Haben Sie einmal darüber nachgedacht, welche Grundfähigkeiten Sie besitzen und wie wertvoll diese sind? Oder ist es für Sie selbstverständlich zu greifen, zu hören oder zu greifen, aufzustehen und zu gehen? Was würden Sie tun, wenn Sie morgen eine oder mehrere Fähigkeiten nicht mehr steuern könnten? Der Verlust einer solchen Funktion wird Sie hart und vielleicht sogar unvorbereitet treffen. Vielleicht tritt nie ein solcher Fall ein. Wissen wir das? Nein. Denn das Leben besteht aus vielen Risiken.
Jeder Mensch verfügt über eine Vielzahl von grundlegenden Fähigkeiten wie das Sehen, Hören, Sprechen oder Greifen. Diese Fähigkeiten ermöglichen einem Menschen sein Leben so zu gestalten, dass dieser sich täglich selbstständig versorgen kann. Dazu gehören das morgendliche Aufstehen, das Auftreten mit den Beinen und die Fortbewegung beim Laufen. Das Greifen einer Tasse, die Fähigkeit eine Kaffeemaschine zu betätigen, die Geräusche die diese erzeugt, wahrzunehmen. Weitere Grundfähigkeiten sind das Sitzen, Treppensteigen oder einer alltäglichen Situation geistig zu folgen. Das alleinige Anziehen der Kleidung, also die Bewegung der Arme koordinieren zu können und die Muskelkraft, die es dazu benötigt, sind bei einem gesunden Menschen uneingeschränkt vorhanden. Des Weiteren gehören die Orientierung beim Steuern eines Fahrzeuges und das Ausführen von bestimmten Bewegungen zu den grundlegenden Fähigkeiten, über die Sie verfügen, sofern kein Krankheitsfall vorliegt. Ebenso sind einfache sportliche Betätigungen, wie Bücken, Strecken und Kniebeugen Fähigkeiten, die mit den Grundbedürfnissen des Lebens im Zusammenhang stehen. Bereitet Ihnen das einfache Halten eines Stiftes dauerhafte Schmerzen oder Sie können diesen gar nicht mehr halten, dann ist eine Ihrer Grundfähigkeiten bereits eingeschränkt.
Alle Personen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder eine gleichwertige Versicherung, die vor einem wirtschaftlichen Schaden beim Ausbleiben der Arbeitskraft schützt, können sich mit der Grundfähigkeitsversicherung beschäftigen. Eltern können bereits für ihre Kinder diese Versicherung abschließen. Selbst dann, wenn das Kind im Erwachsenenalter eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die als eine Risikogruppe angesehen werden. Ein mit Risiko behafteter Beruf ist, wobei ein kleiner Unfall dazu führen kann, dass der Arbeiter oder die Arbeiterin diesen Beruf nicht mehr ausführen kann. Dazu gehören zum Beispiel Künstler, deren Hände die Gewährleistung für den Erwerb des Lebensunterhalts sind. Ein einfacher Bruch kann zu dauerhaften Folgeschäden führen und den Verlust der Arbeitskraft bedeuten. In diesem Fall bekommt diese Person keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern muss eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, um die Risiken minimieren oder eliminieren zu können. Jeder sollte sich mit seiner beruflichen und privaten Situation auseinandersetzen und nachprüfen, welchen Risiken sie ausgesetzt sind. Sie müssen bedenken, dass eine Pflege, welche Sie durch den Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten eventuell in Anspruch nehmen müssten, zu einem großen finanziellen Aufwand führt, der meist mit dem privaten Vermögen nicht abzudecken ist. Der Einstieg in die Grundfähigkeitsversicherung ist zudem leichter als bei einer gleichwertigen Versicherung.
Es gibt beim System der Grundfähigkeitsversicherung zwei Kataloge, welche die einzelnen Voraussetzungen näher definieren. Beim Katalog 1 reicht bereits ein Verlust der oben aufgeführten
Fähigkeiten für die berechtigte Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Nach dem Katalog 2 müssen mindestens drei grundlegende eingeschränkte Fähigkeiten vorliegen, damit Sie einen Anspruch
gegenüber dem Versicherer geltend machen können. Die Versicherer zeigen leichte Abweichungen bei den Bedingungen auf. Zur Orientierung dienen Ihnen folgende Leitsätze:
Die Sehfähigkeit darf höchstens zu 1/25 vorhanden sein oder eine vollständige
Erblindung liegt vor.
Die Ohren nehmen keine Geräusche mehr wahr, es liegt also eine vollständige
Taubheit vor.
Die Person ist nicht mehr in der Lage zu sprechen.
Orientierungsverlust und keine Möglichkeit mehr, geistig mit anderen zu
kommunizieren, um soziale Kontakte wahrzunehmen.
Mit beiden Händen kann weder ein Stift gehalten werden, noch ist die Person in der
Lage jede Art der Tastatur zu bedienen.
Diese Leitsätze aus dem Katalog 1 müssen einer Dauerhaftigkeit entsprechen oder für einen Mindestzeitraum von 12 Monaten. Dabei kann dieser Zeitraum bereits zurück oder durch eine entsprechende
Prognose in der Zukunft liegen.
Im Katalog 2 gelten folgende Fähigkeiten:
Eine Person ist nicht in der Lage auf ebener Strecke mit oder ohne Hilfsmittel
eine Distanz von 200 Metern zurückzulegen.
Das Treppensteigen ist nur noch mit einer oder mehreren Pausen möglich. Ein freier
Gang kann nicht mehr bewältigt werden.
Die Person kann sich nicht mehr selbstständig ankleiden (Jacke), wobei es
unerheblich ist, ob das Schließen und Öffnen der Jacke noch alleine bewältigt wird.
Eine Person kann keinen Gegenstand mit einem Eigengewicht von fünf Kilogramm fünf
Meter weit tragen, weder mit dem linken noch rechten Arm.
Das Setzen oder Aufstehen kann nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden.
Das Knien und Bücken, um einen leichten Gegenstand aufzuheben, ist nicht mehr
möglich.
Der Schraubverschluss einer Flasche kann weder mit einer noch mit beiden Händen
geöffnet werden.
Das Führen eines Fahrzeugs liegt nicht mehr in der Fähigkeit der handelnden
Person.
Nein, denn es ist unerheblich ob Sie nach dem Verlust einer Grundfähigkeit aus dem
Katalog 1 oder drei Punkten aus dem Katalog 2 oder bei einer Pflegestufe 1 und höher die Arbeit wieder aufnehmen, diese ruhen lassen oder beenden. Entscheidend für den Anspruch ist allein der
Fakt, dass die Grundfähigkeit tatsächlich nicht mehr gewährleistet und medizinisch bestätigt ist.
Wichtig ist, dass Ihre persönlichen und beruflichen Umstände einen Versicherungsschutz ermöglichen. Zunächst sollte keine andere Grundfähigkeitsversicherung bestehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hingegen schon vorhanden sein. Es darf kein Fehlverhalten von Ihrer Seite her gegeben sein, sodass es berechtigte Vorbehalte Ihnen gegenüber gibt. Dazu zählt unter anderem der nachgewiesene Bestand eines Versicherungsbetruges. Bevor Sie die richtige Versicherung abschließen können, müssen Sie einen Tarif ermitteln, der Ihnen aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben zur Verfügung gestellt werden kann. Stellen Sie fest, dass diverse Berufsgruppen vom Versicherer nicht berücksichtigt werden, dann sollten Sie diesen umgehend kontaktieren. Meist wird die Berufsgruppe dann manuell eingegliedert. Setzen Sie das Endalter, also wann der Versicherungsschutz enden soll, und die Rentensumme in einem realistischen Rahmen, damit ein Tarif ermittelt werden kann. Gesundheitliche Einschränkungen müssen sich nicht zwangsläufig unvorteilhaft auf einen Versicherungsabschluss auswirken. Besteht noch keiner der genannten Grundfähigkeitsverluste, ist es in der Regel immer möglich einen Versicherungsschutz zu erhalten. Bitte lesen Sie immer das Kleingedruckte einer Versicherungspolice, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Versicherungsleistungen sind klar definiert, sodass es in diesem Fall kaum Freiraum gibt. Der Gesetzgeber gibt weitestgehend einheitliche Vorgaben, welche mit minimalen Änderungen umgesetzt
werden müssen.
Achten Sie darauf, dass Sie von der Beitragszahlung befreit werden, sobald ein
Versicherungsfall vorliegt, sonst müssen Sie von der gezahlten Rente weitere Beitragsleistungen erbringen, was sich nicht positiver auf Ihren Versicherungsschutz auswirkt. Zumal Sie bei einer
Inanspruchnahme der Versicherung garantiert jeden Cent benötigen, um die Pflege oder die Einschränkung finanziell abzudecken.
Treten Sie für Verwandte als Vertreter oder Vertreterin auf, wenn die versicherte
Person nicht mehr in der Lage ist, mit dem Versicherer zu kommunizieren. Was beispielsweise dann der Fall ist, wenn der Sprachverlust und die Fähigkeit des Schreibens nicht mehr gegeben
sind.
Im Pflegefall sollte ab einer bestimmten Anzahl an Einschränkungen oder Verlusten
der Grundfähigkeiten eine Garantieleistung von 100 Prozent bestehen.
Die Leistung muss auch bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit erbracht
werden.
Die geleisteten Beiträge sind steuerlich nach § 10 EStG absetzbar.
Es darf keine Karenzzeit bestehen, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz
sofort nach Abschluss bestehen muss. Andernfalls erfolgt keine Leistung, falls Ihnen kurz nach Abschluss etwas passiert.
Der Schutz muss weltweit gelten, was für Sie bei einem Aufenthalt im Ausland zum
Vorteil ist, wobei Sie Ihren festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgeben dürfen. Diese Änderung müssen Sie dem Versicherer umgehend anzeigen. Gemeint sind Aufenthalte, die
bis zur Ummeldepflicht in einen anderen Staat gelten.
Gar keine Leistung darf ausgeschlossen sein. Denn jede Grundfähigkeit muss
abgedeckt werden. Verzichten Sie auf eine, weil der Versicherer diese nicht anbietet, was es teilweise beim Hörverlust gibt, können Sie keine Ansprüche geltend machen, sofern Sie genau diese
Grundfähigkeit verlieren.
Sie müssen auch darauf achten, dass die Bedingungen häufig abweichen. So gibt es
Policen, die erst dann greifen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, fünf Kilo zu tragen, andere treten schon in Leistung, wenn es sich um zwei Kilogramm handelt.
Besonders beim Sitzen muss die Definition richtig verstanden werden. Der
Unterschied besteht zwischen dem Hinsetzen und Aufstehen und dem Sitzen auf einem Stuhl für einen festgelegten Zeitraum. Das eine kann innerhalb der Police ausgeschlossen sein, während der andere
Teil integriert ist.
Lassen Sie sich unter keinen Umständen auf Sondervereinbarungen ein, die nicht
gesetzeskonform sind und die Ihren Versicherungsschutz schmälern.
Über die Wichtigkeit der einzelnen Leistungen müssen Sie sich von vornherein im
Klaren sein.
Für die Beitragsermittlung müssen Sie zunächst relevante Angaben tätigen. Von Relevanz ist zum Beispiel Ihr Alter, denn wer in jungen Jahren dem Versicherungsschutz beitritt, zahlt bei einem
normalen Gesundheitsverlauf deutlich mehr Beiträge ein, als eine Person die sich erst im späteren Alter dazu entscheidet, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Versicherung für
Kinder erfordert zum Beispiel einen geringeren Beitragssatz als für Erwachsene. Gemessen am Zeitraum, müssen Erwachsene eine höhere Leistung erbringen, um die Differenz auszugleichen, die zu
einer Beitragsbemessung eines jüngeren Menschen besteht. Ebenso sind gesundheitliche Risiken entscheidend. Hier steht vor allem das Rauchen im Vordergrund. Raucher können Ihre Arbeitskraft
deutlich schneller verlieren als vergleichbare gleichaltrige Erwerbstätige. Zudem ist die Höhe der monatlich gewählten Rente ein wichtiger Faktor. Jemand, der im Krankheitsfall nur eine geringe
Rente beansprucht wird in der Beitragsbemessung durchaus heruntergestuft. Da das restliche Finanzrisiko bei einer Pflege dann allein beim Versicherungsnehmer liegt, welcher die Mehraufwendungen
anderweitig ausgleichen muss. Dazu ein einfaches Beispiel: Eine Altenpflegerin, die 40 Jahre Beiträge zahlen möchte, mit einer Rente im Bedarfsfall von 600 EUR zahlt weniger als bei einer
möglichen Rente von 1.200 EUR. Kostet die Pflege im Monat 1.500 EUR, muss Sie bei einer Rente von 600 EUR die Differenz von 900 EUR mit anderen Mitteln finanzieren.
Ein guter Rat: Nie den realen Kostenfaktor für medizinische Hilfen oder
Pflege aus den Augen verlieren!
Ja. Das richtet sich nach dem §10 des EStG. Darin wird sinngemäß beschrieben, dass
eine Vorsorgeleistung, sofern diese nicht einer betrieblichen Ausgabe entspricht oder es sich um Werbekosten handelt, angerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut ist unter Absatz 2 bb geregelt,
wobei hier nur sinngemäß wiedergegeben wird, dass eine monatliche Rentenzahlung vereinbart sein muss oder ähnliche monatliche Versicherungsleistungen, die bei Verminderung oder Wegfall der
Erwerbstätigkeit in Kraft tritt, welche bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Der Versicherungsschutz muss vor dem 67. Lebensjahr
abgeschlossen werden und auf die vorherige Erklärung begründen. Ein Versicherungsfall muss noch nicht eingetreten sein, damit Beiträge steuerlich berücksichtigt werden. Gibt es keinen Nachweis
über den tatsächlichen Aufwand der monatlichen Beitragsleistung, wird ein Pauschalbetrag berechnet, der bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten verdoppelt wird.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann, sofern nicht anders vereinbart, jederzeit
gekündigt werden. Es gilt zu beachten, dass diese Versicherung der Risikoversicherungen angehört und keine Anlage ist, die bei einer Vertragsbeendigung zurückgezahlt wird. Die bis dahin gezahlten
Beiträge sind damit verloren und ein Anspruch auf eine angemessene Rente hat der Versicherungsnehmer nicht. Selbst dann nicht, wenn in der Zukunft ein versicherungswürdiger Fall eintritt, wo sich
der Versicherungsnehmer auf die in der Vergangenheit bereits erbrachten Beiträge beruft. Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses erlischt somit der vollständige Versicherungsschutz.
Sowohl für rückwirkende, akute oder künftige Ansprüche des Versicherungsnehmers. Deshalb sind die Gründe für eine Kündigung genau zu untersuchen. Eventuelle Änderungen oder anderweitige
Bedürfnisse, selbst Kritik, sollte vorher mit dem Versicherer besprochen werden. Eine Korrespondenz kann zu einer erwünschten Lösung führen und das Versicherungsverhältnis dauerhaft erhalten.
Unter diversen Umständen ist es möglich, die Beiträge abzusenken, was natürlich auch eine Leistungssenkung zur Folge hat, dessen Wert nicht unter 500 EUR fallen darf.
Nein.
Der Anspruch seitens des Versicherungsnehmers ist kein Grund die Versicherung zu kündigen, sofern kein Strafverhalten vorliegt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, unabhängig vom Zeitraum seit
Beginn des Versicherungsverhältnisses, muss der Versicherer den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Es gibt allerdings eine Reihe von Kündigungsgründen, die dem Versicherer zugestanden werden,
wenn durch den Versicherungsnehmer ein widerrechtliches Verhalten vorliegt, welches ihm durch den Versicherer einwandfrei nachgewiesen werden muss. Gibt es begründete Erkenntnisse, dass der
Versicherungsnehmer einen Vorwand zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung vortäuscht, sei es durch ein absichtliches Verhalten oder durch Dokumentenfälschung, müssen diese umgehend an die
zuständigen Behörden weiter geleitet werden. Bis zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts ruht unter Umständen das Versicherungsverhältnis und wird erst dann beendet, wenn die Straftat
eindeutig nachgewiesen werden kann. Ein weiterer Kündigungsgrund ist das Ausbleiben der Beitragszahlungen durch den Versicherungsnehmer. In der Regel erhält dieser eine Mahnung, wenn Beiträge
nicht bezahlt wurden. Wird die fehlende Summe nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag durch eine schriftliche Kündigung beenden. Sollte
der Versicherer das Versicherungsverhältnis aufgrund einer Inanspruchnahme der Leistungen kündigen, müssen Sie entsprechende Rechtsmittel dagegen einleiten.
Theoretisch ist das möglich, jedoch bleibt die Frage nach dem Sinn. Wenn Sie noch keinen Versicherungsschutz besitzen, dann haben Sie vorab die Möglichkeit die Anbieter zu vergleichen und für sich das passende Angebot auszuwählen. Allerdings ist es durchaus möglich, dass ein Versicherer nach dem gesetzlichen Rahmen Änderungen der Vertragsbedingungen vornimmt, die Sie als nicht mehr tragbar ansehen und aufgrund dessen das Verhältnis kündigen möchten. Die Kündigung eines bestehenden Vertrages ist die Grundvoraussetzung für den Beginn einer neuen Grundfähigkeitsversicherung. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und ein neuer Abschluss ist erst dann möglich, wenn die vorherige Versicherung erloschen ist. Sie sind jederzeit dazu berechtigt, unabhängig vom bestehenden Versicherungsverhältnis, die Angebote auf dem Markt zu überprüfen, um für sich den besten Schutz garantieren zu können. Ebenso ist es möglich, dass bei Familienangehörigen mehrere Versicherer gewählt werden. Wenn zum Beispiel die eine Versicherung vorteilhaftere Konditionen bei Kindern und die andere bei Erwachsenen bietet. Achten Sie auf eventuell bestehende Klauseln innerhalb des Vertrages. Diese weisen immer wieder Unterschiede auf. Wenn Sie nicht eindeutig sicher sind, dass dies keine nachteiligen Konsequenzen für sie hat, dann entscheiden Sie sich immer für das Produkt, was ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht und nicht wer den schöneren Namen trägt. Ein sehr bekannter Versicherer mit einer ansprechenden bisweilen attraktiven Werbekampagne muss nicht der bessere Dienstleister sein.
Änderungen werden auch im Versicherungswesen wahr und sehr ernst genommen. Es ist wichtig ansprechende Produkte zu erstellen, die einen klaren Mehrwert für die Versicherungsnehmer darstellen, nicht was sich am schnellsten in der Masse verkaufen lässt. Alles hat seine Grenzen, allerdings legt diese jeder Versicherer nach seinem eigenen Ermessen aus, sofern er dabei gesetzeskonform agiert. Ein einfaches Beispiel ist der Vertragsabschluss durch die Eltern im eigenen Kindesalter. Mit Beginn der Volljährigkeit wird die Versicherung in der Regel auf Ihren Namen umgeschrieben und schon hier gibt es die erste Überprüfung, welche Änderungen sich ergeben haben. Noch sind Sie allein, aber in naher Zukunft könnten Sie eine Familie gründen, deren Mitglieder künftig ebenso mitversichert werden sollen. Die Versicherungen bestehen jeweils für eine natürliche Person, können aber in einem Ordner zusammengefasst werden. Zumal Sie dann für Ihre Kinder als gesetzlicher Vormund die Verträge abschließen müssen und bis zur Vollendung der Volljährigkeit dafür finanziell aufkommen. Änderungen sind immer eine Sache der Kommunikation. Diese muss durch den Versicherungsnehmer erfolgen, um den Vertrag an die neuen Bedingungen anpassen zu können. Eine gesetzliche Abfragepflicht in regelmäßigen Abständen besteht für den Versicherer nicht.
Ja und nein. Das ist immer vom Versicherungsunternehmen abhängig. Es gibt sicherlich gute Gründe mit den Beiträgen über einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Dazu zählt eine ungewollte und nicht selbst verursachte Kündigung durch den Arbeitgeber und einer daraus resultierenden Arbeitslosigkeit, die den finanziellen Spielraum weitestgehend einschränkt. Das ist durchaus eine gewisse Härte, welche von einigen Versicherern berücksichtigt wird. Allerdings ist es möglich, dass sich das auf die Rente auswirkt, sofern es sich um einen längeren Zeitraum handelt, welcher beitragsfrei gestellt werden soll. Ebenso wenn ein Ehepartner verstirbt und dieser bis dahin das Haupteinkommen der Familie sicherte oder gar das alleinige Einkommen für den Lebensunterhalt bereitstellte. Ein Haftantritt hingegen ist nicht unbedingt zu billigen, da durch den Staat eine Mindestsumme für diverse Aufwendungen garantiert wird und ersatzweise die Beiträge als zumutbare Belastung für die Angehörigen anerkannt werden könnte. Sie sehen, es ist immer von der persönlichen Situation abhängig und wie Sie diese begründen und belegen können. Tipp: Sollte Ihnen keine beitragsfreie Zeit gewährt werden, dann wenden Sie sich an Verwandte oder Freunde und bitten diese für einen bestimmten Zeitraum auszuhelfen. Es ist auch möglich, die Beiträge über einen Dispositionskredit der Hausbank abzusichern. Des Weiteren gibt es Versicherungspolicen gegen Zahlungsausfälle von Beitragsleistungen.
Ein wesentlicher Unterschied ist die alleinige Tatsache, dass diese Versicherung nicht für jeden Menschen zugänglich ist. Der falsche Beruf, sofern es den gibt, reicht aus, um abgelehnt zu werden. Das sind Berufe mit einem erhöhten Risiko. Zusätzlich wird eine Überprüfung der eigenen Gesundheit vorgenommen. Liegen schwere Erkrankungen vor, kann ebenso eine Ablehnung des Antrages das Resultat der Untersuchungen sein. Nicht zu vergessen, nur wer einen Beruf ausübt, sollte überhaupt an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, denn diese Versicherung ist im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung nicht für Arbeitslose oder Hausfrauen und Hausmänner mitbestimmt. Die Leistungen einer BU können nur gewährt werden, wenn der Beruf nicht mehr auszuführen ist. Das kann über einen bestimmten oder unbestimmten Prognosezeitraum sein, während der Versicherungsnehmer vollständig nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit auszuüben. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung hingegen darf der Versicherungsnehmer auch während des Rentenbezugs weiter arbeiten, ohne dabei Einschränkungen seitens der Versicherungsleistung hinnehmen zu müssen.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann so gut wie jeder Mensch abschließen. Eine
weitgehende Gesundheitsprüfung wird nicht durchgeführt. Es sind so gut wie alle Berufsgruppen zulässig, also auch sogenannte Risikoberufe. Ein Arzt ist sehr auf die motorischen Fähigkeiten seiner
Hände angewiesen, während eine Sängerin ihre Stimme und die Sprache für ihren Beruf benötigt. Da die Sprache und vor allem der Mundraum auch für die Nahrungsaufnahme dient, besteht hier ein
wesentliches Risiko einer oder mehreren Erkrankungen. Ebenso nutzt ein Arzt seine Hände für weitere alltägliche Handlungen. Der zweite wichtige Faktor ist die Tatsache, dass eine berufliche
Tätigkeit trotz Rentenbezug ausgeübt werden kann. Damit garantiert der Versicherungsnehmer einen höheren Lebensstandard, sofern dieser noch in der Lage dazu ist. Bestehende psychische
Erkrankungen lassen trotzdem einen Versicherungsschutz zu, bei einer BU wird diese in solchen Fällen hingegen nicht gewährt.
Der Vorteil wird zum Nachteil, denn psychische Erkrankungen sind zwar zulässig,
jedoch nicht als Leistungsgrund akzeptabel. Erleiden Sie eine psychische Erkrankung während Ihres Versicherungsschutzes, gibt es damit keine Grundfähigkeit, die eingeschränkt ist, sofern nicht
daraus resultierende andere Grundfähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt werden. Häufig ist eine Überarbeitung, der berufliche Stress oder persönliche Belange ein Faktor für eine psychische
Erkrankung. Diese kann dazu führen, dass Sie Ihrer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr nachkommen können. Begleitend in dieser Zeit nehmen Sie eine psychologische
Behandlung in Anspruch und leisten sich eine Haushaltshilfe, weil Sie Teile Ihres Alltags nicht alleine bewältigen können. Das ist kein Grund für eine Rente durch den Versicherer. Können Sie
sehen, sprechen, hören, gehen und alle anderen Funktionen ausüben, dann sind Sie zwar psychisch erkrankt, aber nicht in Ihren Grundfähigkeiten.
Unter Umständen durchaus. Da diese sich in einigen Bereichen ergänzen oder auch dann, wenn mehrere Hobbys ausgeübt werden oder mehrere berufliche Tätigkeiten. Bei einer Überschneidung von Versicherungsleistungen können Sie aber nicht zwangsläufig beide Versicherungspolicen beanspruchen, wenn ein Krankheitsfall vorliegt, sodass Sie sich für die geeignetere entscheiden müssen. Die Beitragszahlung für die jeweilige andere Versicherung müssen Sie auch bei einem Rentenbezug der anderen Versicherung nachkommen. Können Sie nicht mehr Sprechen und arbeiten als Journalist bei einem Zeitungsverlag, nehmen Sie die Grundfähigkeitsversicherung in Anspruch und erhalten eine Leistung in Form einer Rente. Sie sind für den Bezugszeitraum von den Beitragszahlungen befreit. Das gilt in diesem Augenblick nicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese von der Situation unberührt bleibt. Deren Beiträge müssen bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses in jedem Fall fortgezahlt werden. Grundsätzlich reicht die Grundfähigkeitsversicherung aus, da diese im Allgemeinen weitreichender ist.
Ja. Allerdings tritt dieser Fall nur in sehr seltenen Fällen ein. Etwa dann, wenn
beim Versicherungsanwärter ein bestimmtes Krankheitsbild vorliegt, welches die Versicherung mit einem zu hohen Risiko einstuft. In solchen Fällen ist es ratsam, die Kriterien erneut überprüfen zu
lassen. Notfalls von einem unabhängigen Gutachter. Ein Mensch, der bereits erkrankt ist oder eine Krankheit auskuriert, neigt durchaus eher dazu, dass ein bleibender Schaden oder Rückfall
eintritt, welcher eine schnelle Rentenzahlung verursacht. Versicherer möchten sich dagegen schützen, was durchaus legitim ist, wenngleich für Sie als potenzieller Versicherungsnehmer
unvorteilhaft. Die meisten Überprüfungen fallen jedoch in einem geringeren Rahmen aus, sodass bei einer entsprechenden Bonität nichts gegen einen Vertragsabschluss spricht.
Tragen Sie zunächst den gewünschten Versicherungsbeginn ein. Der Beginn erfolgt
immer zu einem Ersten eines Monats.
Danach tragen Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein ohne eine Leertaste zu drücken, da
der Zeiger automatisch in das nächste Feld wechselt. Geben Sie Ihr Geschlecht an. Das muss mit dem in Ihrem Personalausweis angegebenen Geschlecht identisch sein. Ein Geschlechtswechsel kann nur
anerkannt werden, sofern dieser vom Rechtsweg bestätigt wurde.
Geben Sie an, ob Sie Raucher sind. Dies ist nur von Bedeutung, wenn Sie in den
letzten 12 Monaten Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Schnupftabak oder Ähnliches) konsumiert haben.
Mit welchem Alter soll die Versicherung enden? Bestimmen Sie das Alter selbst. Die
monatliche Rente können Sie gemessen an Ihrem Verdienst eintragen. Beachten Sie dazu bitte das Informationskästchen, denn nicht alle Beträge, sind frei von ärztlichem Nachweis.
Teilen Sie Ihre Berufsbezeichnung mit und drücken dann auf das blaue Feld
"Weiter". Die Versicherer verfügen über eigene Berufslisten, sodass es in mehreren Fällen dazu führt, dass die korrekte Berufsbezeichnungen den Vorschlägen der Versicherer angepasst werden
müssen. Treffen Sie dazu die richtige Auswahl, die Ihren Beruf genau bezeichnet oder dem am nächsten kommt.
Nun drücken Sie auf das blaue Feld "Berechnen" und Sie erhalten alle möglichen
Versicherungsangebote gelistet.
Wenn Sie ein Angebot ausgewählt haben, schließen Sie die Antragsanfrage mit allen
persönlichen Daten auf der nächsten Seite ab.
Sie erhalten binnen kurzer Zeit eine eindeutige Entscheidung oder zumindest einen
Bescheid zur Abklärung des weiteren Verlaufs.
Wenn Sie zum ersten Mal hier eine Versicherung abschließen, erhalten Sie Ihren
persönlichen Versicherungsordner dazu. Die vertraulichen Daten werden zu der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse gesendet und Ihr Konto müssen Sie durch eine Linkaktivierung bestätigen.
Technische Vorkenntnisse sind also nicht notwendig.
Beim ersten einloggen werden Sie sehen, wie leicht sich der Ordner bedienen
lässt.
Bei Fragen können Sie das Kontaktformular nutzen oder das persönliche Gespräch am
Telefon aufgreifen.
Um den Zugang zu Ihrem persönlichen Versicherungsordner zu gewährleisten,
benötigen Sie nur ein internetfähiges Endgerät mit einem Browser.
Das Betriebssystem ist meist bereits installiert und wir unterstützen auch das
Upgrade auf Windows 10.
Der Ordner kann von Ihnen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche verwaltet
werden.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen, ist das kein Weltuntergang. Beim Log-In können
Sie das entsprechend kennzeichnen und erhalten per E-Mail ein neues Passwort zugeschickt.
In diesem Ordner verwalten Sie die mit uns geschlossenen aber auch Fremdverträge.
Die gesamte Korrespondenz wird darin verwaltet, besondere Schreibstücke erhalten Sie zusätzlich mit der Post. Der Hintergrund ist recht einfach zu verstehen. In Ihrem Leben sammeln Sie für die
verschiedensten Bedürfnisse Versicherungen und deren Unterlagen zu verwalten ist recht aufwendig. Außerdem kommt es vor, wenn diese Dokumente nur in Papierform verwaltet werden, schon mal das ein
oder andere vergessen wird. Besonders wenn Sie unterwegs sind und der Versicherungsaktenordner zu Hause weilt. So haben Sie stets Zugriff auf Ihre Unterlagen und können diese wann und wo Sie
wollen, bearbeiten.
Bitte beachten Sie die Sicherheitsaspekte.
Unsere Technologie ist auf dem neuesten Stand. Jedoch kommt es in letzter Zeit vermehrt zu sogenannten Phising-Mails, in denen Sie angeblich Daten preisgeben müssen oder Daten bestätigen sollen.
Wir werden Sie niemals nach Ihrem persönlichen Passwort fragen oder irgendwelche Auskünfte auf dieser Art einholen. Löschen Sie derartige Mails umgehend und navigieren Sie nicht über angegebene
Links, die darin enthalten sind.