Jahrelang haben Sie darauf hingearbeitet, sich den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen - und dann ist auf einmal alles dahin. Ein Brand wegen eines defekten Toasters oder ein unerwarteter Blitzeinschlag können solche Träume schnell im eigentlichen Wortsinne zerstören. Die Wahrscheinlichkeit für ein solches Unglück mag nicht sehr hoch sein, und dennoch sind jedes Jahr Tausende Menschen davon betroffen. Das Heim für die eigene Familie sollte deshalb ganz besonders gut abgesichert sein, um ansonsten drohende finanzielle Schwierigkeiten bei einem Schaden am Gebäude abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung liefert genau diesen Schutz.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen, die sie durch Schäden an ihrem Eigenheim tragen müssten. In allererster Linie kommen dabei Unwetterschäden sowie Brände in Betracht. Die Wichtigkeit der Wohngebäudeversicherung dürfte Ihnen also schnell klar werden: Für das Eigenheim, egal ob selbst errichtet oder gekauft, arbeiten die meisten Menschen Jahrzehnte lang. Wenn also von einer existenzbedrohlichen Lage überhaupt gesprochen werden kann, dann die, dass die vier Wände für die eigene Familie durch ein Unwetter stark beschädigt werden. Dazu kann es aber leider leicht kommen, auch wenn Sie nicht fahrlässig handeln: Brände können unbemerkt durch defekte Elektrogeräte ausgelöst werden, ein Sturm kann ein Dach abdecken. Daraus resultieren zumeist noch weitere Schäden durch Feuchtigkeit, weil ein Sturm in der Regel in Verbindung mit starkem Regen auftritt. Ebenso sind Sie auch nicht gefeit vor einem Wasserrohrbruch. Den Rohrbruch selbst instand zu setzen stellt meist keine große Herausforderung dar, für die "Hinterlassenschaften" gilt dies allerdings nicht: Ist die Feuchtigkeit erst einmal in Decken und Wände gezogen, droht die Kernsanierung. Im Vergleich zur Urlaubsreise oder dem neuen Auto können die Kosten nicht nur deutlich höher ausfallen, die Investition ist darüber hinaus in keiner Weise planbar und auch nicht aufzuschieben. Wenn Sie ein Haus gebaut oder gekauft haben ist zudem kaum davon auszugehen, dass für diese Investitionen Rücklagen bestehen - insbesondere junge Familien durchleben nach dem Hausbau häufig wirtschaftlich angespannte Zeiten, in denen an unnütze Mehrausgaben nicht zu denken ist.
Als Besitzer eines Eigenheims können Sie sicher mit Wohngebäudeversicherung ruhiger schlafen. Die wichtigsten Schadensursachen, die die Immobilie als solches betreffen, werden für den Fall der Fälle abgesichert. Gemessen an den hohen Summen, die bei einem umfangreicheren Schaden von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden, fallen die Prämien zudem sehr moderat aus. In der Regel müssen nur wenige Hundert Euro im Jahr gezahlt werden, um in den Genuss dieses Rundumschutzes zu kommen. Außerdem ist es möglich, den Schutz der Wohngebäudeversicherung zu erweitern: Kommt es beispielsweise zu einem sehr starken Brand, kann es notwendig werden, das Gebäude abzureißen. Diese Abbruchkosten werden von vielen Menschen unterschätzt. Selbst wenn auch ein Standardtarif den Wert der Immobilie ersetzt, müssen für das Abreißen und die nachfolgende Schuttbeseitigung durchaus noch fünfstellige Eurobeträge einkalkuliert werden. Die meisten Versicherer und Tarife erlauben eine Erweiterung des Schutzes, um auch diese Risiken zu versichern. Intelligent gelöst ist bei der Wohngebäudeversicherung auch die Bemessung des Versicherungswertes: Bei vielen anderen Versicherungen wird zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Versicherungswert festgelegt, der über Jahre oder gar Jahrzehnte Bestand hat. Wenn Sie als Versicherter nicht selbst nach einigen Jahren aktiv werden, kann das bedeuten, dass Sie in einige schwerwiegende Unterversicherung geraten. Käme es dann zu einem Schadensfall, würden die Deckungssummen nicht zur Begleichung der Kosten ausreichen. Eine Wohngebäudeversicherung wird fast immer als "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen. Dabei ersetzt die Versicherung immer maximal jenen Betrag, der bei Leistungseintritt für den Bau eines vergleichbaren Hauses aufgewendet werden müsste. Ohne selbst aktiv zu werden, können Sie sich so darauf verlassen, immer optimal versichert zu sein.
Leider ist es üblich, dass der Versicherungsschutz bei der Wohngebäudeversicherung nicht vollumfänglich gewährleistet ist. Das bedeutet, dass bestimmte Risiken nicht versichert sind. Betroffen
sind dabei beispielsweise Schäden an Gebäuden, die durch eine Überflutung entstanden sind. Dabei handhaben die Versicherungen diese Ausschlussgründe aber leicht unterschiedlich; wenn Ihr Haus in
einem Gebiet steht, welches bereits häufiger von Hochwasser betroffen war, wird die Versicherung einen Wertersatz bereits im Vorfeld ausschließen. Besonders riskante Gebiete sind gar vom
Versicherungsschutz gänzlich ausgenommen, sodass Sie nicht einmal optional gegen Mehrkosten eine Abdeckung erreichen können. Das Thema Wasser ist überhaupt ein Kompliziertes: Schäden durch
Rohrbruch sind versichert; ebenso Folgeschäden durch Regen, wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat. Führt der Starkregen als solches zu einem Schaden, beispielsweise weil sich nun eine
Undichtigkeit im Dach bemerkbar macht, haftet die Wohngebäudeversicherung hingegen nicht.
Der Nachteil besteht nicht einmal darin, dass der Standardtarif zur Wohngebäudeversicherung Lücken aufweisen - die lassen sich in der Regel mit nur recht geringen Zusatzkosten schließen. Weil
aber fast jedes Risiko gesondert versichert werden muss, ist ein Vergleich vieler Tarife nicht so einfach möglich. Anders als beispielsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen auch keine
Vorgaben, die durch den Gesetzgeber erlassen wurden. Allerdings können Sie diese Umstände auch als Vorteil werten: Sie können die Leistungen direkt an Ihre Bedürfnisse anpassen und zahlen nicht
für Extras, die Ihnen in Ihrer persönlichen Situation verzichtbar erscheinen.
Ein eigenes Haus für die Familie ist der Traum vieler Menschen - und wegen der immensen Kosten ein Projekt, welches in der Regel über Jahrzehnte finanziert werden muss. Die Höhe der Schadenssummen, die beispielsweise durch einen Brand entstehen können, sind im Vorfeld kaum abzuschätzen. Im schlimmsten Fall kann das Haus bis auf die Grundmauern niederbrennen, sodass nur noch ein vollständiger Abriss sinnvoll erscheint. Abseits dieser persönlichen Tragödie sollten Sie dabei auch beachten, dass die Hypothek durch das Haus abgesichert wird. Bei einer Zerstörung Hauses durch einen Brand, ohne dass die Immobilie durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, könnte die Kreditsicherheit entfallen. Sie müssten dann einen Kredit tilgen und gleichzeitig eine andere Unterkunft für die Familie finden. Damit es dazu gar nicht erst kommt, fordern die Banken eine Wohngebäudeversicherung. Damit ist die Police letztlich nicht nur wichtig und sinnvoll, sondern eine unabdingbare Voraussetzung, um das Projekt Eigenheim zu realisieren. Kreditinstitute, die auf eine Wohngebäudeversicherung nicht bestehen, fordern dann zumindest eine Feuerversicherung, damit dem größten aller Risiken begegnet wird.
Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Sofern Sie Eigentümer einer Immobilie sind, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, zu welchem Zweck das Gebäude genutzt wird - nicht nur Wohnhäuser müssen versichert werden. Auch wenn Sie ein Haus vermieten wollen, sollte die Police keinesfalls fehlen. Ein Verzicht wäre - auch wenn es kaum ratsam erscheint - nur dann denkbar, wenn genug Kapital vorhanden ist, um den Verlust des kompletten Hauses zu verschmerzen.
Zum Standard der Police gehört die Versicherung von Gewitterschäden durch Blitzeinschlag, Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden. Versichert ist nicht nur das Gebäude als solches, sondern auch
alles, was fest installiert ist. Dazu gehört beispielsweise auch eine Einbauküche. Ebenso geschützt sind Markisen oder die Satellitenschüssel. Weiterhin sollte auch eine Garage oder ein Carport
mitversichert sein. Hier lohnt es sich für Sie, die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Möglicherweise muss das Vorhandensein eines solchen Carports gesondert erwähnt werden.
Anders als beispielsweise bei der Kfz-Versicherung ist eine individuelle Anpassung möglich und auch üblich. Im Falle der bereits genannten Einbauküche ist es durchaus denkbar, dass durch die
zumeist ebenso abgeschlossene Hausratversicherung bereits ein Schutz vorhanden ist. Unterschiedlich wird die Versicherung von Photovoltaikanlagen gehandhabt: Einige Versicherer verlangen dafür
eine gesonderte Police, andere Verträge beinhalten den Schutz.
Haben Sie größere Bäume auf ihrem Grundstück? Auch dieser Aspekt sollte in der Police Berücksichtigung finden. Nehmen wir einmal an, ein Baum stürzt bei einem Sturm um und schädigt das Dach Ihres
Hauses. Das beschädigte Dach würde auch durch den Standardtarif abgedeckt, nicht aber die Aufräumkosten des Baumes selbst. Zu geringen Mehrkosten lässt sich dieser Schutz aber selbstverständlich
ebenso vereinbaren.
Ein weiteres Risiko stellen möglicherweise Solarheizungs-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen dar: Häufig enthalten sie einen Flüssigkeitskreislauf, der bei Undichtigkeiten hohe Folgeschäden
verursachen kann. Für diesen Schaden durch Flüssigkeiten kann der Schutzumfang erweitert werden. Üblicherweise reguliert die Police der Wohngebäudeversicherung nur Schäden durch Leitungswasser.
Der Versicherungswert richtet sich nach jenen Kosten, die für den Neubau des Hauses anfallen würden. Man könnte auch von einem Wiederbeschaffungswert reden, der die aktuellen Baukosten mit
berücksichtigt. Dafür wird eine eigene Formel verwendet, die den Namen "Gebäudeversicherungswert 1914" trägt: Damit werden letztlich alle Häuser auf jenen Wert heruntergerechnet, den sie im Jahre
1914 gehabt hätten. Dieses Jahr wurde als Berechnungsgrundlage gewählt, weil es vor dem Krieg das letzte war, in dem in Deutschland die Währung stabil und goldgedeckt war. Auf der Grundlage
dieses Wertes wird dann mithilfe des aktuellen Baupreisindex ein aktueller Wert ermittelt. Der Baupreisindex wird regelmäßig neu bestimmt - eben genau so, wie sich auch die Baupreise am Markt
entwickeln. Auch wenn sich diese Rechnung zunächst kompliziert anhört, ist sie für alle Beteiligten hilfreich - vor allem Sie als Versicherter werden geschützt. Durch den sich verändernden
Baupreisindex ist sichergestellt, dass der Versicherungswert auch tatsächlich die Kosten eines Neubaus deckt und Sie so von einer Unterversicherung verschont werden. Das Verfahren wird übrigens
als "Gleitender Neuwertfaktor" bezeichnet. Beachtet werden muss aber natürlich, dass in demselben Maße, wie die Versicherungswerte steigen, auch die Prämien erhöht werden müssen.
Zusätzlich als Versicherungssumme vereinbart werden sollten aber die Mehrkosten, die durch aktuelle Auflagen entstehen können: In Hinblick auf Energieeffizienz und Schadstoffemissionen muss heute
eine wesentlich strengere Gesetzgebung beachtet werden, als dies vor einigen Jahren noch der Fall war. In der Konsequenz mag eine Summe, die dem Neubauwert des alten Hauses entspricht, heute zum
Bau einer neuen Immobilie nicht mehr ausreichen, weil teure Elektronik die Baukosten in die Höhe treibt. Die Wohngebäudeversicherung sollte zumindest einen Teil dieser Mehrkosten
übernehmen.
Die Versicherung nach dem "Gleitenden Neuwert" stellt die übliche Praxis für die meisten Verträge dar. Erwähnt werden soll hier aber der Vollständigkeit halber, dass auch andere
Berechnungsgrundlagen existieren, die allerdings insbesondere für den Versicherungsnehmer von Nachteil sind. Sie sollten diese Berechnungen aber kennen, um möglicherweise eine Begründung für sehr
günstige Prämien zu erhalten. So gibt es durchaus Tarife, bei denen der Zeitwert des Hauses versichert wird, so wie es bei einem Fahrzeug beispielsweise üblich ist. Für Sie als Hausbesitzer ist
eine solche Versicherungssumme, die natürlich geringer ausfällt als der gleitende Neuwert, ein Problem: Im Schadensfall können Sie ja kein neues Haus errichten, welches bereits einige Jahrzehnte
alt ist. Sofern Sie nicht wieder neue Kredite aufnehmen möchten, was häufig aufgrund der alten Hypotheken auch gar nicht möglich ist, müssten Sie sich dann auf die Suche nach einem älteren Haus
machen, welches dem Zeitwert der verlorenen Immobilie entspricht. Sie sollten insbesondere bei einem Tarifvergleich darauf achten, dass solche Police nicht ohne Grund preiswerter angeboten
werden.
Nicht weniger problematisch ist eine Versicherung nach Neuwert. Denn hier fehlt der "gleitende Faktor"; versichert ist dann nur der Neuwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Baus. Das würde
bedeuten, dass Sie im Zuge allgemeiner Preissteigerungen im Bausektor nach einigen Jahren in die Unterversicherung rutschen. Alternativ könnten Sie die Versicherungssumme regelmäßig anpassen, was
aber zumindest zwei Dinge erfordert: Sie müssen regelmäßig an die Wertanpassung denken und Sie müssen einen sinnvollen Preisanstieg kalkulieren - beides erscheint wenig praxisnah.
Die Berechnung der Beiträge zur Gebäudeversicherung ist relativ kompliziert und für Sie als Versicherten nicht konkret nachvollziehbar. Natürlich spielt der Wert der Immobilie eine große Rolle:
Je teurer das Haus in dem Sie wohnen, desto höher auch der Versicherungswert - und desto größer auch das Risiko für die Versicherung. Doch die Höhe der Beiträge ist nicht nur hierdurch zu
erklären: Entscheidend ist natürlich auch das Gebiet, in welchem das Haus steht. Einige Gegenden sind beispielsweise häufiger von Unwettern bedroht, als das bei anderen Fall ist. Außerdem ist ein
abgelegenes Haus im Nachteil: Mögliche Schäden werden eventuell später bemerkt, wenn Sie bei einem Brand gerade einmal nicht zu Hause sind. Auch die Feuerwehr wird vermutlich länger benötigen, um
am Einsatzort zu sein, wodurch die Schäden erheblich größer ausfallen können. Aus diesem Grund sind die Kosten einer Wohngebäudeversicherung für Wochenend- oder Ferienhäuser auch deutlich höher:
Deckt dort ein Sturm außerhalb der Saison das Dach ab, wird der Schaden vielleicht lange Zeit nicht bemerkt. In der Folge können durch Regengüsse weitere Kosten entstehen, die alle von der
Versicherung getragen werden. Je nach Nutzung kann das auch vergleichsweise hohe Beiträge für eine gewerblich genutzte Immobilie bedeuten.
Ebenso spielt das Alter des Hauses eine Rolle: Bei einer älteren Immobilie ist das Risiko eines Wasserrohrbruchs naturgemäß höher, auch das Sicherungssystem entspricht häufig nicht den aktuellen
Bauvorschriften. In der Folge steigt das Schadensrisiko, weshalb auch höhere Prämien berechnet werden. Darüber hinaus existiert eine Einteilung in drei Bauartklassen: Die Klasse I steht dabei für
das geringste Risiko, welches Gebäude tragen, deren Fassade aus Beton besteht. In der Klasse II sind jene Bauten zusammengefasst, die Außenwände aus Stahl- oder Holzfachwerk besitzen, sofern eine
nicht brennbare Verkleidung vorhanden ist. Die Klasse III steht für ein größeres Risiko durch unverkleidetes Holzfachwerk. Die Klassen IV und V kombinieren die Risiken der vorhergenannten Klassen
noch mit einem weichen, leicht brennbaren Dach. Eine Eindeckung mit Schild oder Ried in Verbindung mit Holzwänden sorgen für das höchste Brandrisiko und entsprechend hohe Beiträge.
Ein weiterer Punkt hat einen großen Einfluss auf die Kosten für die Wohngebäudeversicherung - aber mit Ihrem Eigenheim gar nichts zu tun. Dabei handelt es sich um die Wahl der
Versicherungsgesellschaft. Unabhängig von der Notwendigkeit dieser Police ist es keinesfalls so, dass Sie nicht auch kritisch vergleichen sollten. Für dieselben Leistungen können die Kosten
durchaus um einige Hundert Euro variieren, die sich letztlich vermeiden ließen. Ein umfangreicher, möglichst unabhängiger Versicherungsvergleich ist vor dem Vertragsabschluss unbedingt Pflicht.
Prinzipiell können die Tarife sehr individuell gestaltet werden: Wenn Sie beispielsweis eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert oder ein Carport errichtet haben, können Sie durchaus auf
einen Versicherungsschutz hierfür verzichten. Der Wert solcher zusätzlicher Versicherungsgegenstände erscheint so überschaubar, dass Sie das Risiko möglicherweise auch selbst tragen können.
Andererseits werden durch diese Zusatzoptionen auch die Kosten nur marginal erhöht, sodass der Spareffekt für Sie relativ überschaubar ausfällt. Deutlich mehr Geld können Sie hingegen einsparen,
wenn Sie die Tarife vergleichen.
Eine weitere Möglichkeit zum Sparen besteht in der Wahl eines sogenannten Selbstbehalts. Dabei handelt es sich um einen Betrag, zumeist 500 oder 1000 Euro, den Sie bei einem Schaden selbst
tragen. Das bedeutet auch, dass Sie kleinere Schäden gar nicht erst der Versicherung melden müssen, wenn diese Beträge nicht erreicht werden. Durch einen Selbstbehalt wählen Sie einen Kompromiss:
Sie verzichten auf der einen Seite nicht auf diese wichtige Police, auf der anderen Seite halten Sie die Beiträge mit vertretbarem Risiko so gering wie möglich.
Immobilien sind besonders langlebig - aus diesem Grund ist für Sie auch entscheidend, was in einem Schadensfall der Neubau eines Hauses kosten würde. Weniger interessant ist hingegen vor allem bei älteren Wohnhäusern, wie teuer der Bau ihrerzeit war. Aus diesem Grund wird als Versicherungswert der sogenannte "Gleitende Neuwert" herangezogen: Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den Sie zum heutigen Zeitpunkt für einen Neubau aufbringen müssen. Die Berechnungsreferenz ist dabei der Wert, den das Haus rein hypothetisch im Jahre 1914 gehabt hätte - vor dem 1.Weltkrieg und vor der Hyperinflation. Für jedes Gebäude wird dieser Wert zunächst als Berechnungsgrundlage ermittelt. Danach wird mithilfe eines aktuellen Baupreisindex der Versicherungswert ermittelt. Der Baupreisindex wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um die tatsächlichen Baukosten abzudecken: Steigen die Baukosten beispielsweise in einem Jahr aufgrund erhöhter Nachfrage, wird das auch bei der Berechnung des neuen Versicherungswertes berücksichtigt. Ein höherer Versicherungswert geht aber auch mit höheren Prämien einher, vom Versicherten zu zahlen sind.
Natürlich könnten Sie bei jeder einzelnen Versicherung anfragen, was eine Wohngebäudeversicherung für Sie kosten würde. Der Aufwand dafür wäre allerdings ziemlich groß. Außerdem dürften Sie kaum
immer alle Tarife berücksichtigen können - wie bei anderen Versicherungen auch, ist der Markt vergleichsweise groß und unübersichtlich. Häufig sind es aber grade die weniger bekannten
Versicherungsgesellschaften, die auf teure Werbung verzichten und somit besonders attraktive Angebote ermöglichen. Solche Direktversicherer finden Sie zumeist nur über das Internet, weil aus
Kostengründen auf ein entsprechendes Filialnetz verzichtet wird.
Unser Vergleichsrechner ermöglicht einen besonders einfachen und dennoch umfangreichen Tarifvergleich. Sie müssen nur die wichtigsten Daten zu Ihrem Haus eintragen, die für die Bemessung der
Beiträge relevant sind. Relevante Informationen finden Sie dabei in den Unterlagen Ihrer alten Versicherung. Haben Sie diese nicht vorliegen, können Sie den Versicherungswert 1914 auch einfach
grob bestimmen, indem Sie weitere Angaben zum Haus machen. Interessant dabei: Für diesen kostenlosen Vergleich müssen Sie keine E-Mail-Adresse angeben und sich auch nicht registrieren. Sie
bekommen direkt die Ergebnisse des Vergleichs präsentiert.
Weiterhin bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Versicherungsverträge online zu verwalten. Dadurch haben Sie auch nach Jahren ständig den Überblick. Dieser Aspekt sollte nicht
unberücksichtigt bleiben, denn der Versicherungsmarkt ist ständig in Bewegung. Selbst wenn Sie jetzt den günstigsten Anbieter gefunden haben, mag sich das Preisgefüge in einigen Jahren geändert
haben, sodass Sie erneut einen Vergleich und einen möglichen Wechsel durchführen sollten. Weiterhin kann sich Ihre persönliche Situation ändern. Das kann beispielsweise bedeuten, dass die
Setzlinge beim Hausbau sich nach einigen Jahren zu kräftigen Bäumen entwickelt haben - die natürlich bei einem Sturm Ihr Haus bedrohen. Damit bei einem umgestürzten Baum auch die Aufräumkosten
übernommen werden, sollte der Schutz erweitert werden. Für die nachträglich auf dem Dach installierte Photovoltaik-Anlage gilt natürlich dasselbe.
Zunächst sollten Sie sich um die Kündigung des alten Vertrags kümmern. Um weitere Komplikationen zu vermeiden, ist es zudem ratsam, eine Kündigungsbestätigung anzufordern - dann herrscht auch für
Sie Klarheit. Die meisten Anbieter versenden eine solche Bestätigung ganz automatisch, obligatorisch oder gar gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Danach sollten Sie den neuen Anbieter
sorgfältig auswählen: Vor allem der Preisvergleich ist wichtig, weil sich die Kosten oft deutlich unterscheiden. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen unterscheiden sich auch die
Leistungen zum Teil deutlich. Viele Versicherer nutzen diese Intransparenz, um zu teure Verträge zu verkaufen - kleine Extras sind den Mehrpreis oft nicht wert.
Um die Übersicht nicht zu verlieren, nutzen Sie unseren Versicherungsvergleichsrechner. Hier können Sie nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien eine Auswahl treffen. Sie wählen einfach aus,
welche Leistungen für den neuen Vertrag wichtig sind - den Rest übernimmt der Rechner. Am Ende bekommen Sie die Ergebnisse in aufsteigender Reihenfolge nach Prämienhöhe sortiert angezeigt. Der
Abschluss des Vertrags ist übrigens auch ganz einfach online möglich, was Ihnen zusätzliche Wege erspart.
Wenn Sie ein Haus kaufen, übernehmen Sie dabei zunächst grundsätzlich die Police des Vorbesitzers. Innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Hauskauf können Sie diesen Vertrag aber schriftlich
kündigen. Ansonsten haben Gebäudeversicherungen in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren. Die genauen Kündigungsbedingungen sind den Verträgen zu entnehmen, wobei üblicherweise eine
Kündigung drei Monate vor Vertragsende erfolgen muss. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigung abgeschickt haben oder der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei der
Versicherung. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden. Kündigen Sie die Police nicht, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ab
dann sind nur noch Kündigungen zum Ende des Versicherungsjahres zulässig.
Abseits dieser ordentlichen Kündigungen können Sie unter Umständen auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen:
Die Versicherung hat die Vertragsbedingungen geändert. Sie haben 1 Monat nach
Zugang der Änderungen die Möglichkeit, zu kündigen.
Ein Schaden tritt ein. Unabhängig davon, ob die Regulierung dieses Schadens von
der Gebäudeversicherung übernommen wurde, steht Ihnen ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, von welchem Sie innerhalb eines Monats Gebrauch machen können. Wenn Sie bereits die Beiträge für ein volles
Versicherungsjahr gezahlt haben, erhalten Sie unter Umständen aber keine Rückerstattung.
Während der Vertragslaufzeit dürften Änderungen grundsätzlich schwierig sein. Sie sollten allerdings beachten, dass aufgrund des "Gleitenden Neuwertfaktors" ohnehin eine Beitragsanpassung ganz ohne Ihr Zutun erfolgt. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist es natürlich durchaus möglich, die Leistungen anzupassen. Durch eine Erhöhung des Selbstbehalts können Sie beispielsweise die Beiträge tatsächlich absenken. Sie können durch unseren Vergleichsrechner leicht überprüfen, wie groß der dadurch erzielte Effekt ist. Im Vorfeld sei allerdings gesagt, dass hierdurch keine erheblichen Einsparungen möglich sind. Das größte Sparpotenzial liegt in einem ausführlichen Versicherungsvergleich.
Grundsätzlich gehört eine Hausratversicherung ebenso zum vollumfänglichen Schutz wie die Gebäudeversicherung selbst. Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Dinge im Haus, vor allem die
Möbel. Eine Einbauküche kann dabei als Grenzfall betrachtet werden: Weil sie fest eingebaut ist, könnte sich durchaus die Gebäudeversicherung zuständig fühlen, in einem Policen der
Hausratversicherung ist Sie ebenso enthalten. Typisch für die Hausratversicherung sind auch hochwertige Einrichtungsgegenstände wie Fernseher oder PCs. Wenn bei einem Wasserrohrbruch neben dem
Mauerwerk auch die Möbel Schaden nehmen, teilen sich also Gebäude- und Hausratversicherung die Kosten.
Ebenso empfehlenswert ist eine Versicherung für Elementarschäden: Darunter fallen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmungen - alle jene Gefahren, die
in der Gebäudeversicherung nicht abgesichert sind. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass beispielsweise der Schutz vor Hochwasser in besonders gefährdeten Gebieten nicht angeboten wird.
Einige Gebäudeversicherungen lassen sich auf Wunsch um diese sogenannten Elementarschäden erweitern.
Sinnvoll ist unter Umständen auch eine Glasversicherung; zumindest, wenn es sich um eine teure und großflächige Verglasung handelt, wie sie bei einem Wintergarten zum Einsatz kommt. Häufig
angeboten wird zudem ein Schutz gegen Überspannung, wobei der Grund hier keine Rolle spielt. In der Regel tritt eine schädliche Überspannung im Netz aber nur durch einen Blitzeinschlag auf.
Photovoltaikanlagen auf dem Dach können unter Umständen mitversichert werden, ebenso werden hier aber auch eigene Policen angeboten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist durchaus
anzuraten. Letztlich handelt es sich bei einer solchen Anlage um eine Investition, die sich am Ende wirtschaftlich lohnen soll - ein vorzeitiger Ausfall würde dafür sorgen, dass diese Rechnung
nicht aufgeht.
Zu guter Letzt sei noch eine Abbruchversicherung anzuraten, wobei auch hier nicht zwingend eine weitere Police erforderlich ist. Die meisten Versicherer bieten hier eine Erweiterung der
Gebäudeversicherung an. Die Abbruchversicherung wird dann benötigt, wenn Ihr Haus gänzlich nicht mehr gerettet werden kann und nach einem schwerwiegenden Schaden abgerissen werden muss. Die
Kosten dafür betragen in ungünstigen Fällen viele Tausend Euro, die durch die Gebäudeversicherung im Standard-Tarif nicht abgedeckt sind - die zahlt schließlich nur das neue Haus. Eine defekte
Heizungsanlage kann beispielsweise dafür sorgen, dass das Erdreich durch Heizöl verunreinigt wurde. In einem solchen Fall entstehen zusätzliche Kosten, weil der Boden möglicherweise ausgetauscht
werden muss.