, es sei denn, Du
bezahlst sie erneut. Dein Kredit sieht aber solche Mehrkosten nicht vor, Du müsstest also eine Erhöhung beantragen. Für solche Fälle empfiehlt sich eine Bauleistungsversicherung, die Dir einen
umfassenden Versicherungsschutz bietet. Darüber hinaus muss natürlich die Gebäudeversicherung ins Auge gefasst werden, um die gesamte Baumaßnahme von vornherein auf sichere Füße zu stellen.
Natürlich ist die Absicherung der potenziellen Schadenersatzansprüche existenziell wichtig, sie sind schließlich auch bei größter Umsicht nicht auszuschließen und vor allem nicht zu kalkulieren. Der relativ kleine Beitrag kann demnach eine enorme Wirkung entfalten. Ebenso wichtig ist die Absicherung der Bausubstanz selbst, aber auch des Risikos, dass Du als Bauherr ausfallen könntest. Deine Hinterbliebenen hätten dann nicht nur den Verlust eines lieben Angehörigen zu verschmerzen, sondern müssten auch alle Verpflichtungen der Bank gegenüber alleine erfüllen - ohne Dein Einkommen. Mit einer passenden Risikolebensversicherung schaffst Du auch für diesen Ernstfall die notwendige Vorsorge - und das Fundament für Dein gesamtes Bauvorhaben ist perfekt durchdacht und optimal aufgestellt.