Vielleicht haben Sie selbst schon einmal darüber nachgedacht, wie schnell sich Ihr Leben ändern kann, wenn das Schicksal einmal unbarmherzig zuschlägt: Ein Unfall hat sich im Alltag schnell
ereignet; dazu braucht es nicht viel. Möglicherweise engagieren Sie sich als Ausgleich zu Ihrem Bürojob gerne als Heimwerker. Das bereitet zugegebenermaßen Spaß, ist eine willkommene Abwechslung
und spart obendrein Geld. Zweifelsohne setzen Sie sich aber auch einer besonderen Gefahr aus: Wie der Begriff "Heimwerker" schon anklingen lässt, sind Sie kein Profi - mit Hammer und Bohrmaschine
gehen Sie nicht jeden Tag um. Ein falscher Handgriff genügt dabei, und Sie haben sich verletzt. Dabei handelt es sich leider nicht nur um die hypothetische Möglichkeit, die Mehrzahl der Unfälle
in Deutschland ereignet sich auf eine solche Weise. Während im Berufsalltag Fachleute darauf bedacht sind, die Arbeitssicherheit stets zu verbessern, ist der Heimwerker für sich selbst
verantwortlich - und sich leider häufig der Gefahren nicht bewusst. Doch selbst bei ganz herkömmlichen Tätigkeiten, wie dem Fensterputzen ereignen sich leicht Unfälle; wenn Sie einmal auf der
Leiter Ihr Gleichgewicht verlieren ist ein Sturz vorprogrammiert. Die Folgen kann keiner absehen, möglicherweise werden Sie nur wieder so belastbar sein, wie Sie es eigentlich von sich
kennen.
Eine Invalidität macht vielen Menschen ganz erheblich zu schaffen. Im Gegensatz zur Diagnose einer schweren Krankheit haben Sie keine Chance, sich darauf vorzubereiten - ein Unfall kommt ohne
jede Ankündigung. Doch dieser Schock ist nur eine der ersten Auswirkungen. Nicht weniger dramatisch ist die Tatsache, dass möglicherweise auch Ihr Einkommen leidet: Wenn Sie Ihren Beruf nicht
mehr ausüben können und vielleicht in eine Stelle wechseln müssen, die Sie bei geringerem Lohn weniger belastet, hat das natürlich Folgen für Sie und Ihre Familie. Während das Einkommen so sinken
kann, steigen die Kosten häufig: Für Medikamente und Aufenthalte im Krankenhaus müssen Sie eigene Beiträge leisten. Außerdem kann es bei schwerer Invalidität natürlich notwendig werden, das Haus
oder die Wohnung umzugestalten.
Auf die gesetzliche Unfallversicherung ist hier leider nicht immer Verlass, denn sie zahlt nur bei Unfällen, die sich auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg ereignen - und das ist statistisch gesehen
in den seltensten Fällen der Ort, an denen sich solche Unfälle zutragen. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall privat vorsorgen. Es geht dabei nicht nur darum, den eigenen Lebensstandard im
Falle eines tragischen Unglücks zu sichern. Es geht selbstverständlich auch und vielleicht auch viel mehr darum, die Ausbildung Ihrer Kinder und den Alltag der gesamten Familie auch dann noch
finanzieren zu können, wenn Ihnen einmal etwas zustößt.
Ein Unfall geschieht immer plötzlich und unvorhersehbar - weshalb uns die Folgen auch zumeist mit erbarmungsloser Härte treffen. Damit ist nicht einmal nur der Schock gemeint, den wir verdauen
müssen. So ein Unfall kann auch weitergehende Folgen für Ihr Leben haben: Sind die Sie möglicherweise längere Zeit oder gar dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie auch Ihren Beruf
nicht mehr ausüben. Die finanziellen Folgen sind dabei erheblich, weil die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung keinesfalls genügen, um den alten Lebensstandard zu halten. Außerdem
haftet sie nur bei Unfällen, die auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt rechtzeitig durch eine private Unfallversicherung zusätzlich
vorsorgen.
Übrigens: Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie möglicherweise einen Bürojob ausüben, der augenscheinlich wenige Unfallrisiken bereithält. 60 Prozent der Unfälle geschehen in der
Freizeit, vor allem im Haushalt kann fehlende Vorsicht schnell fatale Folgen haben. Im Gegensatz zu einer Krankheit trifft Sie ein Unfall wie ein Schlag. Sie haben dann keine Chance mehr,
Vorkehrungen zu treffen - Sie müssen sich also rechtzeitig absichern, damit Sie für den Fall der Fälle auch gerüstet sind.
Eines der wichtigsten Kriterien ist die Höhe der Invaliditätssumme, worunter bei
der Unfallversicherung die Deckungssumme verstanden wird. Sie müssen berücksichtigen, dass diese Summe nicht nur die Verdienstausfälle bis zum Rentenalter abdecken muss, sondern möglicherweise
zusätzliche Kosten entstehen, die in Zusammenhang mit der Invalidität stehen - zum Beispiel, weil das eigene Haus behindertengerecht umgebaut werden muss. Welche Summe genau vereinbart werden
sollte, hängt daher von der individuellen Situation ab. Hohe Verbindlichkeiten sollten sich in der Invaliditätssumme widerspiegeln; ebenso natürlich das Lebensalter.
Wichtig ist auch ein Krankenhaustagegeld, Sie erhalten dann für jeden Tag, den Sie
im Krankenhaus verbringen, eine vereinbarte Summe. Damit können die Gebühren beglichen werden, die bei einem Krankenhausaufenthalt normalerweise aus eigener Tasche beglichen werden müssten. Vor
allem Eltern sollten sich auch über das sogenannte "Rooming-In" Gedanken machen: Müssen Ihre Kinder einmal im Krankhaus übernachten, haben sie ihre Eltern meist gerne bei sich. Das ist
prinzipiell auch möglich, kostet aber zusätzliche Gebühren. Wird Rooming-In im Rahmen der Unfallversicherung mit vereinbart, werden auch diese Kosten übernommen.
Normalerweise sichert eine Unfallversicherung das Risiko ab, dass Sie durch einen
Unfall Ihrem Beruf für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nachkommen können. Auch wenn es sich niemand ausmalen mag: Leider verlaufen solche Unfälle auch manchmal tödlich. Werden
Todesfallleistungen vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen von der Unfallversicherung einen schnellen Vorschuss. Stehen noch dringende Zahlungen aus, können diese so schnell und unbürokratisch
beglichen werden. Je nach Umfang des individuellen Versicherungsschutzes kann es auch sinnvoll sein, eine zusätzliche Unfallrente zu vereinbaren. Sofern der Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent
beträgt, wird dann eine lebenslange Rente gezahlt.
Auch die Vereinbarung einer sogenannten Toleranzgrenze ist sinnvoll: Alkoholgenuss
führt normalerweise zu einem Leistungsausschluss der Unfallversicherung. Dabei kommt es aber nicht selten vor, dass insbesondere Heimwerker sich während der Arbeit ein Bier gönnen - und damit
unüberlegt ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Eine Toleranzgrenze sorgt dafür, dass ein moderater Blutalkohol noch nicht zu einem Ausschluss der Versicherung führt.
Ferner sollten Sie beachten, dass sich Policen mit und ohne Beitragsrückerstattung
auf dem Markt befinden. Letztere sind dabei nicht nur preiswerter, sondern unter dem Strich auch deutlich empfehlenswerter. Zunächst mag es zwar verlockend erscheinen, wenn man Ihnen einen Teil
der geleisteten Beiträge wieder erstattet. Doch die Kosten fallen deutlich höher aus, die Verzinsung ist zumeist geringer als bei anderen Produkten auf dem Kapitalmarkt. Eine herkömmliche
Unfallversicherung ist hingegen schon zu erstaunlich günstigen Konditionen zu bekommen.
Prinzipiell handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Im Gegensatz zur
gesetzlichen Unfallversicherung sind hier auch alle Risiken abgesichert, die Ihnen außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsweges passieren. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass bei einem
Unfall auf der Arbeit nicht gezahlt wird - das ist ebenfalls der Fall. Damit können Sie die oft unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken und so auch bei einem
schweren Unfall dafür sorgen, dass Sie Ihr Leben ohne finanzielle Engpässe weiterführen können. Unerheblich ist bei einem solchen Unfall, ob Sie selbst eine Schuld trifft, was ohnehin in aller
Regel der Fall ist. Wichtig ist hier noch die Abgrenzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Beide Policen mindern die finanziellen Folgen eines Unfalls, wenn Ihnen dadurch Kosten entstehen
und Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der fundamentale Unterschied ist dabei allerdings, dass die Unfallversicherung - wie der Name bereits vermuten lässt - nur bei Unfällen zahlt.
Demgegenüber zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Erkrankungen, die die Berufsausübung unmöglich machen.
Bei der Unfallversicherung geht es aber nicht nur darum, einen vereinbarten Betrag
auszuzahlen, wenn sich ein Unfall ereignet hat. Ebenso werden - je nach Tarif, beispielsweise auch Reha-Maßnahmen oder kosmetische Operationen bezahlt, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht
aufkommen würde. Auch Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen, die in der Folge eines Unfalls entstehen, werden durch die Versicherung beglichen. Die Leistungen der Unfallversicherung erstrecken sich
dabei übrigens auch auf die Kinder und einen Ehepartner, mit der Police ist die Familie also rundherum abgesichert.
Normalerweise beeinflusst das Risiko der privaten Hobbies oder die Gefährlichkeit
des Berufs die Höhe der Beiträge. In einigen Fällen kann es aber durchaus sein, dass der Abschluss einer solchen Police gänzlich verweigert wird. Sie sollten grundsätzlich die Vertragsbedingungen
genau überprüfen, um zu erfahren, welche Sportarten beispielsweise zu einem Ausschluss der Leistungen führen. Wenn Sie einen solch risikoreichen Sport ausüben, dann lohnt es sich, bei
verschiedenen Versicherern in die Vertragsbedingungen zu schauen. Diese Risiken werden durchaus sehr unterschiedlich gehandhabt. Was bei dem einen Versicherer zum Leistungsausschluss führt, ist
bei einem Konkurrenten durchaus zulässig.
Grundsätzlich - aber eben nicht immer - sind Fallschirmspringen, Drachenfliegen,
Paragliding sowie sämtliche Pilotentätigkeiten problematisch. Unter den Berufen sollten Sie insbesondere dann genauer hinschauen, wenn Sie Berufstaucher oder Sprengmeister sind. Je nach
Versicherung ist es allerdings durchaus üblich, den Versicherungsschutz zu erweitern, sofern eine der folgenden Sportarten ausgeübt wird. Lässt die Versicherung dies nicht zu, muss allerdings ein
Wechsel erfolgen - sonst sind Sie ausgerechnet beim Ausüben einer riskanten Sportart unversichert.
Zu den Ausschlussgründen gehören in der Regel Wahrnehmungsstörungen, wie sie
beispielsweise bei einem epileptischen Anfall auftreten können. Natürlich haben Sie schlechte Aussichten auf Leistungen, wenn Drogen oder Alkohol im Blut nachweisbar waren. Bezüglich des Alkohols
können aber durchaus auf Wunsch Toleranzgrenzen vereinbar werden. Straftäter sollten sich ebenso wenig auf den Versicherungsschutz verlassen: Während einer Straftat erlischt der Schutz - selbst
dann, wenn die Straftat eigentlich in keinem direkten Zusammenhang mit dem Unfall stand.
Weiterhin müssen Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen. Je nach Art des
Unfalls und der entsprechenden Leistung sind hier zumeist verschiedene Fristen gesetzt, die es einzuhalten gilt. Erfolgt der Antrag zu spät, kann die Schadensregulierung abgelehnt werden.
Gleiches gilt übrigens auch bei schlechter Beweisbarkeit. Sie sollten in jedem Fall vom Arzt oder vom Krankenhaus ein Dokument verlangen, welches als Nachweis für den Unfall angesehen werden
kann. Zu guter Letzt zahlt sich selbstverständlich auch Ehrlichkeit aus: Werden bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht, ist das für die Versicherung ebenfalls ein Grund, die Leistungen zu
verweigern.
Diese Frage lässt sich nicht verallgemeinernd beantworten, weil die Anforderungen an die Unfallversicherung natürlich bei vielen Menschen unterschiedlich sind. Wenn dies gewünscht wird, sollte
die Versicherung eine Krankentagegeldversicherung mit beinhalten. Dann erhalten Sie für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Krankenhaus verbringen müssen, eine vereinbarte Summe. Dies ist
deshalb sinnvoll, weil Sie zumindest als gesetzlich Krankenversicherter auch selbst einen Anteil für jeden Krankenhaustag entrichten müssen. Maximal 28 Krankenhaustage in einem Kalenderjahr
müssen dann zum Teil aus eigener Tasche finanziert wird. Solche Leistungen sind aber natürlich überflüssig, wenn Sie privat versichert sind. Auch wenn Sie über genug Erspartes verfügen, um diese
Kosten im Zweifelsfall selbst tragen zu können, brauchen Sie auf deise Klausel nicht zu achten.
Üblicherweise werden, beispielsweise im Fall von Knochenbrüchen, bestimmte Beträge ausgezahlt. Für viele Leistungen werden dabei Höchstgrenzen vereinbart. Diese Beträge sollten Sie vor
Vertragsabschluss miteinander vergleichen. Auch interessant ist die Frage, ob kosmetische Operationen oder psychologische Betreuung nach einem Unfall finanziert werden. Für Sie persönlich stellt
sich hier aber wieder die Frage nach der Krankenversicherung: Als gesetzlich Versicherter sollten Sie in dieser Hinsicht auf ein umfangreiches Leistungsspektrum achten; wenn Sie bereits
umfangreich privat versichert sind, ist dies nicht immer notwendig. Interessant ist das sogenannte Rooming-In: Müssen Ihre Kinder in der Folge eines Unfalls einmal im Krankenhaus übernachten,
wollen Sie Ihre Eltern häufig dabei haben. Eine Übernachtung der Eltern ist meist auch möglich, aber zweifelsohne mit weiteren Kosten verbunden. Durch diese Klausel übernimmt die
Unfallversicherung auch diese Kosten. Notwendig sind diese Leistungen aber natürlich überhaupt nur für Eltern.
Selbstständige können ein sogenanntes Tagegeld vereinbaren. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten laufen ihre Einkünfte nämlich keinesfalls weiter, wenn der Tätigkeit nicht nachgekommen werden
kann. In ungünstigen Fällen ist also jeder Tag der Genesung mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Die Höhe des Tagesgeldes wird dabei nach dem Grad der Beeinträchtigung bestimmt.
Berücksichtigen sollten Sie dabei auch, ob es sich um eine Police mit Beitragsrückerstattung handelt - aber eher im negativen Sinne. Solche Verträge gelten gemeinhin als wenig empfehlenswert,
weil Sie die Unfallversicherung mit einem wenig renditestarken Sparvertrag verbinden. Besser ist es, beides zu trennen und die jeweils günstigsten Anbieter ausfindig zu machen. Eine solche
Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung schon auf dem ersten Blick zu erkennen, fällt übrigens leicht: Die Prämien liegen ganz erheblich über jenen der herkömmlichen Verträge.
Eine der zentragen Fragen ist natürlich auch die Höhe der Invaliditätssumme. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, der abgesichert ist, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind, Ihrem Beruf
nachzugehen. Dafür muss üblicherweise ein Grad der Invalidität von 50 Prozent gegeben sein, was natürlich nur bei sehr schweren Unfällen der Fall ist.
Zur Ermittlung der optimalen Versicherungssumme müssen eine Reihe von unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt werden. Ganz wichtig sind dabei natürlich das Alter des Versicherten, die Höhe
seines Einkommens und die Bedeutung für das gesamte Familieneinkommen. Handelt es sich um den Haupternährer der Familie, sollten in etwa folgende Summen veranschlagt werden:
Im Alter von...
... 30 Jahren: Jahresbruttolohn mal sechs
... 40 Jahren: Jahresbruttolohn mal fünf
... 50 Jahren: Jahresbruttolohn mal sechs
Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass das Einkommen mit zunehmendem Alter auch steigt. Als Mindestsumme müssen zumeist 100.000 Euro gewählt werden, bei Kindern darf der Betrag 150.000 Euro nicht
unterschreiten. Dabei handelt es sich aber jeweils nur um Richtwerte. Sie sollten natürlich beachten, dass die persönliche Situation durchaus dafür sorgen kann, dass abweichende Beträge sinnvoll
sind. Übermäßige finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise der Kauf einer Immobilie oder Selbstständigkeit, sollten sich in höheren Versicherungsbeträgen niederschlagen. Ebenso ist es aber
natürlich denkbar, dass andere Kapitalrücklagen vorhanden sind, auf die möglicherweise zurückgegriffen werden kann. Leistet der Partner einen großen Beitrag zum Familieneinkommen, kann die
Versicherungssumme leicht reduziert werden.
Ja, zumindest in Hinblick auf die Deckungssumme ist das möglich und auch sinnvoll.
Im Laufe der Jahre erhöht sich zumeist auch der Lebensstandard. Aufgabe der Unfallversicherung ist es dabei, diesen Lebensstandard auch dann noch zu gewährleisten, wenn Ihnen einmal etwas
zustoßen sollte. Auch aufgrund der Inflation sollte deshalb eine Versicherung mit progressiv steigender Deckungssumme zu wählen. Dann findet ganz automatisch eine regelmäßige Anpassung der
Beträge statt. Andernfalls müssten Sie hierzu selbst aktiv werden - was die meisten Versicherten aber vergessen. In der Folge droht nach einigen Jahren eine ganz erhebliche Unterversicherung.
Nachvollziehbar ist natürlich, dass die Leistungen sich deutlich im Beitragssatz niederschlagen. Eine hohe Versicherungssumme macht die Police teurer als ein geringerer Betrag; zusätzlich
gewählte Optionen, wie beispielsweise die Toleranzschwelle beim Alkoholkonsum erhöhen das Leistungsrisiko aus Sicht der Versicherung ebenfalls - was sich in entsprechend ansteigenden Beträgen
niederschlägt. Grundsätzlich hängt das Risiko, dass die Versicherung wirklich einmal zahlen muss, auch sehr vom ausgeübten Beruf ab. Sie werden nachvollziehen können, dass das Unfallrisiko für
einen Verwaltungsfachangestellten während der Arbeitszeit vergleichsweise gering ist. Demgegenüber steigt das Risiko bei handwerklichen Berufen schon deutlich an. Die Versicherung wird für diese
Berufe deshalb auch teurer. Ein Gefahrenprofil wird aber nicht für jede einzelne Tätigkeit erstellt, die Berufe werden in Klassen eingeteilt. Extremsportler müssen übrigens ebenso hohe
Zusatzkosten einkalkulieren: Wenn Sie für Ihr Leben gern tauchen oder mountainbiken, müssen Sie ebenfalls teure Zusatzoptionen hinzubuchen.
Weiterhin gibt es Unterschiede in Hinblick auf eine möglicherweise vereinbarte Beitragsrückerstattung: Dahinter verbirgt sich im Grunde genommen eine Kopplung von Kapitalbildung und
Risikoabsicherung. Die Aussicht, von den gezahlten Beiträgen etwas zurück zu erhalten mag sich zunächst verlockend anhören, Finanzfachleute raten von solchen Produkten allerdings eher ab.
Zu den beruflichen Unfällen zählen auch jene, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen. Wichtig ist dabei aber, dass es sich um den direkten Arbeitsweg handelt. Wenn Sie beispielsweise Umwege fahren, um auf dem Nachhauseweg beispielsweise noch schnell Einkäufe zu erledigen, kommt die gesetzliche Versicherung nicht dafür auf. Private Unfälle sind demnach alle Ereignisse, die Außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsweges stattfinden.
Üblicherweise sind Sportunfälle ohne eine Einschränkungen abgesichert: Wer beim Fußballspielen umknickt oder beim Tennis stürzt, braucht sich um seinen Versicherungsschutz keine Sorgen zu machen. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um weniger typische Extremsportarten handelt: Wer beispielsweise gerne taucht oder mit dem Mountainbike in der Wildnis unterwegs ist, sollte sich die Details seines Versicherungsvertrags einmal näher ansehen. Wenn Unfälle in jener Sportart, die sie betreiben, nicht abgesichert sind, sollten Sie prüfen, ob sich dieses Risiko nachversichern lässt. Einige Anbieter erlauben es, als besonders riskant geltende Sportarten zusätzlich abzusichern. Dabei werden die Beiträge natürlich ebenfalls angehoben. Sollte Ihre Versicherung dies nicht zulassen, ist ein Versicherungswechsel dringend anzuraten.
Prinzipiell lassen sich die Beiträge zur Unfallversicherung als Vorsorgeausgabe steuerlich absetzen. Dabei lassen sich die geleisteten Prämien sogar in Werbungskosten und Sonderausgaben unterteilen. Der Grund: Die private Unfallversicherung zahlt auch bei Unfällen im Berufsleben. Die Teilung zwischen beiden Aufwendungsarten liegt hierbei bei jeweils 50 Prozent. Häufig sind die gesamten Kosten aber nicht absetzbar, denn für die Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag: Für diese Vorsorgeausgaben können jährlich 1.900 Euro geltend gemacht werden. Sind diese Summen bereits durch andere Policen wie private Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft, lassen sich keine weiteren Ausgaben mehr absetzen. Für Freiberufler liegt dieser Wert etwas höher: Selbstständige können 2.800 Euro jährlich von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Üblicherweise beträgt die Laufzeit der Unfallversicherung mindestens ein Jahr. Eine Kündigung muss mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich bei der Versicherung eingegangen sein -
ansonsten wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Häufig werden Verträge angeboten, die eine Laufzeit von vier Jahren und länger haben. Auch sind kündbar; als Versicherungsnehmer müssen
Sie hier aber mindestens drei Jahre verstreichen lassen.
Es gibt aber auch Ausnahmen die dafür sorgen, dass Sie diese Fristen nicht beachten müssen:
Ändert die Versicherung die Vertragsbedingungen, können Sie die Police innerhalb
von einem Monat nach Kenntnisnahme der Änderungen kündigen.
Kommt es zu einem Leistungseintritt in der Folge eines Unfalls, ist ebenso eine
Kündigung möglich. Auch hier müssen Sie die Frist von vier Wochen einhalten.
Unter einer schriftlichen Kündigung ist ein Brief oder ein Fax mit Sendebestätigung zu verstehen, eine E-Mail ist nicht ausreichend.
Zunächst müssen Sie die alte Police kündigen, was schriftlich drei Monate vor Vertragsende passieren muss. Es ist dabei empfehlenswert, sich die Kündigung mit einem Datum bestätigen zu lassen. So
wissen Sie genau, wann Ihr bisheriger Schutz ausläuft und Sie eine neue Police benötigen. Danach erst sollten Sie sich auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen. Ansonsten gehen Sie das
Risiko ein, dass die Kündigung möglicherweise nicht akzeptiert oder gar nicht erst zugestellt wurde - und zahlen dann zwei Versicherungen. Ebenso ist natürlich auch eine Versicherungslücke
möglich, wenn Sie die alte Police zwar rechtzeitig kündigen, aber noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben.
Wichtig ist natürlich, dass die neue Unfallversicherung alle Leistungen enthält, die für Sie relevant sind. Können die Wunschoptionen wie beispielsweise das bereits erwähnte Rooming-In
hinzugebucht werden? Sind alle Hobbies und vor allem der Beruf abgesichert? Wurde eine Progression der Deckungssumme vereinbart? Sind diese grundsätzlichen Fragen geklärt, entscheidet natürlich
der zu entrichtende Beitrag über die ideale Versicherung - wenn möglich können Sie durch den Wechsel etwas Geld sparen.
Grundsätzlich lassen sich nur Verträge beitragsfrei stellen, die auch einen Sparanteil enthalten. Bei einer Unfallversicherung ist dies in der Regel nicht der Fall, weil es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Etwas anders gestaltet sich die Situation bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR): Hier ist die Unfallversicherung mit einem Sparvertrag verbunden, ähnlich wie das auch bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist. Hier ist es durchaus möglich die Police beitragsfrei stellen zu lassen. Dieser Weg sollte aber nur für einen kurzen Zeitraum gewählt werden, denn mit der Einstellung der Zahlung verringert sich natürlich auch die Verzinsung erheblich - und die ist der Grund für die Wahl einer solchen Police.
Die Beitragsrückerstattung ist bei der Unfallversicherung nicht der Regelfall. Eigentlich handelt es sich um eine reine Risikoversicherung, nicht um ein Finanzprodukt zur Kapitalbildung. Weil nur
das Risiko abgesichert wird, muss die Versicherung auch nicht in jedem Fall zahlen - im Ergebnis können so sehr geringe Beiträge gewährt werden.
Alternativ kann aber auch eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) gewählt werden. Hierbei handelt es sich um eine Art Sparvertrag, der mit der Unfallversicherung verbunden wird.
Weitaus bekannter ist ein solches Finanzprodukt vom Markt der Lebensversicherungen: Ist der Versicherte während der Einzahlungsphase nicht verstorben, bekommt er die eingezahlten Beiträge
zuzüglich einer Verzinsung am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Das klingt für Sie als Versicherten zunächst äußerst positiv, weil Sie Ihre Beiträge in jedem Fall wiedersehen. Finanzfachleute raten
aber ab: Die Verknüpfung von Risikoversicherung und Sparvertrag ist meist ein wenig lukrativer Kompromiss. Besser und günstiger ist es beides zu trennen; Sie sollten sich besser für eine
preiswerte Unfallversicherung ohne Beitragsrückerstattung entscheiden.
Kommt es zu einem Unfall müssen Sie sich unbedingt unmittelbar in ärztliche Behandlung begeben. Das gilt auch dann, wenn die Schwere des Unfalls auch ein Aufschieben des Arztbesuches möglich
erscheinen ließe. Dabei muss der Arzt darauf hingewiesen werden, dass der Unfall bescheinigt werden muss. Wie häufig bei Versicherungen spielt die Beweisbarkeit eine ganz entscheidende Rolle.
Üblicherweise muss vom Arzt auch bescheinigt werden, dass der Unfall nicht während der Arbeitszeit eintrat - in diesem Fall muss zuerst die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Auch eine
mögliche, dauerhafte Invalidität kann bereits vom Arzt bescheinigt werden.
Der nächste Schritt ist die Meldung des Unfalls an die Unfallversicherung. Diese Meldung sollte ebenso möglichst zeitnah erfolgen, weil die Prüfung des Falls einige Zeit in Anspruch nimmt. Wird
ein Krankenhausaufenthalt notwendig, muss dieser ebenfalls durch das Krankenhaus bestätigt werden.
Ja, dieses Kündigungsrecht liegt vor. Prinzipiell möchten Versicherungen natürlich
einen möglichst hohen Gewinn erzielen. Scheinen hier die Bedingungen nicht mehr gegeben, kann es zu einer Kündigung kommen. Wie Sie als Versicherter auch, muss die Versicherungsgesellschaft dabei
natürlich einige Dinge berücksichtigen: Zum einen müssen die vereinbaren Leistungen im Schadensfall natürlich erbracht werden, bevor das Versicherungsverhältnis aufgelöst wird. Außerdem muss die
Kündigung innerhalb eines Monats nachdem die Entschädigung eingefordert wurde, ausgesprochen werden. Selbstverständlich muss auch diese Kündigung schriftlich erfolgen.
Ist es dazu gekommen, müssen Sie als Versicherter eine neue Police finden. Das ist
leider zumeist nicht ganz einfach, denn beim Abschluss einer neuen Versicherung müssen Sie mit angeben, wer den alten Vertrag beendet hat. Wenn die Versicherung gekündigt hat, ist dies ein
Zeichen dafür, dass es sich bei Ihnen um einen Risikokunden handelt. Sie werden bei einem neuen Vertrag also entsprechende Mehrkosten einkalkulieren müssen; möglicherweise werden Sie als Kunde
auch gänzlich abgelehnt.
Für die Versicherung ist es übrigens genauso möglich, eine ordentliche Kündigung
auszusprechen. Auch hier gilt die Regel, dass die Kündigung drei Monate vor Vertragsende bei Ihnen eingegangen sein muss, um Gültigkeit zu erlangen. Eine solche ordentliche Kündigung durch den
Versicherer ist aber äußerst selten der Fall.
Das Angebot an Unfallversicherungen ist unübersichtlich groß - wenn Sie die verschiedenen Tarife auf eigene Faust vergleichen wollen, ist der Aufwand kaum zu bewältigen. Aufgrund der Vielzahl der
Versicherungsgesellschaften müssen Sie zudem viel Zeit für die Recherche einplanen, sofern Sie überhaupt alle Versicherer ausfindig machen können. Diese Arbeit nimmt Ihnen unser Vergleichsrechner
ab: Sie machen dabei die wichtigsten Angaben zum gewünschten Tarif und zu Ihrer Person. Relevant ist dabei natürlich die notwendige Versicherungssumme, aber beispielsweis auch jener Betrag, der
beispielsweise bei kosmetischen Operationen zu zahlen ist. Außerdem hat Ihr Beruf bekanntermaßen einen großen Einfluss auf das Risiko eines Unfalls und folglich auch auf die Kosten der
Versicherung. Sind diese Angaben gemacht, können Sie den Vergleichsrechner einfach und bequem starten.
Dabei werden die Ergebnisse zunächst nach Beitragshöhe aufsteigend sortiert, Sie bekommen den günstigsten Preis als für die geforderten Leistungen also als erstes angezeigt. Dabei haben Sie noch
einmal die Chance, die wichtigsten Parameter selbst zu vergleichen. Häufig ist es so dass Sie dann feststellen werden, dass Sie für nur sehr geringe Mehrkosten bereits höhere Versicherungssummen
erhalten können. Danach ist gleich ein Abschluss des Versicherungsvertrags möglich, natürlich online. Somit können Sie ganz bequem eine Versicherung abschließen und haben gleichzeitig die
Gewissheit, dass Sie alle benötigten Leistungen zu den besten Konditionen erhalten.
Sobald Sie über uns eine Versicherung abschließen, erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsordner. Hier können Sie Ihre Versicherungen online verwalten - was eine Reihe von Vorteilen mit
sich bringt. Sie können auf diese Weise nämlich die Bedingungen der Verträge direkt online einsehen. Das mag zunächst wenig nützlich erscheinen; tatsächlich ist es aber grade die fehlende
Übersicht, die dazu führt, dass viele Versicherungskunden zu viel Geld bezahlen. Denn auch wenn Sie jetzt einen sehr preiswerten Versicherungsvertrag schließen, ändern sich die Konditionen auf
dem Markt in der Regel nach einigen Jahren. Aus diesem Grund sollten die eigenen Verträge regelmäßig auf dem Prüfstand. Das ist natürlich auch möglich, wenn Sie Ihre Unterlagen gut weggeheftet
haben, doch häufig ist das nicht der Fall - nach einigen Jahren und möglicherweise einem Umzug sind nicht mehr alle Papiere leicht auffindbar.
Unser Online-Versicherungsordner ist für Sie aber natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihn für alle Verträge nutzen können und nicht nur für jene Policen, die Sie über uns abgeschlossen haben.
Natürlich ist es auch möglich, Fremdverträge einzufügen. Um den persönlichen Versicherungsordner von uns verwenden zu können, brauchen Sie übrigens auch keine besonderen technischen Fähigkeiten;
auch muss Ihr PC keine nennenswerten Voraussetzungen erfüllen - ein einfacher Internet-Browser genügt vollkommen.
Sie können den Ordner übrigens nicht nur zur Verwaltung der bestehenden Verträge nutzen, sondern auch die Korrespondenz mit den Versicherern online abwickeln. Das erspart Ihnen unnötige
Papierberge, auf die sich heute weitgehend verzichten lässt. Immer ist das allerdings nicht der Fall, einige Dokumente benötigen weiterhin Ihre Unterschrift und müssen folglich auch per Post
verschickt werden. Dazu gehört beispielsweise eine Kündigung. Hier ist es so, dass neben dem digitalen Dokument auch noch ein Brief versendet wird.
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsordner sollten wir noch ein paar Worte zur Datensicherheit verlieren: Wir werden Sie niemals auffordern, uns Ihre Zugangsdaten mitzuteilen. E-Mails, die genau
dies verlangen, werden von uns nicht versendet. Sollten Sie eine solche Mail erhalten, handelt es sich um eine Fälschung. Um diesem sogenannten Phishing zu entgehen, sollten Sie bei der
Weitergabe der Daten größte Vorsicht walten lassen. Ebenso raten wir Ihnen dazu, einen Internet-Browser in einer aktuellen Version zu verwenden. Berücksichtigt werden bei der Suche nämlich auch
sogenannte Direktversicherer, die ihre Leistungen ausschließlich über das Internet offerieren.