Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: „Hurra, wir leben immer länger!“. Das ist ein schönes Lied, vor allem, wenn wir dabei gesund bleiben. Ein anderes Lied, das die Spatzen von den Dächern
pfeifen, lautet: „Es gibt immer weniger Kinder!“
Doch was hat das alles miteinander zu tun und was betrifft Sie dabei?
Dass wir alle im Schnitt immer länger leben ist Segen und Fluch zugleich. Denn einerseits können wir das Leben länger genießen als unsere Vorfahren. Andererseits birgt das längere Leben das
Risiko mit sich, dass wir körperlich nicht mehr in der Lage sein könnten, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln. Viele von uns werden sogar an Demenz oder Alzheimer erkranken und müssen in ein
Pflegeheim. Gemeinsam haben sowohl die körperlich schwachen als auch die an Demenz erkrankten Menschen, dass sie ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Und schon sind wir beim Problem Nummer 2: Die sinkenden Geburtenzahlen in Deutschland mit schrecklichen Folgen für pflegebedürftige Menschen. Unsere Gesellschaft und unsere Industrienation
braucht eine Vielzahl hoch qualifizierter Menschen. Durch die geburtenschwachen Jahrgänge, dem so genannten „Pillenknick“ wurden immer weniger Kinder geboren, die im gebärfähigen Alter ebenfalls
weniger Kinder geboren haben. Es entstand eine Spirale nach unten, die jetzt in unserer Gesellschaft ankommt. Die hochqualifizierten Menschen werden von der Industrie geworben. Weitere kommen
beim Handwerk an und arbeiten dort. Am Ende gibt es immer weniger Menschen, die bereit sind, die Strapazen eines sozialen Berufs auf sich zu nehmen, und Altenpfleger werden wollen. Die Folge:
Arbeitskräfte sind rar und Pflegeplätze werden immer teurer. Auch bei ambulanten Pflegediensten ist das Problem angekommen und die Personalknappheit macht sich breit.
Immer mehr Menschen werden zu Hause von Familienangehörigen oder ambulanten Pflegediensten versorgt. Deren Möglichkeiten sind begrenzt und es ist nicht ausgeschlossen, dass man eines Tages in ein
Pflegeheim einziehen muss. Alles kostet Geld und übersteigt in den weit überwiegenden Fällen die eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Der Staat gibt nur wenig dazu, so dass der überschießende Teil von der Familie und der gesetzlichen Pflegeversicherung gestemmt werden muss. Die Kinder haften in jedem Fall für ihre Eltern und
erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, zahlt der Staat für den Pflegebedürftigen, die zudem überwiegend Frauen sind.
Um zu vermeiden, dass die gesamte Familie finanziellen Schaden nimmt, ist eine andere Form der Absicherung erforderlich: Eine private Pflegeversicherung, die wir hier jetzt vorstellen.
Das Gesetz hat einen sperrigen Namen: „Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I“ und ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Damit hat der Staat nicht nur die bisherigen Beiträge im Schnitt um 4 % an die
Inflation angepasst, sondern auch noch einige Verbesserungen eingefügt. Diese lindert die finanziellen Probleme in der gesetzlichen Pflegefürsorge höchstens und beseitigt sie nicht. In jedem Fall
ist weiterhin private Vorsorge erforderlich.
Staatliche Leistungen als „Pflegegeld für häusliche Pflege“
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Mit
folgenden Beträgen beteiligt sich der Staat, die nach Pflegestufen gestaffelt sind und die mit Pflegesachleistungen kombiniert werden können:
Stufe 0 | 123 € |
Stufe I | 244 € |
Stufe II | 458 € |
Stufe III | 728 € |
Bei Personen, die an Demenz erkrankt sind und an so
genannter „eingeschränkter Alltagskompetenz“ leiden, erhöhen sich die Beiträge insgesamt wie folgt:
Stufe 0 | 0 € |
Stufe I | 316 € |
Stufe II | 545 € |
Stufe III | 728 € |
Auch Ansprüche auf “Pflegesachleistungen für häusliche Pflege“ werden von der
gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Diese Leistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Stufe 0 | 0 € |
Stufe I | 468 € |
Stufe II | 1.144 € |
Stufe III | 1.612 € |
Stufe III | 1.995 € |
Härtefallregel |
Personen, die an Demenz erkrankt sind und an so genannter „eingeschränkter
Alltagskompetenz“ leiden, erhöhen sich die Beiträge insgesamt wie folgt:
Stufe 0 | 231 € |
Stufe I | 689 € |
Stufe II | 1.298 € |
Stufe III | 1.612 € |
Stufe III | 1.995 € |
Härtefallregel |
“Teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege“ werden ebenfalls von der
gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Darunter versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Seit dem 1. Januar 2015 können diese Leistungen auch neben
der ambulanten Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Stufe 0 | 0 € |
Stufe I | 468 € |
Stufe II | 1.144 € |
Stufe III | 1.612 € |
Personen, die an Demenz erkrankt sind und an so genannter „eingeschränkter
Alltagskompetenz“ leiden, erhöhen sich die Beiträge insgesamt wie folgt:
Stufe 0 | 231 € |
Stufe I | 689 € |
Stufe II | 1.298 € |
Stufe III | 1.612 € |
Die höchsten Ansprüche an die Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige, die
beispielsweise in einem Pflegeheim leben und “Leistungen bei vollstationärer Pflege“ bekommen.
Stufe 0 | 231 € |
Stufe I | 1.064 € |
Stufe II | 1.330 € |
Stufe III | 1.612 € |
Stufe III | 1.995 € |
Härtefallregel |
Personen, die an Demenz erkrankt sind und an so genannter „eingeschränkter
Alltagskompetenz“ leiden, erhöhen sich die Beiträge insgesamt wie folgt:
Stufe 0 | 0 € |
Stufe I | 1.064 € |
Stufe II | 1.330 € |
Stufe III | 1.612 € |
Stufe III | 1.995 € |
Härtefallregel |
Ich fasse ich mich ausnahmsweise mal kurz: Die gesetzliche Pflegeversicherung fühlt sich nicht berufen, dem Bürger sämtliche Lasten vom Hals zu halten, sondern bietet nur einen Grundschutz.
Anders ausgedrückt: Die geleistete Pflegehilfe, egal ob durch Familienangehörige oder Profibetriebe, ist deutlich teurer als das, was die Pflegekasse bezahlt.
Ein Pflegeheimplatz kostet rund 3.000 € im Monat – also deutlich mehr als die gesetzliche Pflegeversicherung mit maximal 1.995,-- Euro für vollstationäre Pflege in der Pflegestufe III und
Härtefalllösung bezahlt.
Und weil das so ist, gibt es für uns mindestens vier Möglichkeiten (und jetzt wird es doch etwas ausführlicher):
Möglichkeit 1: Sie haben genug Geld und die Pflegeversicherung dient als
Taschengeld für den Pflegebedürftigen. Ja, diese Personen gibt es und die müssen sich um den finanziellen Aspekt der Krankheit keine Sorgen machen – aber wir vermuten, dass dieser Personenkreis
diesen Text nicht lesen wird.
Möglichkeit 2: Sie versuchen, mit den staatlichen Mitteln auszukommen und
alles so billig wie möglich zu organisieren. Damit treiben Sie den Teufel mit dem Beelzebub aus, denn die Entlastung für den pflegebedürftigen Angehörigen sorgt für Belastung bei den Pflegenden.
Die häufige Folge: Burnout und Privatinsolvenz. Die Pflege eines Angehörigen erfordert viel Kraft, Geduld und Liebe. Vielleicht ist genug Liebe da, aber gewiss leidet die Kraft und damit auch das
Familienleben, wenn man sich aus Geldnot für einen Angehörigen aufzehrt. In vielen Fällen kann das pflegende Familienmitglied auch keinen Haupt- oder Nebenjob mehr verrichten und das Geld fehlt
dann ebenfalls in der Familienkasse. Kein Urlaub, keine freien Wochenenden, kein Familienglück, keine Zukunft. Viele Familien scheitern an der aufopferungsvollen Pflege.
Möglichkeit 3: Ihnen geht es vierfach am Hintern vorbei, was aus Ihrem
Angehörigen wird. So etwas gibt es, denn nicht alle Eltern und Kinder sind sich „grün“. Irgendwann ist die Familie auseinandergebrochen, man spricht nicht mehr miteinander und hat sich jahrelang
nicht gesehen oder miteinander gesprochen. Das entbindet Sie aber nicht davon, für den Angehörigen in das Portemonnaie zu greifen und Scheine zu zücken. Wenn Sie es nicht freiwillig tun, kommt
der Staat und schickt Ihnen einen Zahlungsbescheid, den er auch nachdrücklich erfüllt haben will. Am Ende müssen Sie doch zahlen und das wird in unserer Information unter „Warum haften KINDER für
ihre ELTERN?“ behandelt.
Möglichkeit 4: Sie schließen sich einer Solidargemeinschaft an. Eine
Solidargemeinschaft ist wie ein Pool: Viele zahlen ein diesen Pool ein und die Bedürftigen bekommen im Pflegefall eine Zahlung. Allerdings muss dies so organisiert werden, dass es gerecht zugeht
und sich niemand zu Unrecht bereichert. Außerdem muss bekannt sein und sichergestellt werden, dass eben nur ein kleiner Teil der Solidargemeinschaft Geld bekommt und die meisten eben nicht. Damit
es eben gerecht zugeht, braucht es ein geregeltes Umfeld und wird durch Verträge geleistet. Mathematiker rechnen aus, wieviel Geld in dem Pool („Topf“) eingezahlt sein muss, damit das
Auszahlungsversprechen eingehalten werden kann. Außerdem müssen auch die mit der Verwaltung dieses Pools einhergehenden Kosten gedeckt werden. Ach ja – das viele eingesammelte Geld muss auch
sicher verwahrt oder angelegt, sowie vor Verlust geschützt werden. Es muss also eine große Anzahl von Menschen geben, die sich dieser Gemeinschaft anschließen, damit auch genug Geld fließen kann.
Und weil es sich um Geld handelt, muss auch sichergestellt werden, dass kein Mißbrauch entstehen kann. Diese Form der Solidargemeinschaft nennt man „Versicherung“ und funktioniert genau nach dem
gerade genannten Prinzip.
Ganz einfach: Weil es die Gesetze so vorsehen und der Gesetzgeber es so will. Ist ja vielleicht auch nachvollziehbar, denn warum sollte der Staat für Menschen aufkommen, die ja noch Angehörige
haben? Eltern haben ja auch ihre Kinder großgezogen und versorgt – jetzt sind eben die Eltern dran, versorgt zu werden. Aber wenn (erwachsene) Kinder sich rechtzeitig um eine Absicherung für den
Fall einsetzen, dass sie später zur Kasse gebeten werden, sollten sie sich rechtzeitig mit ihren Eltern ins Einvernehmen setzen und nach versicherungstechnischen Lösungen suchen.
Es gibt nämlich auch Grenzen der Fürsorge und wenn Sie richtig vorgehen, können Sie sich auch gegen einen Stinkstiefel von Vater wehren, der die Familie früh verlassen und sich nie um seine
Kinder gekümmert hat. Allerdings sollten Sie ein Aufsehen erregendes Gerichtsurteil der obersten Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2014 genau durchlesen. Dort wurde nämlich
höchstinstanzlich geurteilt, dass Kinder ihren Eltern gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig sind und sich nur bei schweren Verfehlungen der Eltern sich der Verantwortung entziehen können
(XII ZB 607/12 BGH). Diesem Urteil müssen Kinder für ihre Eltern selbst dann aufkommen, wenn der Kontakt bereits Jahrzehnte lang unterbrochen war. Dort hieß es unter anderem, dass die
„Aufkündigung der familiären Bandes“ gegenüber erwachsenen Kindern noch eine „schwere Verfehlung“ darstelle und somit nicht zum Verlust eines Unterhaltsanspruches führe.
Damit war klar, dass die BGH-Richter der Stadt Bremen recht gaben, die die Zahlung von 9.000 € Heimkosten für einen Vater eingeklagt hatten, der zwei Jahre zuvor verstorben war. Hinter diesem
Gerichtsurteil steckte eine menschliche Tragödie: Über vierzig Jahre lang wollte der Vater nichts von seinem Sohn wissen. Er brach den Kontakt zu ihm nach der Scheidung ab, enterbte ihn zudem und
lehnte jegliche Kontaktwünsche des Sohnes kategorisch ab.
Die Städte und Kommunen freuen sich jedoch ins Fäustchen über so ein Urteil, denn die steigenden Pflegkosten alter Menschen müssen von ihnen getragen werden, wenn die Rente des Pflegebedürftigen
nicht ausreicht. Allein 2013 kostete dies die Städte und Kommunen nach Angaben des Deutschen Städtetags 3,7 Milliarden Euro und somit dürfte klar sein, dass die Kommunen zusehen werden, dass sie
das ihnen zustehende Geld bei den Angehörigen auch eintreiben werden.
Ein anderes Beispiel ereignete sich 2010 in Gelsenkirchen, als ein Mann 40.000 € für die Unterbringung seiner Mutter zahlen musste, die ihn während seiner Kindheit sehr schlecht behandelt
hatte.
Allerdings gibt es auch andere krasse Beispiele, bei denen die Kinder im Recht blieben. 2004 musste eine erwachsene Tochter keinen Unterhalt für ihre Mutter zahlen, die sie als einjähriges Kind
in die Obhut der Großeltern gegeben hatte und sich danach kaum noch um sie gekümmert hatte. Der BGH meinte, dass sich die Mutter einer „schweren Verfehlung“ schuldig gemacht habe.
Für alle anderen gilt aber grundsätzlich: „KINDER haften für ihre ELTERN“.
Wie Sie das finanziell wuppen können, erfahren Sie unter „Welche Formen der Pflegeversicherung gibt es?“
Um Ihnen den Abschluß einer Pflegeversicherung „schmackhaft“ zu machen, sollten Sie sich einmal die Entwicklung der Pflegebedürftigen seit 1999 ansehen. Denn ab diesem Jahr stieg die Zahl von gut
2 Millionen auf 2,5 Millionen in 2014. 2040 sollen es dann bereits 3,75 Millionen sein. Die Möglichkeit, dass Sie selbst einmal ein Pflegefall werden, dürfte groß sein. Gleichzeitig sinkt auch
die Gesamtzahl der Bevölkerung, so dass immer weniger Pflegekräfte zu Ihrer Pflege zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Pflegeversicherung für Sie eine Ernst zu nehmende Möglichkeit sein, Ihre finanzielle Integrität auch im Alter zu wahren. Und wenn Sie schon auf Pflege
angewiesen sind, sollte es doch nicht am Geld scheitern, oder?
Und das sind die wichtigsten Formen der privaten Pflegeversicherung:
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt nach Eintritt der vereinbarten Pflegestufe eine lebenslange zusätzliche Rente in der gewählten Höhe. Es kann für jede Pflegestufe eine gesonderte Rentenhöhe
vereinbart werden.
Bevor Sie diese Form der Absicherung wählen, sollten Sie wissen, dass diese die teuerste der angebotenen Versicherungslösungen ist. Es gibt weitere Lösungen, die jedoch deutlich preiswerter sind,
nämlich die….
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist die geläufigste Form der Absicherung von Pflegekosten. Hier muss die Pflegebedürftigkeit vom Versicherten nachgewiesen werden und es wird ein vorher
vereinbartes Pflegetagegeld pro Tag gezahlt. Der Vorteil liegt darin, dass dieses Pflegetagegeld unabhängig von der eingetretenen Pflegestufe gezahlt wird und auch unabhängig von entstehenden
Kosten. Die pflegebedürftige Person hat damit also die Möglichkeit, ihr Einkommen im Pflegefall so anzuheben, dass damit sämtliche Kosten bestritten werden können.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung zahlt einen vorher vereinbarten Anteil an den verbleibenden Pflegekosten, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung ihren Anteil gezahlt hat. Der Prozentsatz der
verbleibenden Pflegekosten, die nach Abzug der Gesetzlichen ausgezahlt werden soll, entscheidet über die Beitragshöhe. Ein wesentlicher Vorteil dieser Absicherung besteht darin, dass damit auch
die Steigerungen bei den Pflegekosten abgefangen werden können und der eigene Anteil somit überschaubar bleibt.
Grundlagen der Vertragsgestaltung
Egal für welche Form der privaten Pflegeversicherung Sie sich auch entscheiden, die Beitragshöhe und die vereinbarten Vertragsbedingungen sind je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich und
sollten somit genau verglichen werden. Dabei ist die Leistungshöhe ebenso entscheidend wie die Voraussetzungen für die Einstufung in die jeweiligen Pflegestufen und ab wann geleistet wird.
Neben der Voraussetzung einer Pflegestufe für die jeweiligen Leistungen sollte auch berücksichtigt werden, ob das Demenzrisiko mit eingeschlossen ist und ab welcher Pflegestufe die Leistung dafür
gewährt wird.
Auch vereinbarte Wartezeiten müssen berücksichtigt werden, denn davon hängt ab, wie schnell die versicherte Person in den Vorteil der privaten Pflegeversicherung gelangt. Ist eine Wartezeit noch
nicht abgelaufen, gibt es nämlich noch kein Geld aus der privaten Pflegeversicherung – selbst wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist. Damit wollen die Versicherer vermeiden, dass man sich
erst dann versichert, wenn der Pflegefall bzw. das Erreichen einer Pflegestufe bereits erkennbar ist.
Kann man immer eine private Pflegeversicherung abschließen?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung mit und ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Dem Wesen einer Gesundheitsprüfung nach sind Pflegezusatzversicherungen
mit Gesundheitsprüfung deutlich preiswerter als die Form ohne Gesundheitsprüfung. Wer gesund ist und keine Vorerkrankungen hat, sollte daher lieber die Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen. Wer
bereits krank ist und eine Ablehnung der Versicherung wegen Vorerkrankungen zu erwarten hat, sollte dann die Form ohne Gesundheitsprüfung wählen. Diese ist naturgemäß deutlich teurer. Bei
geringfügigen Vorerkrankungen kann auch überlegt werden, lieber einen Risikozuschlag zu akzeptieren als einen teuren Gesamtzuschlag wegen Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung.
Seit Einführung der Riester-Form zur Privaten Pflegeversicherung ist es grundsätzlich für jeden möglich, eine solche Versicherung abzuschließen. Eine Ablehnung eines Antrags dürfen die
Versicherungsgesellschaften nicht mehr wegen Vorerkrankungen ablehnen. Außerdem sind auch Beitragszuschläge und Leistungsausschlüsse nicht mehr erlaubt.
Ja, seit 2013 zahlt der Staat allen berechtigten Bundesbürgern einen Zuschuss von
5,00 Euro. Voraussetzung ist der Abschluß einer geförderten, privaten Pflegetagegeldversicherung. Damit will die Bundesregierung die private Eigenvorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit
fördern und auch besonders auf dieses hohe Risiko hinweisen. „Erfunden“ hat sie der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und ist daher auch mit „Pflege-Bahr“ ihr Namensgeber.