Unser Ratgeber für Ihre Hunde- und Katzen-OP-Versicherung

Es ist gerade der Spieltrieb, die Agilität, kurz: das pure Leben, welches wir an unseren Vierbeinern so sehr lieben. Doch genau jener Tatendrang ist es auch, welches schnell zum Verhängnis werden kann: Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind abends mit Ihrem Hund unterwegs, vielleicht um nach einem harten Arbeitstag im Büro den Kopf frei zu bekommen. Möglicherweise ist Ihr Hund auch die ideale Begleitung, um schnell eine Runde zu joggen. Dabei bleibt der geliebte Vierbeiner mit der Pfote hängen und verletzt sich ernsthaft - eine Operation ist dann nicht mehr abzuwenden; leider fällt der Eingriff nicht selten kompliziert aus. Kompliziert bedeutet leider häufig auch teuer. Dann kommen zur ohnehin schon beunruhigen Nachricht auch noch finanzielle Belastungen, die keinesfalls einkalkuliert worden sind. Eine Hunde- und Katzen-OP-Versicherung kommt genau für diese Kosten auf - und sorgt dadurch dafür, dass sie sich ganz darauf konzentrieren können, Ihren Vierbeiner bei seiner Gesundung zu unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

Brauche ich für meinen Hund und/oder meine Katze wirklich eine OP-Versicherung?
Was sollte ich beachten, bevor ich diese Versicherung abschließe?
Mit welchen Wartezeiten muss ich rechnen?
Welche Kosten übernimmt das Versicherungsunternehmen, wenn ein Schadensfall eintritt?
Welche Kosten werden im Schadensfall explizit ausgenommen?
Auf welche Leistungen muss ich besonders achten und gibt es hier Einschränkungen?
Wie errechne ich die für mich und meinen Vierbeiner optimale Deckungssumme?
Wie setzt sich der Beitragssatz zusammen?
Wie wird die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung steuerlich behandelt?
Kann ich diese Versicherung jederzeit kündigen?
Kann ich jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?
Wenn mein Haustier stirbt oder ich es in andere Hände geben muss, was passiert dann mit meiner Versicherung?
Was geschieht, wenn mein Tier Nachwuchs bekommt? Sind die Kleinen dann automatisch mit versichert?
Habe ich auch bei einem Auslandsurlaub Anspruch auf Leistungen aus der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung?
Gilt die Versicherung auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt?
Auf welche Tarifdetails muss ich beim Abschluss unbedingt achten?
Wie verhalte ich mich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist?
Wie verhält es sich mit meiner Hunde- und Katzen-OP-Versicherung, wenn sich meine Lebensumstände ändern?
Gibt es für bestimmte Personengruppen Rabatte bei den Versicherungsbeiträgen?
Habe ich beim Tierarzt Wahlfreiheit?
Gibt es Einschränkungen beim Alter des zu versichernden Tieres?
Muss mein Hunde vor dem Abschluss der Versicherung von einem Tierarzt untersucht werden?
Nach welchen Kriterien richtet sich die Beitragshöhe? Spielen Rasse und Alter des Tieres eine Rolle?
Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie kann ich den für mich besten Wert ermitteln?
Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung?
Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?
Brauche ich für meinen Hund und/oder meine Katze wirklich eine OP-Versicherung?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Die Kosten für eine Operation können aber inklusive Vor- und Nachsorge schnell einige Tausend Euro betragen. Ein Verzicht auf eine OP-Versicherung erscheint deshalb nur dann denkbar, wenn Sie in der Lage sind, diese Kosten problemlos tragen zu können. Selbst dann sollte die Versicherung allerdings in Betracht gezogen werden, um das finanzielle Risiko zu minimieren. Auf keinen Fall fehlen sollte die Police, wenn Sie mehrere Tiere besitzen und sich das finanzielle Risiko somit deutlich erhöht. Dann könnten Sie Erkrankungen mehrerer Tiere in kurzen Zeitabständen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dasselbe gilt natürlich, wenn Sie mit dem Hund arbeiten und er beispielsweise zu Therapiezwecken eingesetzt wird.

Was sollte ich beachten, bevor ich diese Versicherung abschließe?

Wie bei jeder Versicherung sollten Sie die Vertragsbedingungen möglichst genau studieren, um einen objektiven Vergleich zu erhalten. Die Unterschiede der angebotenen Policen sind durchaus enorm. Im Gegensatz zu anderen Versicherern wie der Kfz-Haftpflicht bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, die einen entsprechenden Rahmen liefern. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die Deckungssummen erheblich: Einige Versicherer begrenzen die Deckung auf 2.000 bis 3.000 Euro. Zwar wird diese Summe in den meisten Fällen kaum erreicht; ausgeschlossen ist dies aber nicht. Andere Versicherungen bieten unbegrenzte Deckungssummen zu vergleichbaren Prämien an und sind deshalb zu bevorzugen. Unterschiede bestehen auch in Hinblick auf die Selbstbeteiligung: Während einige Versicherer bereits ab dem ersten Euro zahlen, nehmen andere Anbieter den Versicherten in die Pflicht. Der Vorteil besteht in den verminderten Prämien; dafür sollte ein gewisses finanzielles Polster einkalkuliert werden. Die Selbstbeteiligungen unterscheiden in der Berechnung ebenfalls: Einige Tarife kalkulieren Pauschalbeträge die geleistet werden müssen, andere beteiligen die Versicherten anteilig an den Operationskosten. Üblich sind hier 20% der Gesamtkosten, die der Versicherte dann selbst tragen muss. Ein weiteres wichtiges Kriterium zur Vergleichbarkeit ist die Wartezeit. Darunter wird jener Zeitraum verstanden, der zwischen dem Abschluss der Police und einem möglichen Leistungseintritt liegt. Die Versicherungen möchten mit dieser Wartezeit verhindern, dass der Vertrag explizit dann abgeschlossen wird, wenn eine Operation ins Haus steht. Üblich ist aber, dass unvorhersehbare Unfälle nicht von der Wartezeit betroffen sind.

Bei den meisten Versicherern notwendig ist auch eine Gesundheitsuntersuchung, was insbesondere bei Hunden der Fall ist. Häufig wird dabei das Alter der Tiere mit berücksichtigt; eine Gesundheitsuntersuchung wird dann ab dem 4. Lebensjahr notwendig. Typisch sind auch Risikozuschläge für Tiere, die älter als 8 Jahre sind, weil dann das Krankheitsrisiko erheblich zunimmt. In jedem Fall sollten die Tarife ausführlich verglichen werden, damit das günstigste Gesamtangebot gefunden werden kann. Sparen lässt sich auch, wenn Sie sich zu einer längeren Bindung bereit erklären: Üblicherweise kann die Police zur OP-Kostenversicherung für ein Jahr abgeschlossen werden; bei einer längeren Laufzeit von drei oder fünf Jahren sinken allerdings die Beiträge. Sollte das Tier in dieser Zeit versterben oder weitergegeben werden, kann die Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Wichtig ist in einem solchen Fall ein schriftlicher Nachweis, wie er beispielsweise vom Tierarzt ausgestellt wird.

Mit welchen Wartezeiten muss ich rechnen?

Das Regelmaß sind 3 Monate, wobei Unfälle hier explizit außen vor gelassen werden. Einige Versicherungen führen aber eine Liste mit bestimmten Erkrankungen, für die sich die Wartezeit gar auf 6 Monate verlängert. Sehr selten sind Wartezeiten von 30 Tagen. Sie sollten übrigens auch bei einem Wechsel der Versicherung berücksichtigen, dass wieder eine Wartezeit verstreichen muss.



Welche Kosten übernimmt das Versicherungsunternehmen, wenn ein Schadensfall eintritt?

Üblicherweise werden die alle Kosten für eine Operation unter Vollnarkose sowie die Nachsorge übernommen. Dabei wird je nach der Versicherung der Zwei- bis Dreifache Satz der Gebührenordnung gezahlt. Je nach gewähltem Tarif ist es allerdings möglich, dass Sie als Versicherter einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Dazu wurde dann eine Selbstbeteiligung vereinbart, durch die die Beiträge gesenkt wurden.

Welche Kosten werden im Schadensfall explizit ausgenommen?

Welche Kosten konkret ausgenommen werden, ist immer eine Frage des gewählten Tarifs - bei der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung existieren keine einheitlichen Vertragsbedingungen. Dass Operationen unter Vollnarkose bezahlt werden, heißt im Umkehrschluss, dass kleinere Eingriffe nicht durch die Versicherung finanziert werden. Ebenso ausgeschlossen ist in der Regel die Sterilisation bzw. Kastration, wobei es auch hier Ausnahmen gibt: Einige Anbieter bezuschussen den Eingriff immerhin. In jedem Fall ausgenommen sind Krankheiten, die bereits vor Vertragsabschluss vorlagen. Weiterhin nicht Teil der Leistungen sind angeborene Fehlentwicklungen sowie die Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten. Sollten für den Tierarzt Reisekosten notwendig werden, eventuell weil ein Teil der Nachsorge zuhause stattfindet, werden diese Gebühren ebenfalls nicht von der Versicherung übernommen. Es kann im Rahmen einer OP ebenfalls notwendig werden, dass Hund oder Katze diätisch gefüttert werden müssen, wodurch Ihnen als Halter natürlich ebenso Kosten entstehen. Auch möglicherweise notwendige Nahrungsergänzungsmittel müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Auf welche Leistungen muss ich besonders achten und gibt es hier Einschränkungen?

Einige Versicherer bieten im Rahmen der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung umfangreiche Beratungen rund um Gesundheitsthemen zum Tier an. Ansonsten ist eventuell noch die Frage von Bedeutung, ob eine Sterilisation oder eine Kastration bezuschusst wird. Die Leistungen zur eigentlichen OP sind bei den unterschiedlichen Tarifen zumeist sehr ähnlich, hier sollten Sie auf den Deckungsbeitrag sowie eine mögliche Selbstbeteiligung achten.



Wie errechne ich die für mich und meinen Vierbeiner optimale Deckungssumme?

Die Deckungssumme lässt sich nicht individuell festlegen. Üblich sind Beträge, die zwischen 2.000 und 3.000 Euro liegen, was für die meisten Operationen inklusive Nachsorge auch vollkommen genügt. Aufpassen sollten Sie allerdings, wenn die Deckungssumme noch mit einer jährlichen Höchstzahlung kombiniert wird. Einige Versicherer leisten in diesem Zeitraum nur das Zweifache der Deckungssumme - bei mehreren OPs kann das Budget also eng werden. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie einen Tarif wählen, der in Hinblick auf die Deckungssumme keine Grenzen zieht. Die Beiträge für einen solchen Tarif liegen kaum über jenen der übrigen Angebote.

Wie setzt sich der Beitragssatz zusammen?

Die konkrete Beitragsberechnung wird keine Versicherung offenlegen. Bekannt ist aber natürlich eine Reihe von Einflussfaktoren, durch die der Beitrag maßgeblich bestimmt wird. Darunter fällt beispielsweise die Hunderasse, weil es hier unterschiedliche charakterliche Ausprägungen gibt - ein eher wilder, agiler Hund verunfallt auch leichter. Bei Katzen werden diese Unterscheidungen so explizit nicht getroffen.

Wichtig ist natürlich auch das Alter: Das Risiko von schweren Erkrankungen steigt mit dem Lebensalter, in der Folge müssen die Beträge dann angehoben werden. Die Verfahrensweise der Versicherer ist in Hinblick auf diese Problematik höchst unterschiedlich. Einige Gesellschaften verlangen für Hunde, die älter sind als 8 Jahre einen Zuschlag von 30 Prozent pro weiteres Lebensjahr. Andere Unternehmen bieten eine Versicherung für zu alte Tiere erst gar nicht mehr an. Bei Katzen ist diese Problematik allerdings weniger ausgeprägt.

Wie wird die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung steuerlich behandelt?

Normalerweise kann der Tierhalter hier keine Vergünstigungen erwarten, weil es sich bei dieser Versicherung eben nicht um einen Beitrag zur persönlichen Vorsorge handelt.

Anders verhält sich die Situation allerdings, wenn das Tier eine bestimmte Funktion erfüllt. Das kann zum Beispiel ein Hund sein, der als Blinden- oder Rettungshund eingesetzt wird.

Kann ich diese Versicherung jederzeit kündigen?

Der Zeitpunkt der Kündigung hängt vom gewählten Versicherungsvertrag ab. Üblicherweise laufen die Verträge mindestens ein Jahr. Dann ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich, sofern sie schriftliche erfolgt ist und mindestens drei Monate vor dem Ablaufen des Jahres beim Versicherer eingegangen ist. Andere Tarife werden durch gesonderte Rabatte vergünstigt, wenn die Laufzeit gleich mehrere Jahre beträgt. Dann muss diese Mindestlaufzeit abgewartet werden, ehe eine Kündigung wirksam wird.

Ausnahmen bestehen allerdings, wenn die Versicherung während er Laufzeit ihre Vertragsbedingungen ändert. Dann ist eine Kündigung innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme der Aktualisierung möglich. Außerdem kann nach einer Schadensregulierung ebenfalls gekündigt werden, wobei auch hier der Zeitraum von einem Monat einzuhalten ist.

Ein Sonderfall ist auch dann gegeben, wenn der Hund oder die Katze während des Versicherungszeitraumes stirbt. Dann kann natürlich auch die Police in jedem Fall gekündigt werden. Dabei muss dann allerdings ein Nachweis erbracht werden, aus dem das Ableben des Tieres hervorgeht. Üblicherweise erstellt der Tierarzt ein solches Dokument. Wird das Tier dauerhaft abgegeben, ist eine Kündigung außerhalb der üblichen Fristen ebenso möglich.

Kann ich jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Jederzeit ist dies nicht möglich. Sofern Sie nicht gerade zwei Versicherungen gleichzeitig finanzieren möchten, sollte zunächst die Kündigung der alten Versicherung abgewartet werden. Um Missverständnisse bezüglich des konkreten Zeitpunkts der Kündigung zu vermeiden, sollten Sie sich das Auslaufen der Police in jedem auch schriftlich bestätigen lassen. Sie sollten bei einem Wechsel aber beachten, dass Sie wieder eine Wartezeit verstreichen lassen müssen, in der Sie keine Leistungen erhalten.

Wenn mein Haustier stirbt oder ich es in andere Hände geben muss, was passiert dann mit meiner Versicherung?

Natürlich ist der Tod eines Haustieres immer tragisch - und für den Versicherten ein großer Schock. In einigen Policen ist sogar eine kostenlose Beratung im Trauerfall mit eingeschlossen. Eine Kündigung ist natürlich im Falle eines Todes möglich, ohne dass sich der Versicherte an mögliche Fristen halten muss. Dabei sollte aber ein schriftlicher Nachweis erfolgen, wie er üblicherweise vom Tierarzt ausgestellt wird. Müssen Sie Ihren geliebten Vierbeiner in andere Hände geben, sollten Sie ähnlich verfahren.

Was geschieht, wenn mein Tier Nachwuchs bekommt? Sind die Kleinen dann automatisch mit versichert?

Hier sollten unbedingt die Vertragsbedingungen genauestens geprüft werden, weil die Versicherungen unterschiedlich verfahren. Üblicherweise wird es aber so sein, dass Sie den Nachwuchs gesondert versichern müssen. Weil das Krankheitsrisiko junger Tiere aber sehr gering ist, fallen die Kosten hierfür ebenfalls niedrig aus.

Habe ich auch bei einem Auslandsurlaub Anspruch auf Leistungen aus der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung?

Einige Versicherer werden explizit damit, dass ein Auslandsschutz für Ihren Vierbeiner in jedem Fall besteht - ohne zeitliche Befristungen und sonstige Einschränkungen. Ebenso versichert ist manchmal das Risiko, dass Sie eine Reise aufgrund einer OP Ihres Tieres nicht antreten können. Sofern keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde, müssten Sie dann die Reisekosten dennoch voll tragen. Einige Policen zur Hunde- und Katzen-OP-Versicherung kommen zumindest für einen Teil der so entstehenden Kosten auf und mindern damit den finanziellen Schaden. Generelle Aussagen lassen sich allerdings nicht treffen, in jedem Fall müssen die genauen Vertragsdetails beachtet werden.

Gilt die Versicherung auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt?

Grundsätzlich sollte im Vorfeld bereits geklärt werden, ob ein Auslandsaufenthalt überhaupt mit versichert ist, was zumeist zu bejahen ist. Dann kann davon ausgegangen werden, dass keine zeitliche Beschränkung besteht.

Auf welche Tarifdetails muss ich beim Abschluss unbedingt achten?

Welche Tarifdetails für Sie eine besonders hohe Bedeutung haben, hängt von Ihren individuellen Wünschen ab. Relevant sind neben der Deckungssumme vor allem die Beträge zur Selbstbeteiligung. Außerdem ist die Wartezeit wichtig, die bei einigen Krankheiten bis zu 6 Monate betragen kann. Darunter wird der Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum ersten Leistungseintritt verstanden. Von Bedeutung ist zweifelsohne auch die Laufzeit. Bedenken Sie bei einer Versicherung, die Sie über viele Jahre abschließen, aber auch, dass die Kosten in einem erheblichen Maße sinken können. Weiterhin sollten Sie die genauen Leistungen und Ausschlussgründe in Erfahrung bringen. Wird für eine Kastration gezahlt? Sind Beratungsleistungen inbegriffen? Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind zum Teil erheblich.

Wie verhalte ich mich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist?

Das Verhalten hängt dabei ganz vom Schaden selbst ab. Handelt es sich um eine Operation die planbar ist, sollte die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung zuvor kontaktiert werden. Dann lässt sich bereits im Vorfeld ganz konkret abstimmen, auf welche Formalitäten geachtet werden muss. Dadurch wird eine vollkommen reibungslose Schadensabwicklung garantiert.

Anders ist es natürlich, wenn bereits ein Notfall eingetreten ist: Bei einem Unfall haben Sie weder die Ruhe noch die Zeit, zuerst die bürokratischen Hürden zu nehmen - hier sollten Sie sich natürlich zuerst um die Gesundung des Tieres kümmern. Der weitere Ablauf entspricht jenem, den Sie vielleicht bereits von der privaten Krankenversicherung eines Menschen kennen. Nachdem eine Rechnung durch den Tierarzt ausgestellt wurde, wird sie bei der Versicherung eingereicht und erstattet. Dabei entscheidet die Sachlage darüber, ob Sie den Betrag zunächst auslegen und danach durch die Versicherung ersetzt bekommen, oder die Rechnung alternativ direkt beglichen wird.

Wie verhält es sich mit meiner Hunde- und Katzen-OP-Versicherung, wenn sich meine Lebensumstände ändern?

Wenn sich Ihre Lebensumstände in der Form ändern, dass Sie Ihren Hund oder Ihre Katze abgeben müssen, haben Sie auch in Hinblick auf die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung ein Sonderkündigunsrecht. Wichtig ist dabei aber, dass Sie einen Verkauf des Tieres schriftlich nachweisen können.

Gibt es für bestimmte Personengruppen Rabatte bei den Versicherungsbeiträgen?

In einigen Fällen werden tatsächlich bestimmte Rabatte gewährt. Dazu muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein:

es handelt sich um einen Blinden-, Rettungs- oder Therapiehund
die Laufzeit der Versicherung wird bereits zu Beginn für eine lange Laufzeit von fünf bis zehn Jahren gewählt
der Halter hat einen Hundeführerschein des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) erworben
es werden mehrere Tiere versichert

Dabei sollten Sie aber beachten, dass diese Rabatte nicht von jeder Versicherung gewährt werden.

Habe ich beim Tierarzt Wahlfreiheit?

Ja, hier gibt es keine Einschränkungen. Den Tierarzt wählen Sie selbst aus.

Gibt es Einschränkungen beim Alter des zu versichernden Tieres?

Vor allem ein hohes Alter ist nicht unproblematisch. Bei Hunden ist es häufig so, dass ab einem Alter von vier Jahren eine Gesundheitsprüfung erfolgen muss. Damit wird das Risiko gewisser Erkrankungen bereits im Vorfeld abgeschätzt. Ab einem Alter von 8 Jahren verlangen viele Versicherer Risikozuschläge. Ähnlich fallen die Regel bei Katzen aus: Ab einem bestimmten Alter reduzieren einige Versicherer die Leistungen. Je nach Anbieter ist es auch möglich, dass die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung gänzlich abgelehnt wird.

Muss mein Hunde vor dem Abschluss der Versicherung von einem Tierarzt untersucht werden?

Das ist eine Frage der Versicherung und des Alters des Tieres. Besonders Rassehunde neigen zu typischen Erkrankungen, die ein besonders hohes Schadensrisiko bedeuten. Dieses Risiko muss durch die Versicherer abgeschätzt werden können, indem der fachliche Rat eines Tierarztes eingeholt wird. Bei jungen Tieren, die sich zumeist auch noch bester Gesundheit erfreuen, wird auf diese Gesundheitsprüfung hingegen meist verzichtet.

Nach welchen Kriterien richtet sich die Beitragshöhe? Spielen Rasse und Alter des Tieres eine Rolle?

Ja, durchaus.

Wie beim Menschen auch, steigt natürlich mit dem Alter des Tieres das Risiko von Erkrankungen. Außerdem ergeben sich aufgrund der Rasse ebenso unterschiedliche Risiken hinsichtlich typischer Krankheitsbilder. So neigen kleine Hunderassen wie Yorkshire-Terrier oder Pudel zu Missbildungen an den Knie- oder Hüftgelenken, die operativ korrigiert werden müssen. Beim Mops oder dem Pekinesen treten im Laufe der Jahre nicht selten Atembeschwerden auf, die ebenso eines chirurgischen Eingriffs bedürfen. Diese Kriterien sind - neben möglichen Rabatten - maßgeblich, wenn es darum geht, die Höhe des Beitrags festzulegen.

Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie kann ich den für mich besten Wert ermitteln?

Je nach Anbieter und Tarif gibt es durchaus eine Selbstbeteiligung. In einigen Fällen handelt es sich dabei um pauschale Festbeträge, andere Versicherer berechnen die Selbstbeteiligung anhand der OP-Kosten. So müssen dann beispielsweise 20 Prozent der Kosten vom Versicherten getragen werden. Welche Selbstbeteiligung für Sie optimal ist, hängt von Ihrem finanziellen Spielraum ab. Eine anteilige Selbstbeteiligung senkt zwar die Beiträge, könnte aber bedeuten, dass Sie bei einem Unfall einige Hundert Euro aus eigener Taschen bezahlen müssten. Sie sollten eine solche Selbstbeteiligung so wählen, dass die Kosten für Sie tragbar sind.

Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die Hunde- und Katzen-OP-Versicherung?

So sehr Ihnen verständlicherweise die Gesundung Ihres Tieres am Herzen liegt: Natürlich wollen Sie die Kosten für eine OP-Versicherung so gering wie möglich halten. Dies können Sie nicht nur dadurch erreichen, dass Sie die Leistungen auf ein Mindestmaß beschränken; mindestens ebenso wichtig ist ein individueller Versicherungsvergleich. Oft unterscheiden sich die Kosten nämlich auch bei gleichen Leistungen ganz erheblich.

Unser Vergleichsrechner ermöglicht einen ganz einfachen und vor allem auch unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsvergleich. Dabei geben Sie einfach ein, um was für ein Tier es sich handelt und wann es geboren wurde. Sofern Sie eine Hunde- und Katzen-OP-Versicherung für einen Hund abschließen möchten, wird auch noch die Rasse erfragt. Danach können den Versicherungsvergleich direkt starten. Sie müssen also keine persönlichen Daten von sich herausgeben. Außerdem können Sie die angebotenen Tarife direkt miteinander vergleichen - und so erfahren, welche Unterschiede in Hinblick auf die Leistungen vielleicht auch eine Preisdifferenz rechtfertigen. Der Abschluss ist natürlich ebenso unkompliziert online möglich.

Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?

Ein Teil unseres Services besteht darin, dass Sie einen persönlichen Versicherungsordner nutzen können. Dieser Ordner erlaubt Ihnen die Verwaltung Ihrer Versicherungsverträge und der Korrespondenz, sobald Sie erstmalig über uns einen Versicherungsvertrag abschließen. Der Vorteil besteht in der einfachen Verwaltung: Vielleicht kennen Sie das Problem, dass Sie die Übersicht über bereits abgeschlossene Policen verlieren. Das könnte im Zweifel aber teuer werden, denn dann werden Ihnen auch entsprechende Vergleiche unmöglich - und eine Versicherung gehört nach einigen Jahren wieder auf den Prüfstand, wenn nicht zu viel gezahlt werden soll.

Wenn Sie Ihre Verträge online verwalten, geht nie wieder etwas verloren, egal wie lange der Vertragsabschluss zurückliegt. Sie haben jederzeit von überall aus Zugriff, ohne das besondere technische Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Ein PC mit Internetanschluss sowie ein Browser Ihrer Wahl genügen. Durch die einfache Bedienung sind auch keine besonderen PC-Kenntnisse gefragt, um die Verträge online zu verwalten.

Der besondere Vorzug des persönlichen Versicherungsordners liegt darin, dass Sie auch fremde Verträge verwalten können, die Sie nicht über uns abgeschlossen haben. Somit können Sie sich künftig eine Menge Papier sparen und Ihre Versicherungen einfach auf die digitale Verwaltung umstellen. Sollte Sie mit einer Versicherung kommunizieren wollen, ist das einfach über das Postfach möglich. In einigen Fällen, beispielsweise bei einer Kündigung, ist es aber auch weiterhin notwendig, einen Brief zu versenden. Übrigens bestehen nicht nur Kontaktmöglichkeiten über das Postfach: Sie können ebenso per Mail oder SMS mit uns kommunizieren.

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