Nicht nur Geschäftsreisende, die von ihrer Firma im Ausland eingesetzt werden, brauchen eine Dauer Reisekrankenversicherung. Auch immer mehr Privatpersonen halten sich längere Zeit im Ausland
auf, um dort zu leben und zu arbeiten. Wie lange man sich dann genau außerhalb Deutschlands aufhält, ist bei Reiseantritt nicht immer klar.
Das Problem ist, sollte man im Ausland einen Unfall erleiden oder erkranken, können die notwendigen medizinischen Behandlungen schnell viele Tausend Euro kosten. Das gilt auch für einen eventuell
notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dieser kann, sofern er beispielsweise aus Asien oder Nordamerika erfolgt, bis zu 70.000 Euro kosten.
Niemand ist davor gefeit, im Ausland einen Zahnarzt zu benötigen, einen Unfall zu erleiden oder krank zu werden. Die daraus resultierenden Kosten können im schlimmsten Fall ganze Existenzen
zerstören, gesundheitliche Folgeschäden sind möglich. Darum ist eine Dauer-Reisekrankenversicherung für jeden unerlässlich, der sich im Ausland aufhält. Auch für kurze Reisen sollte eine
Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, um die optimale medizinische Versorgung gewährleistet zu wissen und im Notfall zurück nach Deutschland transportiert werden zu können. Auch diese
Reisekrankenversicherungen für kürzere Zeiträume können Sie in unserem Versicherungsrechner vergleichen und direkt online beauftragen. Eine Dauer-Reisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer
Schutz während eines längeren Auslandsaufenthalts.
Bei kurzen Auslandsaufenthalten zwischen vier bis sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden medizinischen Kosten bei unvorhergesehen Krankheitsfällen oder
Unfällen. Dies gilt speziell im europäischen Ausland und in Ländern rund um das Mittelmeer, speziell in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat. Allerdings
wird ein Rücktransport aus medizinischen Gründen auch aus europäischen Ländern zurück nach Deutschland oft nicht übernommen. Vor Reiseantritt sollte man also auf jeden Fall die eigene
Krankenkasse kontaktieren und sich nach den detaillierten Bedingungen erkundigen.
Wer privat krankenversichert ist, genießt in der Regel weltweiten Versicherungsschutz. Das gilt jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum, der meist sechs bis acht Wochen umfasst. Auf jeden Fall
sollte man sich bei seiner PKV erkundigen, wie lang genau der meist in den Policen beschriebene "vorübergehender Aufenthalt" ist, und sich diese Aussage schriftlich geben lassen. Für einen
längeren Aufenthalt ist jedoch auch eine private Krankenversicherung nicht ausreichend, es sollte eine Dauer-Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Oftmals ist es günstiger, die private
Krankenversicherung für die Dauer der Reise mit einem Anwartschaftstarif pausieren zu lassen. Wer sich für eine längere Zeit im Ausland aufhält, oder in einem Jahr mehrere Reisen plant, ist mit
einer Dauer-Reisekrankenversicherung gut beraten.
Eine Dauer-Reisekrankenversicherung wird als "Paket" angeboten, wobei sich die enthaltenen Leistungen je nach Versicherer unterscheiden. In den meisten Tarifen sind die folgenden Leistungen auf
jeden Fall enthalten:
Notwendige medizinische Behandlungen, die ambulant erfolgen können.
Röntgendiagnostik.
Operationen und dadurch entstehende ambulante Aufenthalte.
Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel, die ärztlich verordnet wurden.
Transport zum nächsten Krankenhaus.
Ein ärztlich angeordneter Transport zum Wohnort.
Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
Zahnfüllungen.
Reparaturen von Zahnersatz.
Falls vertraglich vereinbart, werden auch die Kosten einer Rückführung ins Heimatland im Falle des Todes übernommen. Auch die Bestattung im Ausland wird übernommen.
Es gibt jedoch auch einige Leistungen, für die eine Reisekrankenversicherung nicht aufkommt:
Kosten durch Vorerkrankungen oder Behandlungskosten, mit denen schon vor Antritt
der Reise zu rechnen war. Wer beispielsweise schwanger ist und verreist, bekommt die Kosten auch für notwendige Untersuchungen nicht erstattet. Chronisch kranke müssen mit ihrer eigenen
Krankenkasse verhandeln.
Übernimmt eine Reisekrankenversicherung auch medizinische Kosten, die bei einer
Reise in ein Kriegs- oder Krisengebiet entstehen? Dies ist meist ausgeschlossen. Wer mit einer Hilfsorganisation unterwegs ist, muss sich bei dieser über eine Reisekrankenversicherung
erkundigen.
Auch Kosten für Brillen und Hörgeräte werden nicht übernommen.
Die Kosten far spezielle Behandlungen wie Psychotherapie oder Hypnose werden
nicht erstattet und müssen selbst getragen werden.
Beim Abschluss einer Dauer-Reisekrankenversicherung sollte insbesondere darauf geachtet, wie in der Police die Konditionen für einen Rücktransport nach Deutschland geregelt sind. Werden diese
Kosten nur für einen medizinisch notwendigen und damit angeordneten Rücktransport übernommen, oder auch dann, wenn der Versicherte selbst es wünscht und für sinnvoll erachtet? Auch wenn es bei
bestimmten schweren Krankheiten durchaus möglich ist, sie auch im Ausland und in einem Krankenhaus durchführen zu lassen, das den deutschen medizinischen Standards nicht entspricht, wünscht der
Patient oftmals eine Behandlung in seinem Heimatland. Sei es, weil die Familie ihn erwartet und sich die Rückkunft sonst erheblich verzögern würde (ein medizinischer Transport unterscheidet sich
von einer normalen Reise, er erfolgt zumeist in einem Ambulanz-Jet), oder weil eventuell notwendige Nachbehandlungen von vornherein vermieden werden sollen. Auf diesen Passus sollte man also
achten, denn er macht den entscheidenden Unterschied aus: Medizinisch notwendig, oder medizinisch sinnvoll?
Weitergin ist natürlich die Versicherungsdauer zu beachten. Während von Kurzreisenden eine sogenannte Tagespolice abgeschlossen werden, die exakt die Dauer der Reise umfasst, laufen
Dauer-Reisekrankenversicherungen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Sie sind auch für Versicherte geeignet, die mehrfach kürzere
Auslandsaufenthalte, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, planen.
Die Beitragshöhe bei einer Dauer-Reisekrankenversicherung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, die teils vom Versicherer, teils von den individuellen Umständen abhängen. Diese Faktoren sind
im Einzelnen:
Der Tarif des Versicherers.
Die im Tarif vereinbarten Leistungen.
Das Reiseland. Besonders hohe Kosten entstehen bei Reisen in asiatische Länder
oder nach Nordamerika.
Die Person des Versicherten selbst.
Die Anzahl der Personen, die versichert werden sollen.
Eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wie Reiserücktritt oder
Reise-Unfallversicherung.
Auch eine eventuell vereinbarte Eigenbeteiligung wirkt sich auf die Beitragshöhe
aus.
Die Angebote der Versicherungen beziehen sich meist auf Reisen mit einer begrenzten Dauer. Oft wird ein einmaliger Beitrag erhoben, der die Versicherungsdauer der gesamten Reise umfasst. Die
Tarife sind auch davon abhängig, ob die Reisekrankenversicherung für einen längeren Zeitraum oder mehrere, einzelne Reisen abgeschlossen werden soll.
Wer mehrfach pro Jahr verreist, der profitiert von einer günstigeren Dauer-Reisekrankenversicherung und muss sich zudem nicht vor jeder Reise erneut nach einer Versicherung umsehen.
Eine Auslandskrankenversicherung zählt wie jede Krankenversicherung zu den Vorsorgeleistungen und kann zwar theoretisch steuerlich abgesetzt werden, in der Praxis ist das jedoch meist nicht der Fall. das liegt daran, dass die gesamten Kosten für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung nur bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden können und dieser betrag durch die Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung meist ohnehin schon ausgeschöpft wird. Dennoch sollte man der Vollständigkeit halber die Kosten für eine Dauer-Reisekrankenversicherung in der Steuererklärung angeben. Eventuell kommen sie durch individuelle Umstände des Versicherten oder zukünftige Änderungen in den Steuergesetzen doch zur Berechnung und Geltendmachung.
Eine Auslandskrankenversicherung kann auch für eine Gruppe von Reisenden abgeschlossen werden, allerdings ist die Versicherungsdauer bei den meisten Anbietern auf 45-93 Tage begrenzt. Wer als
Gruppe reist muss folgende Angaben machen, um einen Tarif zu ermitteln:
Wie viele Personen reisen gemeinsam?
Wohin geht die Reise?
Sind Mitreisende in der Gruppe, die älter als 65 Jahre sind?
Wie lang ist die Reisedauer?
Soll ein Selbstbehalt ausgeschlossen werden?
Plant man als Gruppe einen längeren Auslandsaufenthalt, dann muss sicher jeder Reisende einzeln versichern. Wer als Familie gemeinsam einen längeren Auslandsaufenthalt plant, kann sich auch
gemeinsam versichern.
Das hängt vom Versicherer ab. In manchen Fällen gibt es die Option, ein pauschalen Familientarif abzuschließen. Als Alternative dazu wird die Gesamtprämie anhand der Daten der einzelnen Familienmitglieder ermittelt. Alle Familienmitglieder erhalten natürlich denselben Versicherungsschutz. Als Familie gelten zwei Erwachsene, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und beliebig viele Kinder bis zum Alter von 21 Jahren.
Nein, bei einer Dauer-Reisekrankenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen
vor Abschluss einer Police.
Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass diese Versicherungen nur für unvorhergesehene gesundheitliche Probleme und Unfälle aufkommen. Wer also mit einer schon bestehenden Krankheit ins Ausland
reist, der kann nicht damit rechnen, dass die Folgekosten, die durch diese Krankheit entstehen, auch getragen werden.
Hinweis für chronisch Kranke: Diese sollten, nachdem sie drei Absagen von Anbietern von Reisekrankenversicherungen erhalten haben, in Kontakt zu ihrer regulären Krankenkasse treten. Meist
übernimmt die Kasse bei Reisen bis zu sechs Wochen die anfallenden Kosten für die Vorerkrankung in der gleichen Höhe, wie es auch innerhalb Deutschlands der Fall wäre. Eine private
Reisekrankenversicherung sollte dennoch abgeschlossen werden, denn diese tritt für anfallende Kosten durch Zahnschmerzen, einem Unfall oder etwa einem gebrochenen Bein in Leistung.
Die Dauer-Reisekrankenversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Versicherter einen längeren Auslandsaufenthalt plant oder mehrere Reisen pro Jahr übernimmt. Eine "normale" Reisekrankenversicherung versichert Reisende bei Auslandaufenthalten bis zu acht Wochen, bei manchen Versicherern nur bis 45 Tagen.
Ein wesentlicher Unterschied ist natürlich, dass eine Reisekrankenversicherung die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen übernimmt, die während eines Aufenthalts im Ausland auftreten. In vielen europäischen Ländern ist man automatisch durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, die Kosten für eine medizinisch notwendige Rückreise nach Deutschland werden jedoch nicht in jedem Fall übernommen. Zudem übernehmen die Krankenversicherungen nur Kosten bis zu der Höhe, die auch bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würde. Eine eventuelle Differenz muss der Versicherte aus der eigenen Tasche bezahlen. Während eine Reisekrankenversicherung nur in unvorhergesehen Fällen einspringt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung natürlich auch die Kosten bei laufenden Behandlungen bzw. bei Vorerkrankungen. Chronisch kranke Menschen, die sich eine Weile im Ausland aufhalten wollen oder müssen, sollten daher in Kontakt mit ihrer Krankenkasse treten und versuchen, eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Dies ist am leichtesten möglich wenn es sich beispielsweise um einen Aufenthalt aus schulischen Gründen handelt, wie es bei Auslandssemester der Fall ist.
Versicherte bei einer PKV genießen zumeist weltweiten Versicherungsschutz, allerdings nur für eine begrenzte Zeitdauer, die sich je nach Anbieter unterscheiden kann. Durch die Europageltung gilt der Versicherungsschutz in europäischen Ländern jedoch zeitlich unbegrenzt. Allerdings übernimmt auch die PKV die Kosten für einen Rücktransport nur unter bestimmten Umständen. Möchte man diese Eventualität absichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Dauer-Auslandskrankenversicherung. Hierbei handelt es sich immer um eine private Versicherung.
Ob ein Rücktransport medizinisch notwendig ist, hängt von den medizinischen Standards im Reiseland und von der Schwere der Erkrankung ab. Diese Entscheidung wird vom Versicherer getroffen,
und zwar nach Absprache mit den ansässigen Ärzten, den Vertragsärzten und eventuell dem eigenen Hausarzt. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport inkludiert natürlich sämtliche
Variationen eines medizinisch notwendigen Rücktransports, ist aber auch dann angezeigt, wenn der Erkrankte allein im Reiseland zurück bleiben würde (etwa weil die Familie die geplante Heimreise
aus verschiedenen Gründen antreten muss, der Erkrankte jedoch nicht reisen kann) oder mit der Situation psychisch überfordert wäre. Die Kosten für einen Rücktransport aus medizinischen Gründen
werden nur in der Höhe übernommen, die durch den speziellen Transport zusätzlich entstehen.
Ein Rücktransport erfolgt nur, wenn der Versicherte auch transportfähig ist. Er wird von Versicherer in Absprache mit den Anbietern von Ambulanzflügen (z.B. dem ADAC) organisiert. Die Kosten für
einen solchen Transport betragen meist mehrere Zehntausend Euro.
Während kurzfristige Reisekrankenversicherungen nur für einen bestimmten Zeitraum, meist die Reisedauer, abgeschlossen werden und danach automatisch enden, werden Dauer-Reisekrankenversicherungen in Form einer Jahrespolice abgeschlossen und verlängern sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ablauf der Jahresfrist, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (also persönlich unterschrieben sein).
Bei einer Dauer-Reisekrankenversicherung werden vom Versicherer keine Rücklagen für höhere Inanspruchnahmen im Alter gebildet. Dadurch ist bei diesen Versicherungen eine Kündigung auch nicht gesetzlich ausgeschlossen, die Versicherung hätte also theoretisch das Recht, von ihrer Seite aus zu kündigen. Ob sie auf dieses Recht verzichtet, steht in den Vertragsunterlagen.
Ein Wechsel ist nach eine fristgerechten Kündigung problemlos möglich.
Im Schadensfall ist die Versicherung umgehend zu kontaktieren, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Ob auch ambulante Behandlungen gemeldet werden müssen, ist in den
Versicherungsunterlagen vermerkt. Die Kosten für ambulante Behandlungen müssen zumeist vorgestreckt werden.
Manche Versicherungen arbeiten mit Vertragsärzten zusammen. Das hat für den Versicherten den Vorteil, dass die Abrechnung zwischen Arzt und Versicherung direkt erfolgt und Kosten auch nicht
zeitweise selbst getragen werden müssen. Sollten Rechnungen ausgestellt werden, sind diese sorgfältig aufzubewahren, um das ausgelegte Geld zurückerhalten zu können.
Mit unserem Vergleichsrechner ist es für Sie ganz leicht, selbst die optimale Dauer-Reisekrankenversicherung für sich zu ermitteln. Folgen Sie den einzelnen Schritten und geben Sie die
notwendigen Informationen ein. Dies sind:
Anzahl der zu versichernden Personen
Das Geburtsdatum der zu versichernden Personen.
Das Datum des Reiseantritts.
Ihnen werden unmittelbar mögliche Versicherungen angezeigt. Die Details der Policen lassen sich ganz einfach anzeigen, indem Sie die kleinen Pfeile neben dem Namen der Versicherung anklicken. Es
öffnet sich ein Fenster, in dem alle Einzelheiten angezeigt werden. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, wählen Sie diesen anhand des Kästchens auf der linken Seite an und klicken Sie
auf "Beantragen". Es öffnet sich ein Online-Formular, in dem Sie Ihre persönlichen Daten eintragen und auf elektronischem Weg die Versicherung beantragen können. Stimmt der Versicherer Ihrem
Antrag zu, erhalten Sie Ihre Police auf dem Postweg. Sie wollen alle Ihre Versicherungen zentral verwalten und organisieren? Dann erfahren Sie mehr über unseren persönlichen Versicherungsordner!
Der Zugang zum persönlichen Versicherungsordner ist ganz einfach. Sobald Sie das
erste Mal eine Versicherung über unser Portal abgeschlossen haben, erhalten Sie per Mail die Zugangsdaten (eine eindeutige Kundennummer und ein Passwort) zu Ihrem persönlichen Ordner. Mit einem
Klick auf den in der Mail gesendeten Link habe Sie Ihren persönlichen Ordner auch schon aktiviert. Selbstverständlich können Sie auch ein eigenes Passwort vergeben - wählen Sie hierfür ein
sicheres Passwort, dass aus Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen besteht und notieren Sie dieses an einem sicheren Ort. Bedenken Sie, dass keiner unserer Mitarbeiter Sie jemals
nach Ihrem Passwort fragen wird.
Ihre persönlichen Daten sind nur Ihnen bekannt, Ihre Formulare werden nach allen
Regeln des Datenschutzes bei uns sicher verwahrt.
Sie benötigen für die Nutzung Ihres persönlichen Versicherungsordners keinerlei
spezielle Internetkenntnisse. Die Bedienung ist intuitiv aufgebaut und kinderleicht. Falls Sie einmal Hilfe brauchen, stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter zu Seite, die Sie telefonisch
oder per Mail bzw. Kontaktformular kontaktieren können. Zusätzlich werden Sie per Newsletter immer über alle aktuellen Entwicklungen und Änderungen informiert. Den Newsletter können Sie mit einem
einfach Klick abonnieren und natürlich jederzeit abbestellen.
Sie benötigen auch keine besonderen technischen Voraussetzungen für die Nutzung
des persönlichen Versicherungsordners. Er funktioniert mit jedem gängigen Browser auf Ihrem PC oder Apple Produkt.Für die Anzeige von Pdf-Dokumenten benötigen Sie einen Pdf Reader, den Sie
jederzeit kostenlos im Internet herunterladen können. Sie steigen demnächst auf Windows 10 um? Auch das ist kein Problem, wir unterstützen auch den neusten Microsoft-Browser.
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Sobald Sie eine Versicherung bei uns abgeschlossen und Zugang zu Ihrem
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