Jedes Jahr sind sehr viele junge Menschen als Au Pairs unterwegs. Dabei unterstützen diese jungen Menschen Gastfamilien in ihrem Alltag oder nehmen an bestimmten Programmen teil. Damit soll die Reife eines jungen Menschen gefördert werden. Die Auslandserfahrung hilft Ihnen sich neu zu orientieren, eine fremde Sprache zu erlernen oder das bereits bestehende Wissen durch die Praxiserfahrung zu vertiefen. Das gilt sowohl für deutsche Au Pairs als auch für junge Reisende aus dem Ausland, die in einer deutschen Gastfamilie leben möchten. Der Versicherungsschutz kann gar nicht gut genug abgedeckt werden, da die anfallenden Kosten für die Gesundheit weltweiten Schwankungen unterlegen sind. Ein so gutes Gesundheitssystem wie in Deutschland gibt es weltweit nur in ganz wenigen Ländern. Darum immer über den Tellerrand hinausschauen, damit die Gesundheit während eines Aufenthalts bei einer Gastfamilie gewährleistet ist. Das spricht auch Familien aus Deutschland an, die planen, ein Au Pair Mädchen oder Jungen bei sich aufzunehmen. Außerdem, wenn Sie sehr gut versichert sind, weckt es das Vertrauen der Eltern des Au Pairs.
Neben den schon erwähnten Au Pairs, können auch Schüler und Studenten diese Versicherung abschließen. Bei Minderjährigen muss die Versicherung von einer volljährigen erziehungsberechtigten Person abgeschlossen werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die eigenen Eltern. Es gibt allerdings sehr viele Familienformen. Deshalb sind alle Personen dazu berechtigt, welche die Fürsorge der Kinder ausführen und vom Gesetzgeber dazu berechtigt sind. Das kann die Heimleitung sein, in dem ein Jugendlicher oder Heranwachsender untergebracht ist oder aber das Jugendamt, Pflegeeltern oder Adoptiveltern. Ebenso weitere Familienangehörige, die dieser Rolle gerecht werden. Personen, welche die Volljährigkeit erreicht haben und nicht älter als 34 Jahre sind, können die Reisekrankenversicherung Au Pair selbstständig abschließen, sofern ein Gericht sie nicht als unmündig erachtet. Des Weiteren können auch Arbeitnehmer die Work and Travel betreiben oder ein Praktikum in einem ausländischen Unternehmen absolvieren von dieser Reisekrankenversicherung profitieren.
Das ist vom Paket abhängig welches der Versicherungsnehmer für sich beansprucht. Es gibt eine Vielzahl von Policen, die in der Beitragshöhe gut kosten, dafür aber einen Vollschutz anbieten. Wer
nur die Grundbedürfnisse deckt, zahlt bei anderen Fällen womöglich drauf. Es handelt sich dabei um einen empfindlichen Schaden, der einen Reisenden eine hohe Summe kosten kann. Darum lieber etwas
mehr absichern und im Ernstfall keinen finanziellen Kollaps erleiden.
Das Basispaket bietet die reine medizinische Versorgung. Die Grundleistungen, komplizierte Operationen oder Bergungen können dann schon zu den Lasten der Erziehungsberechtigten gehen. Zur
Krankenversicherung gehört zum Beispiel die stationäre Behandlung. Aber auch das Aufsuchen eines Arztes wird damit gedeckt sowie Operationen, die denen der gesetzlichen Krankenkasse gleichen und
einen durch Unfall bedingten Zahnersatz. Wenn es etwas mehr sein darf, sollte die psychologische Untersuchung mit abgedeckt werden. Leider unterschätzen Erziehungsberechtigte häufig den Einsatz
professioneller Psychologen, wenn sich ihre Schützlinge fern der Heimat befinden. Bedenken Sie, es kann immer etwas passieren, was Ihr Kind mental belastet. Aber auch Menschen über 18 Jahre
sollten die Situation nicht lächerlich reden. Denn Sie wissen nie, was Sie dort erwartet. Mobbing gibt es weltweit. Zusätzlich werden Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem festen Kostensatz und
nach einer bestimmten Frist genehmigt. Damit lassen sich bei einem längeren Aufenthalt Risiken erheblich minimieren, besonders bei Mädchen oder jungen Frauen, die einen Gynäkologen aufsuchen
müssen. Ebenso ist eine Krebsvorsorgeuntersuchung besonders bei erhöhtem Risiko von hoher Bedeutung. Zusätzlich können zwei weitere Leistungen mitversichert werden. Zum einen die
Unfallversicherung, die verschiedene Merkmale beinhaltet. Invalidität kann durch einen Unfall hervorgerufen werden, häufig verursacht im Straßenverkehr. Denken Sie im Ausland an den Wechsel
zwischen Rechts- und Linksverkehr. Aber auch durch eine leichtsinnige Fahrweise kann ein Unfall verursacht werden. In den Vereinigten Staaten ist das Führen eines Fahrzeuges bereits mit
Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Niemand wünscht sich das, aber der Tod begleitet uns Menschen täglich. Darum lassen Sie nicht zu, falls es zu einem Todesfall kommt, dass Sie hohe Kosten
abdecken müssen. Versichern Sie diese und der Rücktransport in das Heimatland ist abgesichert, ebenso ein Teil der anstehenden Bestattung. Ein anderer Faktor ist die Haftpflichtversicherung.
Besonders ausländische Au Pairs sind meist ungenügend abgesichert. Was sind Ihnen Ihr eigenes Fahrzeug oder Ihre Einrichtungsgegenstände wert? Oder reist Ihr Kind nach Japan? Auch dort könnte es
etwas anstellen, was Sie später teuer zu stehen kommt. Natürlich, möglich ist alles. Jedoch schützt viel Vorsicht nicht vor einem ungewollten Schaden. Wobei die Versicherung bei vorsätzlichen
Schäden ohnehin nicht greift. Denken Sie auch daran, dass Ihr Au Pair einen eigenen Schlüssel besitzt und das Auswechseln eines Schlosses sehr kostspielig ist. Unter Umständen verfügen Sie über
ein Hochsicherheitsschloss, was zu einem ansprechenden Kostenfaktor wird.
Das ist immer abhängig davon, wie lange die Versicherung bestehen soll und was mitversichert wird. Je exklusiver eine Versicherung, desto teurer wird diese in der Beitragsleistung. Überlegen Sie gut, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. Ein guter Rat: Bei Aufenthalten für eine oder auch zwei Wochen, ähnlich wie im Urlaub, reicht unter Umständen eine kleine Abdeckung. Je geringer der Lebensstandard, desto weniger muss für die Versicherung aufgebracht werden. Handelt es sich um einen längeren Aufenthalt oder gar mindestens um ein Jahr, sollten alle Leistungen unbedingt mit abgedeckt werden. Sicher ist sicher. Zusätzlich können Sie den Beitrag durch den Radius bestimmen. Empfangen Sie ein Au Pair, reicht die Versicherungsabdeckung für Deutschland. Reist Ihr Kind oder Sie persönlich in die weite Welt und besuchen den asiatischen oder afrikanischen Kontinent, dann reicht eine weltweite Abdeckung ohne die USA und Kanada. Zieht es Sie oder Ihr Kind genau in diese beiden Länder, dann nehmen Sie den weltweiten Schutz inklusive der Länder USA und Kanada. Die Beitragszahlung erfolgt jährlich, der angezeigte Betrag ist der Jahresbetrag.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, sofern nicht anders bestimmt, nur die notwendigsten Untersuchungen. Dabei gilt, dass die Leistungen nur im Raum der EU-Staaten erbracht werden, sofern der Patient im Ausland in Vorleistung tritt. Die Summe wird Ihnen gegen Vorlage der Belege zum Satz nach deutschem Recht erstattet. Wer im Ausland einen Heilpraktiker aufsucht, der in Deutschland nicht abgerechnet wird, kann eine Erstattung sogar ganz verweigert werden. Zudem sollten Sie Ihre Krankenkasse vorab über ihr Vorhaben informieren. Für Au Pairs, die in Deutschland zu Gast bei einer deutschen Familie sind, zahlt die gesetzliche Krankenkasse der Gastfamilie unter Umständen nichts für ein Au Pair. Das Au Pair sollte seitens seines Heimatlandes gesetzlich versichert sein. Beachten Sie, dass viele Familien in den Vereinigten Staaten von Amerika häufig über keine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Sofern die Option von der gesetzlichen Krankenkasse nicht angeboten wird, gehen Sie immer davon aus, dass von dieser Seite kein oder nur geringer Schutz besteht. Für den Einzelfall wenden Sie sich umgehend an Ihre gesetzliche Krankenkasse und klären den tatsächlichen Sachverhalt auf.
Der Differenzbetrag, der sich aus den gesetzlichen Ansprüchen bis hin zu den realen Kosten ergibt, übernimmt die private Krankenkasse. Allerdings müssen diese Kosten auch versichert sein. Alle Aufwendungen, die entstehen und weder von der gesetzlichen noch privaten Krankenkasse abgesichert sind, muss vom Erziehungsberechtigten oder Versicherungsnehmer selbstständig getragen werden. Darum überprüfen Sie immer genau Ihre Unterlagen, ehe Sie sich eine Behandlung gönnen und womöglich auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Die tatsächlichen Leistungen werden immer im jeweiligen Vertragswerk miteinander vereinbart. Schauen Sie für jeden Einzelfall nach. Eine Unterversicherung ist schlimmer, als leicht überversichert zu sein. Wenn Sie also eine Haftpflichtversicherung in der Gesundheitsversicherung abschließen, ist das besser, als gar nicht versichert zu sein und den Schaden mit eigenen Mitteln ausgleichen zu müssen.
Leider ja.
In Notsituationen im Krankenhaus nein.
Denn dort gilt die lebenserhaltende Maßnahme vor der Kostenabrechnung. Suchen Sie oder Ihr Kind jedoch einen gewöhnlichen Hausarzt im Ausland auf, wird dieser Sie um Bargeld oder eine
Kreditkartenzahlung bitten. Viele kennen diese leidige Prozedur schon aus dem Urlaub. Mit einer privaten Krankenversicherung lassen sich solche Situationen sehr stark minimieren. Zumindest
solange es sich um Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union handelt. Das Vertrauen unter den Ärzten verschiedener Länder mit dem System ausländischer Versicherungen leidet sehr häufig.
Deswegen lassen sich Ärzte vorab durch finanzielle Mittel absichern. Bei einigen Behandlungen können die Kosten jedoch erst im Nachhinein ermittelt werden, weswegen besonders in Krankenhäusern
erst behandelt und dann abgerechnet wird. Behalten Sie oder Angehörige und Freunde die tatsächlichen Leistungen generell im Auge. Es passiert schon mal im Ausland, dass Behandlungskosten
berechnet werden, deren Leistungen nicht erbracht wurden. Bedenken Sie, dass Sie als Patient im Ausland in der Beweispflicht stehen. Mehr Zeugen bedeuten ein gesundes Gegengewicht zu den
handelnden Personen. Eine gängige Masche ist die Abrechnung durch nicht erkennbare Handschriften und die Rechnungsausstellung durch die Krankenhausverwaltung. Das bedeutet: Der Arzt setzt nicht
erbrachte Leistungen oder nicht im vollen Umfang erbrachte Maßnahmen auf die Rechnung, welche von der Verwaltung gesammelt und zur Rechnung ausgestellt werden. Der Patient bemängelt diese Punkte
und weigert sich, die Kosten zu übernehmen und verlangt eine Erklärung. Plötzlich ist der behandelnde Arzt nicht mehr auffindbar, im Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht zugegen. Mit einer
sehr guten Rechtsschutzversicherung kann die Zahlung aufgrund der Mängel zunächst gestundet werden, bis der Sachverhalt vollständig geklärt ist. Notfalls über einen Eilantrag zu einem
Streitverfahren vor Gericht.
Kommt auf das Land an. Nehmen Sie die Niederlande, diese kommen nah an das deutsche Kostensystem heran. Andere Länder verursachen weniger Kosten, sofern nicht getrickst wird, was in Rumänien oder Griechenland durchaus der Fall ist. In Ländern wie Norwegen, die für einen sehr hohen Lebensstandard stehen, liegen die Behandlungskosten in der Regel über denen, die in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung in Rechnung gestellt werden. Am besten suchen Sie im Ausland einen Verbraucherschutzverband auf oder erkundigen sich bei der Krankenkasse zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts, in dem Ort wo Ihr Kind oder Sie leben. Besprechen Sie solche Angelegeneheiten immer mit der Gastfamilie, da diese die Gepflogenheiten des Gesundheitssystems kennen. Durch ihr Wissen lassen sich überhöhte Kosten vermeiden.
Die Reisekrankenversicherung Au Pairs kann zu jedem Zeitpunkt vor dem Reisebeginn abgeschlossen werden. Der reale Beginn wird in die Unterlagen eingetragen und der Vertrag ruht bis zu diesem Zeitpunkt und endet mit der Rückkehr des Au Pairs in das jeweilige Heimatland. Ist das Datum noch nicht fest, wann die Reise beginnt, sollte ein geplantes Datum angegeben werden. Weicht das anschließend vom realen Datum ab, wird es entsprechend durch eine Meldung des Versicherungsnehmers korrigiert. Viel wichtiger ist, dass die Angaben bis spätestens nach 31 Tagen nach Reisebeginn bei der Versicherung vollständig erledigt sind, da sonst der Versicherungsschutz verfällt. Das gilt sowohl für Au Pairs in Deutschland als auch für Au Pairs weltweit. Nehmen wir an, das Au Pair reist bei Ihnen am 15. September an. Dann haben Sie ab dem 15. September 31 Tage Zeit, der Versicherung das genaue Anreisedatum des Au Pairs anzuzeigen. Der Versicherungsschutz läuft dann rückwirkend zum ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland, sofern der Versicherungsbeitrag für den geplanten Zeitraum vollständig ausgeglichen ist. Bitte beachten Sie, Teilzahlungen sind nicht möglich. Ebenso müssen Sie bei der Versicherung binnen 31 Tagen nach Abreise Ihres Kindes anzeigen, dass sich das Kind ab dem fixen Datum als Au Pair im Ausland befindet.
Der Zeitraum beläuft sich immer auf den tatsächlichen Zeitraum des Aufenthaltes des Au Pairs jedoch nicht länger als fünf Jahre.
Ja das ist möglich, sofern der Gesamtzeitraum die fünf Jahre nicht überschreitet
und der jeweilige zu entrichtende Beitrag in einer Beitragszahlung vollständig ausgeglichen ist. Die Verlängerung teilen Sie am schnellsten über Ihren persönlichen Versicherungsordner mit. Dazu
lesen Sie im letzten Absatz mehr.
Nein. Sie müssen den Beitrag immer für den vollen Zeitraum zahlen, unabhängig, ob
Sie die Leistungen nur einen Tag in Anspruch nehmen oder voll ausschöpfen. Darum wird auch nur eine Beitragsleistung gewährt, welche sofort zu entrichten ist. Dafür steht es Ihnen frei, in diesem
Zeitraum Ihren Aufenthalt kurz zu unterbrechen und dann fortzufahren. Anderweitige Änderungen, die sich nach dem Verfassen einzelner Policen durch die Festlegung der jeweiligen Versicherer
ergeben, bleiben davon unberührt. Deshalb erkundigen Sie sich nach dem tatsächlichen Sachverhalt bitte vor dem Vertragsabschluss, denn Änderungen sind jederzeit möglich.
Ob und in welcher Form Versicherer Gesundheitsfragen bestimmen, ist ihnen überlassen. Für den Vergleich müssen Sie diese jedoch nicht beantworten und in der Regel gibt es bei der Versicherungsform keine tief greifenderen Erkundigungen bezüglich Ihrer oder der Gesundheit des Au Pairs. Werden jedoch Fragen gestellt, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst die Versicherungsleistung nicht gewährt wird. Also bitte von Falschangaben absehen. Besprechen Sie Einzelheiten im Notfall mit Ihrem Hausarzt. Kurze akute Krankheiten, die keine längere Auswirkung auf Ihre Gesundheit haben, müssen nicht angegeben werden. Dazu zählt beispielsweise eine normale Erkältung.
Dauerhafte Erkrankungen belasten den Menschen und dessen Versicherungsschutz. Einige Versicherer sehen in diesem Personenkreis ein erhöhtes Risikopotenzial für eine hohe Leistungsabdeckung. Vorerkrankungen, die derzeit ruhen und keinen akuten Einfluss auf die Gesundheit haben, jedoch jederzeit zu einer Behandlung führen können, gelten ebenso als Risikofaktor der Krankenversicherung. Dieses Risiko lässt sich eine Versicherung in der Regel mit einem erhöhten Beitrag ausgleichen. Nur wenige verzichten vollständig auf die Aufnahme eines Patienten. Etwa dann, wenn die Kosten für eine Behandlung im Gastland um ein Vielfaches höher sind als im Heimatland. Gegen dieses Vorgehen können Antragsteller keine Rechtsmittel einlegen, sofern die Ablehnung im Rahmen des Gesetzes vertretbar ist. Versicherungen sind zudem nur in absoluten Ausnahmefällen zu einer Ablehnungsbegründung verpflichtet. Wenn eine Versicherung nicht fragt, dann muss der Antragsteller freiwillig keine Angaben machen.
In der Regel nicht. Aber hinsichtlich dessen kann sich in der Zukunft durchaus etwas ändern. Nach derzeitigem Stand bieten die Versicherer jedoch Obergrenzen für einige Leistungspunkte, zum Beispiel für die Therapiesitzungen bei einer psychologischen Behandlung oder beim Wert eines Schlüsselersatzes. Auch die Vorsorgeuntersuchung ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden. So darf jährlich nur ein bestimmter Betrag dafür in Anspruch genommen werden und dieser ist abhängig von der Vertragslaufzeit.
Zunächst müssen Sie Ihre eigene Gesundheit schützen. Das gilt auch dann, wenn es sich zunächst um leichte Verletzungen oder Schmerzen handelt. Nach der Entlassung aus der medizinischen Behandlung müssen Sie der Versicherung die Inanspruchnahme einer Leistung umgehend anzeigen. Wenn Sie den Versicherungsordner dazu nutzen, funktioniert die Kommunikation am schnellsten. Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass Arztbesuche umgehend an Sie weitergeleitet werden müssen, damit Sie die Versicherung kontaktieren können. Wichtig ist das Datum der Behandlung und wie umfassend diese war oder künftig sein wird. Schneidet sich Ihre Tochter beispielsweise in die Hand, kann es unter Umständen sein, dass die Behandlung nach einem Arztbesuch abgeschlossen ist. Bei einem Bruch des Unterarms werden Folgebehandlungen nötig sein. So viel zum Umfang einer Behandlung.
Ja, sofern nicht separat anders vereinbart. Allerdings erhalten Sie keine
Beiträge zurück und der Versicherer wird eine Bearbeitungsgebühr für die Vertragsaufhebung verlangen, was zu Zusatzkosten führt. Einfacher ist es, den Vertrag auslaufen zu lassen, so entstehen
weniger Kosten und es ermöglicht Ihnen dennoch eine Inanspruchnahme, falls Sie Ihre Meinung einmal ändern sollten. Kündigungen sind grundsätzlich nur schriftlich auf dem Postweg möglich.
Empfohlen wird ein Einschreiben mit Rückschein.
Nein und ja. Im Schadensfall nicht, sofern es sich nicht um einen vorgetäuschten oder vorsätzlichen Betrug handelt. Das beantwortet auch den Punkt, ob die Versicherung generell kündigen kann. Es gibt eine Reihe von Kündigungsgründen, etwa bei einer Insolvenz der Versicherung oder aber bei einem grob fahrlässigen Fehlverhalten des Versicherungsnehmers. Die Leistungen dürfen verweigert werden, wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsbeitrag nicht vollständig gezahlt hat.
Das ist Ihnen jederzeit gestattet. Sie müssen den alten Versicherungsvertrag kündigen oder den Wechsel über die neue Versicherungsgesellschaft abwickeln. Die Leistungen des Wechsels ergeben sich aus der Wechselgebühr, die beide Gesellschaften unabhängig voneinander beanspruchen können. Der Sinn muss also sein, dass das Leistungspaket der neuen Versicherung deutlich über dem des alten Versicherers steht. Sprechen Sie aber auch Ihre alte Versicherung an und fragen, welches Angebot Ihnen unterbreitet werden kann, damit Sie nicht wechseln.
Das ist sehr einfach: Füllen Sie zunächst alle vier geforderten Daten aus und schauen sich die Infokästchen an, um mehr Informationen zu erhalten. Damit haben Sie den ersten Schritt erledigt. Beim Geburtsdatum bitte das des Au Pairs angeben, nicht des gesetzlichen Vertreters. Zur Bemessungsgrundlage ist das Geburtsdatum der versicherten Person von Relevanz. Die Daten des Vertreters müssen erst bei der Antragstellung angegeben werden. Danach tragen Sie das Reiseziel ein. Wichtig: Für deutsche Gastfamilien, die ein Au Pair aufnehmen, lautet das Reiseziel Deutschland. Für deutsche Au Pairs, die ins Ausland reisen, lautet das Reiseziel weltweit ohne USA und Kanada. Wenn der Aufenthalt in den USA oder Kanada stattfindet, dann weltweit. Wenn Ihnen alle Tarife angezeigt werden, können Sie zwischen drei Tarifen wählen. Suchen Sie sich das für Sie Beste aus und vergleichen es mit anderen, bis am Ende nur noch der Tarif übrig bleibt, welcher Ihnen am ehesten zusagt. Dann führen Sie die Antragstellung fort. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Der Versicherungsordner wird für Sie nach dem Abschluss einer Versicherung angelegt. Immer nur einer pro Kunde. Hier können alle Versicherungsverträge geordnet werden die Sie besitzen. Ebenso Fremdverträge für Versicherungen und Finanzen. Sie können ganz bequem weitere Versicherungen vergleichen und abschließen oder abändern. Die gesamte Korrespondenz verläuft über das Nachrichtenportal des Ordners. Nur einige wenige Unterlagen müssen zusätzlich in Papierform zugestellt werden. Technische Kenntnisse sind nicht notwendig und der Versicherungsordner wird durch ein von Ihnen gewähltes Passwort geschützt. Bitte teilen Sie dieses mit niemandem. Wir werden nie danach fragen. Zugang erhalten Sie mit einem internetfähigen Endgerät wie Smartphone, Tablet oder PC. Sie benötigen für die Verwaltung stets eine Internetleitung. Der Versicherungsordner zeichnet sich durch eine klare und sehr leichte Struktur aus. Schließlich führen Sie nicht immer alle Papiere mit sich und müssen jederzeit mit den Versicherungen in Kontakt treten können.