Es ist gerade der Spieltrieb, die Agilität, kurz: das pure Leben, welches wir an unseren Vierbeinern so sehr lieben. Doch genau jener Tatendrang ist es auch, welches schnell zum Verhängnis werden kann: Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind abends mit Ihrem Hund unterwegs, vielleicht um nach einem harten Arbeitstag im Büro den Kopf frei zu bekommen. Möglicherweise ist Ihr Hund auch die ideale Begleitung, um schnell eine Runde zu joggen. Dabei bleibt der geliebte Vierbeiner mit der Pfote hängen und verletzt sich ernsthaft - eine Operation ist dann nicht mehr abzuwenden; leider fällt der Eingriff nicht selten kompliziert aus. Kompliziert bedeutet leider häufig auch teuer. Dann kommen zur ohnehin schon beunruhigen Nachricht auch noch finanzielle Belastungen, die keinesfalls einkalkuliert worden sind. Eine Hunde- und Katzen-OP-Versicherung kommt genau für diese Kosten auf - und sorgt dadurch dafür, dass sie sich ganz darauf konzentrieren können, Ihren Vierbeiner bei seiner Gesundung zu unterstützen.
Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Die Kosten für eine Operation können aber inklusive Vor- und Nachsorge schnell einige Tausend Euro betragen. Ein Verzicht auf eine OP-Versicherung erscheint deshalb nur dann denkbar, wenn Sie in der Lage sind, diese Kosten problemlos tragen zu können. Selbst dann sollte die Versicherung allerdings in Betracht gezogen werden, um das finanzielle Risiko zu minimieren. Auf keinen Fall fehlen sollte die Police, wenn Sie mehrere Tiere besitzen und sich das finanzielle Risiko somit deutlich erhöht. Dann könnten Sie Erkrankungen mehrerer Tiere in kurzen Zeitabständen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dasselbe gilt natürlich, wenn Sie mit dem Hund arbeiten und er beispielsweise zu Therapiezwecken eingesetzt wird.
Wie bei jeder Versicherung sollten Sie die Vertragsbedingungen möglichst genau studieren, um einen objektiven Vergleich zu erhalten. Die Unterschiede der angebotenen Policen sind durchaus enorm.
Im Gegensatz zu anderen Versicherern wie der Kfz-Haftpflicht bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, die einen entsprechenden Rahmen liefern. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die
Deckungssummen erheblich: Einige Versicherer begrenzen die Deckung auf 2.000 bis 3.000 Euro. Zwar wird diese Summe in den meisten Fällen kaum erreicht; ausgeschlossen ist dies aber nicht. Andere
Versicherungen bieten unbegrenzte Deckungssummen zu vergleichbaren Prämien an und sind deshalb zu bevorzugen. Unterschiede bestehen auch in Hinblick auf die Selbstbeteiligung: Während einige
Versicherer bereits ab dem ersten Euro zahlen, nehmen andere Anbieter den Versicherten in die Pflicht. Der Vorteil besteht in den verminderten Prämien; dafür sollte ein gewisses finanzielles
Polster einkalkuliert werden. Die Selbstbeteiligungen unterscheiden in der Berechnung ebenfalls: Einige Tarife kalkulieren Pauschalbeträge die geleistet werden müssen, andere beteiligen die
Versicherten anteilig an den Operationskosten. Üblich sind hier 20% der Gesamtkosten, die der Versicherte dann selbst tragen muss. Ein weiteres wichtiges Kriterium zur Vergleichbarkeit ist die
Wartezeit. Darunter wird jener Zeitraum verstanden, der zwischen dem Abschluss der Police und einem möglichen Leistungseintritt liegt. Die Versicherungen möchten mit dieser Wartezeit verhindern,
dass der Vertrag explizit dann abgeschlossen wird, wenn eine Operation ins Haus steht. Üblich ist aber, dass unvorhersehbare Unfälle nicht von der Wartezeit betroffen sind.
Bei den meisten Versicherern notwendig ist auch eine Gesundheitsuntersuchung, was insbesondere bei Hunden der Fall ist. Häufig wird dabei das Alter der Tiere mit berücksichtigt; eine
Gesundheitsuntersuchung wird dann ab dem 4. Lebensjahr notwendig. Typisch sind auch Risikozuschläge für Tiere, die älter als 8 Jahre sind, weil dann das Krankheitsrisiko erheblich zunimmt. In
jedem Fall sollten die Tarife ausführlich verglichen werden, damit das günstigste Gesamtangebot gefunden werden kann. Sparen lässt sich auch, wenn Sie sich zu einer längeren Bindung bereit
erklären: Üblicherweise kann die Police zur OP-Kostenversicherung für ein Jahr abgeschlossen werden; bei einer längeren Laufzeit von drei oder fünf Jahren sinken allerdings die Beiträge. Sollte
das Tier in dieser Zeit versterben oder weitergegeben werden, kann die Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Wichtig ist in einem solchen Fall ein schriftlicher Nachweis, wie er
beispielsweise vom Tierarzt ausgestellt wird.
Das Regelmaß sind 3 Monate, wobei Unfälle hier explizit außen vor gelassen werden. Einige Versicherungen führen aber eine Liste mit bestimmten Erkrankungen, für die sich die Wartezeit gar auf 6 Monate verlängert. Sehr selten sind Wartezeiten von 30 Tagen. Sie sollten übrigens auch bei einem Wechsel der Versicherung berücksichtigen, dass wieder eine Wartezeit verstreichen muss.
Üblicherweise werden die alle Kosten für eine Operation unter Vollnarkose sowie
die Nachsorge übernommen. Dabei wird je nach der Versicherung der Zwei- bis Dreifache Satz der Gebührenordnung gezahlt. Je nach gewähltem Tarif ist es allerdings möglich, dass Sie als
Versicherter einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Dazu wurde dann eine Selbstbeteiligung vereinbart, durch die die Beiträge gesenkt wurden.
Welche Kosten konkret ausgenommen werden, ist immer eine Frage des gewählten
Tarifs - bei der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung existieren keine einheitlichen Vertragsbedingungen. Dass Operationen unter Vollnarkose bezahlt werden, heißt im Umkehrschluss, dass kleinere
Eingriffe nicht durch die Versicherung finanziert werden. Ebenso ausgeschlossen ist in der Regel die Sterilisation bzw. Kastration, wobei es auch hier Ausnahmen gibt: Einige Anbieter bezuschussen
den Eingriff immerhin. In jedem Fall ausgenommen sind Krankheiten, die bereits vor Vertragsabschluss vorlagen. Weiterhin nicht Teil der Leistungen sind angeborene Fehlentwicklungen sowie die
Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten. Sollten für den Tierarzt Reisekosten notwendig werden, eventuell weil ein Teil der Nachsorge zuhause stattfindet, werden diese Gebühren
ebenfalls nicht von der Versicherung übernommen. Es kann im Rahmen einer OP ebenfalls notwendig werden, dass Hund oder Katze diätisch gefüttert werden müssen, wodurch Ihnen als Halter natürlich
ebenso Kosten entstehen. Auch möglicherweise notwendige Nahrungsergänzungsmittel müssen aus eigener Tasche finanziert werden.
Einige Versicherer bieten im Rahmen der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung umfangreiche Beratungen rund um Gesundheitsthemen zum Tier an. Ansonsten ist eventuell noch die Frage von Bedeutung, ob eine Sterilisation oder eine Kastration bezuschusst wird. Die Leistungen zur eigentlichen OP sind bei den unterschiedlichen Tarifen zumeist sehr ähnlich, hier sollten Sie auf den Deckungsbeitrag sowie eine mögliche Selbstbeteiligung achten.
Die Deckungssumme lässt sich nicht individuell festlegen. Üblich sind Beträge, die zwischen 2.000 und 3.000 Euro liegen, was für die meisten Operationen inklusive Nachsorge auch vollkommen genügt. Aufpassen sollten Sie allerdings, wenn die Deckungssumme noch mit einer jährlichen Höchstzahlung kombiniert wird. Einige Versicherer leisten in diesem Zeitraum nur das Zweifache der Deckungssumme - bei mehreren OPs kann das Budget also eng werden. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie einen Tarif wählen, der in Hinblick auf die Deckungssumme keine Grenzen zieht. Die Beiträge für einen solchen Tarif liegen kaum über jenen der übrigen Angebote.
Die konkrete Beitragsberechnung wird keine Versicherung offenlegen. Bekannt ist aber natürlich eine Reihe von Einflussfaktoren, durch die der Beitrag maßgeblich bestimmt wird. Darunter fällt
beispielsweise die Hunderasse, weil es hier unterschiedliche charakterliche Ausprägungen gibt - ein eher wilder, agiler Hund verunfallt auch leichter. Bei Katzen werden diese Unterscheidungen so
explizit nicht getroffen.
Wichtig ist natürlich auch das Alter: Das Risiko von schweren Erkrankungen steigt mit dem Lebensalter, in der Folge müssen die Beträge dann angehoben werden. Die Verfahrensweise der Versicherer
ist in Hinblick auf diese Problematik höchst unterschiedlich. Einige Gesellschaften verlangen für Hunde, die älter sind als 8 Jahre einen Zuschlag von 30 Prozent pro weiteres Lebensjahr. Andere
Unternehmen bieten eine Versicherung für zu alte Tiere erst gar nicht mehr an. Bei Katzen ist diese Problematik allerdings weniger ausgeprägt.
Normalerweise kann der Tierhalter hier keine Vergünstigungen erwarten, weil es
sich bei dieser Versicherung eben nicht um einen Beitrag zur persönlichen Vorsorge handelt.
Anders verhält sich die Situation allerdings, wenn das Tier eine bestimmte
Funktion erfüllt. Das kann zum Beispiel ein Hund sein, der als Blinden- oder Rettungshund eingesetzt wird.
Der Zeitpunkt der Kündigung hängt vom gewählten Versicherungsvertrag ab. Üblicherweise laufen die Verträge mindestens ein Jahr. Dann ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich,
sofern sie schriftliche erfolgt ist und mindestens drei Monate vor dem Ablaufen des Jahres beim Versicherer eingegangen ist. Andere Tarife werden durch gesonderte Rabatte vergünstigt, wenn die
Laufzeit gleich mehrere Jahre beträgt. Dann muss diese Mindestlaufzeit abgewartet werden, ehe eine Kündigung wirksam wird.
Ausnahmen bestehen allerdings, wenn die Versicherung während er Laufzeit ihre Vertragsbedingungen ändert. Dann ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme der Aktualisierung
möglich. Außerdem kann nach einer Schadensregulierung ebenfalls gekündigt werden, wobei auch hier der Zeitraum von einem Monat einzuhalten ist.
Ein Sonderfall ist auch dann gegeben, wenn der Hund oder die Katze während des Versicherungszeitraumes stirbt. Dann kann natürlich auch die Police in jedem Fall gekündigt werden. Dabei muss dann
allerdings ein Nachweis erbracht werden, aus dem das Ableben des Tieres hervorgeht. Üblicherweise erstellt der Tierarzt ein solches Dokument. Wird das Tier dauerhaft abgegeben, ist eine Kündigung
außerhalb der üblichen Fristen ebenso möglich.
Jederzeit ist dies nicht möglich. Sofern Sie nicht gerade zwei Versicherungen
gleichzeitig finanzieren möchten, sollte zunächst die Kündigung der alten Versicherung abgewartet werden. Um Missverständnisse bezüglich des konkreten Zeitpunkts der Kündigung zu vermeiden,
sollten Sie sich das Auslaufen der Police in jedem auch schriftlich bestätigen lassen. Sie sollten bei einem Wechsel aber beachten, dass Sie wieder eine Wartezeit verstreichen lassen müssen, in
der Sie keine Leistungen erhalten.
Natürlich ist der Tod eines Haustieres immer tragisch - und für den Versicherten ein großer Schock. In einigen Policen ist sogar eine kostenlose Beratung im Trauerfall mit eingeschlossen. Eine Kündigung ist natürlich im Falle eines Todes möglich, ohne dass sich der Versicherte an mögliche Fristen halten muss. Dabei sollte aber ein schriftlicher Nachweis erfolgen, wie er üblicherweise vom Tierarzt ausgestellt wird. Müssen Sie Ihren geliebten Vierbeiner in andere Hände geben, sollten Sie ähnlich verfahren.
Hier sollten unbedingt die Vertragsbedingungen genauestens geprüft werden, weil die Versicherungen unterschiedlich verfahren. Üblicherweise wird es aber so sein, dass Sie den Nachwuchs gesondert versichern müssen. Weil das Krankheitsrisiko junger Tiere aber sehr gering ist, fallen die Kosten hierfür ebenfalls niedrig aus.
Einige Versicherer werden explizit damit, dass ein Auslandsschutz für Ihren Vierbeiner in jedem Fall besteht - ohne zeitliche Befristungen und sonstige Einschränkungen. Ebenso versichert ist manchmal das Risiko, dass Sie eine Reise aufgrund einer OP Ihres Tieres nicht antreten können. Sofern keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde, müssten Sie dann die Reisekosten dennoch voll tragen. Einige Policen zur Hunde- und Katzen-OP-Versicherung kommen zumindest für einen Teil der so entstehenden Kosten auf und mindern damit den finanziellen Schaden. Generelle Aussagen lassen sich allerdings nicht treffen, in jedem Fall müssen die genauen Vertragsdetails beachtet werden.
Grundsätzlich sollte im Vorfeld bereits geklärt werden, ob ein Auslandsaufenthalt überhaupt mit versichert ist, was zumeist zu bejahen ist. Dann kann davon ausgegangen werden, dass keine zeitliche Beschränkung besteht.
Welche Tarifdetails für Sie eine besonders hohe Bedeutung haben, hängt von Ihren individuellen Wünschen ab. Relevant sind neben der Deckungssumme vor allem die Beträge zur Selbstbeteiligung. Außerdem ist die Wartezeit wichtig, die bei einigen Krankheiten bis zu 6 Monate betragen kann. Darunter wird der Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum ersten Leistungseintritt verstanden. Von Bedeutung ist zweifelsohne auch die Laufzeit. Bedenken Sie bei einer Versicherung, die Sie über viele Jahre abschließen, aber auch, dass die Kosten in einem erheblichen Maße sinken können. Weiterhin sollten Sie die genauen Leistungen und Ausschlussgründe in Erfahrung bringen. Wird für eine Kastration gezahlt? Sind Beratungsleistungen inbegriffen? Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind zum Teil erheblich.
Das Verhalten hängt dabei ganz vom Schaden selbst ab. Handelt es sich um eine Operation die planbar ist, sollte die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung zuvor kontaktiert werden. Dann lässt sich
bereits im Vorfeld ganz konkret abstimmen, auf welche Formalitäten geachtet werden muss. Dadurch wird eine vollkommen reibungslose Schadensabwicklung garantiert.
Anders ist es natürlich, wenn bereits ein Notfall eingetreten ist: Bei einem Unfall haben Sie weder die Ruhe noch die Zeit, zuerst die bürokratischen Hürden zu nehmen - hier sollten Sie sich
natürlich zuerst um die Gesundung des Tieres kümmern. Der weitere Ablauf entspricht jenem, den Sie vielleicht bereits von der privaten Krankenversicherung eines Menschen kennen. Nachdem eine
Rechnung durch den Tierarzt ausgestellt wurde, wird sie bei der Versicherung eingereicht und erstattet. Dabei entscheidet die Sachlage darüber, ob Sie den Betrag zunächst auslegen und danach
durch die Versicherung ersetzt bekommen, oder die Rechnung alternativ direkt beglichen wird.
Wenn sich Ihre Lebensumstände in der Form ändern, dass Sie Ihren Hund oder Ihre Katze abgeben müssen, haben Sie auch in Hinblick auf die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung ein Sonderkündigunsrecht. Wichtig ist dabei aber, dass Sie einen Verkauf des Tieres schriftlich nachweisen können.
In einigen Fällen werden tatsächlich bestimmte Rabatte gewährt. Dazu muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:
es handelt sich um einen Blinden-, Rettungs- oder Therapiehund
die Laufzeit der Versicherung wird bereits zu Beginn für eine lange Laufzeit von
fünf bis zehn Jahren gewählt
der Halter hat einen Hundeführerschein des VDH (Verband für das Deutsche
Hundewesen) erworben
es werden mehrere Tiere versichert
Dabei sollten Sie aber beachten, dass diese Rabatte nicht von jeder Versicherung gewährt werden.
Ja, hier gibt es keine Einschränkungen. Den Tierarzt wählen Sie selbst aus.
Vor allem ein hohes Alter ist nicht unproblematisch. Bei Hunden ist es häufig so, dass ab einem Alter von vier Jahren eine Gesundheitsprüfung erfolgen muss. Damit wird das Risiko gewisser Erkrankungen bereits im Vorfeld abgeschätzt. Ab einem Alter von 8 Jahren verlangen viele Versicherer Risikozuschläge. Ähnlich fallen die Regel bei Katzen aus: Ab einem bestimmten Alter reduzieren einige Versicherer die Leistungen. Je nach Anbieter ist es auch möglich, dass die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung gänzlich abgelehnt wird.
Das ist eine Frage der Versicherung und des Alters des Tieres. Besonders Rassehunde neigen zu typischen Erkrankungen, die ein besonders hohes Schadensrisiko bedeuten. Dieses Risiko muss durch die Versicherer abgeschätzt werden können, indem der fachliche Rat eines Tierarztes eingeholt wird. Bei jungen Tieren, die sich zumeist auch noch bester Gesundheit erfreuen, wird auf diese Gesundheitsprüfung hingegen meist verzichtet.
Ja, durchaus.
Wie beim Menschen auch, steigt natürlich mit dem Alter des Tieres das Risiko von Erkrankungen. Außerdem ergeben sich aufgrund der Rasse ebenso unterschiedliche Risiken hinsichtlich typischer
Krankheitsbilder. So neigen kleine Hunderassen wie Yorkshire-Terrier oder Pudel zu Missbildungen an den Knie- oder Hüftgelenken, die operativ korrigiert werden müssen. Beim Mops oder dem
Pekinesen treten im Laufe der Jahre nicht selten Atembeschwerden auf, die ebenso eines chirurgischen Eingriffs bedürfen. Diese Kriterien sind - neben möglichen Rabatten - maßgeblich, wenn es
darum geht, die Höhe des Beitrags festzulegen.
Je nach Anbieter und Tarif gibt es durchaus eine Selbstbeteiligung. In einigen Fällen handelt es sich dabei um pauschale Festbeträge, andere Versicherer berechnen die Selbstbeteiligung anhand der OP-Kosten. So müssen dann beispielsweise 20 Prozent der Kosten vom Versicherten getragen werden. Welche Selbstbeteiligung für Sie optimal ist, hängt von Ihrem finanziellen Spielraum ab. Eine anteilige Selbstbeteiligung senkt zwar die Beiträge, könnte aber bedeuten, dass Sie bei einem Unfall einige Hundert Euro aus eigener Taschen bezahlen müssten. Sie sollten eine solche Selbstbeteiligung so wählen, dass die Kosten für Sie tragbar sind.
So sehr Ihnen verständlicherweise die Gesundung Ihres Tieres am Herzen liegt: Natürlich wollen Sie die Kosten für eine OP-Versicherung so gering wie möglich halten. Dies können Sie nicht nur
dadurch erreichen, dass Sie die Leistungen auf ein Mindestmaß beschränken; mindestens ebenso wichtig ist ein individueller Versicherungsvergleich. Oft unterscheiden sich die Kosten nämlich auch
bei gleichen Leistungen ganz erheblich.
Unser Vergleichsrechner ermöglicht einen ganz einfachen und vor allem auch unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsvergleich. Dabei geben Sie einfach ein, um was für ein Tier es sich handelt
und wann es geboren wurde. Sofern Sie eine Hunde- und Katzen-OP-Versicherung für einen Hund abschließen möchten, wird auch noch die Rasse erfragt. Danach können den Versicherungsvergleich direkt
starten. Sie müssen also keine persönlichen Daten von sich herausgeben. Außerdem können Sie die angebotenen Tarife direkt miteinander vergleichen - und so erfahren, welche Unterschiede in
Hinblick auf die Leistungen vielleicht auch eine Preisdifferenz rechtfertigen. Der Abschluss ist natürlich ebenso unkompliziert online möglich.
Ein Teil unseres Services besteht darin, dass Sie einen persönlichen Versicherungsordner nutzen können. Dieser Ordner erlaubt Ihnen die Verwaltung Ihrer Versicherungsverträge und der
Korrespondenz, sobald Sie erstmalig über uns einen Versicherungsvertrag abschließen. Der Vorteil besteht in der einfachen Verwaltung: Vielleicht kennen Sie das Problem, dass Sie die Übersicht
über bereits abgeschlossene Policen verlieren. Das könnte im Zweifel aber teuer werden, denn dann werden Ihnen auch entsprechende Vergleiche unmöglich - und eine Versicherung gehört nach einigen
Jahren wieder auf den Prüfstand, wenn nicht zu viel gezahlt werden soll.
Wenn Sie Ihre Verträge online verwalten, geht nie wieder etwas verloren, egal wie lange der Vertragsabschluss zurückliegt. Sie haben jederzeit von überall aus Zugriff, ohne das besondere
technische Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Ein PC mit Internetanschluss sowie ein Browser Ihrer Wahl genügen. Durch die einfache Bedienung sind auch keine besonderen PC-Kenntnisse
gefragt, um die Verträge online zu verwalten.
Der besondere Vorzug des persönlichen Versicherungsordners liegt darin, dass Sie auch fremde Verträge verwalten können, die Sie nicht über uns abgeschlossen haben. Somit können Sie sich künftig
eine Menge Papier sparen und Ihre Versicherungen einfach auf die digitale Verwaltung umstellen. Sollte Sie mit einer Versicherung kommunizieren wollen, ist das einfach über das Postfach möglich.
In einigen Fällen, beispielsweise bei einer Kündigung, ist es aber auch weiterhin notwendig, einen Brief zu versenden. Übrigens bestehen nicht nur Kontaktmöglichkeiten über das Postfach: Sie
können ebenso per Mail oder SMS mit uns kommunizieren.