Irgendwann fängt jeder an darüber nachzudenken, ob die Hälfte des Lebens wohl schon erreicht sei. Bis zum Alter von 35 dürfte jeder optimistisch sein, dass die Hälfte noch nicht rum ist. Aber mit
60 ist man sich ziemlich sicher. Es ist dann zwar nicht jeden Tag mit dem ultimativ letzten Tag zu rechnen, aber die Uhr tickt und irgendwann ist es dann soweit und jemand muss die
Bestattungskosten bezahlen.
Jedermann muss mit Bestattungskosten von rund 5.000,-- € rechnen, will er eine würdige Bestattung haben. Seit die Bundesregierung kein Sterbegeld mehr bezahlt, müssen diese Kosten von jedem
Hinterbliebenen selbst getragen werden.
Wenn das Erbe nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu zahlen, sind die Hinterbliebenen noch lange nicht aus dem Schneider, denn die Bundesländer haben es so geregelt, dass sie die
Bestattungskosten nicht auf die Erben, sondern auf die Hinterbliebenen abwälzen. Und schon sitzt man wieder mit anderen Familienangehörigen im selben Boot.
Wenn Sie zu Lebzeiten selbst darüber bestimmen wollen, wie Sie bestattet werden möchten, sollten Sie über eine Sterbegeldversicherung nachdenken.
Normalerweise weiß man ja bei einer Versicherung nie, ob man sie jemals in Anspruch nehmen wird. Bei einer Sterbegeldversicherung haben Sie dagegen eine 100 prozentige Garantie. Bei der Abwägung,
ob sich die Kosten für eine Sterbegeldversicherung gegenüber denen einer Bestattungsvorsorge mit Banksparplan „rechnen“, sind Sie mit einer Sterbegeldversicherung auf der sicheren Seite.
Einerseits beginnt der Versicherungsschutz sofort bei Unfalltod und andererseits muss die Versicherung auch nicht bis zum Tod bedient, also mit Beiträgen bezahlt werden.
Der Versicherungsnehmer kann frei wählen, welche Kosten er für eine Bestattung veranschlagt und kann die Versicherungssumme entsprechend festlegen und je nach Anbieter entsprechend hoch
abschließen. So sind Versicherungssummen zwischen 1.500 € und 15.000 € üblich.
Eines der wesentlichen Merkmale der Sterbegeldversicherung ist ihre flexible Beitragszahlungsdauer, die in der Regel zwischen dem 65. und 85. Lebensjahr frei wählbar ist. Allerdings führt ein
Ende der Beitragszahlung zum 65. Lebensjahr zu höheren Beiträgen als die zum 85. Lebensjahr.
Die Versicherung selbst dauert aber bis zum Tod, so dass also nicht „lebenslänglich“ gezahlt werden muss. Einzig der Tod während der Laufzeit der Sterbegeldversicherung beendet die
Beitragszahlungsdauer.
Es gibt auch die Möglichkeit einer einmaligen Beitragszahlung („Einmalzahlung“) und sollte aus Renditegesichtspunkten in Erwägung gezogen werden.
Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für die Erben steuerneutral, sofern sie für die Bestattung der versicherten Person aufgewendet werden. Im Übrigen können Kinder auch ihre Eltern ohne
deren Unterschrift versichern. Wichtig dabei ist nur, dass die Versicherungssumme für die Bestattungskosten verwendet wird und diese nicht übersteigt.
Die Sterbegeldversicherung gilt weltweit und hat nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen: So sind zum Beispiel aktive oder passive Teilnahme an Kriegsereignissen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ja, das geht - selbst ohne deren Wissen und Unterschrift, sofern die Leistungen
für die Bestattung aufgewendet werden. Das ist besonders dann interessant, wenn die Eltern nicht gewillt sind, Vorsorge für ihre eigene Bestattung zu treffen und selbst keinen großen Nachlass
haben, der die Kosten dafür deckt. Manchmal sollte man da auch mehr an sich selbst denken, bevor einem die Rechnung der Stadt oder Kommune vorgelegt wird.
Die Sterbegeldversicherung konkurriert stets mit einem Banksparplan – glaubt man
zumindest vielen Printmedien, die die Sterbegeldversicherung als eine der überflüssigsten Versicherungen betrachten. Das mag stimmen, wenn man die gezahlten Beiträge für die
Sterbegeldversicherung und einen Banksparplan nebeneinander stellt und genauestens rechnet.Vorausgesetzt, man erlebt das Ende der Beitragszahlung der Sterbegeldversicherung und man hat einen sehr
guten Zinssatz beim Banksparplan. Wer einen Banksparplan mit hohen Zinsen hat könnte die Rendite der Sterbegeldversicherung durchaus schlagen. Aber wir glauben doch wohl nicht an Märchen,
oder?
Dagegen bietet die Sterbegeldversicherung Unfallschutz ab dem ersten Euro Beitrag
und meist ab Ende des zweiten Versicherungsjahres vollen Versicherungsschutz bei Tod.
Mich hat der Film über das Musikgenie Wolfgang Amadeus Mozart tief beeindruckt. Dieses musikalische Genie, das schon 6-jährig mit seiner Schwester und seinen Eltern auf Konzertreisen ging und mit acht Jahren vier Sonaten für Klavier und Violine als erste gedruckte Kompositionen seinen (posthumen) Weltruhm begründete. Ganz Europa kannte ihn, vorzugsweise die Adelshäuser und dennoch – im Film endete das Musikgenie mit nur 36 Jahren in einem Armengrab. Vom Karren wurde sein Leichnam in eine Grube gekippt, nicht ohne theatralische Musikbegleitung, zwielichtigem Wetter und fies aussehenden Leichenbestattern. „So stelle ich mir meine eigene Beerdigung nicht vor“, dachte ich mir damals und entschied, meinen eigenen letzten Gang selbst so zu organisieren, wie ich es wollte. Um dieses Ziel zu erreichen, musste ich auch für die finanziellen Mittel sorgen – mit einer Sterbegeldversicherung wurde das möglich. Wie sagte doch einst Goethe: „Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!“ und so stellte ich mir eine Liste mit den Gegebenheiten zusammen, die ich zu meinem Begräbnis wünschte und die mit der Sterbegeldversicherung auch bezahlbar wurden, ohne meine Hinterbleibenen finanziell zu belasten.
Diese Frage hat wirklich ein kleines „Geschmäckle“, denn es kann sich bei einer würdigen Bestattung nicht um die Frage nach „lohnend“ handeln. Es kann sich nur darum drehen, welchen Rahmen man sich für seinen eigenen letzten Gang geben will und wer diesen letzten Wunsch bezahlt. Sicherlich gibt es reichlich Menschen, die über genug eigenes Vermögen verfügen, um ihre eigene Bestattung „aus der Portokasse“ bezahlen zu können. Den meisten Menschen ist es aber eine Last, ihren eigenen letzten Wunsch nach einer würdigen Beerdigung finanziell aufzuerlegen. Wer mit sich in diesem Punkt im reinen bleiben möchte, der sorge dafür, dass der letzte Wunsch auch finanziell möglich ist – mit eigenem Geld oder eben einer Sterbegeldversicherung nebst Bestattungsvertrag.
Selbstverständlich kommt es hierbei auf die jeweiligen Bedürfnisse an und je höher die Ansprüche, umso höher auch die Bestattungskosten.
Auch die Auswahl der Bestattungsart spielt eine Rolle. So werden in Deutschland immer weniger Menschen in einem Erdgrab bestattet, weil sie die Kosten für die Grabpflege, das Grab selbst und den
Grabstein sparen wollen. Es bereitet vielen Menschen Sorge um die eigene Grabpflege, so dass sie sich eher für eine Seebestattung entscheiden, bei der es lediglich einen höheren Aufwand für die
beauftragte Seereederei gibt.
Es gibt mehrere Bestattungsarten
Erdbestattung in einem Friedwald
Erdbestattung auf einem örtlichen Friedhof
Seebestattung
Luftbestattung
Es gibt mehrere Leistungsarten
Erledigung sämtlicher Formalitäten
Abholung des Toten im Leichenwagen
Ausrichtung einer Trauerfeier
Überführung aus dem Ausland
Besorgung eines Schiffes bei Seebestattungen
Kosten für das Krematorium
Es würde den Rahmen dieser Erläuterungen sprengen, alle Details aufzulisten. In jedem Fall hängen die durchschnittlichen Bestattungskosten von der Wahl der Bestattung ab und die damit verbundenen
Folgekosten.
Generell kann ein Toter in einem finanziellen Korridor von 3.000 € – 10.000 € würdig bestattet werden.
Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie sämtliche Kosten einer Bestattung abdecken und alles für den Todesfall geregelt bekommen.
Die Sterbegeldversicherung läuft ab dem Versicherungsabschluß bis zum sicheren Tod, sofern die Police nicht vorher gekündigt wird. Die Beitragszahlungsdauer erfolgt entweder lebenslang oder bis
zu einem vorher fest vereinbarten Endalter, das meist zwischen dem 65. Und 85. Lebensjahr liegt. Auch hier gilt: Je früher mit der Einzahlung in die Police begonnen wird, umso geringer ist auch
der Monatsbeitrag einer Sterbegeldversicherung.
Nimmt man durchschnittliche Bestattungskosten von 5.000,-- € an, so beträgt der Monatsbeitrag für einen 25-jährigen je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 6,-- € und 8,50 €. Für einen
55-jährigen sind bereits zwischen 16,-- € und 24.-- € monatlich zu zahlen.
Es lohnt sich also, frühzeitig mit der Bestattungsvorsorge zu beginnen.
Die Gegenfrage lautet: Wie teuer soll meine Bestattung werden? Eine durchschnittliche Bestattung kostet heute in Deutschland rund 5.000 € und eine staatliche Unterstützung gibt es nicht. Folglich muss die Versicherungssumme so gewählt werden, dass sie ausreicht, seinen letzten Gang auch bezahlen zu können. Die Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungssummen zwischen 1.500 € und 15.000 € an, so dass eine Bestattung für jedermann bezahlbar wird. Wer ein Mausoleum wünscht, sollte allerdings eigenes Vermögen bereithalten, diese Art kostspieliger Wünsche finanzierbar zu machen.
Bei einer Sterbegeldversicherung gibt es die Möglichkeit, sie auch ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Das wird natürlich teurer. Wer aber die wenigen Gesundheitsfragen beantwortet, bekommt
entweder eine Police oder nicht. Zum Arzt braucht man dafür nicht zu gehen. Allerdings haben die Versicherer eine andere Form von „Risikoselektion“ eingebaut: Die Karenzzeit oder auch Wartezeit
genannt.
Danach wird die Sterbegeldversicherung erst nach Ablauf einer gewissen Frist ab 6 bis 36 Monaten teilweise oder ganz zahlen. Oftmals ziehen sich tödliche Krankheiten über mehrere Jahre hin, so
dass das „versicherungstechnische Risiko“ auch ohne eine ärztliche Untersuchung kalkulierbar ist und damit darauf verzichtet werden kann.
Wer auf Wartezeiten verzichten möchte, benötigt in der Regel ein Attest vom Arzt, dass derzeit keine lebensbedrohlichen Erkrankungen vorliegen.
Weil es sich hierbei ja bei der Sterbegeldversicherung streng genommen um eine Kapitallebensversicherung handelt, gibt es selbstverständlich auch Ausschlußkriterien. Werden die erfüllt, ist der
Versicherer ganz oder teilweise von der Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme befreit. So könnte es sein, dass in einem der nachfolgenden Fälle lediglich der Rückkaufswert ausgezahlt wird,
ähnlich wie es bei einer Vertragskündigung der Fall wäre.
Dazu gehören beispielsweise aktive oder passive Teilnahme an Kriegsereignissen, Bürgerkriegen, innere Unruhen oder terroristische Anschläge. So werden Soldaten oder Polizisten (gleich welchen
Geschlechts) keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz bekommen, sollten sie im Dienst tödlich verletzt werden. Die entsprechenden Regelungen der Versicherungsgesellschaften sollte man
vor Vertragsabschluß nachlesen.
Auch bei Selbstmord („absichtlich herbeigeführtem Tod“) oder wenn einer der Bezugsberechtigten Personen den Tod der versicherten Person herbeigeführt und somit einen Nutzen aus dem Tod in Folge
der Auszahlung der Versicherungssumme erzielt hat, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Auch hier werden entweder die eingezahlten Beiträge erstattet (z. B. wenn der Tod
innerhalb der Wartezeit eintritt) oder der Rückkaufswert analog einer Vertragskündigung ausgezahlt.
Wer bei Vertragsabschluß eine tödlich verlaufende Krankheit verschweigt, kann nicht damit rechnen, dass der Versicherer die vereinbarte Versicherungsleistung auszahlt. Das widerspricht dem Wesen
einer Versicherung, wenn man schon bei Vertragsabschluß weiß, wann der Versicherungsfall, also der Tod eintreten wird. Im Zweifel zahlt der Versicherer nicht und somit ist auch niemandem mit
falschen Angaben gedient.
Ja, denn von ihrem Wesen her wird eine Sterbegeldversicherung wie eine
Kapitallebensversicherung behandelt: Es gibt beim Versicherungsbeitrag einen Risikoanteil, einen Sparanteil und einen Kostenanteil, der für die so genannten „Überschußanteile“ sorgt und die am
Ende der Laufzeit noch mit ausgeschüttet werden. Kündigt man also die Sterbegeldversicherung während der Laufzeit, so wird ein so genannter „Rückkaufswert“ ausgezahlt, der umso höher ist, je
länger die Versicherung bestanden hat. Kündigt man die Versicherung während der ersten Jahre, wird meist weniger ausgezahlt, als man selbst eingezahlt hat.
Grundsätzlich richten sich die Beiträge nach der vereinbarten Versicherungssumme, die wiederum vom Umfang der gewünschten Bestattung abhängt. Stellt sich während der Laufzeit der Versicherung
heraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme wegen Erhöhung der Kosten von Grabpflege oder einer Bestattung selbst nicht ausreicht, kann man sie durch Erhöhung der Beiträge anpassen.
Alternativ können Sie von vorne herein eine Dynamik in die Versicherungsbeiträge einbauen, um damit den steigenden Bestattungskosten Rechnung zu tragen.
Es gibt im Leben aber auch Situationen wie Arbeitslosigkeit oder länger andauernde Krankheit, die es erschwert, seine Versicherungsbeiträge für die Sterbegeldversicherung zu zahlen. Dann kann der
Versicherer die aktuellen Beiträge für einen festgelegten Zeitraum stunden, so dass man wieder etwas „Luft zum Atmen“ bekommt. Allerdings lassen sich die Versicherer diesen Service auch bezahlen
und die gestundeten Beiträge müssen irgendwann nachgezahlt werden.
Sollen die Beiträge gesenkt oder gar gänzlich ausgesetzt werden, so kann mit dem Versicherer eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung
vereinbart werden. Allerdings werden dann auch die Wünsche hinsichtlich der eigenen Bestattung nicht mehr erfüllbar sein, so dass dieser Schritt wohlausgewogen sein sollte.
Beitragsrückerstattung ist das falsche Wort, denn die eingezahlten Beiträge werden verzinst angelegt, so dass am Ende noch eine Überschußbeteiligung ausgezahlt werden kann, die ihrem Wesen nach
aus den Beiträgen gespeist wurde.
Insbesondere bei einer Kündigung der Sterbegeldversicherung sind die Versicherungsgesellschaften an gesetzliche Regelungen gebunden, die die Höhe der Rückkaufswerte, also die Rückzahlung der
eingezahlten Beiträge, regeln. Die Höhe selbst ist aber bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, sofern sie die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Stirbt die versicherte Person jedoch während der vereinbarten Wartezeit bzw. Karenzzeit eines natürlichen Todes, so werden die eingezahlten Beiträge meist komplett an die Hinterbliebenen bzw.
Erbberechtigten ausgezahlt.
Je nach Versicherungsunternehmen gibt es Fristen, innerhalb derer das Unternehmen über den Tod der versicherten Person unterrichtet werden muss. Sie liegen zwischen wenigen Stunden und bis max.
36 Stunden und sollten unbedingt eingehalten werden, um einen Auszahlungsstop zu vermeiden.
Zur Vorlage beim Versicherer benötigen die Hinterbliebenen dann noch die Sterbeurkunde, die Versicherungspolice und den Nachweis zur letzten Beitragszahlung.
Der Versicherer prüft dann wegen möglicher Leistungsausschlüsse (z. B. Mord, Selbstmord oder Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen) noch die Todesursache und zahlt die
Versicherungssumme dann an die Bezugsberechtigten aus. Das können die Hinterbliebenen sein oder auch das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Um es den Hinterbliebenen mit ihrer Trauer einfacher zu machen, sollten Sie eine Bestattungsmappe mit allen Informationen anlegen und leicht verfügbar machen. Darin enthalten sein können sowohl
die Unterlagen zur Sterbegeldversicherung, als auch Ihre speziellen Bestattungswünsche. Sollten Sie statt Kränze und Gebinde lieber eine Spende an ein wohltätiges Unternehmen erwägen, teilen Sie
auch dies den Hinterbliebenen in dieser Bestattungsmappe mit.