Unser Ratgeber für Ihre Hundehaftpflichtversicherung

Der Hund ist bekanntermaßen der beste Freund des Menschen - und sicher haben auch Sie Ihren Vierbeiner längst liebgewonnen. Doch wie bei jeder Beziehung werden Höhen und Tiefen durchlebt, die bei einem Hund schnell teuer werden können: Wird durch den Hund ein Schaden verursacht, müssen Sie als Halter dafür haften, und das auch noch ohne jede Begrenzung. Das geschieht leider recht schnell, auch wenn es sich um einen kleinen und harmlosen Hund handelt. Stellen Sie sich vor, Ihr Dackel hat eine Katze auf der anderen Straßenseite gesehen. Er rennt unbekümmert los, sodass ein herannahendes Auto scharf bremst und ausweicht. Dabei bleibt ein Schaden nicht aus - und für den sind Sie haftbar. Was bei Ihnen selbst durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, bedarf bei einem Hund also einer gesonderten Police. Leider ist das nicht allen Tierhaltern klar, denn rund ein Drittel aller in Deutschland lebenden Hunde ist nicht versichert. Im Falle es eines Schadens kann dies auch für das Opfer erhebliche Nachteile mit sich bringen: Denn der Schadensverursacher muss den Schaden zwar mit seinem gesamten Privatvermögen komplett begleichen; reicht dies aber nicht aus, bleibt der Geschädigte möglicherweise auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Für Sie als Hundehalter könnte das unbedachte Losstürmen Ihres Tieres also in besonders ungünstigen Fällen den totalen finanziellen Ruin bedeuten. Dabei ist eine Police zur Hundeversicherung einfach zu erhalten und äußerst preiswert.

Inhaltsverzeichnis

Wer braucht die Hundehaftpflichtversicherung?
Muss jeder Hundehalter eine solche Versicherung abschließen?
Gibt es Hunderassen, die nicht versichert werden können?
Kann ich mit einer Hundehaftpflichtversicherung den allgemeinen Leinenzwang umgehen?
Sind Welpen automatisch bei dem Muttertier mitversichert?
Welchen Regeln gelten für Kampfhunde?
Gilt die Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Gibt es eine Formel, nach der ich die Deckungssumme ausrechnen kann?
Wenn nein, welche Deckungssumme soll ich dann wählen?
Welche Leistungen der Hundehaftpflicht sind sinnvoll und welche nicht?
Bei welchen Schäden hilft mir die Hundehaftpflichtversicherung?
Bei welchen Schäden hilft mir die Hundehaftpflichtversicherung nicht?
Kann ich meine Hundehaftpflichtversicherung jederzeit kündigen?
Unter welchen Voraussetzungen ist die Hundehaftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar?
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn der Hund sich nicht in meiner Obhut befindet?
Was bedeutet im dem Fall der Begriff "Fremdhüter"?
Was passiert, wenn mein Hund stirbt oder dauerhaft in andere Hände kommt?
Was muss ich mir unter dem Begriff "Deckakt" vorstellen und wie geht die Hundehaftpflichtversicherung damit um?
Sind bei der Hundehaftpflichtversicherung alle Hunde gleich oder gibt es je nach Rasse Unterschiede bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags?
Was muss ich beachten, wenn ich das Versicherungsunternehmen wechseln will?
Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?
Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die Hundehaftpflichtversicherung?
Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?
Wer braucht die Hundehaftpflichtversicherung?

Jeder Hundehalter sollte über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen. Natürlich ist die Versicherung besonders wichtig, wenn es sich um große Tiere handelt, weil hier die möglichen Kosten in der Regel auch höher ausfallen können. Doch unser kleines Eingangsbeispiel zeigt, dass auch an sich harmlose Vierbeiner unbeabsichtigt große Schäden hervorrufen können. Außerdem handelt es sich bei der Hundehaftpflichtversicherung auch um eine Art Rechtsschutzversicherung: Müssen Sie sich gerichtlich gegen unberechtigte Forderungen Dritter wehren, die sich auf Ihren Hund beziehen, übernimmt die Police die Kosten.

Für viele Hundebesitzer stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung aber gar nicht. In Berlin, Hamburg, sowie in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen ist eine solche Versicherung Pflicht. In den meisten übrigen Ländern kann zwar nicht von einer generellen Versicherungspflicht gesprochen werden, hier hängt die Notwendigkeit der Police von der Hunderasse ab.

Muss jeder Hundehalter eine solche Versicherung abschließen?

Das hängt von seinem Wohnort ab - die Gesetzgebung hierzu ist Ländersache. In Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen muss jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In fast allen übrigen Ländern hängt die Pflicht von der Rasse ab; hier müssen nur als tendenziell gefährlich geltende Rassen versichert werden. Keine Versicherungspflicht besteht in Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Eine Empfehlung wird aber auch in diesen Ländern ausdrücklich ausgesprochen

Gibt es Hunderassen, die nicht versichert werden können?

Es gibt durch aus einige Versicherer, die gewisse Hunderassen ausschließen. Dabei handelt es sich tendenziell natürlich um jene Rassen, die als "Kampfhunde" in Verruf gekommen sind. Die Versicherer gehen von einem besonders großen Schadensrisiko aus, welches sie nicht zu tragen bereit sein. Problematisch daran ist, dass es eben ganz besonders jene Rassen sind, die fast überall in Deutschland verpflichtend versichert werden müssen. Natürlich gibt es aber auch für die als nicht unproblematisch angesehenen Hunderassen eine Versicherungspolice. Die Auswahl ist allerdings etwas geringer, die Prämien liegen etwas höher. Hunderassen, die gänzlich nicht versichert werden können, existieren indes nicht.

Kann ich mit einer Hundehaftpflichtversicherung den allgemeinen Leinenzwang umgehen?

Nein. Der Leinenzwang ist in Deutschland nicht allgemein geregelt, in einigen Städten aber durchaus vorgeschrieben. Einige Versicherungen verweisen auf eine Klausel, nach der der Versicherungsschutz nur gewährleistet ist, wenn der Hund während des Schadens angeleint war. Ganz grundsätzlich kann gesagt werden: Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Anleinen, sollte dieser unbedingt nachgekommen werden. Sonst könnte das Verhalten im Schadensfall von der Versicherung als Fahrlässig bewertet werden. Optional lassen sich die Vorgaben bei der Versicherung aber auch lockern. Dann steigen aber gleichfalls die Prämien. Außerdem sollten Sie natürlich berücksichtigen, dass keine Versicherung dazu berechtigt, Gesetze oder Verordnungen außer Kraft zu setzen. Die Pflicht zum Anleinen besteht mancherorts, damit Passanten nicht belästigt werden - es geht dabei nicht zwingend nur um die Wahrung finanzieller Ansprüche.

Sind Welpen automatisch bei dem Muttertier mitversichert?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Tatsächlich ist es so, dass die Welpen bei vielen Versicherungen ganz automatisch mitversichert sind. Es besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung zu einer solchen Klausel. Bei bestimmten Tarifen kann es daher notwendig sein, eine zusätzliche Police abzuschließen oder den Versicherungsschutz zu erweitern. In jedem Fall lohnt es sich hier, die Vertragsbedingungen genau zu studieren.

Welchen Regeln gelten für Kampfhunde?

In versicherungstechnischer Hinsicht besteht die Besonderheit bei Kampfhunden darin, dass vor ihnen natürlich ein höheres Schadensrisiko ausgeht. Das ist immer dann der Fall, wenn diese Rassen bereits in Vergangenheit Menschen angegriffen haben, ohne dass dem eine besondere Provokation vorausging. Einige Versicherer bieten deshalb für Kampfhunde keine Police an, andere verlangen besondere Risikoaufschläge. In einigen Bundesländern besteht die Pflicht zum Maulkorb und der Leine. Beiden Verpflichtungen muss in jedem Fall nachgekommen werden, ansonsten drohen empfindliche Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Gilt die Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Innerhalb der Europäischen Union sind keine Einschränkungen zu erwarten - hier haben praktisch sämtliche Policen Gültigkeit. Außerhalb Europas unterscheiden sich die Regeln allerdings durchaus. Häufig ist die Höchstdauer auf ein Jahr im Ausland beschränkt. Sollte das nicht ausreichen, muss der Versicherungsschutz aufgestockt werden. Auf jeden Fall lohnt es sich auch, die Vertragsunterlagen genau zu lesen.

Gibt es eine Formel, nach der ich die Deckungssumme ausrechnen kann?

Eine Formel ist in der Regel nicht notwendig - eine ausreichend hohe Deckungssumme aber schon. Anders als beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht sind vom Gesetzgeber keine Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Als Versicherter sollten Sie also selbst auch eine ausreichende Absicherung achten. Üblicherweise bestehen unterschiedliche Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für die ersten beiden Fälle sollte eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro vereinbart werden. Bei Vermögensschäden ist eine Haftung von 250.000 Euro sinnvoll. Einige Versicherungen beschränken den jährlichen Schutz auf die doppelten Deckungssummen. Sollte der Hund also innerhalb eines Versicherungsjahres mehrere Schäden verursachen, sind diese nur bis zu jenem Betrag der zweifachen Deckungssumme abgesichert. Sollte der Hund entsprechend häufiger Schäden verursachen lohnt es sich vermutlich, nach einer alternativen Versicherung Ausschau zu halten oder die Deckungssummen insgesamt zu erhöhen.

Wenn nein, welche Deckungssumme soll ich dann wählen?

Bei Personen- und Sachschäden sollten 3 Millionen Euro vereinbart werden. Der Betrag klingt sehr hoch, aber leider können Unfälle einen sehr ungünstigen Ausgang finden. Vor allem Verletzungen bedeuten nicht nur in menschlicher Hinsicht großes Leid, sondern sind letztlich auch teuer: Kommt es beispielsweise dazu, dass Operationen oder gar Reha-Maßnahmen finanziert werden müssen, erhöhen sich die notwendigen finanziellen Leistungen erheblich. Bei Vermögensschäden, die keine Sachschäden sind, genügen hingegen 250.000 Euro. Hierbei handelt es sich beispielsweise um einen Nutzungsausfall, wenn ein dringend benötigter Pkw repariert werden muss. Genauso könnte man sich einen Selbstständigen vorstellen, dem durch eine Verletzung wichtiger Umsatz verloren geht. Letztlich geht es bei der Schadensregulierung darum, den Geschädigten so zu stellen, als wäre dieser Schaden niemals eingetreten.

Welche Leistungen der Hundehaftpflicht sind sinnvoll und welche nicht?

Die meisten Schäden entstehen dadurch, dass Ihr Hund unbekümmert losläuft und dabei unkalkulierbare Reaktionen im Straßenverkehr hervorruft. Dadurch können Unfälle entstehen, die teuer werden. Außerdem besteht natürlich das Risiko, dass Ihr Vierbeiner - so liebenswert er eigentlich auch sein mag - einmal einen Passanten verletzt. Auch dafür kommt die Hundehaftpflichtversicherung auf. Es könnte auch sein, dass Ihr Hund einmal nicht zu Bellen aufhört - und zwar genau dann, wenn er vor einem Ladengeschäft angeleint ist. Weil einige Menschen bekanntermaßen Angst vor Hunden haben, könnten sie dadurch vergrault werden, was dem Ladenbesitzer Umsatzeinbußen beschert. Diese Kosten werden prinzipiell ebenso von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Das letzte Beispiel zeigt allerdings: Die Beweisbarkeit ist nicht immer leicht gegeben, weil so ein Zusammenhang letztlich nur sehr schwer festellbar ist. So können Sie und Ihr Hund auch Opfer fälschlicher Anschuldigungen werden, vor die Sie sich vor Gericht verteidigen müssen. Auch hier greift die Hundehaftpflichtversicherung. Bei den übrigen Versicherungsfällen kommt es vor allem auf die persönliche Situation an: Beispielsweise kann das "Fremdhüterrisiko" gesondert versichert werden. Dann gilt der Versicherungsschutz auch, wenn der Hund einmal nicht von einer Person aus dem Haushalt beaufsichtigt wird. Ebenso kann der Schutz erweitert werden, sodass nicht immer ein Leinenzwang besteht. Klar sein sollte aber auch, dass die Versicherung Sie nicht von einem Leinenzwang entbinden kann. Bestehen entsprechende Vorschriften durch die Stadt, müssen diese natürlich auch eingehalten werden.

Bei welchen Schäden hilft mir die Hundehaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sind alle Schäden versichert, die der Hund direkt oder indirekt verursacht. Dazu zählen nicht nur Arztkosten, die das Tier möglicherweise durch einen Biss verursacht, sondern beispielsweise auch Schäden, die als Reaktion auf das Verhalten des Hundes entstehen. Typisch sind hier Stürze mit dem Fahrrad oder Autounfälle, sofern das Tier zu schnellen Ausweichmanövern zwingt. Weiterhin versichert sind alle Kosten, die mit einem solchen Unfall in Verbindung stehen. Muss beispielsweise ein Taxi repariert werden, entsteht dem Fahrer während dieser Zeit natürlich ein Verdienstausfall. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt auch diese Schäden. Selbst Mietsachschäden, also beispielsweise Beschädigungen in der eigenen Mietwohnung, werden durch die Police in der Regel reguliert. Hier sollte allerdings ebenfalls ein sorgsames Studium der Unterlagen erfolgen, die Mitversicherung von Mietschäden ist nicht obligatorisch.

Bei welchen Schäden hilft mir die Hundehaftpflichtversicherung nicht?

Ein Ausschluss der Haftung kann eigentlich nur erwartet werden, wenn sich der Hundehalter nicht an die Vertragsbedingungen hält. Das können beispielsweise falsche Angaben zum Hund sowie eine Missachtung der Leinenpflicht sein. Außerdem birgt es natürlich Risiken, wenn der Hund bei einer dritten Person untergebracht wurde, sofern dies nicht im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Kann ich meine Hundehaftpflichtversicherung jederzeit kündigen?

Eine Kündigung ist prinzipiell jederzeit möglich, entscheidend ist aber die Wirksamkeit: Die Versicherung läuft erst aus zum vereinbarten Termin aus, wenn die Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende eingegangen ist. Danach verlängert sich die Police üblicherweise um ein weiteres Jahr. Häufig wird der Eindruck erweckt, dass die Versicherung automatisch ausläuft, was allerdings nicht der Fall ist.

Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Vertragsbedingungen ändert. Hierzu muss allerdings beachtet werden, dass dieses Kündigungsrecht nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Änderungen in Anspruch genommen werden kann. Ebenso besteht ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Versicherung einen Schaden regulieren musste. In jedem Fall hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen. Dabei ist ein Einschreiben ratsam, weil sich dann die Beweisbarkeit vereinfacht. Außerdem ist es möglich, ein Fax mit der Kündigung zu versenden, wobei dann der Sendungsbericht als Beweis aufgehoben werden sollte. Anruf oder Mail genügen allerdings nicht, was auch in Ihrem Interesse sein sollte. Beide Kommunikationswege sind zwar bequem, im Zweifel lässt sich der Inhalt aber schlecht beweisen.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Hundehaftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar?

Tatsächlich ist die Hundehaftpflichtversicherung prinzipiell als Sonderausgabe absetzbar. Die Police schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, so wie dies bei allen Versicherungen der Fall ist. Nicht immer kann daraus aber ein finanzieller Vorteil geschöpft werden: Denn zu beachten ist auch, dass hierfür Höchstbeträge gelten. Diese Pauschalen werden aber häufig ohnehin durch Kranken- oder Pflegeversicherung ausgeschöpft. In einem solchen Fall entsteht Ihnen als Hundehalter natürlich kein finanzieller Nutzen mehr.

Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn der Hund sich nicht in meiner Obhut befindet?

Das kommt auf die konkrete Situation an. Sollten Sie darunter verstehen, dass eines Ihrer Familienmitglieder die Obhut über den Hund hat und nicht Sie selbst, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten - häufig, aber längst nicht immer, besteht der Versicherungsschutz genauso, wenn an Ihrer Stelle der Partner oder das Kind auf den Hund aufpasst. Ist der Hund hingegen beim Nachbarn untergebracht, wird dieser in jedem Fall als Dritte Person gewertet. Hierfür muss der Versicherungsschutz meist erweitert werden, dann ist aber auch diese fremde Obhut kein Problem.

Hielt sich der Hund hingegen - beispielsweise im Garten - gänzlich ohne Beaufsichtigung auf, dürfte der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet sein. Sie haben dadurch grob fahrlässig gehandelt und einen Schaden gewissermaßen billigend in Kauf genommen. Ein solches Risiko wird sich auch bei keiner Versicherung gesondert absichern lassen. Schwierig ist es allerdings häufig, hier eine genaue Grenze zu ziehen; einen Leinenpflicht wird beispielsweise nicht von allen Versicherern gefordert. Unabdingbar ist es, die Versicherungsunterlagen genau durchzusehen.

Was bedeutet im dem Fall der Begriff "Fremdhüter"?

Prinzipiell ist jede Person ein Fremdhüter, die nicht dem Versicherungsnehmer entspricht. Einige Versicherer unterscheiden aber noch bei Personen innerhalb der Familie, weil es hier als selbstverständlich gilt, dass nicht nur der Versicherungsnehmer selbst die Aufsicht hat. Das kann der Partner ebenso sein wie ein Freund oder ein Nachbar. Das Fremdhüterrisiko muss bei dritten Personen, die nicht der Familie zuzuordnen sind, in der Regel gesondert versichert werden. In den meisten Fällen ist dieser zusätzliche Schutz ratsam. Die Kosten erhöhen sich nur marginal, außerdem wird kaum ein Hundebesitzer sicherstellen können, dass immer selbst auf seinen Vierbeiner aufpasst.

Was passiert, wenn mein Hund stirbt oder dauerhaft in andere Hände kommt?

So sehr Sie Ihren Hund in Ihr Herz geschlossen haben - irgendwann wird die Verbindung getrennt. Vielleicht müssen Sie den Hund weggeben, weil Sie zu wenig Zeit für ihn aufbringen können und ihm so nicht gerecht werden. Sollten Sie sich das nicht vorstellen können, kann der Tod des Tieres die Verbindung allerdings dennoch trennen. In solchen Fällen ist eine sofortige Kündigung möglich. Dabei müssen Sie üblicherweise den Tod oder Kauf des Hundes nachweisen. In beiden Fällen sollte dies durch ein entsprechendes Dokument, beispielsweise vom Tierarzt, möglich sein.

Was muss ich mir unter dem Begriff "Deckakt" vorstellen und wie geht die Hundehaftpflichtversicherung damit um?

Versicherungen sprechen in der Regel vom ungewollten Deckakt. Damit ist gemeint, dass ohne Zustimmung und Willen der Tierhalter Nachwuchs gezeugt wird. Der Gesetzgeber sieht diesen Fall nüchtern und eindeutig: Es liegt in einem solchen Fall eine Sachbeschädigung vor, für die der Halter des Rüden zu haften hat. Dabei müssen dann alle Schäden durch den Halter ersetzt werden, die durch die Schwangerschaft der Hündin entstanden sind. Deren Halter muss finanziell so gestellt werden, als sei der Schaden gar nicht erst eingetreten.

Auch der Halter der Hündin muss allerdings der Schadensminderungspflicht nachkommen. Darunter wird verstanden, dass er alles tun muss, damit der Schaden nach Möglichkeit nicht eintritt. Darunter ist beispielsweise zu verstehen, dass er die Hündin anleinen muss, sodass der Deckakt mit größerer Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann. Unabhängig von der Frage einer möglichen Mitschuld zahlt die Hundehaftpflicht allerdings auch bei einer solchen ungewollten Deckung. Dabei werden in der Regel alle Kosten übernommen, die beim Tierarzt und bei der Aufzucht der Welpen entstehen. Auch eine mögliche Abtreibung wird - sofern denn gewünscht - bezahlt.

Sind bei der Hundehaftpflichtversicherung alle Hunde gleich oder gibt es je nach Rasse Unterschiede bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags?

Grundsätzlich wird je nach Rasse deutlich unterschieden. Wie bei jeder anderen Versicherung auch, entscheidet vor allem das Schadensrisiko über die Höhe der Prämien. Konkret bedeutet dies also, dass die Kosten mit steigendem Risiko ebenso ansteigen. Bekanntermaßen ist die Vielfalt an Hunden groß: Die Chance, dass ein Yorkshire Terrier einen erheblichen Schaden anrichtet ist relativ gering, bei Kampfhunden ist sie hingegen nachvollziehbar größer. Entscheidend sind also vor allem die Faktoren Charakter und Größe. Sie können davon ausgehen, dass die Versicherungen hier entsprechende Statistiken aufgrund von vorherigen Schäden führen. Durch die Auswertung lassen sich für die Versicherten faire Prämien errechnen.

Den Charakter Ihres Hundes werden Sie vermutlich mögen; aus gesetzlicher und versicherungstechnischer Sicht ist es allerdings so, dass Hunde, die ohne vorherige Provokation Menschen anfallen können, als aggressiv beurteilt werden. Daraus ergibt sich natürlich ganz automatisch ein größeres Risiko von teuren Schäden. Ebenso sollte bei größeren Vierbeinern beachtet werden, dass sie - trotz ihrer Gutmütigkeit - auf viele Menschen respekteinflößend wirken können. Das hat zur Folge, dass sie leichter indirekt Schäden auslösen können. Darunter wird der Fall verstanden, dass ein Hund zu einem spontanen Ausweichmanöver verleitet und so ein Autounfall ausgelöst wird. Auch ein großer Hund, der einen Fremden anspringt, natürlich dafür sorgen, dass dieser Stürzt und sich verletzt.

Speziell bei Kampfhunden ist noch ein weiterer Aspekt zu berücksichtigen: Viele Versicherer möchten dieses Risiko gar nicht absichern. Dementsprechend ist der Markt an Versicherungsgesellschaften, die auch Kampfhunde versichern, deutlich übersichtlicher. In der Folge steigen auch die Kosten, weil die wenige Konkurrenz nicht zu Zugeständnissen nötigt. Speziell wenn Sie also einen Hund einer Rasser versichern möchten, für die Risikoaufschläge gezahlt werden müssen, ist also ein umfangreicher Versicherungsvergleich unverzichtbar. Dieser sollte schon deshalb unternommen werden, weil die unterschiedlichen Versicherungen das Risiko auch ebenso unterschiedlich beurteilen und dementsprechend andere Prämien kalkulieren.

Was muss ich beachten, wenn ich das Versicherungsunternehmen wechseln will?

Das Wichtigste ist natürlich, dass Sie die alte Police rechtzeitig kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich eingehen und spätestens drei Monate vor dem Vertragsende erfolgen. Sie sollten sich das Auslaufen des Vertrags in jedem Fall auch von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen - sonst kann es leicht zu Missverständnisse kommen. Außerdem ist der Grund für einen Wechsel der Versicherung in der Regel, dass Sie Geld sparen möchten. Wenn zwei Policen nebenher laufen, erhöhen Sie die Ausgaben sogar noch.

Weiterhin sollten Sie natürlich einen umfangreichen Vergleich der Versicherungen durchführen. Dabei verschaffen Sie sich am besten mit unserem Vergleichsrechner unter eine Übersicht. Hier werden die wichtigsten Parameter zu neuen Police abgefragt. Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen gibt es allerdings relativ wenige gesetzliche Vorgaben. Aus diesem Grund sind die Versicherungen bei der Gestaltung ihrer Angebote freier, es gibt demnach größere Unterschiede. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie deshalb möglichst genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind. Wichtig sind beispielsweise die Themen Leinenpflicht oder Fremdhüterrisiko. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, sollte ein Vertragsabschluss erfolgen.

Tipp zum Sparen: Sie können in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine Summe, die Sie im Leistungsfall selbst zahlen müssen. Handelt es sich um einen überschaubaren Betrag, beispielsweise 150 Euro, ist Ihr finanzielles Risiko gering. Gleichzeitig können die Prämien aber spürbar gesenkt werden. Ebenso können Sie auf einen Schutz im außereuropäischen Ausland verzichten, wenn für Sie die große Reise mit dem Hund ohnehin nicht in Betracht kommt. Durch unseren Versicherungsrechner können Sie schnell und einfach testen, wie stark sich eine solche Veränderung der Leistungen auf die Höhe der Prämie auswirkt.

Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?

Aus einem Versicherungsvertrag ergeben sich für beide Vertragsparteien Pflichten. Der Versicherungsnehmer hat in erster Linie zwar die Pflicht, die Versicherungsprämien zu zahlen. Weiterhin bestehen aber weitere Verpflichtungen, auch Obliegenheiten genannt. Dazu zählt beispielsweise die Anzeigepflicht: Der Versicherung müssen im Falle eines Schadens unverzüglich vollständige und vor allem wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Außerdem sind Sie zur Minderung des Schadens verpflichtet, sofern dies in Ihrer Macht steht. Hat Ihr Hund beispielsweise eine Person angegriffen, müssen Sie erste Hilfe leisten. Dadurch werden die Verletzungen und mögliche Behandlungskosten so gering wie möglich gehalten. Bei einem Unfall müssen Sie möglichst alle Beweise sichern.

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie keine Schadensersatzansprüche Dritter anerkennen - die Beurteilung übernehmen je nach Situation und Höhe des Schadens die Polizei sowie die Assekuranz. Es ist durchaus möglich, dass gar kein Schadensanspruch besteht. Haben Sie aber bereits ein Einverständnis gegeben, verschlechtert sich Ihre Position erheblich. Im Zweifel müssen diese Fragen auch vor Gericht geklärt werden. Auch wenn ein Gerichtsprozess eher unangenehm ist, sollten Sie sich dem stellen; mögliche Kosten werden durch die Versicherung übernommen. Sie sollten bei einem Schaden auch in gar keinem Fall in Vorleistung treten. Das Risiko ist groß, dass Sie dieses Geld nicht wieder zurückerhalten.

Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die Hundehaftpflichtversicherung?

Unser Vergleichsrechner unter https://www.maklerinfo.biz/rechner/bd/003019/hundehaftpflicht/ ermöglicht es Ihnen, einfach und schnell die günstigen Tarife zur Hundeversicherung zu finden. Dabei nutzen Sie gleich mehrere Vorteile: Sie greifen auf eine Reihe von Anbietern zurück, die Sie ansonsten manuell im Netz suchen müssten. Das würde bedeuten, dass Sie viele unterschiedliche Anfragen stellen müssten, die viel Zeit rauben. Unser Vergleichsrechner ist unverbindlich und kostenlos, Sie geben auch keine persönlichen Daten heraus und müssen sich nicht registrieren.

Dabei werden nur wenige Angaben verlangt, die im Interesse einer genauen Suche aber auch wahrheitsgemäß durchgeführt werden sollten. Zunächst sind das Geburtsdatum und die Frage wichtig, ob es sich um einen Kampfhund handelt. Junge Hunde sind bekanntermaßen besonders agil, Welpen verursachen so besonders häufig teure Schäden. Dabei verwundert es also kaum, dass hier die Prämien entsprechend angepasst werden müssen. Für Kampfhunde gilt das in besonderem Maße, außerdem werden gleich einige Versicherungen aus dem Vergleich ausgeschlossen - nicht jeder Anbieter versichert Kampfhunde überhaupt. Ebenso interessant ist die Frage, ob bereits eine Versicherung bestand und in den letzten fünf Monaten ein Schaden entstanden ist. Ist der betreffende Hund in der Vergangenheit bereits auffällig gewesen, erhöht sich natürlich ganz automatisch das Risiko, dass der Hund erneut einen Schaden verursacht - der lebhafte Charakter einiger Tiere ist kaum zu bändigen.

Weiterhin kann auch ein vorrübergehender Auslandsaufenthalt angeben werden. Vor allem dann, wenn der Hund die ganze Welt sehen soll, ist hier eine Auswahl wichtig: Der Auslandsbesuch außerhalb Europas ist nicht bei allen Tarifen mitversichert. Ebenso kann die Selbstbeteiligung ausgewählt werden. Hier sollten Sie sich für jenen Betrag entscheiden, den Sie sicher leisten können - auch wenn Sie der Schaden einmal in einer unpassenden Situation überrascht. Die Deckungssummen können ebenso getrennt ausgewählt werden. Ob Mietschäden an Gebäuden für Sie persönlich wichtig sind, hängt natürlich an Ihrer persönlichen Situation: Wenn Sie einem Eigenheim wohnen, spielt dieser Aspekt natürlich keine größere Rolle.

Nachdem diese Angaben gemacht wurden, bekommen Sie sogleich die Suchtreffer angezeigt. Das oberste Angebot ist dabei immer das preiswerteste, welches Ihren Anforderungen entspricht. Weiterhin werden Ihnen auch die wichtigsten Parameter des Tarifs angezeigt, sodass Sie im Zweifel auch hier noch mal vergleichen können - vielleicht lohnt sich das etwas teurere Angebot doch, wenn die Vertragsleistungen umfangreicher sind. Im nächsten Schritt kann auf Wunsch direkt ein Abschluss des Versicherungsvertrags erfolgen.

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie keine Schadensersatzansprüche Dritter anerkennen - die Beurteilung übernehmen je nach Situation und Höhe des Schadens die Polizei sowie die Assekuranz. Es ist durchaus möglich, dass gar kein Schadensanspruch besteht. Haben Sie aber bereits ein Einverständnis gegeben, verschlechtert sich Ihre Position erheblich. Im Zweifel müssen diese Fragen auch vor Gericht geklärt werden. Auch wenn ein Gerichtsprozess eher unangenehm ist, sollten Sie sich dem stellen; mögliche Kosten werden durch die Versicherung übernommen. Sie sollten bei einem Schaden auch in gar keinem Fall in Vorleistung treten. Das Risiko ist groß, dass Sie dieses Geld nicht wieder zurückerhalten.

Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?

Die Hundehaftplichtversicherung ist nur eine von vielen unterschiedlichen Policen, die wir im Alltag benötigen. Häufig verlieren Versicherte im Laufe der Jahre die Übersicht über die Verträge, die Sie ständig zahlen - was letztlich Geld kostet. Auf diese zusätzlichen Kosten ließe sich eigentlich verzichten, wenn regelmäßig ein Anbietervergleich stattfinden würde. Der erste Schritt dazu ist eine Transparenz der aktuellen Verträge.

Wenn Sie bei uns Ihre erste Versicherung abschließen, erhalten Sie Zugriff Ihren ganz persönlichen Versicherungsordner. Ohne, dass Sie besondere technische Voraussetzungen erfüllen müssen oder tiefergehende Kenntnisse benötigen, haben Sie nun immer Einsicht in Ihre Verträge. Dabei ist immer wörtlich zu nehmen: Sie können 24 Stunden täglich auf Ihre Unterlagen zurückgreifen. Dieser Vorteil ist kaum hoch genug zu werten, denn die meisten Menschen können kaum sagen, wo sie ihre Vertragsunterlagen aufbewahren. In der Folge geht schnell etwas verloren; Umzüge tun ihr übriges. Viele Verträge laufen über viele Jahre hinweg, da ist das Risiko eines Verlusts groß. Nicht selten werden dann einfach neue Verträge abgeschlossen, die Übersicht geht verloren. Das kann nicht nur teuer werden, sondern manchmal auch gefährlich: Bei einigen Versicherungen drohen Unterversicherungen, wenn die Deckungsbeiträge nicht regelmäßig angepasst werden. Wenn Sie einmal einen Zugriff auf unseren Versicherungsordner erhalten haben, sind bestehende Verträge nur noch einen Mausklick entfernt. Um diese Vorzüge nutzen zu können, ist es aber keinesfalls notwendig, alle Verträge bei uns abzuschließen. Sie können an gleicher Stelle ebenso gut auch Fremdverträge verwalten und somit ganzheitlich Ordnung schaffen.

Genauso wichtig wie die Verträge selbst ist die Korrespondenz mit den Versicherungen. Wichtige Dokumente und Schreiben können so sicher abgelegt und jederzeit aufgerufen werden. Das kann im Zweifelt viel Geld sparen: Entsprechende Dokumente sind im Falle eines Schadens für die Beweisbarkeit oft von erheblicher Bedeutung. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass bestimmte Geschäftsvorgänge weiterhin schriftlich - und damit per Post - erfolgen müssen. Dazu gehört beispielsweise die Kündigung eines Versicherungsvertrags. Für die Kommunikation stehen Ihnen aber eine Reihe von Wegen offen: Sie können mit uns sowohl per Mail als auch per SMS Kontakt halten. So lässt sich tatsächlich häufig darauf verzichten, dass Sie ein Schriftstück aufsetzen müssen. Mit 321versicherung.de haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite - auch dann noch, wenn es nicht mehr nur darum geht, neue Versicherungstarife abzuschließen. Mit unserem Online-Versicherungsordner bekommen Sie die Möglichkeit, die Verträge immer Blick zu haben - und damit auch die Kosten so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.