Unser Ratgeber für Ihre Private Krankenversicherung

Egal ob es lediglich um Zahnersatz oder um eine schwere Erkrankung geht - die Gesundheit zählt zu den wichtigsten Dingen im Leben überhaupt. Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie auf die besten medizinisch möglichen Behandlungsmethoden nicht verzichten wollen. Auch wenn das Gesundheitssystem in Deutschland nach wie vor einen guten Ruf besitzt, kommen leider nicht mehr alle Menschen in den Genuss der bestmöglichen Versorgung - die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben teilweise zweifelhafte Wirkungen gezeigt. Um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die Beitragssätze stabil zu halten, wurden die Leistungen der gesetzlichen Kassen schrittweise reduziert. Besonders deutlich wird dies beim Thema Zahnersatz: Wenn Sie statt einer Brücke ein hochwertiges Implantat wünschen, müssen Sie die Kosten in vierstelliger Höhe beinahe komplett selbst übernehmen.

Doch auch in anderen Bereichen unseres Gesundheitssystems können Sie den Kostendruck spüren; alternative Behandlungsmethoden mit belegter Wirkung oder erholsame Mutter-Kind-Kuren werden aus Gründen der Finanzierung in der Regel abgelehnt. Die Tendenz geht eindeutig in die Richtung, nur noch lebensnotwendige Eingriffe zu zahlen. Von der Qualität der medizinischen Versorgung kann Ihre Lebensqualität aber in einem ganz entscheidenden Maße abhängen - weshalb auch mögliche Mehrkosten für eine private Krankenversicherung eine lohnende Investition darstellen können. Hinzu kommt, dass Sie sehr häufig gar keine höheren Beträge zahlen: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich letztlich um eine Solidarkasse, bei der vor allem junge Gutverdiener überproportional belastet werden und gleichzeitig unter den schlechten Leistungen leiden. In einer privaten Krankenversicherung können Sie trotz des erheblich besseren Leistungsumfangs viel Geld sparen. Doch auch und gerade dann, wenn Sie die Verantwortung für das Wohlergehen einer Familie tragen, sollten Sie den Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht ziehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine private Krankenversicherung?
Für wen kommt die private Krankenversicherung in Frage?
Wer sollte sich nicht privat krankenversichern?
Wo liegen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?
Gibt es bei dieser Versicherung auch Nachteile?
Welche Leistungen werden angeboten?
Welche Leistungen sind sinnvoll?
Auf welche Leistungen kann ich problemlos verzichten?
Nach welchen Kriterien wird die Beitragshöhe ermittelt?
Welche Rolle spielt mein Lebensalter?
2008 wurde im Rahmen der Gesundheitsreform ein Basistarif für private Krankenversicherungen beschlossen. Welche Regeln haben sich dadurch geändert?
Was müssen junge Menschen beachten?
Was müssen ältere Menschen beachten?
Was müssen Studenten beachten?
Was müssen Angestellte beachten?
Was müssen Beamte beachten?
Was müssen Freiberufler und Selbstständige beachten?
Ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung problemlos möglich?
Ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung problemlos möglich?
Was muss ich beachten, wenn ich den Anbieter wechseln will?
Wo grenzt sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung ab?
Wer kann mir sagen, ob ich mich besser privat oder gesetzlich versichern soll?
Kann ich in der privaten Krankenversicherung meine Familienangehörigen mit versichern?
Muss ich Auskunft über meine Vorerkrankungen geben?
Wie wirken sich meine Vorerkrankungen auf die neue Versicherung aus?
Darf ich bei den Angaben zu Vorerkrankungen die Unwahrheit sagen?
Gibt es eine Formel, nach der ich die optimale Selbstbeteiligung für mich errechnen kann?
Werden in der privaten Krankenversicherung die Beiträge angehoben, wenn ich in Rente gehe?
Ich habe lange im Ausland gelebt und war dort versichert. Nun lebe ich wieder in Deutschland. Wie wirkt sich das auf die private Krankenversicherung aus?
Ich habe gehört, dass Vertragsablehnungen in einer zentralen Datei gespeichert werden. Stimmt das?
Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die private Krankenversicherung?
Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?
Was ist eine private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung stellt eine Alternative zum System der gesetzlichen Krankenkassen dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie die gesetzliche Krankenversicherung ersetzen, in jedem Fall aber auf den Wunsch des Versicherten auch ergänzen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie die Leistungen der privaten Krankenversicherungen selbst auswählen, sodass der Leistungskatalog zumeist umfangreicher ausfällt, als dies bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Auch die Vergütung der ärztlichen Leistungen liegt über jenen der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Berücksichtigung besonderer Umstände, eines höheren Zeitaufwandes oder einer besonderen Schwierigkeit können Ärzte ein Mehrfaches der üblichen Gebührenordnung einfordern. Für den Versicherten haben diese Mehrleistungen allerdings auch einen Preis: Für viele Versicherte, darunter speziell Senioren, ist die private Krankenversicherung teurer als die gesetzliche Krankenkasse, was insbesondere bei umfangreichen Leistungspaketen gilt.

Für wen kommt die private Krankenversicherung in Frage?

Nicht jeder hat die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Abhängig Beschäftigte müssen in Hinblick auf ihr Einkommen die Beträge der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Ab einem bestimmten Verdienst ist es in Deutschland nicht mehr vorgeschrieben, sich zu versichern - dann kann in eine private Krankenversicherung gewechselt werden. Derzeit (2015) liegt diese Summe bei einem Brutto-Jahresverdienst von 54.900 Euro. Weiterhin ist Beamten, Freiberuflern und Unternehmern erlaubt, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Ebenso können sich Studierende für die private Krankenversicherung entscheiden. Ein Wechsel ist für diesen Personenkreis nach dem Studium problemlos möglich.

Wer sollte sich nicht privat krankenversichern?

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung liegen in der Regel oberhalb jener der gesetzlichen Krankenkassen. Je nach persönlicher Lebenssituation kommen diese Unterschiede jedoch besonders deutlich zum Tragen:

Kinder und Ehepartner sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen jedoch für alle Familienmitglieder Einzelverträge geschlossen werden, wodurch die Kosten mit der Anzahl der Kinder weiter ansteigen. Hier sollten die Kosten allerdings konkret berechnet werden, denn aufgrund des frühen Eintritts fallen die Prämien für die Kinder ausgesprochen moderat aus.

Ältere Menschen haben ein höheres Krankheitsrisiko. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden diese höheren Kosten im Alter durch vergleichsweise hohe Beiträge der jungen Mitglieder subventioniert. Die Prämien private Krankenkassen bemessen sich aber nicht am Einkommen, sondern am tatsächlichen Krankheitsrisiko. Mit dem Alter steigen die Beiträge, wodurch die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Kasse an Attraktivität verliert.

Bei der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass Arzt- und Medikamentenkosten zunächst vom Versicherten getragen und durch die Krankenversicherung erstattet werden. Das bedeutet also, dass Sie als Versicherter in Vorleistung treten müssen. Sofern Sie über dieses finanzielle Polster nicht verfügen, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung wenig empfehlenswert.

Einer der größten Vorzüge der privaten Krankenversicherung liegt im umfangreichen Leistungskatalog. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auch alternative Therapiemethoden, kostspieliger Zahnersatz oder teure Maßnahmen zur Prophylaxe übernommen. Wenn Sie daran aber wenig interessiert sind, stellt sich die Frage, ob sich diese Mehrleistungen in Anbetracht der Mehrkosten für Sie lohnen.

Wo liegen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz zum System der gesetzlichen Krankenkassen, die sich strikt an einen vorgegebenen Leistungskatalog halten müssen, können Sie bei den privaten Krankenversicherern zwischen einer Reihe unterschiedlicher Tarife auswählen. In der Regel ist es möglich, sich die Leistungen aus einzelnen Bausteinen selbst zusammenzustellen. Sie legen Wert auf die vollständige Kostenerstattung von hochwertigem Zahnersatz? Sie würde gerne auch alternative Behandlungsmethoden nutzen, ohne die Kosten dafür aus eigener Tasche tragen zu müssen? Auch dann bestehen bei der privaten Police Möglichkeiten, dies zu vereinbaren. Selbst bei den Standardtarifen ist der Leistungsumfang zumeist deutlich höher als bei den gesetzlichen Kassen. Zudem ist es so, dass einige Bevölkerungsgruppen wie junge Menschen mit hohen Einkommen oder Beamte trotz der höheren Leistungen geringere Beiträge zahlen, als sie dies bei den gesetzlichen Kassen tun müssten. Wenn Sie über ein entsprechendes finanzielles Polster verfügen, lassen sich zudem hohe Selbstbeteiligungen vereinbaren, wodurch Sie die Kosten noch einmal spürbar senken können.

Die besseren Leistungen werden dabei nicht zwingend durch höhere Beiträge erkauft. Vor allem Singles mit hohem Verdienst und Freiberufler haben die Möglichkeit, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung viel Geld zu sparen. Dabei wurde in der Vergangenheit oft das Gegenargument angeführt, dass die Beiträge dafür im Alter überproportional stark ansteigen würden. Das ist zwar durchaus der Fall, allerdings schafft der gesetzlich im Jahre 2009 eingeführte Basistarif hier Abhilfe: Ein Wechsel ist auch im Alter noch möglich, sofern der finanzielle Spielraum die Zahlung des alten Tarifs nicht mehr erlaubt. Beamte sparen durch die private Krankenversicherung ohnehin, weil sie dann in den Genuss der Beihilfe durch den Dienstherren kommen.

Gibt es bei dieser Versicherung auch Nachteile?

Der Nachteil besteht vor allem in den Kosten: In der Regel müssen Sie für die private Krankenversicherung tatsächlich höhere Prämien bezahlen. Dies gilt insbesondere im Alter, wenn die Beiträge aufgrund des gewachsenen Risikos überproportional steigen. Weiterhin ist es bei den privaten Krankenkassen nicht üblich, dass der Arzt direkt bezahlt wird. Als Versicherter müssen Sie die Kosten zunächst selbst begleichen und bekommen sie anschließend von der Versicherung erstattet. Das bedeutet also, dass Sie über entsprechendes Kapital verfügen müssen, um in Vorleistung treten zu können. Sofern Sie als Angestellter länger als sechs Wochen erkrankt sind, erhalten Sie bei einer privaten Krankenversicherung zudem kein Krankentagegeld - diese Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.

Außerdem wird ein Versicherungsvergleich notwendig, der bei den gesetzlichen Kassen ganz einfach unterbleiben kann: Hier sind sowohl die Höhe der Beiträge als auch der Umfang der Leistungen gesetzlich geregelt. Abgesehen von kleinen Zusatzbeiträgen und einigen Nuancen im Leistungskatalog ist es unerheblich, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.

Welche Leistungen werden angeboten?

Prinzipiell wird alles angeboten, was medizinisch machbar und sinnvoll ist. Dazu gehören die Kosten eines Heilpraktikers, Brillengestelle und Kontaktlinsen, Chefarztbehandlungen, Zahnersatz, Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Medikamente sowie die freie Arztwahl. Auch Mutter und Kind-Kuren werden auf Wunsch von der Krankenversicherung bezahlt. Vereinbart werden kann aber nicht nur, welche Leistungen prinzipiell übernommen werden, sondern auch die Höhe dieser Leistungen. So kann je nach Tarif konkret ausgewählt werden, wie hoch beispielsweise die Zuzahlungen für Zahnersatz ausfallen. Ebenso können Sie über eine Selbstbeteiligung entscheiden: Je nach Versicherung lässt sich entweder ein konkreter Betrag oder eine prozentuale Selbstbeteiligung auswählen. In jedem Fall wird aber eine Höchstgrenze vereinbart, die Sie innerhalb eines Versicherungsjahres bezahlen müssen. Damit können Sie übermäßige finanzielle Belastungen vermeiden.

Wichtig ist bei einer privaten Krankenversicherung das Krankentagegeld. Dabei handelt es sich um jene Summe, die Sie bei Krankheit von der Versicherung täglich erhalten. Als Angestellter können Sie sich auf die gesetzlich festgelegten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber verlassen, wenn Sie einmal erkranken sollten. Danach muss allerdings die Krankenversicherung einspringen. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird automatisch ein Krankentagegeld gezahlt, bei den privaten Policen ist die Leistung nicht obligatorisch und muss vereinbart werden. Noch wichtiger als für Angestellte ist das Krankentagegeld für Freiberufler; sie würden sonst keinen Cent bei erhalten, sofern sie einmal Arbeitsunfähig sein sollten. Je nach Branche kann dies aber einen erheblichen Einnahmeausfall bedeuten.

Welche Leistungen sind sinnvoll?

Einige Leistungen, darunter die freie Arztwahl oder die verbesserte Zuzahlung bei Medikamenten, gehören zum Standard. Der Rest ist eine Frage der persönlichen Ansprüche: Wer empfindliche Zähne hat, sollte den Zahnersatz keinesfalls aussparen; wer in kurzen Zeitabständen seine Brille auf Kosten der Krankenkasse erneuern möchte, sollte auf entsprechende Vereinbarungen Wert legen. Auch bei der Kostenübernahme natürlicher Behandlungsmethoden hängt die Notwendigkeit stark davon ab, ob Alternativen zur Schulmedizin in Ihrem Sinne sind. Verbesserte Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen gehören aber zu den üblichen Empfehlungen, weil sie im Laufe eines Lebens fast immer notwendig werden. In jedem Fall sollte auch ein Krankentagegeld vereinbart werden. Nur so wird sichergestellt, dass Sie auch bei einer Krankschreibung Leistungen erhalten. Letzteres ist vor allem dann wichtig, wenn Sie sich als Selbstständiger versichern und nicht von der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall profitieren.

Auf welche Leistungen kann ich problemlos verzichten?

Das Einzelzimmer im Krankenhaus hat natürlich keinen direkten medizinischen Nutzen und ist daher verzichtbar. Bei der Chefarztbehandlung scheiden sich die Geister; denn anders, als die Bezeichnung vermuten lässt, geht es nicht nur um die Behandlung durch den führenden Arzt. Vielmehr geht es um einen ungehinderten Zugang zu Spezialisten und den Verzicht auf Budgetierungen. Beides sollte allerdings ohnehin keine Rolle bei der Behandlung spielen. Vorsorgeleistungen wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt sind nur dann sinnvoll, wenn Sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden

Nach welchen Kriterien wird die Beitragshöhe ermittelt?

Maßgeblich für die Höhe des Beitrags sind das Lebensalter, die gewählten Leistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie der allgemeine Gesundheitszustand. Vor der Aufnahme in eine private Krankenversicherung findet eine Gesundheitsüberprüfung statt. Zeigen sich hier Vorerkrankungen oder ein ungesunder Lebenswandel, werden Risikoaufschläge berechnet. In ungünstigen Fällen ist sogar eine Ablehnung möglich; die einzige Ausnahme hiervon stellt der sogenannte Basistarif dar. Wichtig ist zudem auch, wenn Sie in die Versicherung eingetreten sind: Haben Sie die Police bereits in jungen Jahren abgeschlossen, werden die Beiträge nicht mehr in dem Maße steigen, wie dies bei spät entschlossenen Mitgliedern der Fall ist.

Lange Zeit war es auch üblich, dass Frauen und Männer Prämien in unterschiedlichen Höhen zu begleichen hatten, weil bei den Frauen prinzipiell noch das Risiko der Mutterschaft hinzukam. Aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist dies nun nicht mehr zulässig, sodass die Kosten gleichermaßen auf Frauen und Männer umgelegt werden.

Welche Rolle spielt mein Lebensalter?

Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Erkrankungen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen spiegelt sich dies nicht wider, weil die Prämien ausschließlich am Einkommen bemessen werden. Private Krankenversicherungen berücksichtigen diesen Umstand allerdings und erhöhen die Beiträge entsprechend mit steigendem Lebensalter. Besonders deutlich kommt der Altersnachteil zum Tragen, wenn Sie erst spät den Weg in die private Krankenversicherung abschließen. Je früher Sie wechseln, desto günstiger wird die private Krankenversicherung auch in späteren Jahren.

Ab einem bestimmten Alter ist es auch durchaus möglich, dass eine private Krankenkasse Sie nicht mehr aufnimmt. Die einzige Ausnahme stellt hierbei der sogenannte Basistarif dar, bei dem die Krankenversicherungen niemanden ablehnen dürfen. Fraglich ist aber, ob es sich dabei um eine echte Alternative handelt, denn auch der Leistungsumfang entspricht eher den gesetzlichen Krankenkassen.

2008 wurde im Rahmen der Gesundheitsreform ein Basistarif für private Krankenversicherungen beschlossen. Welche Regeln haben sich dadurch geändert?

Seit dem 01. Januar 2009 sind die privaten Krankenversicherer gezwungen, einen Basistarif anzubieten, der in Hinblick auf den Leistungsumfang den Tarifen der gesetzlichen Kassen ähnelt. Dabei dürfen Sie Personen, die sich grundsätzlich privat versichern dürfen, nicht mehr ablehnen. Ebenso dürfen keine Leistungsausschlüsse vorgenommen oder Risikoaufschläge kalkuliert werden. Auf den ersten Blick mag das keine sinnvolle Neuerung sein - doch vor allem in Alter kann diese Alternative zum teuren Tarif wichtig werden. Viele ältere Menschen haben Schwierigkeiten, die gestiegenen Prämien zur Krankenversicherung zu bezahlen. Ein Wechsel zurück zu einer gesetzlichen Kasse ist aber keinesfalls möglich. Der Basistarif stellt hier einen Kompromiss dar, der für die Versicherten in jedem Fall tragfähig erscheint.

Was müssen junge Menschen beachten?

Junge Menschen, die aufgrund ihres Studiums oder im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit die Chance haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, können zunächst viel Geld sparen. Aufgrund des statistisch geringen Krankheitsrisikos werden ihnen in der Regel besonders preiswerte Tarife angeboten. Die Ersparnis steigt mit dem Einkommen, weil dadurch der zu zahlende, gesetzliche Kassenbeitrag beeinflusst wird. Bestehen Pläne, eine Familie zu gründen, sollten aber die steigenden Kosten der privaten Krankenversicherung im Auge behalten werden. Ebenso sollten bereits rechtzeitig damit begonnen werden, Vermögen aufzubauen, welches für die Zahlung der Prämien im Alter genutzt werden kann. Fachleute gehen davon aus, dass ein sechsstelliger Betrag zu Rentenbeginn notwendig werden kann, damit sicher alle Kosten beglichen werden können. Häufig steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung über 1.000 Euro monatlich, während das Einkommen im Vergleich zum Erwerbsleben deutlich sinkt.

Was müssen ältere Menschen beachten?

Ältere Menschen profitieren in besonderen Maße von einer ausgezeichneten medizinischen Versorgung - folglich kommen gerade im Alter auch die Vorteile der privaten Kassen zum Tragen. Umgekehrt führt genau dieser Umstand auch dazu, dass die Kosten im Alter besonders rapide ansteigen. Abmildern lässt sich dieser Effekt am besten im Vorfeld, wenn möglichst früh in die private Krankenkasse gewechselt wird. Außerdem ist es möglich, den Tarif innerhalb der privaten Krankenkassen zu wechseln. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass der Vorteil der üppigen Leistungen ebenfalls schwindet.

Was müssen Studenten beachten?

Mit Beginn des Studiums können Sie drei Monate lang entscheiden, ob Sie von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln wollen. Für Studenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stellt sich diese Frage aber in er Regel nicht: Sie können ohne Zusatzkosten familienversichert bleiben. Zwischen dem 25. und dem 30. Lebensjahr ist es zumeist günstiger, gesetzlich versichert zu sein. Studierende zahlen dann nur den ermäßigten Betrag der studentischen Krankenversicherungen. Ab dem 30. Lebensjahr ändert sich die Situation: Dann verdoppeln sich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung in etwa auf 150 Euro monatlich. Hier kann die Alternative der privaten Krankenversicherung durchaus günstiger sein. Beachtet werden sollte dabei allerdings, dass ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nur noch bei der Beendigung des Studiums möglich ist.

Was müssen Angestellte beachten?

Sofern das Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 54.900 Euro überschreitet, ist ein Wechsel in das System der privaten Krankenkassen möglich. Dabei ist es zunächst unerheblich, wie sich das Einkommen zusammensetzt: Auch wenn Sie dieses Betrag nur durch ein üppiges Weihnachts- oder Urlaubsgeld erreichen, können Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden. Weiterhin ist es unproblematisch, wenn das Gehalt einmal wieder unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen sollte: Das kann beispielsweise dann passieren, wenn Ihr Gehalt stagniert, die Pflichtgrenze aber angepasst wird.

Auch wenn die Prämien zur privaten Krankenversicherung zunächst moderat erscheinen sollten, dürfen Angestellte den Kostenanstieg keinesfalls unterschätzen: Zwischen dem 35. und dem 67. Lebensjahr ist in etwa eine Verdreifachung der Prämien zu erwarten, mehr als 1.000 Euro monatlich sind eher die Regel als die Ausnahme. Daher sollte bereits im Vorfeld ein sechsstelliger Betrag angespart werden, um die Versicherungskosten im Alter noch begleichen zu können.

Eine Alternative ist der spätere Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Bis zu einem Alter von 55 Jahren ist durchaus möglich, wenn die Beträge der Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten werden. Dafür ist es beispielsweise denkbar, in Teilzeit zu wechseln oder in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Beides drückt das Einkommen und kann damit die Voraussetzung für einen Wechsel schaffen. Oberhalb von 55 Jahren ist dies nicht mehr zulässig. Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren, bestehen keine Möglichkeiten mehr zum Wechsel.

Was müssen Beamte beachten?

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte besonders attraktiv: Sie erhalten einen Beihilfe zu den Behandlungskosten in Höhe von 50 bis 80 Prozent. Konkret bedeutet dies, dass nur die übrigen 20 bis 50 Prozent überhaupt versichert werden müssen. Weil das Kostenrisiko für die Versicherungen sehr gering ausfällt, profitieren die Beamten auch von ganz besonders günstigen Tarifen. Prinzipiell ist es für Beamte ebenso möglich, gesetzlich versichert zu sein. Dann entfällt die Beihilfe allerdings; in der Konsequenz wird die gesetzliche Krankenversicherung damit teurer als der private Schutz.

Beachtet werden sollte aber, dass die Beihilfe je nach Dienstherr unterschiedlich ausfällt. Ob beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Zweibett-Zimmer während eines Krankenhausaufenthalts eingeschlossen ist, muss individuell nachgeprüft werden. Diese genaue Prüfung des Leistungsumfanges der Beihilfe muss erfolgen, damit der jeweilige Ergänzungstarif der Krankenkasse individuell auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Andernfalls besteht das Risiko von Versorgungslücken auf der einen und einer teuren Überversicherung auf der anderen Seite.

Was müssen Freiberufler und Selbstständige beachten?

Freiberufler und Selbstständige bekommen die Vorzüge und die Nachteile der privaten Krankenversicherung in besonderem Maße zu spüren. Sie bekommen in der Regel sehr preiswerte Einsteigertarife angeboten, die sich in Hinblick auf die Prämienhöhe noch einmal von den Angeboten für Angestellte unterscheiden. Dafür ist für sie ein späterer Wechsel in die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr ohne weiteres möglich; anders als bei abhängig Beschäftigten ist es hier nutzlos, das Einkommen zu reduzieren.

Allerdings stellt sich bei Freiberuflern auch die Frage, ob das sinnvoll ist: Gutverdienende Selbstständige würde bei der gesetzlichen Krankenversicherung vermutlich stets die Höchstbeträge an der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Vor allem kinderlose Unternehmer dürften bei der privaten Krankenversicherung günstigere Prämiensätze zahlen. Weiterhin sollten Sie natürlich beachten, dass die übrigen Gesundheitskosten bei einer privaten Krankenversicherung niedriger liegen: Alternative Heilmethoden müssen nicht aus eigener Tasche finanziert werden, auch die Zuzahlung für Medikamente fällt geringer aus.

Ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung problemlos möglich?

Prinzipiell ist ein Wechsel möglich, dann müssen aber besondere Bedingungen erfüllt werden:

für Angestellte muss das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 54.900 Euro fallen. Um dies zu erreichen ist es beispielsweise möglich, in Teilzeit zu wechseln oder die Stundenanzahl zu reduzieren. Außerdem kann in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, was das Einkommen weiter schmälert.
das Alter darf beim Wechsel maximal 55 Jahre betragen. Ältere Versicherte müssen in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sein, um noch Chancen auf einen Wechsel zu erhalten.
Selbstständige müssen ihre Selbständigkeit aufgeben. Möglich wäre es entweder, in ein Angestelltenverhältnis mit einem geringeren Jahresbruttoeinkommen als 54.900 Euro zu wechseln oder aber gar keine Beschäftigung aufzunehmen. Dann ist eine Versicherung über die Familienversicherung des Ehepartners möglich.
Studenten binden sich mit der Wahl der Versicherung für die Dauer ihres Studiums. Währenddessen ist kein Wechsel möglich, danach bestehen diesbezüglich aber keine Schwierigkeiten.

Ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung problemlos möglich?

Grundsätzlich ist jeder Bundesbürger verpflichtet sich im System der gesetzlichen Krankenversicherungen zu versichern. Unter gewissen Voraussetzungen ist er von dieser Pflicht allerdings entbunden und kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Studierende haben in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme des Studiums die freie Wahl über die Art der Krankenversicherung. Danach ist ein Wechsel in eine private Versicherung erst einmal nicht mehr möglich, erst nach Beendigung des Studiums kann wieder ein Wechsel erfolgen.
Beamtinnen und Beamte können grundsätzlich wechseln. Dies ist aufgrund der dann gezahlten Beihilfe des Dienstherrn ohnehin die empfehlenswerte Variante.
Freiberufler können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln. Sie brauchen keine besonderen Bedingungen zu erfüllen.
Angestellte müssen von der Versicherungspflicht befreit sein. Dazu muss das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Derzeit (2015) liegt die Grenze bei 54.900 Euro, wobei eine Anpassung in der ungefähren Höhe der Inflation regelmäßig stattfindet. Es ist ausreichend, wenn dieser Betrag mithilfe von Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erreicht wurde. Außerdem muss kein jährlicher Nachweis über das Einkommen erfolgen. Wenn Sie einmal in die private Krankenversicherung gewechselt haben, dürfen Sie dort auch bei einer Unterschreitung der Einkommensgrenze verbleiben.

Was muss ich beachten, wenn ich den Anbieter wechseln will?

Zunächst muss die alte Versicherung gekündigt werden. Wann das möglich ist, hängt dabei vom gewählten Tarif ab: Üblich ist eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, obligatorisch ist sie aber nicht; viele Versicherer beschränken sich auf ein Jahr. Einige Versicherungen können zum Ende des Kalenderjahres am 31.12 gekündigt werden; für andere Policen ist wiederum das Versicherungsjahr maßgeblich. Dann ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich für ein mögliches Auslaufen des Vertrags. Wie bei Kündigungen im Allgemeinen üblich, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Versicherer eingegangen sein.

Sollte der Versicherer die Beiträge erhöhen, genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Diese vier Wochen beginnen dann, wenn Sie von der Beitragsanpassung Kenntnis genommen haben, beispielsweise durch ein Schreiben der Krankenkasse.

Wo grenzt sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung ab?

Die Abgrenzung erfolgt immer dann, wenn die genutzten Leistungen im Gesundheitssystem über die sogenannte Regelversorgung hinausgehen. Diese Regelversorgung wird in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegt; in den letzten Jahren haben verschiedene Reformen des Gesundheitssystems dafür gesorgt, dass die Leistungen insgesamt zurückgefahren wurden.

Besonders deutlich geworden ist dies beim Thema Zahnersatz: Hier leistet die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen kleinen Zuschuss, den Hauptteil der Kosten müssen Sie als Versicherter übernehmen. Die Zuschusssätze orientieren sich immer an der günstigsten Lösung; im Falle des Zahnersatzes handelt es sich dabei um eine Brücke. Soll diese Brücke durch einen Keramikaufsatz verblendet werden oder gar stattdessen ein Implantat eingesetzt werden, zahlen Sie alle Kosten, die Oberhalb des Festzuschusses liegen.

Die privaten Krankenkassen zahlen nicht grundsätzlich alle Kosten, die im Gesundheitssystem anfallen können, Sie können jedoch nach eigenen Wünschen Tarife nach individuellen Vorstellungen vereinbaren. Dies kann beispielsweise auch die Übernahme von hochwertigem Zahnersatz beinhalten, oder aber die Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Medikamente. Eine solche Individualisierung oberhalb der Regelversorgung ist bei den gesetzlichen Kassen nicht möglich. Hier können diese Leistungen lediglich durch private Zusatzpolicen ergänzt werden.

Wer kann mir sagen, ob ich mich besser privat oder gesetzlich versichern soll?

Diese Frage hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die Sie am besten selbst beurteilen können. Zunächst stellt sich beispielswiese die Frage, ob Ihnen die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen genügt. Wenn Sie bisher eine Chefarztbehandlung vermisst und sich darüber geärgert haben, dass bestimmte Vorsorgemaßnahmen nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wurden, sollten Sie über den Wechsel nachdenken.

Weiterhin ist natürlich der Tarifvergleich entscheidend: Trotz der besseren Leistungen wird die private Krankenversicherung für junge Versicherte zunächst günstiger. Zu den preiswerteren Prämien kommt dann noch die Ersparnis durch niedrigere oder fehlende Zuzahlungen; beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt.

Kann ich in der privaten Krankenversicherung meine Familienangehörigen mit versichern?

Nein, dies ist leider nicht möglich. Zu den großen Vorteilen der gesetzlichen Versicherungen gehört es, die Familienmitglieder ohne Zusatzkosten mitversichern zu können. In einer privaten Krankenkasse ist für jedes Mitglied ein gesonderter Vertrag notwendig. Aufgrund des niedrigen Einstiegsalters sind die Kosten für die Kinder aber sehr gering, sodass der Wechsel meist dennoch lohnt. Lediglich kinderreiche Familien sollten genau kalkulieren.

Muss ich Auskunft über meine Vorerkrankungen geben?

Ja, mit Ausnahme vom Basistarif müssen Sie Auskunft geben. Dabei werden in der Regel Erkrankungen abgefragt, die die vergangenen zehn Jahre betreffen. Sie sollten die Fragen nach bestem Wissen beantworten; natürlich sind Sie aber auch kein Mediziner. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Telefonnummer und Anschrift des Hausarztes zu notieren. Dann kann dei Versicherung nachhaken, sofern Unklarheiten bestehen sollten. Ein Verschweigen von Vorerkrankungen ist übrigens nicht ratsam: Aufgrund des eng vernetzten Gesundheitssystems wird dies in der Regel früher oder später bemerkt, dann drohen Leistungsausschlüsse durch die Versicherung.

Wie wirken sich meine Vorerkrankungen auf die neue Versicherung aus?

Prinzipiell kommt es natürlich auf die Art und Schwere der Vorerkrankungen an. Sie werden aber nachvollziehen können, dass aus einer Vorerkrankung im Allgemeinen ein höheres Krankheits- und damit auch Kostenrisiko abgeleitet werden kann. In der Folge müssen die Beiträge durch Risikozuschläge angehoben werden; möglicherweise wird der Versicherungsschutz auch gänzlich verweigert. Beim sogenannten Basistarif, den alle privaten Krankenversicherer verpflichtend anbieten müssen, dürfen die Vorerkrankungen hingegen keine Rolle spielen. Auch Risikozuschläge sind nicht zulässig.

Darf ich bei den Angaben zu Vorerkrankungen die Unwahrheit sagen?

Nein, das sollten Sie keinesfalls tun. Die Chance, dass die fehlerhaften Angaben früher oder später bemerkt werden sind hoch: Im Leistungsfall wird bei den Ärzten entsprechend nachgehakt, ob eine Vorerkrankung vorlag. Dann droht eine Kündigung oder eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Auch mögliche Nachzahlungen von Risikozuschlägen könnten die Folge sein. Empfehlenswert ist es also keinesfalls, bei der Gesundheitsprüfung die Unwahrheit zu sagen.

Gibt es eine Formel, nach der ich die optimale Selbstbeteiligung für mich errechnen kann?

Grundsätzlich sollten Sie bei der Selbstbeteiligung Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Auge behalten: Im Allgemeinen wird eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro jährlich angeraten. Üblich ist dabei eine prozentuale Selbstbeteiligung von beispielsweise 20 Prozent bei allen Kosten. Sofern mit diesen 20 Prozent Kostenbeteiligungen die vereinbarte Gesamtsumme überschritten wird, übernimmt die Krankenversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres alle Kosten. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Zuzahlungen über längere Zeiträume gestreckt werden können.

Werden in der privaten Krankenversicherung die Beiträge angehoben, wenn ich in Rente gehe?

Nein, eine konkrete Verbindung zum Renteneintritt besteht nicht. Allerdings entspricht es durchaus den Tatsachen, dass die Beiträge sich mit steigendem Alter erhöhen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, können Sie auch im Alter innerhalb der Versicherung den Tarif ändern - dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu. Weiterhin fällt dieser Effekt der Beitragssteigerung weniger deutlich aus, wenn Sie früh in die Versicherung eintreten.

Ich habe lange im Ausland gelebt und war dort versichert. Nun lebe ich wieder in Deutschland. Wie wirkt sich das auf die private Krankenversicherung aus?

Zunächst einmal unterliegen Sie nach Ihrer Rückkehr der in Deutschland gültigen Versicherungspflicht. Dabei ist es allerdings nicht so, dass Sie die freie Wahl haben, wenn Sie die Kriterien für eine private Krankenversicherung grundsätzlich erhöhen. Sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt bereits privat versichert gewesen sein, dann müssen Sie sich auch jetzt wieder privat versichern. Sollten Sie aber eine Tätigkeit aufnehmen, bei der das Einkommen dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist natürlich wieder ein Wechsel in die gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Ich habe gehört, dass Vertragsablehnungen in einer zentralen Datei gespeichert werden. Stimmt das?

Ja, das ist richtig. Auf diese zentrale Datei haben alle anderen Anbieter Zugriff, sodass bei einer Ablehnung auch die Chancen deutlich schwinden, bei einem anderen Anbieter einen Vertrag zu erhalten. Die Ausnahme stellt hierbei prinzipiell der sogenannte Basistarif dar. Hier dürfen die Versicherer auch Risikopatienten nicht ablehnen. Aufgrund der relativ geringen Leistungen erscheint ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse heraus allerdings keinesfalls sinnvoll.

Wie funktioniert der Vergleichsrechner für die private Krankenversicherung?

Bei der privaten Krankenversicherung geht es um viel Geld - entsprechend sorgfältig sollten Sie bei der Auswahl für einen passenden Tarif verfahren. Die wichtigsten Faktoren für die Prämienhöhe können Sie ohnehin nicht beeinflussen, ein umfangreicher Vergleich darf hingegen keinesfalls fehlen. Denn letztlich schätzen die Versicherer das Risiko unterschiedlich ein, außerdem sind die Tarife verschiedentlich gestaltet.

Unser Vergleichsrechner ermöglicht einen unverbindlichen, einfachen und kostenlosen Vergleich aktueller Tarife. Dabei wird eine Vielzahl an Anbietern mit berücksichtigt, die Sie bei einer eigenen Recherche keinesfalls mit betrachten würden. Sie wählen ganz einfach zunächst den gewünschten Versicherungsbeginn sowie Ihr Geburtsdatum aus. Letzteres beeinflusst die Prämienhöhe erheblich; je älter der Versicherte beim Eintritt in die private Krankenkasse ist, desto mehr muss gezahlt werden.

Danach wählen Sie einfach Ihren beruflichen Status aus: Für Selbstständige und Studenten gelten besondere Tarife, bei Letzteren spielt auch das ansonsten sehr wichtige Krankentagegeld keine Rolle. Angestellte und Freiberufler sollten hingegen unbedingt auswählen, welche Summe sie ab welchem Tag der Krankschreibung von der Versicherung erhalten möchten. Wird auf die Krankentagegeldversicherung verzichtet, kann das vor allem bei Selbstständigen schnell die Existenz bedrohen: Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird kein Einkommen erwirtschaftet; eine längere Krankheit kann den Umsatz nachhaltig gefährden. Während Arbeitnehmer durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zumindest für die ersten sechs Wochen abgesichert sind, stehen Freiberufler ganz ohne Absicherung da.

Weiterhin kann der Selbstbehalt ausgewählt werden. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen. Die angegebenen Summen gelten jeweils für ein Versicherungsjahr. Dabei können sowohl absolute Beträge sowie auch prozentuale Anteile der Kosten ausgewählt werden. Üblich und sinnvoll ist eine Kombination beider Varianten. Entscheiden Sie sich beispielsweise für 20 Prozent und 500 Euro bedeutet dies, dass Sie von jeder Rechnung, beispielsweise für ein Medikament, 20 Prozent übernehmen, bis 500 Euro erreicht sind. Danach werden die Kosten komplett von der Kasse übernommen.

Zu guter Letzt können Sie sich noch für die ambulanten Leistungen entscheiden. Wenn Sie hier keinen Wert auf das Einzel- oder Zweibettzimmer legen, können Sie bei den Prämien einiges sparen. Danach zeigt der Rechner die unter den gewählten Kriterien gefundenen Tarife an. Dabei bekommen Sie die wichtigsten Besonderheiten sowie die Höhe des Selbstbehaltes noch einmal gesondert angezeigt. Außerdem können Sie die Parameter noch einmal ändern und eine erneute Berechnung durchführen. So können Sie leicht erkennen, wie inwieweit die Prämienhöhe durch die Wunschleistungen beeinflusst wird. Haben Sie den besten Tarif für sich ausfindig gemacht können werden Sie auf Wunsch direkt zum Vertragsabschluss weitergeleitet.

Wie funktioniert der persönliche Versicherungsordner?

Mit dem Abschluss einer Versicherung ist es nicht getan: Wenn Sie auf der einen Seite einen optimalen Schutz genießen wollen, andererseits aber auch die Kosten im Blick behalten möchten, dürfen Sie die Übersicht über Ihre Versicherungsverträge nicht verlieren. Denn ab und an sollten Sie wieder einen Vergleich durchführen - vielleicht lohnt es sich, eine alte Police zu kündigen. Doch diese Transparenz ist in der Praxis meist nicht gegeben, weil die meisten Verträge unauffindbar in einem Aktenordner weggeheftet werden.

Sobald Sie über uns einen Versicherungsvertrag abschließen, erhalten Sie auch die Zugangsdaten für Ihren persönlichen Online-Versicherungsordner. Sie können den Vertrag dann von jedem Ort aus einsehen - alles was Sie benötigen, ist ein PC mit Internetanschluss. Besondere technische Voraussetzungen müssen ebenso wenig erfüllt werden wie Sie tiefgreifende IT-Kenntnisse benötigen, um den Versicherungsordner verwalten zu können. Diesen Ordner können Sie aber nicht nur für Policen nutzen, die Sie über uns abgeschlossen haben, auch Fremdverträge lassen sich ganz einfach hinzufügen. Zudem können Sie einen Teil der Korrespondenz online durchführen. Ausnahmen bestehen dabei lediglich bei einigen besonderen Schriftverkehren, die unbedingt per Post zugestellt werden müssen. Sobald sich neue Nachrichten in ihrem Posteingang finden, werden Sie darüber per E-Mail informiert - so gehen Ihnen keine Infos verloren.

Außerdem können Sie über Ihren persönlichen Versicherungsordner mit uns in Kontakt treten. Wir sind nicht nur dafür da, Ihnen zu einem günstigen Vertragsabschluss zu verhelfen, sondern helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn sich während der Vertragslaufzeit Fragen ergeben. Ebenso besorgt sind wir um den Schutz Ihrer Daten. Wir werden Sie nie nach Ihren persönlichen Zugangsdaten fragen. Sollten Sie einmal eine anderlautende E-Mail erhalten, bei der Ihre Zugangsdaten abgefragt werden handelt es sich um eine Fälschung. Selbstverständlich ist dabei auch, dass der Datenschutz bei uns einen hohen Stellenwert genießt - Ihr persönlicher Versicherungsornder ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher.

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