Wer sich über lange Phasen bester Gesundheit erfreut, denkt über das Thema Krankenversicherung höchstens dann nach, wenn auf der Gehaltsabrechnung wieder ein stattlicher Betrag an die Krankenkasse abgeführt wurde. Noch mehr für diese Art von Versicherung auszugeben erscheint dann wenig sinnvoll. Doch auch wenn alle Werte im Körper stimmen und sich keine ersten Verschleißerscheinungen zeigen, kann sich trotzdem aus heiterem Himmel ein Unfall ereignen. Wenn es dann mit gebrochenem Bein in eine Klinik geht, kann das Thema Krankenzusatzversicherung schnell aktuell werden. Denn gerade in Kliniken ist die Zwei Klassen Medizin oftmals tatsächlich traurige Realität. Doch auch in anderen medizinischen Belangen kann es aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein, eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Welche Fälle das sind, was eine Krankenzusatzversicherung eigentlich ist und welche Art von Leistungen sie betrifft sind deshalb nur einige der Fragen, die wir Ihnen unter folgenden Punkten gerne beantworten:
Wenn auf diese Frage eine ehrliche Antwort gegeben werden soll, kann sie nur lauten: eigentlich niemand und doch so gut wie jeder. Der Grund für diese zugegebenermaßen widersprüchliche Antwort liegt im wesentlichen in den Tücken des deutschen Gesundheitssystems begründet. Denn seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland zwar eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Krankheitsfall aber so gut wie nie die vollständigen Kosten für die notwendige Versorgung. So besteht bei Medikamenten die Pflicht zur Zuzahlung für gesetzlich Versicherte. Auch bestimmte medizinische Leistungen werden von den Krankenkassen kategorisch ausgeschlossen. Besonders intensiv bekommen dies Patienten im Rahmen der Zahnmedizin zu spüren. Wenn Zahnersatz notwendig wird, decken die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten. Auch bei einem Krankenhausaufenthalt ist man, wie im Eingangsbeispiel angerissen, als Kassenpatient gegenüber privat Versicherten in vielerlei Hinsicht schlechter gestellt. Zwar lässt sich die Kluft zwischen beiden Versicherungsarten durch eine Krankenzusatzversicherung nie vollständig schließen. In bestimmten Teilbereichen aber kann die Krankenzusatzversicherung dabei helfen, für Sie als Patient die bestmögliche Art der Behandlung tatsächlich zu gewährleisten. Insofern macht eine Krankenzusatzversicherung nur dann wirklich keinen Sinn, wenn man bereits in einer der gehobenen Tarifklassen privat versichert ist.
Bei der Frage, ob es für privat Versicherte Sinn macht, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, kommt es vor allem darauf an, welchen Umfang die private Krankenversicherung abdeckt. Denn in den unteren Tarifklassen sind die Leistungen der Versicherungen an den Leistungen der Krankenkassen orientiert. Um diese Basisversorgung sinnvoll zu erweitern bieten sich für privat Versicherte zwei Wege: der Ausbau der privaten Krankenversicherung durch den Wechsel in eine höhere Tarifstufe oder der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Zwar dürfte es sich in der Regel so verhalten, dass ein Tarifwechsel in der Summe günstiger ist als der Abschluss einer weiteren Versicherung. Wenn aber die höhere Tarifstufe eine große Zahl an zusätzlichen Leistungen enthält, die Sie selber als Versicherter für unnötig halten, kann es sich rechnen, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die sich ausschließlich auf erweiterte Leistungen im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts bezieht. Insofern kommt es bei dieser Entscheidung darauf an, Angebote für beide Varianten einzuholen und dann sowohl preislich wie auch von den Leistungen zu vergleichen, welche Variante für einen selber mehr Sinn macht.
Eine Krankenzusatzversicherung kann für die unterschiedlichsten medizinischen Bereiche abgeschlossen werden. In der Regel werden daher von den Versicherungsgesellschaften bestimmte Module
angeboten, die ein klar umrissenes Leistungsspektrum betreffen. Denn für die Gesamtpakete gibt es schließlich die privaten Krankenvollversicherungen. Die entsprechenden Angebote lassen sich grob
in folgende Kategorien aufteilen
Zusatzleistungen beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus (Unterbringung im Ein-
oder Zwei Bett Zimmer, Behandlung durch den Chefarzt)
Freie Wahl des Krankenhauses
Kostenübernahme von Behandlungen durch einen Heilpraktiker (ambulante
Zusatzversicherung)
Pflegekostenzusatzversicherung für die Inanspruchnahme von professionellen
Pflegediensten
Zahnzusatzversicherungen (Zahnersatz, Zahnimplantate)
Zusätzliche Leistungen für Brillen bzw. Kontaktlinsen
Für Selbständige kann außerdem der Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung von Interesse sein. Denn gerade im Rahmen von langwierigen Erkrankungen entstehen gerade bei kleineren
Familienbetrieben große finanzielle Lücken, wenn der Inhaber für längere Zeit nicht selber arbeiten kann.
Selbstverständlich besteht bei der Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit, diese auch für weitere Personen abzuschließen. Wie im Rahmen einer privaten Krankenversicherung üblich muss dabei für jede einzelne Person eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Sofern für den Abschluss eine gesundheitliche Überprüfung vorgeschrieben ist, muss auch diese für sämtliche Versicherten einzeln durchgeführt werden. Gerade dann wenn Sie Kinder haben und gesetzlich versichert sind, ist es mindestens eine Überlegung wert, eine Krankenzusatzversicherung mit zusätzlichen Krankenhausleistungen abzuschließen. Denn wenn das eigene Kind so schwer erkrankt oder sich verletzt, dass es stationär eingewiesen werden muss, gibt es Ihnen als Elternteil ein Stück mehr inneren Halt, wenn Sie wissen, dass von Arztseite wirklich alles getan werden kann, um die Heilung in die Wege zu leiten, ohne dass zuvor die Frage der Kostenübernahme geklärt werden muss. Insofern macht es Sinn, bei einem Versicherungsvergleich von Anfang an die Werte aller Beteiligten mit zu erfassen, um einen vollständigen Vergleich hinsichtlich der Gesamtkosten vornehmen zu können.
Im Rahmen privater Krankenversicherungen richtet sich die Höhe der Tarife im Wesentlichen nach zwei Kriterien: dem Lebensalter der zu versichernden Person sowie nach dem jeweiligen Gesundheitszustand. Insofern müssen bei der Krankenzusatzversicherung regelmäßig Angaben zu Körpergewicht, chronischen Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Parametern gemacht werden. Hieraus entnehmen die Versicherungsgesellschaften die potentiellen Risiken für die kommenden Jahre und errechnen auf dieser Grundlage einen individuellen Tarif. Die Höhe der Aufschläge für Allergien und andere Risikofaktoren variiert dabei von Versicherung zu Versicherung oft deutlich. Neben erhöhten Tarifen können bestimmte gesundheitliche Risiken auch die Folge haben, dass diese explizit vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden. Dabei gilt, dass mit höherem Alter die Kosten nicht linear ansteigen, sondern zum Teil deutlich darüber hinaus. Der Grund hierfür liegt im Umstand begründet, dass private Krankenversicherungen darum bemüht sind, keine zu großen Anhebungen bei den Tarifen in laufenden Verträgen vorzunehmen. Dementsprechend werden bei jüngeren Versicherten im Rahmen des Tarifs Rückstellungen für das Alter gebildet. Je kürzer die Phase zwischen Vertragsabschluss und Erreichen des Rentenalters oder einer anderen Grenze ist, desto höher fallen die Tarife aus, um ausreichende Rückstellungen zu gewährleisten.
In den meisten Fällen gilt eine Krankenzusatzversicherung auch im Ausland oder ist auf das Ausland erweiterbar, was den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung unnötig macht. Insofern bietet die Krankenzusatzversicherung vor allem gesetzlich Versicherten klare Vorteile. Denn in aller Regel rechnen Ärzte im Ausland gegenüber deutschen Patienten privat ab. Selbst in EU-Mitgliedsstaaten hilft der Versicherungsschutz über eine gesetzliche Krankenkasse häufig nicht wirklich weiter. Je nachdem wie wichtig ein solcher Schutz auch im Ausland für Sie ist sollten Sie vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung aber in jedem Fall die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters in Bezug auf den Versicherungsschutz im Ausland. Dabei sollten Sie Ihr Augenmerk vor allem auf den genauen Geltungsbereich der Versicherung legen. Denn sowohl örtlich wie auch zeitlich ergeben sich hier oft große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.
Schon der Name einer Krankenzusatzversicherung besagt, dass diese zusätzlich zu einer bereits bestehenden Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die regulären Kosten, die im Rahmen von ärztlichen Behandlungen und beim Kauf von Medikamenten entstehen werden im Rahmen der Hauptversicherung abgerechnet. Die Krankenzusatzversicherung dient demgegenüber im Sinne eines Kostenschutzes bei Leistungen, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Da dies klar definierte Einzelbereiche der medizinischen Versorgung betrifft, ist die Krankenzusatzversicherung bei den Versicherungsgesellschaften in aller Regel in einzelne Module aufgeteilt. Diese betreffen etwa die Übernahme der Kosten für eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus einschließlich der Unterbringung im Ein- bzw. Zwei Bett Zimmer oder die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Die Bedürfnisse und Anforderungen an eine Krankenzusatzversicherung variieren dabei deutlich zwischen den einzelnen Versicherten. Eine umfassende Krankenzusatzversicherung macht schon deshalb keinen Sinn, weil nicht jeder Versicherte ein Brille trägt und folglich ein zusätzlicher Optikertarif im Paket lediglich zu höheren Kosten führen würde, ohne dass diese für den jeweiligen Versicherungsnehmer zu einem Vorteil führen würden. Deshalb können bei Modulartarifen genau die Module ausgewählt werden, die für Sie persönlich wichtig und passend sind.
Im Gegensatz zu den Modultarifen betreffen Ergänzungstarife nicht nur einzelne medizinische Teilbereiche, sondern ergänzen den Schutz der Hauptversicherung in mehreren Fällen gleichzeitig. Durch die Kombination mehrerer Module in einem Ergänzungstarif werden die Kosten für Sie als Versicherten in der Regel geringer. Ein solcher Mengenrabatt kann dazu führen, dass es für Sie günstiger ist, einen Ergänzungstarif mit einzelnen Modulen abzuschließen, die Sie gar nicht benötigen, als für jeden benötigten Bereich einen einzelnen Versicherungsvertrag abzuschließen. Um hier wirklich vergleichen zu können, geht es aber nicht nur um den Vergleich der Kosten innerhalb einer einzelnen Versicherung. Denn gerade Modulartarife haben den Vorteil, dass die einzelnen Module problemlos bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden können. Sind beim einen Versicherungsunternehmen die Kosten für einen zusätzlichen Krankenhaustarif mit Chefarztbehandlung besonders günstig, können es bei einer anderen Versicherung der Optiker- oder der Heilpraktiker Tarif sein. Insofern lässt sich auch dann, wenn Sie mehrere medizinische Bereiche durch entsprechende Module abdecken wollen nicht sagen, dass ein Ergänzungstarif für Sie in jedem Fall die günstigere Alternative darstellt. Denn gerade Kombinationsformen von einzelnen Modulen bei unterschiedlichen Versicherern bieten oftmals ein besonders hohes Potential was die Einsparung von Versicherungsprämien betrifft. Vergleichen lohnt sich bei Krankenzusatzversicherungen deshalb nicht nur global, sondern gerade und vor allem im Detail.
Um die Vorteile einer Krankenzusatzversicherung genauer heraus zu arbeiten, ist es
notwendig, sich zunächst ein paar Gedanken zu Versicherungen im Allgemeinen zu machen. Bereits ein Aufzählen der einzelnen Versicherungsarten würde allerdings den Rahmen dieses Artikels bei
weitem sprengen. Nimmt man dann noch die Varianten und Unterformen hinzu, wird es endgültig vollkommen unübersichtlich. Eine solche Aufzählung ist allerdings auch gar nicht notwendig. Denn
Tatsache ist, dass der Bedarf an Versicherungen sich von Person zu Person unterscheidet. Von dieser Regel gibt es nur zwei wirklich allgemein verbindliche Ausnahmen und diese betreffen einen
ausreichenden Haftungs- und Krankenversicherungsschutz. Bei der Haftpflicht sollte dabei die Haftungssumme nicht zu niedrig angesetzt werden. Denn es kann immer sein, dass durch einen tragischen
Unfall Kosten im Millionenbereich entstehen. In solchen Fällen ist bei mangelnder Haftpflichtversicherung eine Privatinsolvenz der letzte Ausweg. Dieses Beispiel zeigt, dass es nicht nur darauf
ankommt, in bestimmten Bereichen überhaupt versichert zu sein, sondern darauf, dass Versicherungsschutz in ausreichendem Maße vorhanden ist. Bei einzelnen Sachversicherungen lassen sich daher
durchaus einmal Abstriche machen. Umgekehrt macht es gerade bei einer grundlegenden Versicherung wie der Krankenversicherung Sinn, sich Gedanken über den benötigten Umfang zu machen.
Dieser deckt sich nicht immer vollständig mit dem Leistungsspektrum der
gesetzlichen Krankenkassen. Umgekehrt macht ein vollständiger Wechsel hin zur privaten Krankenversicherung häufig auch keinen Sinn oder ist wegen zu geringer Einkünfte nicht möglich. Für solche
Fälle ist die Krankenzusatzversicherung gedacht und für diese Versicherten bietet sie auch klare Vorteile.
Der wichtigste Vorteil ist dabei, dass Sie durch die Krankenzusatzversicherung
Privatpatienten in den medizinischen Bereichen gleichgestellt sind, die für Sie persönlich eine besondere Bedeutung haben. Besonders deutlich werden diese Vorteile vor allem im Rahmen eines
stationären Aufenthalts im Krankenhaus. Auch wenn es gesellschaftlich betrachtet sicherlich ein Unding ist, erfahren Privatpatienten im Krankenhaus in aller Regel ein deutlich höheres Maß an
Zuwendung, Pflege und Service. Denn der Chefarzt Tarif führt für das jeweilige Krankenhaus zu deutlich höheren Einnahmen. Außerdem ist es für den Heilungsprozess wesentlich förderlicher, wenn Sie
das Zimmer, in welchem Sie untergebracht sind, mit maximal einer Person oder auch mit niemandem teilen müssen. Im Sechs Bett Zimmer finden Sie dagegen schon wegen der unterschiedlichen
Fernsehgewohnheiten meist deutlich schlechter in den Schlaf.
Besondere Vorteile bietet eine Krankenzusatzversicherung auch dann, wenn Sie Ihre
Gesundheitsvorsorge nicht ausschließlich über zugelassene Kassenärzte regeln lassen wollen. Für die Behandlung durch Heilpraktiker müssen Sie allerdings als Kassenpatient so gut wie immer selber
aufkommen. Ein entsprechendes Modul im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen hier mehr Wahlfreiheit bei deutlich reduziertem Kostenrisiko. Gleiches gilt in Bezug auf Optiker und
Zahnärzte, wenn Sie sich für einen Zahnzusatz- oder Optiker Tarif entschieden haben. Und auch in Sachen Pflegekosten oder einem umfassenden Versicherungsschutz bei all Ihren Auslandsreisen kann
sich eine Krankenzusatzversicherung als durchaus nützlich erweisen. Wie eingangs gesagt, geht es bei der Krankenzusatzversicherung vor allem um folgendes: Ihnen das Gefühl zu geben, wirklich gut
und vor allem ausreichend versichert zu sein.
Neben vielen Vorteilen ergeben sich bei der Krankenzusatzversicherung aber auch
Nachteile gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Dies betrifft vor allem die Tatsache, dass es sich bei der Krankenzusatzversicherung um keine Familienversicherung handelt, sondern jede
einzelne Person der Familie gesundheitlich durchgecheckt und separat versichert werden muss. Gerade bei größeren Familien ist die finanzielle Belastung für das mehr an Sicherheit im
Krankheitsfall durchaus spürbar. Außerdem bemessen sich die Beiträge nicht nach dem jeweiligen Einkommen sondern werden individuell anhand des Alters, des Gesundheitszustandes sowie nach dem
gewünschten Umfang der medizinischen Leistungen berechnet. Zum Gesundheitszustand zählen dabei unter anderem auch Dinge wie das Körpergewicht. Liegt dieses zu hoch, kommt es in der Regel zu
entsprechenden Zuschlägen auf die Beiträge. Bei extremem Übergewicht kann eine private Krankenzusatzversicherung sogar vollständig abgelehnt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass bestimmte
schwere Vorerkrankungen gegeben sind, die ebenfalls eine Aufnahme in die Versicherung verhindern können. Außerdem steigen die Beiträge mit steigendem Alter überproportional an, weil weniger
Versicherungszeit bis zum Alter und damit auch weniger Zeit für die Bildung von Rückstellungen im Hinblick auf die Fortführung der Versicherung jenseits der Pensionsgrenze bleibt.
Ein weiterer Nachteil betrifft den Umstand, dass Sie auch längerfristig erkranken
können. Hier gilt im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen, dass Sie jenseits der sechsten Krankheitswoche sowie im Rahmen von Mutterschaftszeiten beitragsfrei gestellt werden. Anders sieht es
dagegen im Rahmen der Krankenzusatzversicherung aus. Bei dieser werden die Prämien weiterhin fällig. Da das Krankengeld aber häufig das eigentliche Einkommen nur unzureichend ersetzt, können die
Kosten für die Krankenzusatzversicherung in einem solchen Fall zu einem zusätzlichen finanziellen Problem werden. Hinzu kommt, dass Sie bei der Krankenzusatzversicherung, wie im Rahmen von
privaten Krankenversicherungen allgemein üblich, für alle auf privatversicherungsrechtlicher Basis erbrachten Leistungen in Vorlage treten müssen. Bei längerfristigen Krankenhausaufenthalten
können hier schnell vier- oder im schweren Fällen auch fünfstellige Krankenhausrechnungen zusammen kommen, die Sie zunächst vorstrecken müssen, ehe Ihnen diese Ausgaben durch die Versicherung
erstattet werden.
Weitere Probleme können sich dann ergeben, wenn ein Krankenhausaufenthalt kurz
nach Abschluss der Versicherung notwendig werden sollte, weil bei Krankenzusatzversicherungen in der Regel eine gewisse Wartezeit vorgesehen ist, in welcher die Versicherung noch nicht
eintrittspflichtig ist. Vor allem wenn es um das Thema Zahnersatz geht, können diese Fristen bis zu mehreren Jahren betragen.Insofern gibt es eine Reihe von Fragen, die Sie bedenken sollten, ehe
Sie sich für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung entscheiden.
Bei einer Krankenzusatzversicherung ist in den Vertragsbedingungen so gut wie immer eine bestimmte Mindestlaufzeit für die Versicherung vorgesehen. In aller Regel beträgt diese mindestens ein
Jahr und höchstens drei Jahre. Die Mindestlaufzeit beginnt dabei naturgemäß mit dem Abschluss der Versicherung und endet automatisch nach Erreichen der jeweils im Vertrag vorgesehenen Frist. Ab
diesem Zeitpunkt sehen die Versicherungsverträge in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres vor. In manchen Fällen ist diese Frist auch kürzer
und beträgt dann lediglich einen Monat. Wichtig ist vor allem, dass Sie den Versicherungsunterlagen entnehmen, wann das für Ihren Vertrag maßgebliche Versicherungsjahr endet. Dieses kann sich
nämlich sowohl auf das Kalenderjahr beziehen als auch auf den Zeitpunkt, an welchem Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Form der Kündigung. Aufgrund der dargelegten Fristen muss diese rechtzeitig zugehen. Für diesen rechtzeitigen Zugang sind Sie, sofern es hierüber zu
einem Rechtsstreit kommen sollte, in vollem Umfang beweispflichtig. Daher macht es Sinn, das Kündigungsschreiben nicht nur per Einschreiben zu versenden, sondern auch das Verstauen des Schreibens
im Briefumschlag sowie die Aufgabe des Briefes durch einen Zeugen überwachen zu lassen. Bestehen Sie im Kündigungsschreiben selber außerdem darauf, dass Ihnen der fristgemäße Zugang des
Schreibens durch die Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigt wird.
Extra Tipp: Neben der regulären Kündigung besteht gegenüber der Versicherungsgesellschaft dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn diese die Beiträge erhöht. Die Frist für die
Kündigung beträgt dabei einen Monat ab Zugang des Schreibens, in welchem die zukünftige Erhöhung der Beiträge mitgeteilt wird.
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Krankenzusatzversicherung den Anbieter wechseln müssen ist zunächst die oben beschriebene Kündigung des alten Vertrages erforderlich. Eine solche Kündigung sollte erst dann ausgesprochen werden, wenn von der neuen Versicherungsgesellschaft unterschriftsreife Verträge vorliegen, die eine lückenlose Versicherung nach Abschluss der Kündigungsfrist bei der alten Gesellschaft gewährleisten. Erfolgt die Kündigung dagegen bevor Sie einen neuen Vertrag vorliegen haben, kann es sein, dass Sie plötzlich ohne zusätzlichen Krankenversicherungsschutz dastehen. Denn bei der neuen Versicherung müssen auch die Überprüfungen der Gesundheit von allen zu versichernden Personen erneut erfolgen. Hat sich in der Zwischenzeit bei einer dieser Personen eine Allergieerkrankung eingestellt, kann dies gegebenenfalls zu hohen Zuschlägen auf die Beiträge führen. Außerdem führt Ihr höheres Lebensalter dazu, dass sich die Einsparpotentiale beim Wechsel des Versicherers in aller Regel in engen Grenzen halten. Von daher macht es gerade vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung Sinn, den Markt möglichst intensiv zu sondieren und beim Vergleichen auch die mittelfristigen Perspektiven nicht aus dem Blickfeld zu verlieren. Denn ein späterer Wechsel rechnet sich, aus den genannten Gründen, in den seltensten Fällen.
Wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, dann schließen Sie mit den behandelnden Ärzten einen zivilrechtlichen Vertrag, für den Sie selber haftbar sind. Insofern ist es wichtig, dass Sie immer dann bei Ihrer Versicherung nachfragen, wenn Sie nicht sicher sind, ob diese oder jene medizinische Leistung durch Ihren Versicherungsvertrag mit abgedeckt ist. Denn wenn dies nicht der Fall ist und Sie sich dennoch behandeln lassen, bleiben Sie am Ende selbst auf den entstandenen Kosten sitzen. Die eingehenden Rechnungen der Ärzte müssen Sie in jedem Fall zunächst selber bezahlen und reichen die Rechnungen nachträglich bei Ihrer Versicherung ein. Bei höheren Summen macht es dabei Sinn, sich mit der jeweiligen Arztpraxis darauf zu verständigen, dass Sie die geschuldete Summe dann überweisen, wenn die entsprechende Leistung der Versicherung auf Ihrem Konto eingegangen ist. Hierzu müssen Sie die Rechnung möglichst rasch an die Versicherung weiterleiten. Denn sofern es aufgrund von Zahlungsverzögerungen zu Mahngebühren kommt, müssen Sie diese in jedem Fall selber tragen.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden müsssen, melden Sie sich dort zunächst regulär an. Im Rahmen der Aufnahme im Krankenhaus wird unter anderem auch geklärt, welche Wahlleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Dies sind Leistungen, welche durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Sofern Ihre Krankenzusatzversicherung einen Krankenhaustarif beinhaltet, können in diesem Wege Leistungen wie die ausschließliche Behandlung durch leitende Ärzte sowie die Art Ihrer Unterbringung festgelegt werden. Diese Leistungen wird das Krankenhaus später getrennt von den notwendigen medizinischen Basisversorgung abrechnen. Hinsichtlich der Unterbringung im Ein- oder Zwei Bett Zimmer erfolgt die Abrechnung dabei in aller Regel direkt zwischen dem Krankenhaus und Ihrer Versicherung. Anders verhält es sich mit den Leistungen der einzelnen leitenden Ärzte. Diese stellen ihre im Rahmen der Wahlleistungen vorgenommenen Behandlungen separat in Rechnung. Diese Rechnung geht nicht Ihrer Versicherung sondern Ihnen persönlich zu und Sie tragen auch persönlich dafür die Verantwortung, dass diese fristgemäß bezahlt wird. Da es sich in solchen Fällen schnell um vierstellige Beträge handeln kann, ist es wichtig, dass Sie mit der Versicherung Rücksprache halten, wann mit einer Leistung gerechnet werden kann um dann mit dem Krankenhaus einen bestimmten Zeitpunkt für die Zahlung in Aussicht stellen zu können. Auf diese Weise lassen sich mögliche weitere Kosten durch Zahlungsverzug und Mahnungen wirksam umgehen.
Eine reguläre Kündigung von Krankenzusatzversicherungen durch das Versicherungsunternehmen bildet eine große Ausnahme. Dies gilt allein schon deshalb, weil für Krankenzusatzversicherungen die
Rückstellungen für das Alter bilden, eine reguläre Kündigung von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist. Anders verhält es sich bei Krankenzusatzversicherungen, die nicht wie Lebensversicherungen
strukturiert sind, sondern bei denen es sich ihrer Rechtsnatur nach um Schadensversicherungen handelt. Hierunter fallen in der Praxis vor allem Auslandreisekrankenversicherungen aber auch
Zahnzusatzversicherungen. Allerdings wird in solchen Fällen die vom Gesetz her mögliche Kündigung häufig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen selber in seinen Vertragsbedingungen
ausgeschlossen. Sofern eine ordentliche Kündigung möglich ist, richten sich die hierfür geltenden Fristen nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Aber wie gesagt: Hierbei handelt es sich um eine
absolute Ausnahme.
Anders sieht es dagegen bei den außerordentlichen Kündigungen aus. Diese werden von Versicherungsunternehmen dann ausgesprochen, wenn vonseiten des Versicherten eine schwere Vertragsverletzung
vorliegt. Dies ist im Rahmen der Krankenzusatzversicherung vor allem dann der Fall, wenn bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben über den gesundheitlichen Zustand von zu versichernden
Personen gemacht wurden. Können dem Versicherungsnehmer hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch das Versicherungsunternehmen nachgewiesen werden, so kann dieses den Vertrag fristlos
kündigen. Hatte der Versicherte keine Kenntnis über die gesundheitliche Vorschädigung, so kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag fristgemäß kündigen, wenn bei Kenntnis der Vorerkrankung
eine Versicherung nicht abgeschlossen worden wäre. In weniger gravierenden Fällen kann es in diesem Zusammenhang auch dazu kommen, dass der Vertrag fortgeführt wird und lediglich die Höhe der
Versicherungsprämien an das tatsächliche Risikoprofil des Versicherten angepasst wird. In jedem Fall aber ist aus diesen Gründen dringend davon abzuraten, bei Abschluss einer privaten
Krankenversicherung gleich welcher Natur, falsche Angaben zur eigenen Gesundheit zu machen.
Um die für Sie passende Krankenzusatzversicherung zu finden, bietet sich die Nutzung unseres Vergleichsrechners an. An persönlichen Daten benötigen wir von Ihnen hierfür lediglich Ihr Geburtsdatum, den gewünschten Versicherungsbeginn sowie Angaben darüber, welche Leistungen mit in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Dies betrifft sowohl die ambulanten Leistungen als auch die Krankenhausleistungen sowie die gewünschte zahnärztliche Versorgung. Bei der Gestaltung waren wir darum bemüht, Ihnen so viel Wahlfreiheiten wie möglich zu geben. So können Sie etwa Unterbringung und Art der Behandlung im Krankenhaus frei kombinieren oder zwischen einer Vielzahl von Prozentwerten auswählen was die teilweise Übernahme der Kosten für Zahnersatz durch die Versicherung betrifft. Auf dieser Grundlage bekommen Sie nur die Angebote gelistet, die für Ihr Anforderungsprofil an eine Krankenzusatzversicherung auch wirklich passend sind. Weitere Angaben betreffen mögliche zusätzliche Module wie etwa eine Reiseauslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld u. ä.. Nach kurzer Datenbankrecherche listet Ihnen der Vergleichsrechner daraufhin die Tarife der einzelnen Versicherungsunternehmen. Diese sind nach der Höhe der monatlich anfallenden Versicherungsprämien in aufsteigender Reihenfolge gestaffelt.
In Sachen Versicherungen sind wir darum bemüht, einen umfassenden Service aus einer Hand zu bieten. Dazu gehören nicht nur detaillierte Informationen zu allen Fragen rund um die verschiedenen Versicherungsarten und der Vergleichsrechner sondern auch die Möglichkeit, Versicherungsverträge unmittelbar über unser Internetangebot abzuschließen. Spätestens an diesem Punkt endet der Service der meisten Anbieter. Uns geht es aber darum, Ihnen nicht nur die passenden Versicherungen zu vermitteln, sondern Sie auch bei der Verwaltung Ihrer Versicherungen zu unterstützen. Hierzu dient der persönliche Versicherungsordner welchen Sie bei uns anlegen können. Selbstverständlich ist dieser passwortgeschützt und auch sonst technisch vollumfänglich abgesichert. In diesem Ordner werden Ihre einzelnen Versicherungen abgelegt, sodass Sie in einem Schadensfall jederzeit Zugriff auf alle relevanten Informationen und erforderlichen Daten haben. Da das entsprechende Programm browserbasiert ist, benötigen Sie keine besondere technische Ausstattung oder spezielle Software. Damit Sie über uns jederzeit einen vollständigen Überblick über Ihre versicherungstechnische Situation gewinnen können, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, auch Fremdverträge mit in Ihren persönlichen Versicherungsordner aufzunehmen.