Unser Ratgeber für Ihre Reiseversicherung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Reiseversicherung?

Als Reiseversicherung werden alle Versicherungen bezeichnet, die im Zusammenhang mit einer Reise abgeschlossen werden können. Einen ersten Überblick verschaffen Sie sich mit dem Reiseversicherung Vergleich. Je nachdem, welches Risiko abgesichert werden soll, werden auch im Reiseversicherung Vergleich verschiedene Versicherungsarten unterschieden. Zu den wichtigsten Inhalten einer Reiseversicherung gehören diese Leistungen, die im Reiseversicherung Vergleich konkretisiert werden:

Reiserücktrittskostenversicherung
Reise-Privathaftpflichtversicherung
Reise-Rechtsschutzversicherung
Reise-Krankenversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Gepäckversicherung
Reise-Umbuchungsversicherungen
Reise-Abbruchsversicherung

Die genannten Leistungen werden von den Versicherungsanbietern einzeln, in einem Gesamtpaket oder in miteinander kombinierbaren Bausteinen angeboten, was aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgeht. Der Reiseversicherung Vergleich offenbart nicht nur die Leistungen der Versicherungsanbieter, sondern auch den jeweiligen Preis.

Welche Risiken werden in einer Reiseversicherung abgesichert?

Welche Risiken ein Versicherer mit einer Reiseversicherung absichert und welche Leistungen in die Reiseversicherung inkludiert sind, geht aus dem Reiseversicherung Vergleich und aus der nachfolgenden Aufstellung hervor.

a. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer vor Kosten, die entstehen können, wenn Sie von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten, die Reise also nicht antreten möchten. Unter bestimmten, in der Police für die Reiseversicherung und im Reiseversicherung Vergleich genannten Voraussetzungen, beispielsweise bei Krankheit, Unfall oder Tod, werden vom Versicherungsgeber die anfallenden Stornogebühren teilweise oder auch in vollem Umfang übernommen. Transparenz bezüglich der tatsächlichen Leistungen und der damit verbundenen Voraussetzungen schaffen der Reiseversicherung Vergleich und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Reiseversicherung.

b. Die Reise-Krankenversicherung versichert die Arzt- und Behandlungskosten, die während einer Urlaubsreise entstehen können. Welche Reiseversicherer eine Reise-Krankenversicherung anbieten, ermitteln Sie mit dem Reiseversicherung Vergleich. Das gilt auch für die im Rahmen der Reise-Krankenversicherung erbrachten Leistungen, die ebenfalls aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgehen. Der Reiseversicherer Vergleich gibt außerdem Einblick in die mit der Reise-Krankenversicherung verbundenen Kosten und über Leistungen, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Keine Reise-Krankenversicherung abzuschließen, ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur teilweise für die bei Reisen entstehenden Kosten aufkommt, abhängig von dem jeweiligen Land, in das Sie reisen, sowie von der Art der Erkrankung und der erforderlichen Behandlung. Ohne Reise-Krankenversicherung, deren Beitragshöhe Sie dem Reiseversicherung Vergleich entnehmen, müssen Sie die Kosten, die über den Behandlungskosten in Deutschland liegen, selbst tragen. Das gilt jedoch nur bezüglich der sogenannten Schengen-Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht. Außerhalb der Schengen-Staaten sind Sie ohne eine Reise-Krankenversicherung, über deren Konditionen der Reiseversicherung Vergleich informiert, nicht krankenversichert. Ohne Reise-Krankenversicherung gehen Sie auch deshalb ein hohes finanzielles Risiko ein, da in einigen Ländern die Gesundheitskosten sehr viel höher liegen als in Deutschland. Welcher Anbieter die für Sie besten Konditionen hat, sehen Sie im Reiseversicherung Vergleich. Aus dem Reiseversicherung Vergleich geht auch hervor, dass die Kosten vergleichsweise gering sind.

Aber Vorsicht!

Chronisch Kranke können vom Schutz der Reise-Krankenversicherung ausgeschlossen sein, sofern eine Behandlung im Ausland erfolgt, die aufgrund der Erkrankung vorhersehbar war. Über weitere Einzelheiten informiert Sie der Reiseversicherung Vergleich. Während für kürzere Reisen eine normale Reise-Krankenversicherung ausreicht, ist es empfehlenswert, bei längeren Reisen den Versicherungsschutz auszuweiten und die Angebote mit dem Reiseversicherung Vergleich zu überprüfen.

c. Zum Angebot der Reiseversicherung gehört auch die Reise-Unfallversicherung, deren Leistungen Sie mit dem Reiseversicherung Vergleich überprüfen können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen, die im Reiseversicherung Vergleich gelistet sind, kommt sie für entstandene finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit einem Unfall auf Reisen auf. Dabei handelt es sich zumeist um die Kosten, die durch die Bergung und Rückholung oder durch eine dauernde Invalidität entstehen. Leistungsunterschiede und Unterschiede hinsichtlich der Kosten gehen aus dem Reiseversicherung Vergleich hervor.



d. Zu einer Reiseversicherung zählt auch die Reise-Gepäckversicherung, die ebenfalls im Reiseversicherung Vergleich unter Angabe verschiedener Anbieter gelistet ist. Sie kommt unter bestimmten Voraussetzungen für die Schäden auf, die durch abhanden gekommenes Gepäck entstehen können. Der Reiseversicherung Vergleich gibt Aufschluss über die Bedingungen der einzelnen Versicherer und über die vertraglich vereinbarten Höchstgrenzen. Allerdings sind Sie im Rahmen der Reiseversicherung als Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Ihr Gepäck aufzupassen, da der Gepäckverlust durch fahrlässiges Handeln von der Reiseversicherung als Leistungsausschluss gewertet wird. Insoweit sind die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Reiseversicherung Vergleich ergeben, sehr eng gefasst.

e. Eine weitere Leistung der Reiseversicherung ist die Reise-Umbuchungsversicherung, die die Umbuchungskosten in der im Versicherungsvertrag geregelten Höhe abdeckt, sofern eine Reise aus bestimmten Gründen umgebucht werden muss. Grundsätzlich ist eine Umbuchung auf einen anderen, passenden Termin immer mit hohen Kosten verbunden, die teilweise bis zu 50 Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen können. Um dem Kunden diesbezüglich mehr Freiheit zu gewähren, bieten einige, im Reiseversicherung Vergleich genannte Versicherer die Reise-Umbuchungsversicherung als Leistung in der Reiseversicherung an. Welche das sind und wie hoch die Kosten für diese Variante der Reiseversicherung sind, erfahren Sie im Reiseversicherung Vergleich.

Wichtig zu wissen!

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Reise-Umbuchungsversicherung während der eigentlichen Urlaubsbuchung oder aber innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abgeschlossen werden muss. Sofern Sie diese Fristen nicht einhalten, haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls keinen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsprämie, wobei Sie sich bezüglich der Einzelheiten im Reiseversicherung Vergleich informieren können. Anhand des Reiseversicherung Vergleich werden Sie außerdem feststellen, dass die Reise-Umbuchungsversicherung vergleichsweise günstig ist, wobei Selbstständige aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit meist einen höheren Betrag zu leisten haben.

f. Manche Versicherer bieten auch eine Reise-Abbruchversicherung im Rahmen der Reiseversicherung an. Welche Anbieter das sind, erfahren Sie über den Reiseversicherung Vergleich. Diese Variante der Reiseversicherung macht es möglich, dass Sie Ihren Urlaub aus wichtigem Grund abbrechen, beispielsweise wenn Sie selbst im Urlaub schwer erkranken oder wenn Sie wegen einer Erkrankung eines Angehörigen gezwungen sind, sofort nach Hause zurückzukehren. Die durch die zusätzliche Rückreise entstehenden Kosten werden durch die Reise-Abbruchversicherung zumindest abgefedert.

Abhängig vom jeweiligen Anbieter werden meist folgende Leistungen von der Reise-Abbruchversicherung erbracht:

Übernahme der Mehrkosten für eventuell notwendige Umbuchungen eines Fluges
Erstattung der Mehrkosten für einen länger als geplanten Aufenthalt am Zielort oder für eine Rückreise, die später als geplant erfolgt
Eventuell anfallende Mehrkosten für die Unterbringung sowie für die Kosten, die für eine spätere Rückreise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aufgebracht werden müssen.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Welche Leistungen vom Versicherer bezüglich der Reise-Abbruchversicherung tatsächlich erbracht werden, darüber informiert Sie der Reiseversicherung Vergleich. Gleiches gilt für den finanziellen Rahmen der Haftung. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern, deren Preise Sie über den Reiseversicherung Vergleich in Erfahrung bringen können.

g. Die Reise-Haftpflichtprivatversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei Personenschäden und Sachschäden. Regelmäßig ist dieser Baustein der Reiseversicherung auf die Reisedauer oder auf eine bestimmte Anzahl von Reisetagen begrenzt. Welche Angebote die einzelnen Versicherer den Kunden unterbreiten, erfahren Sie im Reiseversicherung Vergleich. Abhängig vom Versicherer variieren die Kosten, deren Höhe Sie ebenfalls über den Reiseversicherung Vergleich in Erfahrung bringen.

h. Die Reise-Rechtsschutzversicherung ist auf rechtliche Auseinandersetzungen begrenzt, die im Zusammenhang mit dem Urlaub stehen, beispielsweise wenn Sie im Ausland in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Die Reise-Rechtsschutzversicherung ist je nach Versicherer unterschiedlich ausgestaltet, worüber der Reiseversicherung Vergleich Auskunft gibt. Das gilt auch hinsichtlich der Kosten für eine Reise-Rechtsschutzversicherung, die aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgehen.

Welche Vorteile hat eine Reiseversicherung?

Jede Versicherung sichert bestimmte Risiken in einem bestimmten Bereich ab. Das gilt auch für Reisen, die mit zahlreichen Risiken behaftet sind, die Sie mit einer Reiseversicherung abfedern können. Welche das sind, erfahren Sie im Reiseversicherung Vergleich.

Zu den Vorteilen der Reiseversicherung zählen:

Die Absicherung aller im Zusammenhang mit Reisen vorkommenden Ereignisse, wodurch finanzielle Risiken minimiert werden
Die Absicherung unterschiedlicher Risiken als einzelne Versicherungsleistungen oder in einem Gesamtpaket, wobei der Reiseversicherung Vergleich Aufschluss darüber gibt, welche Leistungen von welcher Versicherung zu welchem Preis angeboten werden
Eine über den Reiseversicherung Vergleich transparente Angebots- und Preispolitik der Versicherungsgeber
Optimierte Angebote durch die Wahl zwischen einer Jahrespolice für häufige Reisen und einer Einmalpolice für gelegentliche Reisen
Hochwertige Reiseschutzprodukte verschiedener, im Reiseversicherung Vergleich gelisteter Anbieter zu günstigen und variablen Konditionen
Eine serviceorientierte Schadenregulierung durch die Reiseversicherung, die vor allem im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung im Ausland oder bei einem Rücktransport von Bedeutung ist
Die Absicherung über eine Reiseversicherung für besonders gefährdete Personen, beispielsweise für Familien mit Kindern sowie für ältere Personen

Welche Nachteile hat eine Reiseversicherung?

Nachteile einer Reiseversicherung sind sicherlich die Kosten, die mit dem Abschluss von mindestens einer Variante der Reiseversicherung verbunden sind.

Weshalb ist eine Reiseversicherung so wichtig?

Eine Reiseversicherung ist deshalb wichtig, weil es immer wieder passieren kann, dass unvorhersehbare Ereignisse den Reiseantritt unmöglich oder einen Aufschub notwendig machen. Doch das ist nicht der einzige Grund, weshalb es sinnvoll ist, eine Reiseversicherung abzuschließen. Wie Sie beim Reiseversicherung Vergleich sehen können, gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die von der Reiseversicherung gedeckt werden können.

Alle im Reiseversicherung Vergleich aufgelisteten Leistungen richten den Fokus auf den Ersatz von möglichen finanziellen Nachteilen, die Sie vor und während des Urlaubs erleiden können, sei es durch einen Unfall, durch Krankheit oder durch den Verlust Ihres Gepäcks, um nur einige Leistungen der Reiseversicherung zu nennen.

Dies gilt für alle Reiseverkehrsmittel gleichermaßen, also für Reisen mit dem Flugzeug, mit dem Bus oder mit der Bahn. Über die rein finanzielle Entschädigung hinaus ist der über den Reiseversicherung Vergleich ermittelte Versicherungsanbieter ein Partner an Ihrer Seite, der Sie auch im Ausland unterstützt.

Dies gilt vor allem für die Reise-Krankenversicherung und die Reise-Unfallversicherung und wenn es darum geht, dass Sie im Ausland die beste medizinische Behandlung bekommen.

Je nach Reiseziel ist es sinnvoll, einzelne Bausteine oder das gesamte Leistungspaket der Reiseversicherung zu buchen und die einzelnen Versicherer hinsichtlich ihrer Leistungen bei einem Reiseversicherung Vergleich miteinander zu vergleichen.

Für wen lohnt sich eine Reiseversicherung und für wen lohnt sie sich nicht?

Grundsätzlich lohnt sich eine Reiseversicherung immer. Differenzieren muss man allerdings hinsichtlich der einzelnen Leistungsbausteine, die im Reiseversicherung Vergleich übersichtlich dargestellt werden. Keinen Aufschluss gibt der Reiseversicherung Vergleich darüber, welche Bausteine einer Reiseversicherung tatsächlich notwendig sind und welche nicht. Während die meisten der in einem Reiseversicherung Vergleich genannten Leistungsmodule durchaus sinnvoll sein können, ist eine Reiseversicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks meistens unnötig. Aus dem Reiseversicherung Vergleich ergibt sich, welche Anforderungen die jeweiligen Versicherungsgeber an dieses Ereignis stellen. Die sind meist übermäßig hoch, was Sie mit dem Reiseversicherung Vergleich nachvollziehen können. Das hat zur Folge, dass Sie trotz einer Reise-Gepäckversicherung im Schadenfall meist ohne eine Entschädigung dastehen. Über den Reiseversicherung Vergleich hinaus lohnt sich auch ein Blick auf Ihre Hausratversicherung. Denn so manche Versicherungspolice versichert auch Ihr Urlaubsgepäck.

Welche Fristen sind beim Abschluss einer Reiseversicherung zu beachten?

Der Faktor Zeit spielt insbesondere bei der Reise-Rücktrittversicherung eine Rolle, da sie an die Einhaltung von Fristen gekoppelt ist. Um diesen Versicherungsschutz auch wirklich in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie auf drei Fristen achten, nämlich

auf einen frühzeitigen Abschluss der Reise-Rücktrittversicherung
auf die Geltungsdauer der Reiseversicherung und
auf die bei einem Reiserücktritt geltenden Meldefristen.

Für die Reise-Rücktrittversicherung gilt der Grundsatz, dass ihr Abschluss umso sinnvoller ist, je früher die Reise gebucht wird. Der Abschluss dieser Reiseversicherung ist ab einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr möglich, wobei die Anbieter im Reiseversicherung Vergleich zwischen der Buchung einer Last-Minute-Reise und einer langfristigen Reisebuchung differenzieren. Handelt es sich um eine langfristige Reisebuchung, muss die Reise-Rücktrittversicherung bis spätestens 30 Tage nach Bestätigung der Reisebuchung abgeschlossen werden. Aus dem Reiseversicherung Vergleich ergibt sich, dass sich diese Frist bei Reisen verringert, die 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, und zwar auf einen Zeitraum von 24 bis 72 Stunden. Diese Frist kann variieren, was Sie über die Angebote der Versicherer über den Reiseversicherung Vergleich einsehen können. Die genannten Fristen sind sowohl bei Jahrespolicen als auch bei einer Einmalpolice zu beachten.

Wichtig zu wissen!

Mit dieser restriktiven Regelung bezüglich der Fristen für die Reise-Rücktrittversicherung möchten die Versicherer vermeiden, dass Kunden diese Variante der Reiseversicherung in dem festen Wissen abschließen, dass sie die Leistungen in Anspruch nehmen werden. Sofern Sie eine Reiseversicherung im Gesamtpaket eines über den Reiseversicherung Vergleich ermittelten Anbieters gebucht haben, sind die Abschlussfristen für alle im Paket enthaltenen Reiseversicherungen bindend und zwar unabhängig davon, dass beispielsweise die Reise-Krankenversicherung keine Abschlussfristen kennt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Reiseversicherung sein?

Ein Reiseversicherung Vergleich gibt übersichtlich Auskunft über die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme, die abhängig ist von den Reisekosten, vom Versicherungsgeber und von der Art der Reiseversicherung. In der Reise-Abbruchversicherung und in der Reise-Rücktrittversicherung muss die Versicherungssumme der Höhe nach dem vereinbarten Reisepreis entsprechen, während in der Reise-Gepäckversicherung der Gesamtwert des Gepäckes in der Reiseversicherung versichert ist.

Anders verhält es sich bei einer Jahrespolice, deren Anbieter aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgehen und bei denen Ihr Gepäck mit einem pauschal vereinbarten Höchstwert in der Reiseversicherung versichert ist. Tritt der Versicherungsfall ein und ist die in der Reiseversicherung vereinbarte Versicherungssumme zu gering, wird der Versicherungsgeber die Entschädigungsleistung im Verhältnis zu der in der Reiseversicherung bestehenden Unterversicherung kürzen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn es sich um einen Teilschaden handelt.

Welche Gültigkeitsdauer und Meldefrist muss ich bei einer Reiseversicherung beachten?

Die Gültigkeitsdauer einer Reiseversicherung sowie die Meldefrist für den Eintritt des Schadensfalls orientieren sich an den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Versicherungsanbieter, deren Angebote Sie im Reiseversicherung Vergleich einsehen können. Je nach Versicherer wird beispielsweise bei der Reise-Rücktrittversicherung eine Jahrespolice oder eine Einzelpolice angeboten, deren Gültigkeitsdauer sich auf das ganze Jahr oder auf eine konkrete Reise erstreckt. Mit einer Jahrespolice können Sie eine beliebige Anzahl von Reisen während des gesamten Jahres versichern. Welche Versicherer Jahrespolicen oder Einzelpolicen anbieten, geht aus dem Reiseversicherung Vergleich hervor.

Wichtig zu wissen!

Für den Fall, dass Sie beispielsweise eine Reise aufgrund eines über die Reise-Rücktrittversicherung versicherten Grundes nicht antreten können, werden von den Versicherern bezüglich der Meldefrist keine exakten oder generellen Fristen vorgegeben, was auch aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgeht. Dennoch sind Sie im Schadenfall verpflichtet alles zu vermeiden, was den Aufwand beziehungsweise die Kosten des Versicherungsunternehmens erhöhen könnte. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Reiseversicherung im Schadenfall unverzüglich und zeitnah kontaktieren.

Kann ich eine Reiseversicherung kündigen?

Die Kündigungsmöglichkeiten und Fristen einer Reiseversicherung orientieren sich unter anderem daran, ob es sich um eine Einzel-Reiseversicherung oder um eine Jahres-Reiseversicherung handelt. Sofern Sie eine Reise-Rücktrittversicherung abgeschlossen haben, tritt diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in die Leistung ein, da sie die Risiken ab diesem Zeitpunkt bis zum Reiseantritt absichert. Wenn es sich um eine Einzel-Reiseversicherung handelt, erlischt Sie danach automatisch und muss nicht gekündigt werden. Müssen Sie eine Reise aus einem von der Reiseversicherung versicherten Grund stornieren, lösen Sie damit die Versicherungsleistung aus. Ist der Grund für den Reiserücktritt nicht über die Reise-Rücktrittversicherung versichert, haben Sie die Möglichkeit, die Reise-Rücktrittversicherung zu kündigen, wobei Sie den Versicherungspreis regelmäßig nicht oder maximal eine Kulanzsumme seitens des Versicherers zurückerhalten. Doch es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern, deren Leistungen Sie im Reiseversicherung Vergleich miteinander abgleichen können.

Auch eine Reise-Krankenversicherung können Sie vor einer Reise jederzeit kündigen. Allerdings sind die Versicherungsbeträge, die sich aus dem Reiseversicherung Vergleich ergeben, meist so gering, dass der Verwaltungsaufwand, der mit der Erfassung und Erstellung der Versicherungspolice sowie einer Rückabwicklung entstanden ist, den Anteil der Rückerstattung reduziert.

Im Gegensatz zur Einzelpolice hat eine Jahres-Reiseversicherung eine Laufzeit von einem Jahr, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht fristgerecht einen Monat vor Ablauf vom Versicherungsnehmer gekündigt worden ist. Diese Regelung ist bei allen Versicherern einheitlich, was aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgeht. Die Kündigung der Jahres-Reiseversicherung ist jederzeit möglich, entfaltet Ihre Wirkung jedoch erst am Ende eines Versicherungsjahres. Sofern Sie im Zeitpunkt des Abschlusses der Jahres-Reiseversicherung bereits wissen, dass Sie diese nur ein Jahr in Anspruch nehmen möchten, können Sie bereits mit Buchung der Reiseversicherung deren Kündigung zum Ablauftermin aussprechen.

Wichtig zu wissen!

Bei einer Reise-Krankenversicherung gibt es eine Besonderheit, nämlich das Erreichen von Altersgrenzen. Sofern Sie eine im Versicherungsvertrag genannte Altersgrenze erreicht haben, endet die für ein Jahr abgeschlossene Reise-Krankenversicherung automatisch. Sie haben dann die Möglichkeit, sich neu mit einem Alterszuschlag zu versichern. Wahlweise können Sie sich bei Erreichen des Maximalalters auch mit dem Reiseversicherung Vergleich nach einer neuen Reise-Krankenversicherung umsehen. Der Reiseversicherung Vergleich gibt Auskunft über das maximale Versicherungsalter der einzelnen Versicherungsanbieter.

Was passiert bei einem Rücktritt von der Reise?

Bei einem Rücktritt von der Reise entstehen zunächst einmal Stornokosten. Meist sind die Stornosätze gestaffelt und in den Reisebedingungen der im Reiseversicherung Vergleich gelisteten Versicherer aufgeführt. Eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Stornogebühren gibt es nicht, weshalb die Gerichte meist unter Berücksichtigung der Beweislage und des Stornierungsgrundes eine Einzelfallentscheidung auf der Grundlage des jeweiligen Sachverhalts treffen. Manche Versicherer erlauben ihren Kunden im Falle eines Reiserücktritts, einen Ersatzreisenden zu benennen. Welche Versicherungsgesellschaften das sind, erfahren Sie im Reiseversicherung Vergleich. Dann fallen meist nur Umbuchungsgebühren an, deren Höhe Sie ebenfalls aus dem Reiseversicherung Vergleich ersehen.

Deshalb kommt der Reise-Rücktrittsversicherung innerhalb der Reiseversicherung eine wichtige Bedeutung zu. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine anteilige Erstattung der Rücktrittskosten meist sehr eng gesteckt. Der Reiseversicherung Vergleich gibt Auskunft darüber, in welchen Fällen die Reise-Rücktrittsversicherung zahlt. Aus dem Reiseversicherung Vergleich gehen einige Ereignisse hervor, die als Gründe für einen Rücktritt von der Reise anerkannt sind. Gemäß dem Reiseversicherung Vergleich sind das eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein schwerer Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen, eine Impfunverträglichkeit sowie unerwartete Arbeitslosigkeit. Manche Versicherer versichern weitere Gründe, was aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgeht. Da die Kosten für die Stornierung einer Reise ein empfindliches Loch in die Haushaltskasse reißen können, ist eine Reise-Rücktrittsversicherung vor allem für Reisende mit einem erhöhten Stornorisiko empfehlenswert. Auch wenn diese Personengruppen in dem Reiseversicherung Vergleich nicht aufgeführt werden, gehören dazu regelmäßig Familien mit kleinen Kindern sowie ältere Menschen.

Wichtig zu wissen!

Wenn Sie einen Flug stornieren möchten, spielen die Fluggesellschaft und die Art der Reise eine entscheidende Rolle, da die Regelungen für Billigflüge, Linien- und Charterflüge Unterschiede aufweisen. So kann es sein, dass manche Flugtickets einfach verfallen, wenn Sie den gebuchten Flug nicht antreten. Bei anderen Flugtickets bekommen Sie bis zum letzten Tag vor Antritt der Reise den vollen Preis erstattet. Manchmal ist es auch möglich, ohne Mehrkosten das Reisedatum zu ändern, indem Sie ein bereits gekauftes Ticket auf einen anderen Flug auf der gleichen Strecke umbuchen.

Ähnliches gilt auch für Bahnfahrkarten, bei denen eine mögliche Rückgabe von der Art des Fahrscheins und von seinem Geltungstag abhängt. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn bekommen Sie für bezahlte Reservierungen oder Zuschläge kein Geld zurück. Handelt es sich um eine Fahrkarte zum Normalpreis oder um eine mit Bahncard-Rabatt, können Sie diese vor dem ersten Geltungstag kostenlos zurückgeben oder umtauschen. Ab dem ersten Geltungstag wird für eine Stornierung eine Gebühr von 15 Euro fällig. Bei Tickets zum Sparpreis wird ab dem ersten Geltungstag für eine Stornierung eine Gebühr von 15 Euro fällig, wobei am Tag der Reise ein Umtausch bereits ausgeschlossen ist. Bei der Deutschen Bahn ist grundsätzlich eine Umbuchung von Tickets nicht möglich. Sie können lediglich eine bereits gebuchte Fahrt stornieren und eine neue Fahrkarte buchen.

Welche Gründe werden als Reiserücktritts- oder Reiseabbruchgründe von der Reiseversicherung anerkannt?

Die Gründe, die für einen Rücktritt von der Reise oder für den Abbruch einer Reise von den Versicherern anerkannt werden, sind weitgehend einheitlich, was aus dem Reiseversicherung Vergleich hervorgeht. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Reiseversicherung Vergleich einen Überblick zu verschaffen und sich zu informieren. Als Gründe für den Abbruch einer Reise oder einen Reiserücktritt anerkannt sind Ereignisse, die die versicherte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person betreffen, die auch im Reiseversicherung Vergleich aufgeführt sind.

Immer versichert sind diese Gründe:

Ein Todesfall in der Familie
Eine schwere, durch einen Unfall oder durch eine Straftat bedingte Verletzung
Eine unerwartete schwere Erkrankung. Darunter versteht man eine Erkrankung, bei der konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Antritt der Reise entgegenstehen und Anlass für eine Stornierung geben
Der Bruch von notwendigen Prothesen oder eine Lockerung von implantierten Gelenken
Unerwartet auftretende Komplikationen mit einem implantierten Herzschrittmacher
Ein unerwarteter Termin für den Empfang oder die Spende von Organen und Geweben im Rahmen einer Lebendspende nach dem Transplantationsgesetz
Im Rahmen einer Schwangerschaft auftretende Komplikationen, die den Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar machen
Eine unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes
Eine auftretende Unverträglichkeit von Impfstoffen
Bei einem unerwartet auftretenden Vermögensschaden, der durch Feuer, eine Explosion, Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Blitzschlag, durch einen Wasserrohrbruch oder durch eine vorsätzlich begangene Straftat eines Dritten ausgelöst wurde unter der Voraussetzung, dass der materielle Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist. Als erheblich gilt ein Schaden mit einer Schadenhöhe ab einem Betrag von 2.500 Euro.
Ein Verlust des Arbeitsplatzes, der bedingt ist durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers
Ein verpasster Flieger, wenn die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgte, das mindestens zwei Stunden zu spät am Flughafen eintrifft

Nicht alle Versicherer sind bereit, die nachfolgenden Gründe in der Reiseversicherung abzusichern. Welche Gründe das sind und welche Versicherungen sich kulant zeigen, erfahren Sie beim Reiseversicherung Vergleich:

Die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das unerwartet geschieht und bei dem es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Mindestwochenstundenzahl von mindestens 15 Stunden handeln muss, oder ein unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers durch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während einer Schulausbildung oder einer Ausbildung an einer Berufsschule oder Hochschule unter der Voraussetzung, dass die Reise bereits vor der Bekanntgabe des Prüfungstermins gebucht war. Weitere Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder in einem zeitlichen Rahmen von 14 Tagen nach dem planmäßigen Ende der Reise stattfinden wird. Für die genannten Gründe müssen der Versicherung jeweils geeignete Unterlagen vorgelegt werden, die den vorgetragenen Sachverhalt dokumentieren und beweisen. Erst dann wird die im Reiseversicherung Vergleich aufgeführte Versicherungsleistung ausgelöst. Geeignete Nachweise sind unter anderem eine Sterbeurkunde, ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der entsprechenden Bildungseinrichtung oder eine Kopie des Arbeitsvertrages, wobei über einen Reiseversicherung Vergleich weitere Informationen zugänglich sind.

Wie weit erstreckt sich der Geltungsbereich einer Reiseversicherung?

Der Geltungsbereich einer Reiseversicherung ist abhängig vom Inhalt des Reise-Versicherungsvertrags und vom Reiseziel, wobei ein Reiseversicherung Vergleich Aufschluss über die Preise und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters einer Reiseversicherung gibt. Unklarheiten bestehen hinsichtlich der Unterscheidung zwischen europaweitem und weltweitem Geltungsbereich der Reiseversicherung. Zu Europa zählen insbesondere alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und darüber hinaus auch diese Staaten: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Balarus in Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Island, Israel, der europäische und asiatische Teil von Kasachstan, Kosovo, der Libanon, Libyen, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der europäische und asiatische Teil von Russland, San Marino, die Schweiz, Serbien, Spitzbergen, Syrien, Tunesien, der europäische und asiatische Teil der Türkei, die Ukraine und der Vatikan. Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff weltweit, wobei bei der Wahl des Geltungsbereichs für die Reiseversicherung immer das Reiseland als Maßstab gilt, das am weitesten entfernt ist.

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