Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können Sie schneller treffen als erwartet: Während es ohnehin nicht möglich ist, sich auf einen Unfall vorzubereiten, können viele Krankheiten dafür
sorgen, dass Sie für lange Zeit aus Ihrem Alltag gerissen werden. Dazu muss gar nicht viel passieren: Es genügt schon, dass Sie aus Unachtsamkeit von einer Leiter stürzen und dabei einen
komplizierten Bruch erleiden, sodass Sie erst nach Monaten wieder voll belastbar sind. In einem handwerklichen Beruf kann das schnell bedeuten, dass Sie während der gesamten Zeit nicht arbeiten
können. Während der ersten Wochen mag das zumindest aus finanzieller Sicht kein Problem darstellen: In Deutschland gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Sie erhalten
also zunächst Ihren vollen Lohn, obwohl Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachkommen können. Doch diese Lohnfortzahlung gilt nicht unbegrenzt: Nach sechs Wochen steht Ihnen nur noch das Krankengeld der
Krankenkasse zur Verfügung - mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Einkommen. Daraus ergibt sich eine Versorgungslücke, die Ihnen schnell schwer zu schaffen machen kann.
Genau für einen solchen Fall steht die Krankentagegeldversicherung bereit: Sie fängt Sie dann auf, wenn Sie ohnehin mit einer langen Erkrankung oder einem schwerwiegenden Unfall zu kämpfen haben.
Die Police begleicht die Differenz, die zwischen dem von der Krankenkasse gezahlten Krankengeld und dem regulären Einkommen besteht. Somit können Sie Ihr Leben auch dann noch ohne finanzielle
Einschränkungen fortführen - und sich voll auf die Gesundung konzentrieren.
Eine Krankentagegeldversicherung schließt die Versorgungslücke die entsteht, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet. Während in den ersten sechs Wochen nach Beginn
der Arbeitsunfähigkeit noch der Arbeitnehmer in der Pflicht steht, das volle Gehalt zu zahlen, nehmen die Leistungen nach diesem Zeitraum rapide ab. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch 70
Prozent des Bruttolohns oder 90 Prozent des Nettolohns - je nachdem, welcher Betrag niedriger liegt. Außerdem ist der Höchstbetrag auf etwa 90 Euro am Tag gedeckelt. Bei 30 Tagen im Monat beträgt
die Höchstsumme des Krankengeldes der Versicherung also etwa 2.700 Euro. Wenn Ihr Verdienst also netto deutlich über diesem Betrag liegt, ergibt sich dadurch eine ganz erhebliche
Versorgungslücke, die es zu schließen gilt - und genau dies leistet die Krankentagegeldversicherung. Wichtig ist dabei aber zu wissen, dass Sie wirklich nur die Lücke schließen können. Eine
Bereicherung an einer Krankheit ist unzulässig. Die Höhe lässt sich also nicht so wählen, dass das Krankengeld zuzüglich der Leistungen der Krankentagegeldversicherung Ihr übliches Nettoeinkommen
übersteigt.
Noch weitaus wichtiger ist eine Krankentagegeldversicherung für jene Menschen, die privat versichert sind. Nachdem die Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber endet, erhalten sie keinen Cent mehr
- bei den privaten Krankenkassen wird in der Regel kein Krankengeld gezahlt. Die Krankentagegeldversicherung ersetzt damit den kompletten Verdienstausfall und kann damit für einen gewissen
Zeitraum die Lebensgrundlage darstellen.
Gravierender sind die Auswirkungen noch bei Selbstständigen und Freiberuflern. Sie können sich nicht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berufen, die für abhängig Beschäftigte noch gilt.
Aus diesem Grund bleiben sie prinzipiell bereits ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen. Die Krankentagegeldversicherung sichert dieses immense Risiko ab und kann in solch schwierigen
Situationen die Existenz sichern. Ein kleiner finanzieller Verlust bleibt allerdings in jedem Fall, denn auch eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige zahlt nicht ab dem ersten Tag.
Ein wesentlicher Faktor ist die Wahl der richtigen Versicherungshöhe. Eine Überversicherung ist dabei ausgeschlossen, Sie dürfen aus der Krankheit kein Kapital schlagen, indem die
Krankentagegeldversicherung und das Krankengeld der Krankenkasse Ihr Einkommen übersteigen.
Wichtig ist aber vor allem auch eine Anpassbarkeit der Beträge. So kann es natürlich sein, dass Ihr Gehalt im Laufe der Zeit ansteigt. Daraus resultiert in der Regel auch eine größere
Versorgungslücke. In solchen Fällen müssen Sie die Möglichkeit haben, die Versicherungsbeträge im gleichen Maße zu erhöhen. Sie sollten sich dann aber darüber im Klaren sein, dass die Höhe der
Beiträge dann natürlich ebenfalls steigt. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie weiterhin klären, welche Wartezeiten Sie unter Umständen beachten müssen. Dabei handelt es sich um jenen Zeitraum,
der zwischen dem Abschluss der Versicherung und einem möglichen Leistungseintritt abgewartet werden muss.
Besonders für Selbstständige, die sich nicht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berufen können, ist die Frage interessant: Ab wann Leistungen abgerechnet werden können. Üblich ist, dass
die Krankentagegeldversicherung nicht bereits ab dem ersten Krankheitstag zahlt - erst ab einigen Tagen können Sie gegenüber der Versicherung Leistungen geltend machen. Damit wird verhindert,
dass jeder grippale Infekt bereits ein Fall für die Versicherung wird. Außerdem sollte die Frage beantwortet werden, ob die Versicherung auch bei einer Schwangerschaft zahlt. Dann kann die Arbeit
einige Wochen vor und nach der Geburt nicht mehr aufgenommen werden. Einige Versicherer schließen diesen Fall explizit aus, obligatorisch ist eine solche Klausel allerdings nicht. Dasselbe gilt
für die Frage, ob die Versicherung auch dann zahlt, wenn die Krankheit während einer Arbeitslosigkeit eintritt. Weiterhin unterschiedlich ist das Höchstalter des Versicherten. Dabei ist es
durchaus üblich, dass eine Höchstgrenze von 60 Jahren bei Versicherungsabschluss gesetzt wird. Einige Gesellschaften handhaben die Alterfrage allerdings strenger und begrenzen sogar auf ein
maximales Alter von nur 50 Jahren. Sofern Sie sich auch in einem etwas höheren Alter noch bester Gesundheit erfreuen, sollten Sie vielleicht explizit eine Police mit Gesundheitsprüfung auswählen.
Dann wird der individuelle Gesundheitszustand mit berücksichtigt - und kann möglicherweise dafür sorgen, dass Ihnen besonders preiswerte Beiträge gewährt werden.
Wenn Sie für sich die wichtigsten Parameter und Leistungen gefunden und festgelegt haben, sollten ein umfangreicher Vergleich der Policen stattfinden - beispielsweise durch unseren
Versicherungsrechner. Denn das Angebot an Versicherern ist unübersichtlich groß, die Leistungen unterscheiden sich in der Regel kaum. Die Versicherungen bewerten das Risiko, die Leistungen einmal
tatsächlich erbringen zu müssen, aber durchaus sehr unterschiedlich. Diese unterschiedliche Risikobewertung führt unter anderem auch zu stark differierenden Beiträgen. Weiterhin ist auch die
Kostenstruktur verschiedener Gesellschaften unterschiedlich: Einige Versicherer setzen ausschließlich auf den Direktvertrieb, weshalb ihre Kosten besonders gering sind - und mit den Kosten auch
die Beiträge.
Auch wenn viele ältere Arbeitnehmer mit beiden Beinen im Berufsleben stehen: Wer auf seine Rente zugeht, wird in der Regel häufiger krank. Vor allem dauern die Krankheitsphasen auch länger, weil der menschliche Körper im Alter mehr Zeit zur Regeneration benötigt. Genau dieser Umstand wirkt sich aber ganz erheblich auf das Risiko aus, die für die Krankentagegeldversicherung besteht. Aus diesem Grund setzen die meisten Versicherer ein Höchstalter für die Versicherten an. Üblicherweise liegt diese Altersgrenze zwischen 50 und 60 Jahren. Wurde das Alter überschritten, ist die Aufnahme in die Versicherung leider nicht mehr möglich. Doch auch vor dem Erreichen dieser Maximalgrenzen steigen die Prämien bereits an, wobei einige Versicherungen ab einem bestimmten Alter auch Gesundheitsfragen einführen. Damit wird versucht, den individuellen Gesundheitszustand des Versicherten möglichst individuell zu bewerten. Am günstigsten ist die Police folglich für sehr junge Arbeitnehmer. Letztere verfügen zudem meist auch über ein geringeres Einkommen, sodass auch die Versicherungsleistungen günstiger ausfallen. In der Folge sinkt die Höhe der Prämien.
Gesetzlich Versicherte müssen für jeden Tag, den sie in einem Krankenhaus verbringen, einen kleinen Anteil der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Sofern sich dieser Krankenhausaufenthalt auf
wenige Tage beschränkt, spielen diese Kosten in der Regel keine große Rolle. Bei einem längeren Besuch können sich die Beträge hingegen aufsummieren. Dem Arbeitnehmer können dabei die Kosten von
28 Krankenhaustagen pro Kalenderjahr aufgebürdet werden, was einigen Hundert Euro entspricht. Wurden diese 28 Tage überschritten, zahlt die Krankenkasse den Rest. Die
Krankenhaustagegeldversicherung tritt genau für diese Kosten ein. Häufig wird die Police im Rahmen der Unfallversicherung mit abgeschlossen. Im Vergleich mit der Krankentagegeldversicherung zeigt
sich also, dass nur der Name ähnlich klingt - in Hinblick auf die Leistungen bestehen kaum Parallelen.
Die Krankenhaustagegeldversicherung begleicht auch weitere Gebühren, die in Verbindung mit dem Krankenhausbesuch stehen: Darunter fallen beispielsweise Zusazkosten für Telefon und Fernsehen.
Außerdem könnten Kosten anfallen für die Betreuung von Haustieren oder Kindern. Beides wird ebenfalls von dieser Police übernommen. Wer privat versichert ist, kann hier in der Regel auf eine
entsprechende Zusatzversicherung verzichten.
So ähnlich sich die beiden Begriffe auch sein mögen - Krankentagegeld und Krankengeld meinen etwas völlig anderes. Krankengeld meint jene Leistungen, die Arbeitnehmer bei einer Krankheit
erhalten, die länger als sechs Wochen andauert. Für die ersten sechs Wochen nach Eintritt der Erkrankung muss der Arbeitgeber zahlen, danach tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. So
wird gewährleistet, dass der Arbeitgeber auf der einen Seite nicht überfordert wird, Sie als Arbeitnehmer aber auf der anderen Seite keine erheblichen Einkommensausfälle zu beklagen haben. Dabei
wird das Einkommen allerdings gemindert; das Krankentagegeld beträgt nur 70 Prozent des Brutto- und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, je nachdem, welche Grenze früher erreicht wird.
Außerdem ist das Krankengeld auf derzeit rund 90 Euro täglich gedeckelt, wobei ein Monat stets mit 30 Tagen veranschlagt wird.
Daraus ergibt sich also ganz eindeutig eine Versorgungslücke, die mit steigenden zumeist immer gravierender ausfällt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, gibt es die
Krankentagegeldversicherung. Sobald die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet, setzt die Leistung dieser Police ein. Wichtig ist hierbei noch zu wissen, dass das
tatsächliche Ende der Lohnfortzahlung entscheidend ist: Sechs Wochen sind vom Gesetzgeber vorgesehen, in einigen Tarifverträgen ist diese Dauer allerdings bereits freiwillig erhöht.
Problematisch ist das Thema Krankengeld für Selbstständige Mitglieder einer privaten Krankenversicherung - sie erhalten es in der Regel nicht. Das bedeutet im Falle von privat Versicherten, dass
nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall überhaupt kein Einkommen mehr zur Verfügung steht, wenn nicht durch eine Krankentagegeldversicherung vorgesorgt wird. Selbstständige müssen ohnehin ab
dem ersten Tag für sich selbst sorgen, weil Sie sich natürlich auf kein Recht zur Lohnfortzahlung berufen können. Folglich ist eine Krankentagegeldversicherung für sie ganz besonders wichtig.
Prinzipiell lässt sich festhalten: Wenn bei Ihnen durch Krankheit das Einkommen wegfällt, springt die Krankentagegeldversicherung ein. Das ist bei Selbstständigen möglicherweise bereit ab dem ersten Krankheitstag der Fall. Bei abhängig Beschäftigten entscheidet die Art der Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte stützen sich nach dem Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf das Krankengeld der Krankenkasse. Weil das aber deutlich geringer ausfällt als das Arbeitseinkommen, entsteht eine Versorgungslücke, die erst durch die Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann. Bei einer privaten Krankenversicherung werden diese Leistungen in der Regel nicht erbracht, weshalb hier eine Zusatzversicherung erstrecht notwendig wird.
Durch eine Krankentagegeldversicherung können Sie sich darauf verlassen, auch bei
einer schwerwiegenden Erkrankung mit langer Genesungsphase nicht finanziell benachteiligt zu sein. Ansonsten drohen finanzielle Einbußen, die möglicherweise sogar schwerwiegende Folgen auf Ihre
Lebensplanung haben können. Besonders Selbstständige können auf die Versicherung nicht verzichten, sofern sie privat versichert sind: Ansonsten hätten bereits kürzere Erkrankungen erhebliche
Folgen für die finanzielle Situation.
Gemessen an den Leistungen, die diese Risikogruppe bei einer längeren Krankheit
erhält, fallen die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sehr moderat aus. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss einen umfangreichen Vergleich durchführen. Ein
weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Gestaltung der Versicherungssummen. Sie können die Krankentagegeldversicherung damit perfekt Ihrem Bedarf anpassen.
Grundsätzlich besteht bei der Krankentagegeldversicherung - wie bei den meisten
Versicherungen - der mögliche Nachteil, dass Sie die Versicherung über Jahre hinweg zahlen, ohne jegliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sind sie abhängig beschäftigt und System der
gesetzlichen Krankenversicherungen abgesichert, kommen Sie erst nach mehr als sechs Wochen ununterbrochener Krankheit in den Genuss von Leistungen. Eine solch lange Krankheit kommt aber äußerst
selten vor. Je nach Einkommen kann es zudem sein, dass die Leistungen der Krankentagegeldversicherung gering ausfallen, weil die Versorgungslücke, die zum Krankengeld der Krankenkasse besteht,
ebenfalls gering ist.
Als weiterer Nachteil der Krankentagegeldversicherung könnte die Tatsache
aufgefasst werden, dass die Beträge der Versicherungsleistungen manuell angepasst werden müssen. Eine Steigerung des Gehalts im Laufe der Jahre ist nicht unüblich; damit keine Versorgungslücke
entsteht, müssen die Versicherungsbeträge entsprechend mit steigen. Einige Policen erlauben sogar keine Anpassung der Versicherungsbeträge, wodurch ein Wechsel notwendig wird.
Ja, dieses Recht hat die Versicherung durchaus. Sie sollten dabei nicht aus dem
Blick verlieren, dass die Versicherung zwar das Risiko ihrer Kunden absichern sollte, aber gleichzeitig auch ein gewinnorientiertes Unternehmen ist. Einige Versicherer haben einen entsprechenden
Vermerk in ihren Vertragsbedingungen, der zudem eine ordentliche Kündigung während der ersten drei Versicherungsjahre erlaubt. Natürlich muss sich die Versicherung aber an die üblichen Regeln
halten, die für eine Kündigung gelten: Ordentliche Kündigungen müssen mindestens drei Monate im Voraus gekündigt werden, bei einer Kündigung nach einem Leistungseintritt muss immerhin noch der
Zeitraum von einem Monat eingehalten werden. Dabei muss die Kündigung schriftlich erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen. Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend um
eine neue Police bemühen. Einfach wird der Abschluss eines neuen Vertrags indes nicht: Sie müssen in der Regel angeben, wer den alten Vertrag beendet hat. Hat der Versicherer gekündigt, gelten
Sie als Risikopatient. In der Folge kann es sein, dass Ihnen andere Versicherungsgesellschaften ein entsprechendes Angebot verweigern.
Nein. Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung. Sobald keine Beiträge mehr
entrichtet werden, wird auch der Versicherungsschutz nicht mehr aufrechterhalten. Wenn Ihnen die Beiträge zur Police als zu hoch erscheinen, können Sie die Versicherung natürlich kündigen. Als
ratsamer erscheint es aber, einen Versicherungsvergleich durchzuführen und in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Mit etwas Glück hat das noch einmal Auswirkungen auf die
Versicherungsleistungen. Alternativ können Sie möglicherweise auch die Deckungssumme verringern. Eine nachträgliche Anpassung wird aber nicht von allen Versicherern zugelassen. Im Zweifel müssen
Sie den Vertrag kündigen und eine neue Police abschließen. Insgesamt handelt es sich hierbei vielleicht um den besten Kompromiss, wenn die monatlichen Beiträge Sie zu sehr belasten.
Natürlich können Sie die Versicherung jederzeit kündigen, entscheidend ist aber
die Wirksamkeit der Kündigung.
In der Regel kann die Police jährlich gekündigt werden, wobei die Kündigung drei Monate vor dem Vertragsende beim Versicherer eingegangen sein muss. Einige Versicherer bieten zudem Verträge an,
die einige längere Laufzeit über mehrere Jahre besitzen. Dann ist eine Kündigung erst nach einer Laufzeit von drei Jahren möglich.
Sie haben allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Versicherung ihre Vertragsbedingungen ändert. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach
Kenntnisnahme der Änderungen aussprechen müssen. Ebenso dürfen Sie nach einem Leistungseintritt der Versicherung kündigen. Auch hier gilt es, die Frist von einem Monat zu berücksichtigen.
Unabhängig von möglichen Kündigungsfristen sollten Sie noch beachten, dass die Kündigung schriftlich per Post oder per Fax erfolgen muss. Eine E-Mail ist ebenso wenig ausreichend wie eine
Kündigung per Telefon.
Sofern Sie bisher schon über eine Krankentagegeldversicherung verfügten, sollten Sie diese bereits im Vorfeld kündigen. Dabei ist es ratsam, sich eine Bestätigung dieser Kündigung ausstellen zu
lassen. Damit ist sichergestellt, dass keine Missverständnisse entstehen. Ansonsten gehen Sie das Risiko ein, dass Sie entweder eine Versicherungslücke bekommen oder aber zwei Policen parallel
zahlen. Dieser Umstand wäre schon allein deshalb besonders ungünstig, weil Sie durch den Wechsel der Police ja in der Regel auch Geld sparen wollen.
Sie können den Anbieterwechsel natürlich dafür nutzen, auch die Leistungen anzupassen: Wenn die Deckungssummen beim alten Vertrag zu gering ausfielen, haben Sie jetzt die Chance auf eine
Änderung. Dasselbe gilt auch für den Zeitpunkt des Leistungseintritts: Für Selbstständige, die privat versichert sind, ist eine Zahlung sechs Wochen nach der Erkrankung möglicherweise
problematisch - hier sollte dann ein Tarif der Krankentagegeldversicherung gewählt werden, der wesentlich früher zu zahlen beginnt. Bei einigen Versicherern müssen gar nur einige Tage abgewartet
werden. Beachten sollten Sie bei der Anpassung der Leistungen aber, dass die Prämien sich entsprechend mit verändern.
Im höheren Alter sollten Sie zudem vorher prüfen, wie die Aussichten auf eine neue Police für Sie stehen. Die Altersgrenzen unterscheiden sich hierbei von Anbieter zu Anbieter, möglicherweise
müssen Sie auch hohe Risikozuschläge einkalkulieren. Wenn ein kurzer Vergleich im Vorfeld dies bereits vermuten lässt, sollten Sie auf einen Wechsel womöglich besser verzichten.
Nein, solche Policen sind nicht im Angebot - was allerdings auch nicht weiter
tragisch ist. Finanzfachleute sehen solche Policen ohnehin kritisch, denn im Prinzip handelt es sich hier um eine Mischung aus einem Sparvertrag und einer Risikoabsicherung. Dabei werden zwei
Dinge miteinander vermischt, die Sie auf dem freien Markt jeweils zu besseren Konditionen erhalten. Bei einer Betragsrückerstattung sind die gewährten Zinsen in der Regel sehr gering. Zudem
müssen Sie bei Versicherungen, die eine Beitragsrückerstattung anbieten grundsätzlich auch beachten, dass die Kosten entsprechend höher ausfallen.
Konkret kommt es natürlich darauf an, in welcher Hinsicht sich Ihre Lebenssituation ändert. Ist Ihr Gehalt angestiegen, sollten die Versicherungssumme entsprechend anpassen - sonst entsteht Ihnen
eine Versorgungslücke. Die meisten Policen lassen das problemlos zu, zumal dann ja auch die Beiträge und die Versicherungsumsätze steigen. Umgekehrt ist das sicher nicht immer zulässig. Möchten
Sie die Versicherungssumme senken, kann es unter Umständen möglich werden, die Police zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
Eine Frage der Versicherungsbedingungen ist auch die Anpassung, wenn Sie in die Selbstständigkeit wechseln sollten und privat versichert sind. Dann ist das Risiko, welches die
Krankentagegeldversicherung übernehmen muss, ungleich höher. Zum einen steigen die Beträge erheblich, weil das Krankengeld gänzlich wegfällt. Zum anderen steigt die Gefahr eines
Leistungseintritts, weil die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wegfällt. Weil sich die Leistungen der Krankentagegeldversicherung hier erhöhen, wird in der Regel eine
Änderung in Verbindung mit einer Anpassung der Beiträge möglich sein - letztlich steigert die Versicherungsgesellschaft auf diese Weise ihren Umsatz.
Prinzipiell gilt die Krankentagegeldversicherung nur für Sie selbst. Ihre Kinder
werden diese Police ohnehin nicht benötigen, sofern Sie noch nicht berufstätig sind. Für den Ehepartner, sofern dieser selbst in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig ein Einkommen
erwirtschaftet, muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
Nein, dies ist leider nicht möglich. Es handelt sich dabei nicht direkt um eine
Vorsorgeversicherung, sondern eher um einen Schutz des Vermögens. Hier können demnach keine steuerlichen Erleichterungen geltend gemacht werden. Viele andere Versicherungen lassen sich durchaus
steuerlich als Sonderausgaben absetzen, wobei in der Praxis die dabei geltenden Pauschalsummen Grenzen setzen.
Sie sollten einen solchen Schadensfall so schnell melden wie möglich - am besten schon dann, wenn Sie wissen, dass Sie die Leistungen in Anspruch nehmen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber noch nicht endete, aber bereits abzusehen ist, dass Sie innerhalb dieser sechs Wochen nicht mehr arbeitsfähig sein werden. Das lässt sich schon erkennen, wenn die Krankschreibung diesen Zeitraum bereits überschreitet. Eine solch langwierige Erkrankung sollte vom Arzt natürlich bescheinigt werden - damit können Sie die Erkrankung der Versicherung gegenüber nachweisen. Sie sollten sich hierbei klar machen, dass Sie in Ihrem eigenen Interesse handeln. Je früher Sie einen Leistungsanspruch anmelden, desto früher erfolgt auch eine Auszahlung der Versicherungssumme.
Unser Vergleichsrechner bietet eine gleichermaßen übersichtliche wie einfache Möglichkeit, einen Versicherungsvergleich durchzuführen - und das unverbindlich und vollkommen kostenlos. Sie müssen
sich nicht registrieren und auch keine E-Mail-Adresse hinterlegen. Sie können vollkommen anonym einfach die für Ihre Versicherungsberechnung relevanten Daten hinterlegen. Zu diesen Daten gehört
beispielsweise Ihr Geburtsdatum: Wie bereits erwähnt hat das Alter einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Risiko langwieriger Erkrankungen. In der Folge steigen dann auch die Beiträge an, ab
einem bestimmten Alter wird der Abschluss einer solchen Police vermutlich auch komplett verweigert.
Weiterhin ist das Arbeitsverhältnis eine relevante Größe: Wer abhängig beschäftigt ist, ist in der Regel auch im System der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die gesetzlichen Kassen
erstatten ein Krankengeld, welches der Großteil des Lohnausfalls auffängt. Die Krankentagegeldversicherung muss dementsprechend nur eine Differenz erstatten, weshalb die Kosten in einem ganz
erheblichen Maße sinken - und damit natürlich auch die Beiträge. Bei privatversicherten Kunden und selbstständigen werden hingegen die kompletten Beträge fällig.
Darüber hinaus entscheidet auch der Zeitpunkt der Leistung: Der Vergleichsrechner ermöglicht eine Auswahl nach drei, vier oder sechs Wochen, weil dies der üblichen Staffelung der Versicherungen
entspricht. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie mindestens drei Wochen ohne finanzielle Leistungen bleiben, sofern Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind. Das könnte möglicherweise eine
zu große Belastung darstellen, weshalb einige Versicherungsgesellschaften auch Leistungen innerhalb von wenigen Tagen bereitstellen. Sie sollten dabei aber natürlich auch die Beiträge im Blick
behalten: Möglicherweise steigen die Kosten dann derart an, dass ein Verdienstausfall im genannten Zeitraum einfacher zu verkraften wäre.
Zu guter Letzt müssen Sie natürlich den Versicherungsbetrag auswählen. Wie bereits erwähnt, dürfen Sie sich an der Arbeitsunfähigkeit nicht bereichern, die Versicherungsleistungen dürfen das
tatsächliche Einkommen also nicht übersteigen. Ein idealer Maßstab ist das Nettoeinkommen. Weil die Versicherung aber nach Anzahl der Krankentage zahlt, muss der Betrag auch auf den einzelnen Tag
umgerechnet eingeben werden. Als Berechnungsgrundlage werden hier 30 Tage zugrunde gelegt.
Nach der Auswahl dieser Parameter können Sie den Versicherungsvergleich direkt starten. Die Ergebnisse sind so angeordnet, dass Sie die preiswerteste Anbieter, die ihren Suchkriterien
entsprechen, direkt im Blick haben. Dabei werden Ihnen zusätzlich noch die wichtig Vertragsbedingungen und Besonderheiten angezeigt - so haben Sie schnell im Blick, wenn welcher Versicherung Sie
sparen können.
Wenn Sie bei uns erstmalig eine Versicherung abschließen, erhalten Sie Zugriff auf Ihren ganz persönlichen Versicherungsordner. Damit können Sie Ihre Versicherungsverträge künftig online
verwalten - ganz ohne sperrigen Aktenordner. Der hat nämlich insbesondere den Nachteil, dass er samt Inhalt verloren gehen kann. Wenn Sie über langjährige Versicherungen verfügen und bereits
umgezogen sind, kennen Sie das Problem. Allzu leicht gehen wichtige Dokumente verloren. Auf Ihren Versicherungsschutz hat das zwar zunächst keinen Einfluss, wohl aber auf die Kosten, die Sie
tragen müssen: Denn nach einigen Jahren sollte durchaus ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Die Marktlage ändert sich im Laufe der Zeit; in der Folge könnte es sein, dass Sie in Ihrer
bisherigen Police nicht mehr gut aufgehoben sind. Zudem gibt es auch Versicherungen die es erfordern, dass die Deckungssummen nach einigen Jahren angepasst werden.
Durch den Online-Versicherungsordner geht nie wieder etwas verloren. Sie können jederzeit über das Internet auf Ihre Versicherungsverträge und die zugehörige Korrespondenz zugreifen. Alles was
Sie dafür benötigen ist ein internetfähiger Rechner, besondere technische Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Auch Sie benötigen keine besonderen Fähigkeiten, um wieder Ordnung und
Übersicht in Ihre Versicherungen zu bringen - der normale Umgang mit dem Internetbrowser genügt vollkommen.
Um diesen Versicherungsordner nutzen zu können, ist es aber keinesfalls notwendig, alle Versicherungen über uns abzuschließen. Sie können auch Fremdverträge hinzufügen und so all Ihre
Versicherungsangelegenheiten online klären. Einige Ausnahmen gibt es hierbei allerdings noch aus rechtlichen Gründen: Einige Schriftverkehre müssen per Post erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie
ein gedrucktes Schreiben, während Sie ein Duplikat auch in digitaler Form online abrufen können.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch das Thema Datensicherheit:
Wir werden Sie nie nach Ihren persönlichen Zugangsdaten fragen. Wenn Sie eine solche Anfrage erhalten, handelt es sich um eine Fälschung. Umgekehrt ist es natürlich so, dass wir Ihnen neue
Zugangsdaten generieren und zustellen, wenn Sie die alten Log-in-Daten einmal verloren haben sollten.